Externe PJ-Studierende
Liebe Studierende,
wir freuen uns, dass Sie sich als externer PJ-Student für die Ausbildung im Praktischen Jahr (PJ) am Universitätsklinikum Jena (UKJ) oder an unseren Lehrkrankenhäusern interessieren! Das PJ beginnt zu den regulären PJ-Zeiten der ÄAppO, d. h. Mitte Mai und Mitte November!
Die Bewerbung und PJ-Platzvergabe erfolgt ausschließlich online durch Anmeldung/Registrierung und Buchung freier Plätze im bundesweit zugänglichen PJ-Portal unter https://www.pj-portal.de/. Sie erhalten automatisch eine Buchungsbestätigung, welche Ihrem PJ-Bescheid entspricht.
Es gelten die allgemeinen Bestimmungen zum PJ gemäß ÄAppO vom 27.06.2002 in der jeweils geltenden Fassung. Voraussetzung für den Beginn des PJ ist das Bestehen des Zweiten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung (M2). Die Ausbildung erfolgt nach der Praktikumsregelung der Medizinischen Fakultät der FSU Jena.
Bitte beachten Sie als externe Bewerber folgende Grundregeln:
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- Studierende anderer bundesdeutscher Universitäten sind exterene Studierende. Sie melden sich an ihrer Heimatuniversität fristgerecht zum PJ an bzw. registrieren sich entsprechend im PJ-Portal.
- Vorrang bei der PJ-Platzvergabe haben immer die Studierenden der Heimatuniversität (lokale Phase). Freie PJ-Plätze können von externen Studierenden nach erfolgter Validierung durch ihre Heimatuniversität in der nationalen Phase gebucht werden. Alle Termine und Fristen werden im PJ-Portal veröffentlicht.
- Ist die Heimatuniversität nicht im PJ-Portal vertreten, beachten externe Studierende bitte die offiziellen Fristen (s. u.).
Die PJ-Studierenden haben die Pflicht, die Heimatuniversität über die verbindliche Buchung externer PJ-Plätze im PJ-Portal zu informieren. - Der bei Buchung im Portal per E-Mail zugesandte Buchungsausdruck entspricht dem offiziellen PJ-Bescheid. Sie können den aktuellen PJ-Bescheid im Portal stets auch unter dem Menüpunkt "Mein PJ" abrufen (z. B. bei Umbuchung)!
- Während Ihrer PJ-Tätigkeit muss der Fortbestand der Immatrikulation an Ihrer Heimatuniversität gewährleistet und nachgewiesen sein. Der Dritte Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (M3) muss an der Heimatuniversität abgelegt werden.
- Da das PJ (bzw. Teile davon) den Studien- und Prüfungsleistungen Ihres Medizinstudiums zugerechnet wird, ist für die Ableistung an der FSU Jena die Beantragung einer Zweithörerschaft im Studierenden-Service-Zentrum (SSZ) der FSU Jena erforderlich. Bitte beachten Sie die nachfolgenden, ergänzenden Informationen!
- Weitere Unterlagen sind wie nachstehend angegeben an das Studiendekanat zu senden! Liegen die jeweils benötigten Unterlagen fristgemäß nicht vor bzw. wurde kein Antrag auf Zweithörerschaft gestellt, verfällt der Platz.
- Gemäß Biostoffverordnung findet vor dem PJ an der Heimatuniversität eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung statt. Diese ist für jeden PJ-Studierenden verpflichtend. Der Nachweis der "Vorsorgeuntersuchung" ist dem zuständigen PJ-Beauftragten des Krankenhauses zu Beginn eines jeden Tertials unaufgefordert vorzulegen! Eine PJ-Ableistung ohne gültige Bescheinigung ist nicht statthaft!
