Informationen für internationale Bewerbende
Benvenuti! Bienvenue! Bienvenido! Welcome! - Wir sagen herzlich willkommen in allen Sprachen der Welt! Dass Sie sich als Pflegerin oder Pfleger für einen Job bei uns interessieren, freut uns! Hier finden Sie, was uns wichtig ist:
Um als internationale Pflegerin oder Pfleger in Deutschland arbeiten zu dürfen, ist die Anerkennung des im Ausland erworbenen Berufsabschlusses durch ein Anerkennungsverfahren notwendig. Weitere Informationen dazu finden Sie weiter unten.
Damit es mit der Kommunikation nicht nur im Team, sondern auch mit unseren Patientinnen und Patienten klappt, ist es wichtig, dass Sie ein Sprachzertifikat in Deutsch nachweisen und zwar mit dem Niveau » B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER/CEFR).
Um Ihnen den Weg nach Deutschland und zu uns ins Universitätsklinikum Jena zu erleichter, finden Sie hier alle wichtigen Informationen rund um Bewerbung & Anerkennungsverfahren:
Bewerbung & Checkliste
Ihre Bewerbung sollte folgende Unterlagen enthalten:
- Anschreiben
- Lebenslauf
- Anerkennungsurkunde des Berufes oder Defizitbescheid des Bundeslandes Thüringen » Wenn Sie einen Defizitbescheid aus einem anderen Bundesland vorliegen haben, beantragen Sie bitte eine Aktenübernahme beim Landesverwaltungsamt Thüringen. Weitere Hinweise finden Sie unter: Hinweise zur Anerkennung.
- Sprachzertifikat mit dem Niveau » B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER/CEFR)
- weitere Anlagen
Zu den Anlagen gehören Abschlusszeugnisse, genauso wie die Anerkennungsurkunde, Arbeitszeugnisse, Sprachzertifikate oder Weiterbildungsurkunden. Bitte reichen Sie bei Dokumenten, die im Ausland erstellt wurden, eine amtlich beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache ein. Die Dokumente können Sie als Foto, Kopie oder Scan der Bewerbung beilegen.
Hinweise zur Anerkennung
Anerkennung:
Die Ausübung der pflegerischen Tätigkeit in Deutschland ist nur mit einer gültigen Anerkennung möglich. Sie haben bereits eine Anerkennung Ihres Berufes? Dann legen Sie die Urkunde Ihrer Bewerbung mit bei. Sie haben noch keine Anerkennung oder Erlaubnisurkunde? Das Anerkennungsverfahren des im Ausland erworbenen Berufsabschlusses wird vom Thüringer Landesverwaltungsamt für das Bundesland Thüringen, bzw. das Universitätsklinikum Jena durchgeführt.
Defizitbescheid:
Sie verfügen bereits über einen sogenannten Defizitbescheid aus einem anderen Bundesland (nicht Thüringen)? Bitte beantragen Sie beim Thüringer Landesverwaltungsamt eine sogenannte Aktenüberführung, damit das Anerkennungsverfahren in Thüringen weiter bearbeitet werden kann.
Bitte beachten Sie:
Das Antragsverfahren kann mehrere Monate dauern. Auf der Internetseite des Thüringer Landesverwaltungsamtes erfahren Sie auch, welche Unterlagen Sie für das Antragsverfahren einreichen müssen. Dazu zählen z. B. der Lebenslauf, ein Identitätsnachweis, die Geburtsurkunde, ein amtliches Führungszeugnis, eine ärztliche Bescheinigung und mehr.
Mehr Informationen finden Sie hier:
Thüringer Landesveraltungsamt (Pflege)
Visum & Aufenthalt
Bitte beachten Sie:
Je nach dem aus welchem Land Sie kommen - z.B. sind Sie EU-Bürger oder Bürgerin eines sogenannten Drittstaates - ist es ggf. erforderlich ein Visum, sowie eine Aufenthaltsgenehmigung oder Arbeitserlaubnis zu beantragen. Bitte informieren Sie sich schon im Bewerbungsprozess über die für Sie geltenden Regelungen.
Sie haben die Informationen rund um eine internationale Bewerbung gelesen und alle notwendigen Dokumente, die für eine Bewerbung notwendig sind vorliegen? Dann bewerben Sie sich noch heute unter dem nachfolgenden Link als Pflegefachkraft: