Kooperationspartner
Das Projekt ZeBRA ist ständig an der Zusammenarbeit mit neuen Kooperationspartnern interessiert. Unsere derzeitigen Kooperationspartner sind sind vorwiegend die Jugendämter der umliegenden Regionen. Weitere Ansprechpartner finden Sie hier:
Jugendämter
Jugendamt Jena
Am Anger 13
07743 Jena
FD Jugend & Bildung
Tel. 03641/492-706
Fax: 03641/492708
FD Jugendhilfe
Tel. 03641/492-670
Fax: 03641/492708
Profil:
Zusammenarbeit verschiedener Fachteams bestehend aus: Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD), Besonderer Sozialer Dienst (BSD), SG Wirtschaftliche Jugendhilfe, Kinder- Jugend- und Familienberatungsstelle, SG Jugendarbeit und -sozialarbeit, SG Bildungsservice, Jugendhilfeausschuss
Angebote:
zu den Aufgabenbereichen ASD gehören:
- Beratungstätigkeit in Fragen
- Partnerschaft, Trennung und Scheidung
- Personensorge und Umgangsrecht
- Geeigneter Hilfeformen und deren Begleitung
- Namensänderung
- Zwangsräumung
- Auswahl, Gewährung, Vermittlung, Begleitung und Nachbetreuung von Hilfen zur Erziehung nach SGB VIII
- Führen von Aufnahmegesprächen vor Beginn der Hilfe mit allen Beteiligten
- Vorbereitung des Einzelfalles für die Teamentscheidung
- Hilfeplanung nach § 36 SGB VIII
- Vermittlung von ambulanter Nachbetreuung
- Einleitung erforderlicher Maßnahmen nach § 19 SGB VIII
- Vermittlung von Hilfe zwecks Unterbringung nach § 20 SGB VIII
- Hoheitliche Aufgaben nach SGB VIII bzw. BGB in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Amtsgericht
- Inobhutnahme und Herausnahme von Kindern und Jugendlichen
- Abklärung des Kindeswohls und ggf. der Schutzbedürftigkeit minderjähriger Kinder gem. § 8a SGB VIII
- Mitwirkung in Verfahren vor dem Vormundschafts- bzw. Familiengericht nach § 50 SGB
- Sachstandsmitteilungen sowie Amtshilfeersuchen
- Übergreifende Tätigkeiten im Rahmen der Aufgabenerledigung
- Zusammenarbeit mit den im Einzelfall erforderlichen Ämtern, Einrichtungen, Institutionen und freien Trägern
- Fallorientierte bereichsübergreifende Teamarbeit mit anderen Sachgebieten innerhalb des Amtes
zu den Aufgabenbereichen BSD gehören:
- Amtsvormundschaften
- Vormundschaften
- Ergänzungspflegeschaften
- Pflegekinderwesen (Kurzzeitpflege, Bereitschaftspflege, zeitlich befristete Pflege, Verwandtenpflege, zeitlich unbefristete Pflege, Sozialpädagogische Sonderpflege)
- Öffentlichkeitsarbeit, Beratung
- Fortbildung und Schulung für Pflegeeltern
- Auswahl, Vorbereitung und Schulung von Bewerbern
- Vermittlung von Kindern in geeignete Pflegefamilien
- Adoptionswesen
- Beratung im Einzelfall
- Werbung von geeigneten Adoptionsbewerbern / Öffentlichkeitsarbeit
- Auswahl und Vorbereitung von Bewerbern
- Vermittlung von Kindern in geeignete Familien
Erreichbarkeit für Klienten:
Sprechtage:
Di 08-12 Uhr
Do 08-12 Uhr & 13.30-18.00 Uhr
sowie nach telefonischer Vereinbarung
Kostenträger:
Jugendamt
Zugangsvoraussetzungen:
für Kinder, Jugendliche und deren Eltern sowie junge Volljährige
Aktion Wandlungswelten in Jena
Integrative Wohngruppe für seelisch erkrankte Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene "WeGe Wildstrasse"
Kontakt
"WeGe Wildstrasse"
Wildstraße 3-5
07743 Jena
Telefon: (03641) 63 84 80
Telefax: (03641) 63 84 83
Leitung: Hr. Schwieger, Hr. Bianga
Profil:
Die Einrichtung betreut Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 12 bis 27 Jahren, die seelisch behindert bzw. von einer seelischen Behinderung bedroht sind. Unser Leistungsangebot beruht auf folgenden rechtlichen Grundlagen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes: §§ 34, 35, 35a, 41 und 19 SGB VIII. Die Betreuung erfolgt durch ein multiprofessionelles Fachteam, bestehend aus:
- Diplom-SozialpädagogInnen/ SozialarbeiterInnen
- HeilpädagogInnen
- ErgotherapeutInnen
- MotopädInnen
- Hauswirtschafterin
- Psychologe
- Ärztin für Kinder- und Jugendpsychiatrie
- Krankenschwester
Störungsbilder der jungen Menschen sind z.B.
