Thüringer Aufbaubank: Richtlinie zur Förderung der Forschung
Da das UKJ max. 2 Anträge einreichen darf, möchten wir Sie bei Interesse an dieser Ausschreibungsrunde um eine Zusammenfassung Ihrer Vorhabensidee auf 3 Seiten bis zum 21.3.2019 in elektronischer Form bitten (direkt an Dr. Neumann, ), damit rechtzeitig und in Zusammenarbeit mit der Forschungskommission über die Priorisierung der Anträge entschieden werden kann.
Die Zusammenfassung sollte mindestens folgende Punkte beinhalten:
- Gesamtziel des Vorhabens mit Zusammenfassung der Projektbeschreibung
- Bezug des Vorhabens zu den förderpolitischen Zielen des Förderprogramms
- Bezug des Vorhabens zu den Schwerpunkten des UKJ
- Abschätzung der wissenschaftlichen, technischen und ggf. wirtschaftlichen Erfolgsaussichten der geplanten Forschungsarbeiten
- Darstellung des Vorhabens
- Problembeschreibung
- Stand der Wissenschaft und Technik
- Bisherige Arbeiten der Antragsteller (insbes. mit thematischem Vorhabensbezug)
- Beschreibung des Zeit- und Kostenplanes und nachfolgender Kosten für die Fakultät
- Zugriffsmöglichkeiten für Forscher des UKJ auf die zu beantragende Infrastruktur
- Schaffung eines wissenschaftl. Alleinstellungsmerkmals für die Forschung am UKJ
Anhänge:
- Darlegungen zu den das Forschungsgebiet betreffenden bisherigen Arbeiten und Erfahrungen der beantragenden Wissenschaftler, belegt mit Publikations- und Referenzlisten
- Bei Investitionen bitte eine schriftliche Kostenschätzung von Bau-, Aufstellungs- und Wartungskosten des GB BuB vorlegen; bitte auch von GB BuB schriftlich bestätigen lassen, wenn keine Kosten erforderlich sind - ohne eine solche Bestätigung wird der Antrag nicht bearbeitet! Auf Grund der Vakanz der Stelle des Abteilungsleiters sowie der Bereichs- und Projektleiter der Abt. Bau und Gebäudetechnik benötigt der GB BuB zwingend eine Vorlaufzeit von 14 Tagen je Maßnahme. Anfragen zu Bau-, Aufstellungs- und Wartungskosten, die nicht innerhalb dieser Frist eingehen, können leider in diesem Jahr nicht bearbeitet werden.)
Bitte beantworten Sie die Fragen so präzise wie möglich, wobei auch eine stichwortartige Beantwortung genügt, wenn sie aussagekräftig ist. Die Forschungskommission wird die Anträge am 26.3.2019 gemäß der Ausschreibungsrichtlinie bewerten. Die zwei auf Basis des Votums der Forschungskommission vom Dekan bzw. Prodekan nominierten Skizzeneinreicher haben dann Zeit bis zum Bewerbungsschluss am 29.4.2019, eine komplette Bewerbung bei der Thüringer Aufbaubank einzureichen.
Link zur Seite mit der offiziellen Richtlinie:
https://www.aufbaubank.de/Aktuelle-Calls-Wettbewerbsaufrufe
Bei Investitionsanträgen, die in den Vorjahren bei der Aufbaubank eingereicht und abgelehnt wurden, bitte unbedingt Rücksprache mit Dr. Neumann führen, ob das TMWWdG dieses Vorhaben in der Kategorie „zur Wiedervorlage möglich“ führt oder nicht.
Walter Benjamin-Programm der DFG
Die DFG führt zur Förderung der frühen wissenschaftlichen Karriere ein neues flexibles Förderinstrument ein und setzt damit nach einer Reihe vorangegangener Modifikationen die Neuordnung ihres Förderangebots zur Personenförderung fort. Mit dem „Walter Benjamin-Programm“ will die DFG Forscherinnen und Forschern unmittelbar nach der Promotion ermöglichen, ein eigenes Projekt am Ort ihrer Wahl selbstständig umzusetzen
Forschungskoordination
"Ein Wissenschaftler benötigt vier Dinge:
erstens einen Kopf zum Denken,
zweitens Augen zum Sehen,
drittens Geräte zum Messen
und viertens - Geld."
Albert Szent-Györgyi, Nobelpreis für Medizin 1937
Wir beraten Sie über Fördermöglichkeiten für Ihre Projektidee und unterstützen Sie bei der Suche nach Kooperationspartnern am Universitätsklinikum Jena.
Wissenschaftler am UKJ finden im Intranet weiterführende Informationen
Kontakt:

Forschungskoordinator

Mitarbeiterin Forschungskoordination,
Verbundprojektanträge

