Auf diesen Seiten haben wir Ihnen aktuelle Ausschreibungen für Lehrinnovationen und -projekte zusammengestellt:
1. Förderungen von Lehrprojekten am UKJ
2. Stiftung Innovationen in der Hochschullehre
3. eTeach-Netzwerk Thüringen
4. Akademie für Lehrentwicklung der FSU Jena (ALe)
5. TMWWDG in Kooperation mit dem Stifterverband
1. Förderungen von Lehrprojekten am UKJ
Ausschreibung zur Stärkung der studentischen Lehre in den Studiengängen der Medizinischen Fakultät
Ziel der Förderung
Die Studienkommission setzt sich für eine gute studentische Ausbildung mit hoher Lehrqualität an der Medizinischen Fakultät der Friedrich-Schiller-Universität Jena ein. Darum werden jährlich Mittel zur Stärkung, zur Unterstützung und zur nachhaltigen Qualitätsentwicklung der studentischen Lehre bereitgestellt.
Antragsberechtigung
Diese Fördermittel können alle diejenigen beantragen, die in den Studiengängen Humanmedizin, Zahnmedizin,
M.Sc. Molecular Medicine und M.Sc. Medical Photonics an der Medi-zinischen Fakultät lehren und am Universitätsklinikum angestellt sind.
Antragsverfahren
Informationen zum Antragsverfahren finden Sie hier: Infotext
Den Ausschreibungstext können Sie hier downloaden.
Die Ausschreibung der jährlich durch die Studienkommission vergebenen Gelder zur Förderung von Lehrprojekten wird zukünftig in der ersten Jahreshälfte für das Folgejahr veröffentlicht. Die Ausschreibungsankündigung erfolgt wie gewohnt über die Studiendekanats-Homepage, im Fakultätsrat und durch ein extra Anschreiben an die Einrichtungen. Die Anträge werden an das Studiendekanat (Frau Dr. N. Wiesener-Ganter) geschickt. Die Beurteilung findet durch die Studienkommission statt.
Formular
Zur Beantragung nutzen Sie bitte dieses Formular.
Ansprechpartnerin
Frau Dr. N. Wiesener-Ganter
Tel.: 03641/9-391112
Strategie- und Innovationsfond
Über den Strategie- und Innovationsfond können jährlich Gelder für bis zu 250.000€ über 2 Jahre (125.000€ pro Jahr) beantragt werden.
Im Juli erfolgt die Bekanntgabe des Stratgie- und Innovationsfonds durch den Fakultätsrat (ggf. mit Antragsformularen.
Bis zum 31.08. können Anträge an und nachrichtlich (CC) an eingereicht werden.
2. Stiftung Innovation in der Hochschullehre
Freiraum
Förderdauer, Förderungszeitraum und Höhe der Förderung je Projekt
Die Projektförderung beginnt zum 01.April 2024. Die maximale Förderdauer umfasst 24 Monaten; spätestes Projektende ist damit 31.März 2026. Die maximale Fördersumme beträgt 400.000 Euro pro Projekt. Die Art der Förderung ist offen; beantragt werden können z.B. Personalmittel, Sachmittel sowie Mittel für projektbezogene Investitionen.
Details: https://stiftung-hochschullehre.de/foerderung/freiraum2023/
Wer kann gefördert werden?
Die Ausschreibung richtet sich an Hochschulangehörige, die an Lehrentwicklung beteiligt sind: Lehrende, Studierende, Hochschuldidaktiker:innen oder -manager:innen. Alle an einer deutschen Hochschule hauptberuflich beschäftigten Personen mit Lehrbezug sind antragsberechtigt. Studentische Projekte mit Lehrbezug sowie Projekte von Lehrbeauftragten sind ausdrücklich erwünscht, wobei auch hier die Antragstellung über eine antragsberechtigte Person erfolgen muss.
(Bitte beachten Sie, dass Sie während der gesamten Projektlaufzeit Mitglied unserer Universität sein müssen, um die Projektförderung erhalten zu können.)
Antragsverfahren:
Dem inhaltlichen Auswahlprozess ist ein Verfahren zur Interessenbekundung vorgeschaltet. Vom 1. bis 15. Februar 2023 können Interessenbekundungen (pro Person und pro Projektidee jeweils nur eine) über die Website der Stiftung eingereicht werden. Aus den eingereichten Interessenbekundungen wird per Losverfahren ermittelt, wer zur Antragstellung berechtigt ist. Die ausformulierten und inhaltlich auf der Projektidee der Interessenbekundung aufbauenden Anträge können sodann vom 1. März bis zum 30. April 2023 eingereicht werden.
