Promotion
Als Doktorand an der Medizinischen Fakultät stehen Ihnen die Angebote der Graduierten-Akademie der Friedrich-Schiller-Universität Jena offen, insbesondere die Kurse des Qualifizierungsprogramms oder die Beratungsangebote. Informationen zur Krankenversicherung für Promovierende finden Sie hier.
Der Rat der Doktorandinnen und Doktoranden DR.FSU bildet die Interessenvertretung der Promovierenden an der Friedrich-Schiller-Universität Jena.
Entsprechend den Allgemeinen Bestimmungen und der Promotionsordnung der Medizinischen Fakultät soll zwischen dem Betreuer und dem Doktoranden eine Betreuungsvereinbarung geschlossen werden (unter Antragsformulare).
Der Fakultätsrat hat auf seiner Sitzung 08.12.2009 am beschlossen, dass die Bearbeitung der Promotion in der Regel nach 4 Jahren abgeschlossen sein soll. Die Einschreibung soll maximal 5 Jahre betragen. Der Betreuer wirkt auf die Einhaltung der Bearbeitungszeit der Promotion hin und soll den Bearbeitungszeitraum in der Betreuungsvereinbarung fixieren.
Die Annahme als Doktorand erfolgt per Fakultätsratsbeschluss auf Antrag des Kandidaten. Das Verfahren wird über das System doc-in geführt.
Doktorandenportal doc-in (die Registrierung ist notwendig für die Erstellung des Antrags auf Annahme als Doktorand)
Wir bitten alle Doktoranden spätestens zum Zeitpunkt der Antragstellung auf Eröffnung des Promotionsverfahrens alle Stammdaten und die Informationen zu den Hochschulzeiten im doc-in auf ihre Aktualität zu prüfen.
Bitte beachten Sie den Beschluss des Fakultätsrates auf der Sitzung am 09.05.2017:
„Der Fakultätsrat erachtet maximal sechs Monate für ausreichend, damit Betreuer und Doktorandin/Doktorand abschätzen können, ob eine erfolgreiche Bearbeitung eines vorläufigen Themas möglich ist. Spätestens nach diesem Zeitraum empfiehlt der Fakultätsrat, dass eine Entscheidung über den Abschluss der Betreuungsvereinbarung getroffen wird und die Annahme als Doktorandin/Doktorand beim Dekan beantragt wird.“
Den wesentlichen Ablauf des Promotionsverfahrens finden Sie hier.
Nach erfolgreichem Abschluss des Promotionsverfahrens werden Sie durch den Dekan schriftlich zur Veröffentlichung aufgefordert (Abgabe der Pflichtexemplare in der Thüringer Universitäts- und Landesbibliothek, Tel. 03641-9-404210). Hinweise zu den hierbei bestehenden Möglichkeiten und der konkreten Anzahl an Exemplaren finden Sie hier.