Wir möchten sie beim Übergang von der Klinik in das eigene zu Hause unterstützen. Auch nach der Entlassung möchte unser multiprofessionelles Team ihnen bei der Versorgung ihres Kindes/ ihrer Kinder in der Häuslichkeit, bei Fragen, Ängsten und Unsicherheiten zur Seite stehen. Die Hilfe passt sich an die individuellen Bedürfnisse der jeweiligen Familie an und versteht sich als „Hilfe zur Selbsthilfe“.
Anspruch auf sozialmedizinische Nachsorge nach § 43 Abs. 2 SGB V haben betroffene Familien mit:
- Frühgeborenen und kranken Neugeborenen
- schwer und chronisch kranken Kindern
- geistig, körperlich emotional und / oder sozial auffällige Kindern
Der Zeitraum umfasst ca. 12 Wochen und beginnt zum Ende des Klinikaufenthaltes. Die Krankenkassen bewilligen in der Regel 20 Stunden. Der Ablauf und die Dauer werden immer aktuell mit den Familien abgesprochen und dem jeweiligen Hilfsbedarf angepasst.
Telefon: 03641 - 9 329 699
Fax: 03641 - 9 329 512
Psychologin Neonatologie und Pädiatrische Intensivmedizin,
Elternberatung und Nachsorge