Die detaillierten Informationen zur Ausschreibung finden Sie im beigefügten Ausschreibungsdokument sowie auf folgender Internetseite der Stiftung Innovation in der Hochschullehre: https://stiftung-hochschullehre.de/foerderung/freiraum2023/
Wichtige Hinweise zum universitätsinternen Verfahren:
Für die Antragstellung ist eine Bestätigung der Hochschulleitung über die administrative Unterstützung notwendig. Um diese zu erhalten, senden Sie bitte Ihre vollständigen Antragsunterlagen (inkl. Finanzierungsplan) bis spätestens 02. April 2023 an die Akademie für Lehrentwicklung (ausschließlich per Mail: ,
nachrichtlich an ).
In dieser E-Mail ist zu bestätigen, dass
- für das beantragte Projekt keine anderweitige Finanzierung gegeben ist und dass
- vor der Einreichung im Stiftungsportal keine wesentlichen Änderungen im Antrag oder dem Finanzierungsplan vorgenommen werden.
Die Bestätigung der Hochschulleitung wird dann schnellstmöglich durch die Geschäftsstelle der ALe eingeholt und den Antragstellenden für die eigenständige Einreichung des Antrags bis spätestens 25. April 2023 übermittelt.
3. eTeach-Netzwerk Thüringen
Impulsprojekte
Haben Sie eine Idee für ein innovatives Curriculum? Möchten Sie ein neues Lehr-/Lernkonzept einführen? Oder die digitale Bereicherung voranbringen? Mit den kooperativen Impulsprojekten erhalten Sie die Möglichkeit, ein solches Projekt durchzuführen.
Ziel
Das eTeach-Netzwerk Thüringen steht für die Vernetzung der Thüringer Hochschulen, für das Herstellen von Verbindungen zwischen Lehrenden, einen offenen Austausch und die wechselseitige Bereitstellung von Erfahrungen und Ergebnissen. Für eine erfolgreiche Antragstellung ist es deshalb die Zusammenarbeit mindestens zweier Kooperationspartner:innen verschiedener Hochschulen in Thüringen, mindestens aber verschiedener Disziplinen eine Voraussetzung. Vor diesem Hintergrund möchten wir Ihnen die Gelegenheit geben, Ihre Ideen zur Gestaltung von Lernen, Lehren und Prüfen gemeinsam mit Kolleg:innen anderer Thüringer Hochschulen umzusetzen. eTeach unterstützt Sie hierbei mit Personalmitteln für wissenschaftliche Mitarbeiter:innen. Wir laden die hauptamtlich Lehrenden aller Thüringer Hochschulen – Professor:innen und akademische Mitarbeiter:innen mit Lehraufgaben zur Antragstellung ein. Derzeit vier Förderlinien ermöglichen die Durchführung von halb- oder ganzjährigen Projekten. Passt Ihr Vorhaben in eine der Förderlinien? Dann wählen Sie die passende Förderlinie im Antragsformular aus!
Hier sind Sie richtig, wenn Sie gemeinsam Formate für das Lernen, Lehren und Prüfen entwickeln möchten. Das kann ein didaktisches Konzept für ein neues Modul sein, ein Selbststudienkurs inklusive Lernmaterialien oder das Konzept für kompetenzorientiertes Prüfen. Ihr Antrag in der Förderlinie 1 wird insbesondere mit Blick auf ein nachvollziehbares didaktisches Konzept und Ihre Überlegungen zur Integration in die Curricula bewertet. Weitere Förderkriterien können Sie der Förderrichtlinie entnehmen.
Wie läuft Ihre Projektbewerbung ab?
Die Möglichkeiten und Bedingungen für eine Förderung entnehmen Sie bitte den Förderrichtlinien (Allgemeine Förderrichtlinie sowie ergänzende Förderrichtlinien für die Förderlinie 4). Für den Antrag nutzen Sie die Formulare im Downloadbereich (roter Kasten).