Bundeseinheitliche Fristen für externe Bewerbungen über das PJ-Portal:
Beginn des PJ | November 2022 | Mai 2023 | November 2023 | Mai 2024 | November 2024 |
Registrierung im Portal ab | 06.06.2022 | 09.01.2023 | 05.06.2023 | 08.01.2024 | 03.06.2024 |
Buchung im Portal ab | 18.07.2022 | 13.02.2023 | 17.07.2023 | 12.02.2024 | 15.07.2024 |
Folgende Unterlagen senden Sie bitte bis 4 Wochen vor Beginn Ihres ersten Tertials per Mail oder Post an das
Studiendekanat der Medizinischen Fakultät der FSU Jena, Frau Schenzel-Marx, , Bachstr. 18, 07743 Jena:
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- die aktuelle Immatrikulationsbescheinigung
- die unterschriebene Schweigepflichtserklärung - bitte mit Vermerk der PJ-Runde!
- die Schweigepflichterklärung ist dann gültig auch für Folgetertiale.
Weitere organisatorische Hinweise:
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- Die PJ-Ausbildung wird nach § 3 Abs. 2 ÄAppO gemäß Praktikumsregelung der Medizinischen Fakultät der FSU Jena und dem Logbuch des UKJ durchgeführt. Das Logbuch für das Fachgebiet erhalten Sie zu Beginn des Tertials vom PJ-Verantwortlichen des Krankenhauses. Vorab können Sie sich über die Logbücher des UKJ auf der Homepage des Studiendekanats informieren.
- Der Einsatz innerhalb der Krankenhäuser (z. B. Klinik, Abt.) wird vom jeweils zuständigen PJ-Beauftragten koordiniert. Kontakt und Informationen finden Sie unter "PJ am Universitätsklinikum" und unter "Lehrkrankenhäuser". Bitte informieren Sie sich rechtzeitig über den Treffpunkt und ggf. Details der jeweiligen Einrichtung!
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Für Studierende, die das PJ am Universitätsklinikum Jena ableisten, findet i.d.R. am ersten Tag eines jeden Tertials eine Einweisungsveranstaltung im Universitätsklinikum in Jena-Lobeda statt. Ort und Uhrzeit erfahren Sie rechtzeitig unter "Aktuelles". Wichtige Informationen in Vorbereitung Ihres Tertials am UKJ finden Sie auf dieser Seite unter "PJ am Universitätsklinikum" - bitte informieren Sie sich im Vorfeld! PJ-Studierende in einem Lehrkrankenhaus werden vor Ort eingewiesen.
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Studierende aus einem Modellstudiengang können an der FSU Jena auf Antrag PJ-Plätze im 1. Tertial für ihr erstes 1. Quartal erhalten. Das Studiendekanat ist im Vorfeld bzgl. der Verfahrensweise zu kontaktieren (s. a. Hinweis im PJ-Portal).
Der schriftliche Antrag für die Tertialbelegung als Quartal (Quartalisierung) muss mit aktueller Studienbescheinigung vor Beginn der nationalen Buchungsphase der betreffenden PJ-Runde im Studiendekanat vorliegen. - Um einerseits die Ausbildungsqualität im PJ verbessern und andererseits den Krankenanstalten eine repräsentative Rückmeldung über die Ausbildung am Krankenbett geben zu können, ist die Evaluation des Praktischen Jahres für jeden PJ-Studenten der FSU Jena verpflichtend. Die Evaluation der PJ-Tertiale erfolgt online über DOSIS. Wir würden uns sehr freuen, wenn auch Sie sich als externer PJler am Ende Ihrer PJ-Ausbildung an der FSU Jena an der Evaluation beteiligen, und bedanken uns für Ihre Unterstützung.
Informationen zum "Antrag auf Zweithörerschaft":
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- Beantragen Sie bitte rechtzeitig vor Beginn des PJ bzw. vor Beginn Ihres externen Tertials die Zweithörerschaft für das jeweilige Semester im Studierenden-Service-Zentrum (SSZ) der FSU Jena!
Das Antragsformular sowie Hinweise zur Antragstellung finden Sie unter www.uni-jena.de/ssz.html bzw. http://www.uni-jena.de/Zweithoerer.html. - Die Antragstellung erfolgt über das Service-Desk-Portal:www.uni-jena.de/service-ssz (Tel.: 03641-9411111).