- Schizophrenie und wahnhafte Störungen
- affektive Störungen (z.B. depressive oder manische Störungen)
- neurotische, Belastungs- und somatoforme Störungen
(z.B. Zwänge, Tics, Reaktionen auf schwere Belastungen) - dissoziale Störungen
- Essstörungen (z.B. Magersucht, Esssucht)
- Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen
- Entwicklungsstörungen (z.B. Störung der sprachlichen Entwicklung, Lernstörungen)
- Verhaltens- und emotionale Störungen mit Beginn in der Kindheit oder im Jugendalter (z.B. hyperaktive Störungen, Störungen des Sozialverhaltens)
- besondere Problembereiche (z.B. selbstverletzendes Verhalten, Störungen nach Vernachlässigung, Misshandlung, sexueller Missbrauch)
Angebote:
Unsere Regelleistungen enthalten:
- pädagogische Grundbetreuung, 24stündig, ganzjährig
- multiprofessionelle Zusammenarbeit bei der Planung und Durchführung der Hilfen
- Eingangs- und Verlaufsdiagnostik
- Aktivierung und Festigung lebenspraktischer sowie sozialer Fähigkeiten
- Unterstützung des Lernens und der Berufsvorbereitung
- Befähigung zu aktiver und sinnvoller Lebensgestaltung
- Wahrnehmen von behandlungsbedürftigen Symptomen und Syndromen, Motivation zur Inanspruchnahme psychiatrischer, medizinischer und sozialer Hilfen
- begleitende Familien- und Elternarbeit
- Begleitung bei der Verselbstständigung bzw. Rückkehr in die Herkunftsfamilie
Zusätzliche individuelle Erziehungsleistungen werden bei Bedarf verhandelt.
Dabei können verschiedene Therapieformen Bestandteil integrierter Behandlungs- und Rehabilitationsplanung sein:
- Verhaltenstherapie
- Antiaggressionstraining, Soziales Kompetenztraining
- Stützunterricht, Ergotherapie, Motopädie, Logopädie
- Begleit- oder Folgeleistungen bei/ nach einem Psychiatrieaufenthalt
- Psychodedukation
Zugangsvoraussetzungen:
Aufnahmekriterien:
- eine diagnostizierte bzw. vermutete psychische Erkrankung/ seelische Behinderung
- eine drohende seelische Behinderung
- Erziehungsbedarf bei starker Belastung der Eltern- Kind- Beziehung
Ausschlusskriterien:
- handlungsdominierender Gebrauch, Missbrauch und Abhängigkeit von Alkohol und Drogen
- dominierende geistige Behinderung
- keine absehbare Bereitschaft zur Integration in die Gruppe
- Unfähigkeit zur minimalen Handlungssteuerung verbunden mit gravierender Selbst- und Fremdgefährdung
Leistungserbringer:
AWW WeGe gGmbh
Kostenträger:
Jugendämter, Sozialämter
Familien WeGe - Gemeinsames Wohnen für psychisch kranke Eltern und ihre Kinder
Kontakt
FamilienWeGe
Fraunhofer Str. 5
07743 Jena
Tel: 03641 - 472688
Fax: 03641 - 575633
e-mail:
Profil:
In der Familien WeGe werden pädagogisch betreute Wohnmöglichkeiten für Eltern mit einer psychischen Erkrankung und ihre Kinder geschaffen. Die Hilfen orientieren sich an der besonderen Situation (Einzelfallhilfe). Die Betreuung erfolgt durch ein multiprofessionelles Fachteam mit Erfahrungen in der Begleitung und Unterstützung von Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen und Erfahrungen in der Versorgung, Pflege und Erziehung von Kindern.
