Medizinischer Technologe für Radiologie (m/w/d)
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Verlauf
- Ausbildungsdauer: 3 Jahre
- Partner (Theorie): Staatliche Berufsbildende Schule für Gesundheit und Soziales Jena
- Beginn: September
- Abschlussprüfung: Ende des 3. Ausbildungsjahr » staatlich anerkannter Abschluss
- Vergütung: 1. Ausbildungsjahr - 1.130,74 Euro | 2. AJ - 1.190,80 Euro | 3. AJ - 1.287,53 Euro (Bruttoangaben)
Ausbildungsinhalte
Inhalt
Voraussetzungen
Zulassungsvoraussetzungen:
- ein guter mittlerer Schulabschluss oder ein anderer als gleichwertig anerkannter Abschluss ODER
- Hauptschulabschluss oder ein anderer als gleichwertig anerkannter Abschluss, zusammen mit einer erfolgreichen abgeschlossenen Berufsausbildung (mindestens zwei Jahre)
- Nachweis einer ausreichenden, bzw. vollständigen Immunität oder Impfschutz gegen COVID-19 und gegen Masern.
Persönliche Voraussetzungen
- Interesse an der Arbeit mit Menschen
- Hohes Maß an Empathie
- Geschicklichkeit und Teamfähigkeit
Bewerbungsunterlagen
- Bewerbungsschreiben, aus dem die Motivation zum Berufswunsch hervorgeht
- Lebenslauf
- aktuelle Zeugnisse bzw. Abschlusszeugnis
- bei Schulabschlüssen, die im Ausland erworben wurden: die Zeugnisanerkennung, eine Notenübersicht in deutscher Sprache sowie ein Sprachzertifikat der Stufe B2 bzw. DSH
- Nachweise und Beurteilungen über Praktika oder Freiwilligendienste, wie Bundesfreiwilligendienst oder Freiwilliges Soziales Jahr
- Ärztliches Attest über die Berufseignung inkl. Bescheinigung, frei von ansteckenden Krankheiten zu sein. Bei Jugendlichen unter 18 Jahren ist zusätzlich die Vorlage eines Gesundheitszeugnisses über die Berufseignung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz notwendig. Ärztliches Attest und Impfnachweis
- Zertifikat über vollständige Impfung bzw. Gensenenstatus (Covid-19) via QR-Code
Bewerbungsweg
Leider sind alle Ausbildungsplätze für 2023 bereits vergeben. Ab Herbst 2023 ist eine Bewerbung für den nächsten Aussbildungsstart in 2024 erst wieder möglich.
Hinweise:
- Onlinebewerbung
- Bewerbung als PDF, Muster: vorname_nachname_(z.B.anschreiben.pdf)
- max. Größe pro PDF oder JPEG: 2 MB
- Sind Dateien zu groß, bitte Dateigröße verringern.

Hinweis:
Die Ausbildung der Berufe in der medizinischen Technologie wird zum 1. Januar 2023 durch das „Gesetz zur Reform der technischen Assistenzberufe in der Medizin [...]“ (MTA-Reformgesetz) zukunftsorientiert weiterentwickelt. Das heißt aus dem Ausbildungsberuf » Medizinisch-technische Radiologieassistenz (MTRA) wird der » Medizinische Technologe für Radiologie (m/w/d). Das Gesetz reformiert die Ausbildung auf Grund der Weiterentwicklung in Medizin, Technik und Wissenschaft umfassend. Auszubildende erhalten eine Ausbildungsvergütung.
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Deine Ansprechpartnerin im Personalmanagement ist: