Fördermöglichkeiten
Auf Deinem Weg vom Medizinstudium, über die Facharztweiterbildung, bis hin zur ambulanten Medizin bietet Dir Thüringen viele Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten. Erfahre hier mehr über unsere Förderprogramme.
Medizinstudium
Famulatur
Förderhöhe: 250 €/Monat
Förderdauer: max. 2 Monate
Förderbedingungen:
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Förderung von Famulatur-Abschnitten, die in einer haus- oder fachärztlichen Praxis in Thüringen absolviert werden (alle Fachrichtungen)
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Unterstützung bei anfallenden Fahrtkosten oder Kosten der Unterkunft
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Einmalzahlung nach Absolvierung der Famulatur
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Antrag auf Förderung muss vor Antritt der Famulatur gestellt werden
Blockpraktikum Allgemeinmedizin
Förderhöhe: 200 €/Blockpraktikum
Förderdauer: max. 2 Wochen
Förderbedingungen:
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Förderung in einer Lehrarztpraxis im ländlichen Raum Thüringens (Städte und Gemeinden <25.000 Einwohner
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Unterstützung bei anfallenden Fahrtkosten oder Kosten der Unterkunft (erstattungsfähig sind 60 km/Strecke oder der zeitliche Aufwand von 60 Minuten Fahrtzeit zur Arztpraxis)
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Einmalzahlung nach Absolvierung des Blockpraktikums
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Antrag auf Förderung muss vor Antritt des Blockpraktikums gestellt werden
Praktisches Jahr
Förderhöhe: 250 €/Monat
Förderdauer: max. 16 Wochen
Förderbedingungen:
- Förderung des allgemeinmedizinischen Wahl-Tertials, in allgemeinmedizinischen Praxen in Thüringen (Städte und Gemeinden <50.000 Einwohner)
- Unterstützung bei anfallenden Fahrtkosten oder Kosten der Unterkunft
- Einmalzahlung nach Absolvierung des Wahl-Tertials
- Antrag muss vor oder während der PJ-Zeit gestellt werden
Facharztweiterbildung
Thüringen-Stipendium
Förderhöhe: max. 250 €/Monat
Förderdauer: max. 60 Monate
Förderbedingungen:
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Förderung von Ärzten in Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin oder Augenheilkunde
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Förderung als monatliche oder einmalige Zuwendung für den Zeitraum der Weiterbildung
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Anteilige Förderung bei Teilzeit
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Förderung in allen Einrichtungen, danach ambulante Niederlassung/Anstellung in Thüringen (min. 4 Jahre)
Weiterbildung Allgemeinmedizin
Förderhöhe: 4.800 €/Monat
Förderdauer: entsprechend Mindestweiterbildungszeiten der Weiterbildungsordnung Thüringen
Erhöhung der Beträge:
- unterversorgte Gebiete: 500 €
- drohend unterversorgte Gebiete: 250 €
Förderbedingungen:
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anteilige Förderung bei Teilzeit
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Genehmigung zur Beschäftigung eines AiW für den niedergelassenen Arzt durch die KVT
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Nachweis abgeschlossener WB-Abschnitte (Bestätigung durch die Landesärztekammer)
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Fördersumme als monatliche Gehaltszahlung an den AiW
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Mindestdauer der Weiterbildung in derselben Praxis: 3 Monate bei ganztägiger Beschäftigung während der Rotation
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Mindestdauer der Weiterbildung in derselben Praxis (hausärztlichen Weiterbildung): 6 Monate
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Teilnahme an der Facharztprüfung innerhalb von 12 Monaten nach der Weiterbildung
Weiterbildung Fachärzte
Förderhöhe: 4.800 €/Monat
Förderdauer: min. 12/max. 36 Monate (entsprechend der Weiterbildungsordnung Thüringen)
