Verfahren
Habilitationen an der Friedrich-Schiller-Universität werden auf der Grundlage der Habilitationsordnung der FSU durchgeführt. Bei Antragstellung auf Eröffnung des Habilitationsverfahrens bestätigen Sie durch Unterschrift, dass Sie die Habilitationsordnung zur Kenntnis genommen haben. Die fakultätsspezifischen Bestimmungen für die Medizinische Fakultät finden Sie als Anlage 1 in dieser Ordnung. Weitere Festlegungen des Fakultätsrates zu Habilitationsverfahren finden Sie hier.
Antragsformular:
Eröffnung des Habilitationsverfahrens (PDF-Datei; bitte elektronisch ausfüllen)
Richtlinien zur Gestaltung der Habilitation:
Ermittlung des gewichteten Impact-Faktors (gIF):
Viele Zeitschriften verfügen über einen Impactfaktor (IF), der jährlich aktualisiert wird. Außerdem kann jede dieser Zeitschriften einer Fachkategorie zugeordnet werden (z.B. Anästhesiologie). Für die Gesamtzahl der Zeitschriften einer Kategorie wird ein mittlerer Impactfaktor pro Jahr ermittelt (mIF, Median). Angaben zum IF und mIF finden Sie auf der Journal Citation Reports Seite. Der gewichtete Impactfaktor (gIF) wird wie folgt ermittelt:
gIF = IF / mIF
Diese Berechnung muss den Impactfaktor der Zeitschrift im Jahr des Erscheinens der Arbeit und den mittleren Impactfaktor für dieses Jahr berücksichtigen. Hier finden Sie eine Anleitung, wo relevante Informationen für den gewichteten Impact-Faktor zu finden sind.
Umhabilitation
Für die Umhabilitation nach Jena gelten diese Hinweise. Hier finden Sie den entsprechenden Antrag.