Häufig gestellte Fragen
Vor der Annahme als Doktorand
1. Muss ich für die Promotion an der FSU immatrikuliert sein?
Nein, eine Immatrikulation ist nicht erforderlich.
(Studenten können sich z. B. im Status "angenommener Doktorand" exmatrikulieren)
2. Ist es für die Annahme als Doktorand ausreichend, sich im Doc-In zu registrieren?
Nein. Bitte geben Sie den ausgedruckten und unterzeichneten Antrag nebst aller aufgeführten Anlagen (bei abgeschlossenem Studium: amtlich beglaubigte Kopie des Hochschulabschlusses erforderlich) in der Promotionsstelle ab bzw. senden diesen postalisch zu.
3. Ich bin Student. Was trage ich im Doc-In zu meinen Immatrikulationszeiten ein?
Das Physikum wird als erste Hochschulzeit mit Ergebnis abgeschlossen und Abschluss 1. Staatsexamen angeben. Das weitere Studium (mit 2. oder 3. Staatsexamen) kann als laufend angegeben werden. Als Enddatum trägt man dann das geplante Abschlussdatum ein. Die Daten sind bei Abschluss des Studiums zu aktualisieren.
4. Wo kann ich meine Dokumente amtlich beglaubigen lassen?
Ihre Zeugnisse können Sie bei jeder öffentlichen Stelle, die ein Dienstsiegel führt, beglaubigen lassen.
Das sind z. B.:
- Alle Behörden, das sind z. B. Gemeindeverwaltungen, Landkreise und untere Verwaltungsbehörden, z.B. Ortsbürgermeister und Ortsvorsteher, Stadtverwaltungen (Rathaus), Kreisverwaltungen
- Rechtsabteilungen der Universität
- Notare
- öffentlich-rechtlich organisierte Kirchen
Änderungen während des Verfahrens
5. Adress-/Namensänderung - Wie gehe ich vor?
Die Daten sind durch Sie im Doc-In zu aktualisieren. Außerdem senden Sie bitte eine Information hierüber per Email an die Promotionsstelle. Bei Namensänderungen ist eine Kopie des Urkunde beizufügen.
6. Änderung des Arbeitstitels - Und nun?
Ja. Sie können das Thema im Doc-In nach der Annahme als Doktorand nicht selbst ändern. Ein entsprechendes Muster finden Sie unter Termine/Abgabeschluss (uni-jena.de).
Beachten Sie bitte, dass Sie eine Änderung des Arbeitstitels immer VOR Abgabe des Antrages auf Eröffnung des Promotionsverfahrens und der 4 gebundenen Dissertationen einzureichen ist. Wenn Sie den Bescheid der Genehmigung erhalten, dann können Sie Ihre Dissertation drucken lassen und bei uns einreichen.
7. Wann ändert sich mein Status im Doc-In?
Wenn Sie sich im Doc-In registriert haben, gelten Sie als "Interessent".
Sobald der Antrag auf Annahme generiert und ausgedruckt wurde, ist Ihr Status "Anwärter".
Nach der Fakultätsratssitzung, in der Sie als Dokotrand angenommen wurden, wird sich der Status auf "Doktorand" ändern.
8. Ich möchte den Ph. D. anstelle des Dr. rer. nat. erhalten. Wie gehe ich vor?
Es ist nicht ausreichend im Doc-In "Ph.D." als Grad anzugeben. Für die Erlangung dessen ist ein separater Antrag an den Dekan zu stellen. Ein Muster finden Sie hier: Weitere Antragsformulare
9. Muss ich einen Termin für die Abgabe von Anträgen und Unterlagen bzw. zur Einsichtnahme in die Gutachten vereinbaren?
Hier finden Sie die Sprechzeiten der Promotionsstelle.
Unterlagen können Sie aber auch jederzeit postalisch einreichen.
Fragen zur Frist und Gestaltung der Dissertation
10. Meine Befristung ist (bald) abgelaufen. Was muss ich tun?
Aktuelle Annahmen (seit 2020) erfolgen gemäß der entsprechend gültigen Promotionsordnung für 3 Jahre. Eine Verlängerung ist um 3 Jahre möglich. Muster: Antrag_Verlängerung (Annahme als Doktorand ab 2020)
(Maximaldauer der Promotion somit 6 Jahre. Verlängerungen über die 6 Jahre hinaus erfolgen nur in Ausnahmefällen.)
Bei Annahmen, welche noch nicht automatisch für 3 Jahre erfolgten (bis 2019), ist bei demnächst ablaufender Befristung bitte ein Antrag auf Verlängerung der Annahme zu stellen. (Muster Antrag_Verlängerung (Annahme als Doktorand bis 2019)).