Jeder Antrag bedarf einer Zustimmung durch die Leitungen der beteiligten Hochschulen. Durch die Kooperation sind dies zumeist zwei Hochschulen. Für den internen Abstimmungsprozess empfehlen wir einen frühzeitigen Kontakt zu und nachrichtlich (cc) an . Sie berät darüber hinaus bei der Antragstellung und unterstützt, wenn Kooperationspartner:innen gesucht werden.
Bitte beachten Sie die an Ihrer Hochschule geltende Frist für die Einreichung. Der befürwortete Antrag wird über die Kontaktstelle eingereicht.
Nach dem 1. Oktober sichtet die Vergabekommission des Strategierats alle über die Kontaktstellen eingereichten Anträge. Der Strategierat erhält eine Förderempfehlung und trifft auf dieser Grundlage eine Förderentscheidung. Sie wird rechtzeitig bekanntgegeben, so dass Stellenbesetzungen ab Januar des Folgejahres möglich sind.
weitere Informationen zum Antragsverfahren und zu den 4 Förderlinien finden Sie hier.
Freistunde
Ziel
Mit dem Förderformat „Freistunde“ wird Lehrenden die Möglichkeit geboten, Ihre Lehr- und Lernformate weiterzuentwickeln. Die Weiterentwicklung soll den fachlichen und überfachlichen Kompetenzerwerb der Studierenden unterstützen, den Lernerfolg der Studierenden verbessern und die Zugänglichkeit zur Lehrveranstaltung erhöhen. Zu den wesentlichen Kompetenzbereichen zählen Beschäftigungsfähigkeit, Befähigung zum zivilgesellschaftlichen Engagement und Persönlichkeitsentwicklung. Die Weiterentwicklung kann didaktische, methodische, medientechnologische oder strukturelle Veränderungen von Lehrveranstaltungen adressieren. Im Sinne des Netzwerks dienen die Ergebnisse anderen interessierten Lehrenden zur Inspiration und als Beispiele guter Praxis für eigene Entwicklungen. Sie sind deshalb in geeigneter Weise zu veröffentlichen und bereitzustellen.
Wer kann wofür gefördert werden?
Antragsberechtigt sind hauptamtliche Lehrende (Professor:innen, angestellte Dozent:innen, akademische Mitarbeitende) der Thüringer Hochschulen, denen eine inhaltlich-gestaltende Verantwortung für mindestens eine Lehrveranstaltung obliegt. Diese Verantwortung beziehungsweise die Möglichkeit zur Gestaltung einer Lehrveranstaltung ist in geeigneter Weise nachzuweisen.
Die maximale Förderhöhe beträgt 3.000 Euro pro Antrag. Es kann ein Antrag pro Person und Semester gestellt werden. Die Förderung umfasst:
-
- Erstellung von Lehr-/Lernmaterialien
- Audio- / Videoproduktion für das Lernen und Lehren
- Erstellung von Kursräumen (in den gängigen LMS Moodle, Stud.IP, …),
- Beratung, Lehrcoaching, Hospitation für die Weiterentwicklung,
- Einführung neuer Methoden sowie medialer und digitaler Werkzeuge,
- Konzeptionelle Leistungen und curriculare Veränderungen
Durch die Förderung können die Kosten für Verträge, für Lehraufträge (inkl. Reise- und Übernachtungskosten), für die Beschaffung von Lehr-/Lernmitteln oder Kosten für studentische Assistenzen übernommen werden.
Wie läuft Ihre Bewerbung ab?
Für die Antragstellung steht Ihnen im roten Kasten auf dieser Website ein Formular zur Verfügung. Die Verausgabung der Mittel ist bis spätestens Ende 2023 vorzusehen. Lehraufträge sind für das Sommersemester 2023 einzuplanen. Für die Lehraufträge gelten die jeweiligen Richtlinien der Hochschule zur Vergabe von Lehraufträgen (u.a. Vergaberichtlinien, Thüringer Städtekatalog). Der vollständig ausgefüllte Antrag ist bis 15. Oktober 2022 bei der eTeach-Kontaktstelle der eigenen Hochschule einzureichen.
Die Geschäftsführung prüft anschließend die eingegangenen Anträge und erstellt eine Förderempfehlung für den Strategierat, der abschließend über die Vergabe entscheidet. Grundlage dafür sind neben einer nachvollziehbaren Darstellung die in der Förderrichtlinie benannten Förderkriterien. Die Geförderten erhalten am 15. Dezember 2022 anschließend einen Förderbescheid.
Was geschieht mit Ihren Erkenntnisse und Ergebnissen?
