Habilitation
Habilitationen an der Friedrich-Schiller-Universität werden auf der Grundlage der Habilitationsordnung der FSU durchgeführt. Bei Antragstellung auf Eröffnung des Habilitationsverfahrens bestätigen Sie durch Unterschrift, dass Sie die Habilitationsordnung zur Kenntnis genommen haben. Die fakultätsspezifischen Bestimmungen für die Medizinische Fakultät finden Sie als Anlage 1 in dieser Ordnung. Weitere Festlegungen des Fakultätsrates zu Habilitationsverfahren finden Sie hier.
Die Voraussetzungen für die Eröffnung des Habilitationsverfahrens wurden bezüglich der Lehre in der Medizin spezifiziert:
Nachweis über Voraussetzungen - Lehre
Zu den Voraussetzungen gehört auch die Teilnahme an hochschuldidaktischen Weiterbildungen. Das Studiendekanat bietet umfassende Informationen und Veranstaltungen der medizin- und hochschuldidaktischen Weiterbildung an.
Antragsformular:
Eröffnung des Habilitationsverfahrens (PDF-Datei; bitte elektronisch ausfüllen)
Richtlinien zur Gestaltung der Habilitation:
Ermittlung des gewichteten Impact-Faktors (gIF):
Viele Zeitschriften verfügen über einen Impactfaktor (IF), der jährlich aktualisiert wird. Außerdem kann jede dieser Zeitschriften einer Fachkategorie zugeordnet werden (z.B. Anästhesiologie). Für die Gesamtzahl der Zeitschriften einer Kategorie wird ein mittlerer Impactfaktor pro Jahr ermittelt (mIF, Median). Angaben zum IF und mIF finden Sie auf der Journal Citation Reports Seite. Der gewichtete Impactfaktor (gIF) wird wie folgt ermittelt:
gIF = IF / mIF
Diese Berechnung muss den Impactfaktor der Zeitschrift im Jahr des Erscheinens der Arbeit und den mittleren Impactfaktor für dieses Jahr berücksichtigen. Hier finden Sie eine Anleitung, wo relevanter Informationen für den gewichteten Impact-Faktor zu finden sind.
Umhabilitation
Für die Umhabilitation nach Jena gelten diese Hinweise. Den entsprechenden Antrag finden Sie hier.