Förderbedingungen:
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anteilige Förderung bei Teilzeit
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nur WB-Abschnitte, die für die Weiterbildung relevant sind und mind. 24 Monate ambulante Weiterbildungszeit vorsieht
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mindestens 12 zusammenhängende Monate
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Weiterbilder muss Vollzeit niedergelassen sein
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Verpflichtung des AiW zum Abschluss des Facharztes (sonst Rückzahlungsverpflichtung)
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Vorlage geleisteter WB-Abschnitte (Bestätigung durch LÄK)
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Förderung nur in Thüringen möglich
Ambulante Medizin
Stiftungspraxis
Förderhöhe: 5.500 €/Monat
Förderdauer: befristet/unbefristet
Förderbedingungen:
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ambulant unterversorgte Gebiete des Freistaates Thüringen
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Anstellungsverhältnis (keine finanziellen Belastungen)
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Option der Praxisübernahme
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Leistungszulagen in Abhängigkeit von Behandlungsfällen pro Quartal
Förderung im ländlichen Raum
Neugründung/Übernahme einer Praxis – Hausärzte und Fachärzte (ohne Augenärzte)
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<15.000 Einwohner: bis zu 15.000 € für Investitionskosten
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15.000 bis <25.000 Einwohner: bis zu 10.000 € für Investitionskosten
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bis zu 5.000 € für Maßnahmen zur Schaffung von Barrierefreiheit
Neugründung oder Übernahme einer Praxis – Augenärzte (konservativ)
- max. bis zu 15.000 € für Investitionskosten
- bis zu 5.000 € für Maßnahmen zur Schaffung von Barrierefreiheit
- Thüringer Gemeinden <25.000 Einwohner
Neugründung/Übernahme einer Zweig- bzw. Filialpraxis
- bis zu 10.000 € für Investitionskosten
- bis zu 5.000 € für Maßnahmen zur Schaffung von Barrierefreiheit
- Gemeinden <10.000 Einwohner
Förderbedingungen:
- Niederlassung für mindestens 60 Monate
- Förderung von materiellen Werten (keine Fahrzeuge)
- Antragstellung vor sämtlichen Niederlassungsaktivitäten
- keine Förderung in gesperrten Planungsbereichen
Niederlassung in Thüringen
Förderhöhe:
- Praxisneugründung: 60.000 €
- Praxisübernahme: 60.000 €
- Zweigpraxis: 15.000 €
Förderdauer: Auszahlung über 5 Jahre
Förderbedingungen:
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bei bestehender oder drohender Unterversorgung sowie bei zusätzlichem lokalen Versorgungsbedarf
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Aktualisierung förderfähiger Gebiete erfolgt jährlich
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Zahlung erfolgt abhängig vom Schwellenwert (Fallzahl)
Sonstige Förderungen
Thüringer Aufbaubank - Niederlassungsförderung
Förderhöhe: max. 500.000 € pro Antragsteller und Kalenderjahr
Förderdauer: 5 - 20 Jahre
Förderbedingungen:
- Betriebsstätte in Thüringen
- Antragstellung vor Beginn des Vorhabens über Hausbank
- Vorhaben darf bei Zusage noch nicht abgeschlossen sein
- Bereitstellungsprovision 0,25% pro Monat
GFAW - Existenzgründerpass (EFS)
Förderhöhe: Existenzgründungen: 1.500 € (Unternehmensnachfolge: 2.100 €)
Förderdauer: max. 9 Monate
Förderbedingungen:
- Existenzgründungen oder Betriebsübernahme in Thüringen
- bis zu 75% der Gesamtausgaben (nicht rückzahlbar)
- Erstellen eines Betreuungsplanes
- Anträge vor Gründung und spätestens 4 Wochen vor Beginn
KfW
Förderhöhe: max. 25.000.000 € pro Vorhaben
Förderdauer: 5 - 20 Jahre
Förderbedingungen:
- Förderung von Investitionen und Betriebsmitteln
- Teilbeträge oder Einmalzahlung
- Abruffrist: 12 Monate nach Darlehenszusage