Die Projektbeteiligten stellen ihre Erfahrungen und Ergebnisse in geeigneter Form zur Verfügung. Die Aufbereitung soll geeignet sein, anderen Lehrenden einen Zugang zu ermöglichen und die Ergebnisse zu nutzen. Die geförderten Vorhaben werden auf den Webseiten des eTeach-Netzwerks Thüringen, gegebenenfalls auch in anderen Medien öffentlich bekannt gemacht.
Antragsformular und weitere Informationen
4. Akademie für Lehrentwicklung an der FSU (ALe)
Die Akademie für Lehrentwicklung (ALe) fördert innovative Lehre an der Friedrich-Schiller-Universität. Sie schreibt regelmäßig Förderlinien aus, um projekt- oder auch veranstaltungsbezogene gute Lehre zu fördern. Bitte berücksichtigen Sie bei den Ausschreibungen die Lehrstrategie 2025 der FSU. Mitarbeitende der Medizinischen Fakultät dürfen sich auf die Förderungen bewerben.
Bitte bewerben Sie sich über das Studiendekanat: . Die Fristen für die Einreichung aller Anträge im Studiendekanat liegen immer am 15.02. und für den "Entwicklungsdialog" und die "Studentischen Initiativen" zusätzlich am 15.08. Die Anträge müssen durch die Medizinische Fakultät befürwortet werden und werden danach direkt von uns an die Akademie für Lehrentwicklung eingereicht.
Freiraum für Lehrentwicklung
Mit der Förderlinie „Innovation in der Lehre“ bietet die ALe Lehrenden Anreize für die Konzeption und Durchführung von Projekten, die in innovativer Weise nachhaltig und modellhaft zur Weiterentwicklung der Lehre an der Universität Jena beitragen. Gefördert werden sollen dabei solche Projekte, die bspw. Folgendes intendieren:
-
- die erstmalige Durchführung innovativer Lehrkonzepte
- die Ausweitung bereits erfolgreich implementierter bereichsspezifischer Lehrkonzepte auf andere Fachbereiche
- die langfristige curriculare Verankerung erfolgreich getesteter innovativer Lehrkonzepte
Im Rahmen dieser Förderlinie werden finanzielle Mittel für Einzelprojekte in Höhe von jeweils max. 15.000 Euro zur Verfügung gestellt.
Mit diesen Mitteln sind beispielsweise folgende Leistungen finanzierbar:
-
- Befristete Arbeitszeiterhöhung eines wiss. Mitarbeiters/einer wiss. Mitarbeiterin auf Basis des TV-L zur Realisierung des Lehrprojektes
- Befristete Anstellung von wiss. und stud. Assistentinnen und Assistenten bzw. Tutorinnen und Tutoren zur Unterstützung des Lehrprojektes
- Konzeptionell begründete Lehraufträge
- Projektbezogene Sachmittel
- Ausgaben zur Dokumentation und Veröffentlichung projektspezifischer Erkenntnisse
Die Kriterien, die für die Bewertung der Anträge besondere Berücksichtigung finden, sind an die Zielsetzung der Förderung angelehnt:
-
- Innovation: Das zu fördernde Projekt sollte innovativ sein. Das Innovative kann sich dabei sowohl auf die Weiterentwicklung etablierter Lehrformen als auch auf die Erprobung neuer Lehrkonzepte beziehen. Dies impliziert auch das Setzen eines neuen inhaltlichen Fokus in der Lehre.
- Nachhaltigkeit: Zunächst darf das geförderte Projekt experimentellen Charakter besitzen. Im Erfolgsfall sollte die Nachhaltigkeit der Lehrinnovation jedoch gewährleistet werden können. Nachhaltigkeit kann bspw. erreicht werden durch die finanzielle Sicherstellung einer Projektfortführung, durch Umstellungen im Studiengang oder die Entwicklung wiederverwertbarer Lehrformate bzw. langfristig nutzbarer Lehrmaterialien.
- Übertragbarkeit: Das geförderte Projekt sollte nach der Projekt-/Erprobungsphase auch auf eine größere oder andere Teilnehmergruppe bzw. auf andere Fachbereiche übertragbar sein und die Lehre innerhalb des Faches (oder auch fachübergreifend) weiterentwickeln und voranbringen
Sie möchten sich um Förderung Ihres Lehrprojektes bewerben?