Angebote:
- Unterstützung der Eltern hinsichtlich der Beeinträchtigung infolge der psychischen Erkrankung und der Alltagsbewältigung sowie bei der Durchsetzung sozialrechtlicher Ansprüche
- Unterstützung bei der Aufnahme und Gestaltung persönlicher und sozialer Beziehungen
- Anleitung zur Betreuung und Erziehung der Kinder
- Unterstützung der elterlichen Kompetenzen
- Entlastung des Eltern- Kind- Systems von emotionaler Überforderung
- Sicherstellen der Versorgung und Betreuung der Kinder während psychischer Krisen der Eltern
- Unterstützung der Kinder bei der Entwicklung eines Verständnisses für die elterliche Erkrankung, Bearbeitung von Konflikten und Krisenintervention
- Begleitung des Ablöseprozesses von Eltern und Kind in eine selbständige Wohnform
- Angehörigenarbeit und Beratung
Leistungserbringer:
AWW WeGe gGmbH
Kostenträger:
Jugendamt, ggf. Sozialamt
Zugangsvoraussetzung:
Voraussetzungen für eine Aufnahme sind:
- eine diagnostizierte psychische Erkrankung eines Elternteils
- Erziehungshilfebedarf bei (starker) Belastung der Eltern- Kind- Beziehung
- die Bereitschaft des Elternteils zur Zusammenarbeit mit den BetreuerInnen
- die Fähigkeit zur Entwicklung einer emotionalen Beziehung zum Kind
- die Fähigkeit zu einem Mindestmaß an Selbstversorgung für sich und das Kind
- dass der Krankheitsverlauf eine berufliche und soziale Rehabilitation erwarten lässt
Für eine Betreuung nach § 19 SGB VIII ist es zudem erforderlich, dass ein(es der) Kind(er) zwischen 0-6 Jahre alt und die Eltern(teile) trotz ihrer Erkrankung in der Lebensbewältigung relativ selbständig sind (bei größeren Kindern auch mit externer Tagesstruktur).
Für Familien, deren Kinder älter als 6 Jahre sind, wird im Konsens mit den zuständigen Kostenträgern eine Lösung nach §§ 27 ff und 34, 35a SGB VII ggf. in Verbindung mit §§ 53, 54 SGB XII angestrebt.
Über die Gewährung dieser Hilfe und Übernahme der Kosten dieser Betreuung entscheidet das Jugendamt der jeweiligen Kommune. Dort ist schnellstmöglich ein Antrag auf Hilfe zur Erziehung zu stellen.
Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern des DRK in Kahla / Eisenberg
Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern (Träger: DRK)
07768 Kahla
Tel.: 036424-22346
Profil:
Im interdisziplinären Team sind die Fachrichtungen Heilpädagogik, Sozialpädagogik und Psychologie mit folgenden Zusatzqualifikationen vertreten:
- Psychotherapie
- Mototherapie
- Gestalttherapie
- Verhaltenstherapie
- Gesprächspsychotherapie
- Systemische Familientherapie
- EPB (Entwicklungspsychologische Beratung für Eltern mit Säuglingen und Kleinkindern)
Angebote
Beratung von Kindern, Jugendlichen, Eltern und anderen Personen bei Erziehungsschwierigkeiten, Entwicklungs- und Verhaltensauffälligkeiten von Kindern und Jugendlichen, familiären Konflikten, Partnerschaftsproblemen sowie Trennung und Scheidung, Persönlichkeitskrisen
in Form von:
- Einzelgesprächen
- Gesprächen mit der ganzen Familie
- Hilfen für Eltern und Kinder im Fall einer Trennung oder Scheidung, sowie begleiteter Umgang
- psychologischer Untersuchung und Therapie
- videogestützter entwicklungspsychologischer Beratung für Eltern mit Säuglingen und Kleinkindern,
- offenen Elternabenden
- Vermittlung anderer Hilfsmöglichkeiten, auf Wunsch Kontaktaufnahme zu Schulen, Kindertagesstätten, Ämtern sowie medizinischen Einrichtungen
- Gruppenangeboten:
- Interaktionsgruppe (je nach Bedarf)
- Entspannungstherapiegruppe (je nach Bedarf)
- Gruppe für Kinder mit getrennt lebenden oder geschiedenen Eltern (je nach Bedarf)
- Wahrnehmungsgruppe für Kinder im Grundschulalter/Konzentrationstraining
Die Angebote beruhen auf Freiwilligkeit und sind kostenlos. Die MitarbeiterInnen unterliegen der Schweigepflicht. Auf Wunsch bleibt die Anonymität der Klienten erhalten.
Erreichbarkeit für Klienten:
Telefonische Anmeldung (Anrufbeantworter ist geschaltet).
Kostenträger:
Deutsches Rotes Kreuz
Zugangsvoraussetzungen:
Die Beratung richtet sich an Kinder, Jugendliche, Eltern und junge Erwachsene, sowie andere Bezugspersonen von Kindern und Jugendlichen im Saale- Holzlandkreis.