Neben dem Antragsformular (mit Eintragung der Lehrveranstaltung - hier entspr. PJ-Tertial) sind einzureichen: aktuelle Studienbescheinigung, Kopie eines amtlichen Ausweises mit Lichtbild, PJ-Buchungsbestätigung des PJ-Portals sowie das M2-Zeugnis in Kopie! - Geht das Tertial/die PJ-Zeit an der FSU Jena über zwei/mehrere Semester, wird die Zweithörerschaft für jedes Semester benötigt. Bitte stellen Sie den Folgeantrag durch Vermerk "Verlängerung der Zweithörerschaft" auf dem Antragsformular und fügen nur die Studienbescheinigung des neuen Semesters bei.
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Mit der Annahme des PJ-Platzes verpflichten Sie sich, i.d.R. bis spätestens 1 Woche vor Beginn des PJ /bei Absolvierung des 2. oder 3. Tertials bis 4 Wochen vor Beginn des Tertials, dem SSZ der FSU Jena die kompletten Antragsunterlagen zuzusenden.
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Wenn Sie bereits das I. Tertial am UKJ oder einem Lehrkrankenhaus des UKJ absolvieren wollen und den Platz angenommen haben, Ihnen aber das M2-Zeugnis aufgrund des knappen Zeitraumes zwischen schriftlicher Prüfung und PJ-Beginn noch nicht vorliegt, reichen Sie den Antrag bitte 3 Wochen vor PJ-Beginn mit allen anderen Unterlagen im SSZ über das o. g. Service-Desk-Portal ein! Das M2-Zeugnis senden Sie dann nach Erhalt umgehend nach, ggf. unter Zuhilfenahme eines neuen Tickets im Desk-Portal. Das SSZ wird den Zweithörerschein vorab per Mail ausstellen, sobald das M2-Zeugnis vorliegt, und Ihnen den Zweithörerschein im Original nachsenden.
Bei Problemen wenden Sie sich bitte an das SSZ und informieren das Studiendekanat. Ggf. kann die Antragstellung und Ausstellung des Zweithörerscheins kurzfristig erfolgen und einen Werktag vor PJ-Beginn oder am ersten Tag unter Zuhilfenahme von Fehltagen persönlich im SSZ vorgenommen werden. -
Ohne Zweithörerschein darf das PJ am UKJ und allen Lehrkrankenhäusern des UKJ nicht begonnen werden!
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Zweithörer sind über die Universität, an der sie immatrikuliert sind (sozusagen Ersthörerschaft) versichert, nicht über die FSU Jena bzw. das Studentenwerk Thüringen.
- Beantragen Sie bitte rechtzeitig vor Beginn des PJ bzw. vor Beginn Ihres externen Tertials die Zweithörerschaft für das jeweilige Semester im Studierenden-Service-Zentrum (SSZ) der FSU Jena!
Informationen zu den am UKJ angebotenen Wahlfächern sowie zu den einzelnen Einrichtungen finden Sie unter den Menüpunkten „Ausbildungsfächer“, „PJ am Universitätsklinikum“ sowie „Lehrkrankenhäuser".
Besonderheiten im Wahlfach Allgemeinmedizin:
Für das PJ-Wahlfach ALLGEMEINMEDIZIN bewerben Sie sich bitte zunächst im Institut für Allgemeinmedizin des UKJ, da diese PJ-Plätze im Vorfeld der PJ-Anmeldung/Registrierung im PJ-Portal vom Institut vergeben und eingeplant werden. Informationen zum Procedere finden Sie auf der Homepage des Instituts (s. auch unter Ausbildungsfächer). Es wird empfohlen, diese Bewerbung im regulären Anmeldezeitraum der Jenaer Studierenden abzusenden. Wurde Ihnen vom Institut ein Platz zugesagt, können Sie den Platz im PJ-Portal buchen.
Die Buchungsbestätigung des PJ-Portals für das Fach Allgemeinmedizin steht immer unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Institutes! Eine Inanspruchnahme des Platzes ohne Registrierung im PJ-Portal und entsprechender Buchungsbestätigung des UKJ-Platzes ist nicht möglich!