Bitte reichen Sie Ihre vollständigen Antragsunterlagen gemäß der Ausschreibung über die Fakultätsleitung ein! Weitere Informationen zum Vorgehen bei der Bewerbung finden Sie hier.
Innovationen in der Lehre
Mit der Förderlinie „Innovation in der Lehre“ bietet die ALe Lehrenden Anreize für die Konzeption und Durchführung von Projekten, die in innovativer Weise nachhaltig und modellhaft zur Weiterentwicklung der Lehre an der Universität Jena beitragen. Gefördert werden sollen dabei solche Projekte, die bspw. Folgendes intendieren:
-
- die erstmalige Durchführung innovativer Lehrkonzepte
- die Ausweitung bereits erfolgreich implementierter bereichsspezifischer Lehrkonzepte auf andere Fachbereiche
- die langfristige curriculare Verankerung erfolgreich getesteter innovativer Lehrkonzepte
Im Rahmen dieser Förderlinie werden finanzielle Mittel für Einzelprojekte in Höhe von jeweils max. 15.000 Euro zur Verfügung gestellt.
Mit diesen Mitteln sind beispielsweise folgende Leistungen finanzierbar:
-
- Befristete Arbeitszeiterhöhung eines wiss. Mitarbeiters/einer wiss. Mitarbeiterin auf Basis des TV-L zur Realisierung des Lehrprojektes
- Befristete Anstellung von wiss. und stud. Assistentinnen und Assistenten bzw. Tutorinnen und Tutoren zur Unterstützung des Lehrprojektes
- Konzeptionell begründete Lehraufträge
- Projektbezogene Sachmittel
- Ausgaben zur Dokumentation und Veröffentlichung projektspezifischer Erkenntnisse
Die Kriterien, die für die Bewertung der Anträge besondere Berücksichtigung finden, sind an die Zielsetzung der Förderung angelehnt:
-
- Innovation: Das zu fördernde Projekt sollte innovativ sein. Das Innovative kann sich dabei sowohl auf die Weiterentwicklung etablierter Lehrformen als auch auf die Erprobung neuer Lehrkonzepte beziehen. Dies impliziert auch das Setzen eines neuen inhaltlichen Fokus in der Lehre.
- Nachhaltigkeit: Zunächst darf das geförderte Projekt experimentellen Charakter besitzen. Im Erfolgsfall sollte die Nachhaltigkeit der Lehrinnovation jedoch gewährleistet werden können. Nachhaltigkeit kann bspw. erreicht werden durch die finanzielle Sicherstellung einer Projektfortführung, durch Umstellungen im Studiengang oder die Entwicklung wiederverwertbarer Lehrformate bzw. langfristig nutzbarer Lehrmaterialien.
- Übertragbarkeit: Das geförderte Projekt sollte nach der Projekt-/Erprobungsphase auch auf eine größere oder andere Teilnehmergruppe bzw. auf andere Fachbereiche übertragbar sein und die Lehre innerhalb des Faches (oder auch fachübergreifend) weiterentwickeln und voranbringen.
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Bitte reichen Sie Ihre vollständigen Antragsunterlagen gemäß der Ausschreibung über die Fakultätsleitung ein! Weitere Informationen zum Vorgehen bei der Bewerbung finden Sie hier.
Entwicklungsdialog in den Fakultäten
Die Akademie für Lehrentwicklung unterstützt das Engagement der Fakultäten im Bereich der Stärkung und Weiterentwicklung der universitären fachbezogenen Lehre. Mit der Förderlinie "Entwicklungsdialog in den Fakultäten" wird daher gezielt der fachbezogene Austausch über das Lehren und Lernen an der Fakultät fokussiert. Förderfähig sind Tagungen, Klausurtagungen oder andere Dialogformen auf Fakultäts- oder auch Institutsebene, durch die bspw.
-
- die Weiterentwicklung fakultätsspezifischer Curricula initiiert werden kann,
- der Austausch über die Prinzipien guter Lehre adressiert wird oder
- neue Austauschformate zwischen Lehrenden und Studierenden erprobt werden können.
