Informationen zum Auslandsaufenthalt während des Medizinstudiums an der FSU Jena
Medizinstudium im Ausland?
Medizin ist international. Die Lehrpläne der medizinischen Hochschulen haben weltweit einen ähnlichen Inhalt. Das Medizinstudium bietet daher eine gute Möglichkeit, das Studium mit einem Auslandsaufenthalt zu verbinden. Wer ins Ausland gehen will, sollte allerdings flexibel und risikobereit sein, wenn es um die Anrechnung der Studienzeiten geht, denn die Abfolge der Lehrveranstaltungen ist im Ausland oft eine andere. Rückkehrende Studierende berichten aber, dass die persönliche Bereicherung, die das Kennenlernen einer anderen Kultur mit sich bringt, bei weitem einen möglichen Verlust von Studienzeit aufwiegt. Über die verschiedenen Programme und Möglichkeiten kann man sich beim Internationalen Büro der FSU oder beim Informationsabend der Fachschaft erkundigen.
Die folgenden Seiten sollen Ihnen über die Möglichkeiten des Auslandsstudiums Auskunft geben:
Jährlich informiert auch die European Medical Students Association (EMSA) in Jena über medizinisches Auslandsstudium. Achten Sie auf die Aushänge.
Kontakt für das Erasmus-Austauschprogramm
Für Human- und Zahnmedizin
- Univ.-Prof. Dr. rer. nat. Britt Wildemann
Email: * - Für Fragen zur Studienplanung in Zusammenhang mit dem geplanten Erasmusaufenthalt, wenden Sie sich bitte an des Studiendekanat über das Service Portal der Medizinischen Fakultät (nur Humanmedizin)
- Für die Masterstudiengänge Molecular Medicine und Med. Photonics:
apl. Prof. Dr. Ralf A. Claus
Email: *
Famulatur und PJ im Ausland
Erasmus Austausch im Rahmen von Praktika/Famulaturen und PJ wird nicht über das UKJ koordiniert, sondern über die TU Ilmenau.
Bitte informieren Sie sich dort bezüglich der Bedingungen und Möglichkeiten: TU-Ilmenau EU-Praktikum
Praktisches Jahr
- Für das Empfehlungsschreiben und auch bezüglich des Learning Agreement (nur bei PJ, nicht bei Praktika oder Famulatur) wenden Sie sich bitte an das Service Portal der Medizinischen Fakultät.
- Bereits anerkannte Kliniken im Ausland finden Sie auf der "Düsseldorfer-Liste". Kliniken, die dort nicht vermerkt sind müssen vorher mit LPA abgestimmt werden und benötigen eine Äquivalenzbescheinigung vom Fachvertreter des UKJ.
- Weitere Informationen finden Sie auch hier:
Famulatur
Bezüglich der möglichen Anerkennung einer Famulatur informieren Sie sich bitte beim Landesprüfungsamt: Landesverwaltungsamt Thueringen
→ Fristen: gewünscht 4 Monate vor Praktikum, mindestens 2 Monate vor Praktikumsbeginn.
Weitere Links
Alle Angaben ohne Gewähr.
Letzte Änderung: 2019