Beantragen Sie dann bitte einen großzügigen Zeitraum, damit wir alle weniger Arbeit haben. Sie können die Dissertation aber dann jederzeit abgeben, sobald Sie fertig sind.
11. Kann ich meine Dissertation auch kurz nach dem Befristungsende einreichen?
Innerhalb von drei Monaten nach dem Befristungsende muss kein Verlängerungsantrag gestellt werden.
12. Welche Regelungen zu gendergerechter Sprache in Dissertationen gibt es?
Die Universität und das Universitätsklinikum haben keine zentralen Vorgaben für die Verwendung gendergerechter Sprache in Abschlussarbeiten.
Gleichwohl bemüht sich die Universität, in offiziellen Schriftstücken und in der Universitätsverwaltung, Faire Sprache zu verwenden und hat dazu hier Hinweise veröffentlicht:
https://www.uni-jena.de/gsb_fakten#Faire%20Sprache
Im Leitfaden der Universität wird allerdings - abgesehen von neutralen Formulierungen - bisher nur das binäre Geschlechterbild abgebildet. Formen wie der Genderstern oder -doppelpunkt sind bisher nicht berücksichtigt. Dazu wird aktuell nur auf externe Leitfäden verwiesen.
Es wird empfohlen, in der Dissertation möglichst neutrale Formulierungen zu verwenden. Sollten Sie selbst eine Präferenz für eine bestimmte Form des Genderns haben (z.B. den Genderstern), sollten Sie Ihre Betreuerin bzw. Ihren Betreuer fragen, ob sie/er dabei Probleme sieht.
Wenn Sie eine publikationsbasierte Promotion auf Grundlage von Publikation(en) anstreben, müssen Sie jedoch für die Publikation ohnehin den Konventionen des Journals bzw. des Verlags folgen. Sofern Sie nicht die alleinige/-r Autor/-in sind, müssen Sie sich auch mit den anderen Autorinnen und Autoren abstimmen. Neutrale Formulierungen sollten dabei grundsätzlich kein Problem sein. Sie können sich auch an anderen Publikationen in der jeweiligen Fachzeitschrift orientieren, im Zweifel sollten Sie direkt beim Journal anfragen.
13. Was muss ich tun bei der Nutzung von Abbildungen aus Veröffentlichungen?
Die Quelle muss in der Dissertation angeben werden und dazu wann der Verlag Ihnen das Einverständnis zur Nutzung gegeben hat.
14. Welche Information muss bei Untersuchungen an Menschen bzw. Tieren in der Dissertation enthalten sein?
Bitte geben Sie die Registriernummer des Ethikvotums (Untersuchungen am Menschen) bzw. die Registriernummer der Tierversuchsgenehmigung (Untersuchungen an Tieren) an.
15. Sind in den vier Exemplaren, die bei Eröffnung des Verfahrens abzugeben sind, die Gutachter einzutragen?
In diesen vier Exemplaren sind die Gutachter nicht einzutragen. Diese werden erst in den am Ende des Verfahrens in der Bibliothek abzugebenden Exeplaren (mit dem Verteidigungstermin) eingefügt. Studenten, deren Disputation vor dem Abschluss des Studiums erfolgte, tragen den Tag der letzten Prüfung als Tag der Verteidigung in die Pflichtexemplare ein.
Für die Gestaltung ist das Merkblatt zur formalen Gestaltung anzuwenden. Die Seitenränder sind frei wählbar.
16. Welches Datum ist auf der Titelseite einzutragen?
Auf der Titelseite ist das aktuelle Datum einzutragen. Z. B. Datum des Druckes.
17. Nach welchen Kriterien wird die Dissertationsarbeit bewertet?
Empfehlungen für Gutachter: Kriterien für die Bewertung von Dissertationen an der Medizinischen Fakultät (Criteria for the Evaluation of Dissertations)
Wichtiges
18. Ich bin als Arzt in einem Krankenhaus angestellt bzw. ich werde entsprechend dem Tarifvertrag bezahlt. Zählt das als öffentlicher Dienst?
Nein. Ihr Arbeitgeber sollte z. B. eine Anstalt oder Körperschaft des öffentlichen Rechts sein, was meist bei Universitätsklinika oder der Arbeit als Amtsarzt gegeben ist. Wenn dies nicht der Fall ist, wird ein behördliches Führungszeugnis (Belegart 0) benötigt.
19. Wie bin ich versichert?
Informationen zum Versicherungesschutz finden Sie auf den Seiten der Graduiertenakademie:
Steuern & Versicherungen (uni-jena.de)