Im Rahmen dieser Förderlinie werden einzelne Projekte mit einer Förderungshöchstgrenze je Projekt von 2.500 Euro gefördert. Mit diesen Mitteln sind neben vielen anderen Leistungen beispielsweise folgende veranstaltungsspezifische Leistungen finanzierbar:
-
- Ausgaben für studentische und wissenschaftliche Assistentinnen und Assistenten
- Ausgaben für Referenten und Referentinnen bzw. Moderatoren und Moderatorinnen
- Ausgaben für Veranstaltungsmaterialien
- Ausgaben zur Dokumentation und Veröffentlichung der projektspezifischen Ergebnisse
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Bitte reichen Sie Ihre vollständigen Antragsunterlagen gemäß der Ausschreibung über die Fakultätsleitung ein! Weitere Informationen zum Vorgehen bei der Bewerbung finden Sie hier.
studentische Initiativen
Die Akademie für Lehrentwicklung unterstützt das Engagement von Studierenden im Bereich der Stärkung und Weiterentwicklung der universitären fachbezogenen Lehre. Studentische Projekte, die dem fachbezogenen oder auch interdisziplinären Austausch über Fragen der Lehre dienen bzw. welche die Förderung des universitären Lehrens und Lernens fokussieren, sollen deshalb besonders gefördert werden.
Im Rahmen dieser Förderlinie werden einzelne Projekte mit einer Förderungshöchstgrenze je Projekt von 2.500 Euro unterstützt.
Mit diesen Mitteln sind beispielsweise folgende Leistungen finanzierbar:
-
- Ausgaben für stud. Assistentinnen und Assistenten bzw. Tutorinnen und Tutoren
- Honorare von Referenten und Referentinnen bzw. Moderatoren und Moderatorinnen
- Ausgaben für Veranstaltungsmaterialien
- Ausgaben zur Dokumentation und Veröffentlichung der projektspezifischen Ergebnisse und Erkenntnisse
Alle immatrikulierten Studierenden können einen Antrag auf Förderung einer studentischen Initiative stellen.
Die Kriterien, die für die Bewertung der Anträge besondere Berücksichtigung finden, sind:
-
- Die Veranstaltung bzw. das Projekt wird von Studierenden der Universität Jena geplant und durchgeführt.
- Das Projekt greift ein aktuelles Problem studienbezogenen Lernens auf.
- Das Projekt dient nachhaltig der Verbesserung von Lehr- und/oder Lernmethoden.
Sie möchten sich um Förderung Ihres Lehrprojektes bewerben?
Bitte reichen Sie Ihre vollständigen Antragsunterlagen gemäß der Ausschreibung über die Fakultätsleitung ein! Weitere Informationen zum Vorgehen bei der Bewerbung finden Sie hier.
studentische Initiativen PLUS
Die Akademie für Lehrentwicklung unterstützt in Kooperation mit der Ernst-Abbe-Stiftung das Engagement von Studierenden im Bereich der Lehre und des Lernens an der Universität Jena. Studentisch organisierte Einzelvorhaben, die dem fachbezogenen oder auch interdisziplinären Austausch über Fragen der Lehre und des Lernens dienen bzw. welche die Förderung des universitären Lehrens und Lernens fokussieren, sollen deshalb besonders gefördert werden.
Im Rahmen dieser Förderlinie werden einzelne Projekte mit einer Förderungshöchstgrenze je Projekt von 2.500 Euro unterstützt.
Mit diesen Mitteln sind beispielsweise folgende Leistungen finanzierbar:
-
- Ausgaben für stud. Assistentinnen und Assistenten bzw. Tutorinnen und Tutoren
- Honorare von Referenten und Referentinnen bzw. Moderatoren und Moderatorinnen
- Ausgaben für Veranstaltungen
- Ausgaben zur Dokumentation und Veröffentlichung der projektspezifischen Ergebnisse
Alle immatrikulierten Studierenden können einen Antrag auf Förderung einer studentischen Initiative stellen.
Die Kriterien, die für die Bewertung der Anträge besondere Berücksichtigung finden, sind:
-
- Die Veranstaltung bzw. das Projekt wird von Studierenden der FSU Jena geplant und durchgeführt.
- Das Projekt unterstützt studentisches Lernen auch über Studieninhalte i.e.S. hinaus.
- Es handelt sich um bestehende studentische Initiativen, die einzelne der genannten Kriterien erfüllen.
Sie möchten sich um Förderung Ihres Lehrprojektes bewerben?
Bitte reichen Sie Ihre vollständigen Antragsunterlagen gemäß der Ausschreibung über die Fakultätsleitung ein! Weitere Informationen zum Vorgehen bei der Bewerbung finden Sie hier.