Habilitation - Medizindidaktische Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Habilitation an der Medizinischen Fakultät
Die Voraussetzungen für die Habilitation an der Medizinischen Fakultät Jena finden Sie auf der Dekanatshomepage des UKJ. Ihre dortige Ansprechpartnerin ist Frau Marcela Borrmann. Kontakt: Telefon: +49 3641 9-391107.
Für Fragen zum Lehrprojekt steht Ihnen im Studiendekanat zentral die Qualitätsentwicklung in der Lehre Tel. 03641-9391115 zur Verfügung.
JEMID unterstützt Sie bei Ihrer Habilitation wie folgt:
JEMID Unterstützungsangebot für Ihre Habilitation:
Hochschul- Medizindidaktische Weiterbildungen
Die/Der Kandidierende weist die erfolgreiche Teilnahme an Weiterbildungen im (medizin-) didaktischen Bereich in einem Mindestumfang von 48 Arbeitseinheiten (AE, 1 AE = 45 Minuten) durch in der Regel zertifizierte Kurse nach. Anerkannt werden insbesondere Kurse der Jenaer Medizindidaktik (JEMID, UKJ), z.B. 1x1 der Medizindidaktik für Habilitanden. Inhaltlich sollten durch die Weiterbildungen Kenntnisse und Kompetenzen in den folgenden Bereichen erworben werden: Grundlagen der (Medizin-) Didaktik, Planen und Durchführen von Lehrveranstaltungen/Prüfungen, Curriculumsentwicklung, Feedbacknehmen und –empfangen.
Folgende Schulungen bieten sich insbesondere an:
Konzeptionierung und Umsetzung Lehrprojekt
Bei der Curricularen Lehrveranstaltungsplanung werden Grundlagen zur Lehrveranstaltungsplanung nach dem KERN-Zyklus und somit zum Umsetzen von Lehrprojekten vermittelt. Von daher kann diese Veranstaltung mit dem notwendigen Eigenstudium und dem dazugehörigen Coaching eine Unterstützung bei der Umsetzung eines Lehrprojekts sein.
Lehrveranstaltungsfeedback
Bei Modul 2 wird unter anderem unter Verwendung von Checklisten mindestens ein formatives, standardisierte Feedbacks zu Lehrveranstaltungen innerhalb der curricularen Lehre gegeben, so dass im Modul 2 bereits ein Teil der Verpflichtung erfüllt wird - und es kann versucht werden auch direkt einen zweiten Kandidierenden zur Feedbackgabe und-nahme moriviert werden.
Nachweis von personenbezogenen Lehrevaluationen:
Im Modul 2 wird u.a. die Lehrevaluation thematisiert und exemplarisch an einer eigenen Lehrveranstaltung initiiert. Es empfiehlt sich frühzeit Evaluationen für die Habiliatiion zu sammeln, da von einem Studienjahr Evaluationsergebnisse im Mindestumfang der nachgewiesenen Lehrveranstaltungen vorliegen müssen.