Ultraschalluntersuchungen können ab der 13. Schwangerschaftswoche durchgeführt werden und sind für Sie und Ihr Kind absolut ungefährlich. So können die kindlichen Organe im Zuge der Feindiagnostik und das Herz während der fetalen Echokardiographie untersucht und das fetale Wachstum und Wohlbefinden beurteilt werden. Mit Hilfe moderner Ultraschallgeräte und erfahrener Untersucher sind auch kombinierte Doppler- und Farbdoppleruntersuchungen vollkommen gefahrlos.
Allerdings gibt es bei diesen Untersuchungen objektive Grenzen hinsichtlich der Aussagekraft der Diagnose durch:
- echoreichen Bauchdecken (z.B. krankhaftes Übergewicht, Verwendung von Cremes, Öl oder Lotionen)
- ungünstiger Lage des Kindes
- verminderter Fruchtwassermenge
- Mehrlinge
- übermäßige Kindsbewegungen
Darüber hinaus gibt es angeborene Erkrankungen, die im Ultraschall grundsätzlich nicht sichtbar sind. Stoffwechselerkrankungen und Genetische Erkrankungen, wie z.B. das Down-Syndrom, sind nicht zwangsläufig mit kindlichen Auffälligkeiten im Ultraschall verbunden, sodass diese mittels Ultraschall nicht ausgeschlossen werden können. Zudem sind im Verlauf der Schwangerschaft Veränderungen möglich, die zum Zeitpunkt der Untersuchung nicht vorhersehbar sind, beispielsweise Folgen von Infektionen, Blutungen u.ä.
Daher kann eine Ultraschalluntersuchung nie eine 100%ige Garantie für die Gesundheit Ihres Kindes geben, gleichwohl die Wahrscheinlichkeit, ein gesundes Kind zu bekommen, nach einem unauffälligen Ultraschallbefund bei über 90% liegt.