Drogenberatungsstelle "Chamäleon" in Jena
Ambulante Drogenhilfe "Chamäleon" (Träger: DRK)
Saalbahnhofstr. 9
07743 Jena
Tel.: 03641-239540
Fax: 03641-309425
e-mail:
Profil:
Das Team der ambulanten Drogenhilfe besteht aus einer Diplomsozialpädagogin, einer Diplompädagogin, einer Fachkraft für soziale Arbeit, einer Dipl.-Sport- und Erziehungswissenschaftlerin, einer verwaltungstechnischen Mitarbeiterin, einer Mitarbeiterin für das Kontaktcafé und einer Krankenschwester für die medizinische Grundversorgung.
Angebote:
- Streetwork (in allen Stadtteilen Jenas)
- Haus- und Krankenhausbesuche
- Präventionsveranstaltungen (für Schüler, Eltern etc.)
- Kontaktcafe (Essen und Trinken gegen geringes Entgelt, Kontakt zu anderen Besuchern, Internetzugang, Freizeitangebote in Form von Kreativnachmittagen, DVD- Nachmittagen, verschiedene sportliche Aktivitäten, Infoveranstaltungen)
- Begleitung zu Ämtern und Behörden
- Lebenspraktische Hilfen (Duschen, Wäsche waschen, Kleiderkammer)
- saver- use und saver- sex Angebote (Ausgabe von Infomaterialien, Kondomen, Spritzen)
- Medizinische Grundversorgung und Gesundheitsvorsorge (Vermittlung und Begleitung zu verschiedenen Ärzten bei akuten bzw. chronischen Krankheiten, Erstversorgung)
- Integrationshilfe in Beschäftigung (Kooperationspartner IB)
- Integrationshilfe in Freizeit (aktive Freizeitgestaltung)
- Krisenintervention (Hilfe in Krisensituationen)
- Beratung von Konsumenten und deren Bezugspersonen
- Vermittlung zur stationären Entgiftung
- Vermittlung in stationäre Entwöhnungsbehandlung
- Ambulante Nachsorge (nach erfolgreich beendeter Therapie)
- Psychosoziale Substitutionsbegleitung (für Heroinabhängige mit Substitutionsbehandlung)
- Vorbereitung auf die MPU
- Umsetzung juristischer Auflagen
- Ableisten gemeinnütziger Arbeitsstunden in der Einrichtung
- Antragstellung auf Therapie statt Strafe (§35 Btm G)
- Beratungsgespräche
- Drogenscreenings mit Laborauswertung (kostenpflichtig)
Erreichbarkeit+ Öffnungszeiten Kontaktcafe:
Montag: 09:00-16:00
Dienstag: 09:00 - 18:00
Mittwoch: 09:00 - 16:00
Donnerstag: 09:00 - 18:00
Freitag: 09:00 - 16:00
Zugangsvoraussetzungen:
Das Hilfsangebot richtet sich an Menschen, deren Suchtmittelthematik hauptsächlich durch den Konsum illegaler Drogen bestimmt wird sowie an deren Angehörige und Bezugspersonen. Eine ärztliche Überweisung ist nicht notwendig.
Elterninitiative für das seelisch erkrankte und verhaltensauffällige Kind e.V. in Jena
++++++Informationen zu Regelungen während der Corona-Epidemie++++++++
Sprechzeiten: Dienstag, Donnerstag: 10:00-12:00 Uhr
Mittwoch: 15:00-17:00 Uhr
Telefon: 03641 666735 (während der Sprechzeiten)
++++++Unsere Arbeit in besonderen Zeiten+++++++++++++++++++++++++++++++
Die Beratungen durch die Elterninitiative finden zur Zeit vorwiegend telefonisch statt.
Eine persönliche Beratung erfolgt nur in unbedingt notwendigen Einzelfällen und nach vorheriger Anmeldung und Terminvereinbarung.
Kinder können zur Zeit nicht an Beratungsgesprächen teilnehmen.
Um eventuelle Infektionswege nachvollziehen zu können, kann zur Zeit keine anonyme persönliche Beratung erfolgen, Kontaktdaten (Name, Anschrift, Telefon,
E-Mail werden erfasst und 4 Wochen aufbewahrt, danach vernichtet).
Unsere ergänzenden Angebote wie Musiktherapie oder Reittherapien können zur Zeit leider auch nicht wie gewohnt stattfinden. Wir hoffen aber, dass es zumindest
für Einzeltherapien und mit geeigneten Schutzmaßnahmen vielleicht in einigen Wochen wieder Möglichkeiten gibt.
Bitte berücksichtigen Sie, dass sich auch unsere Arbeit fast täglich immer wieder neuen Bedingungen und Regelungen anpassen muss. Konkrete Fragen zum
Umgang verschiedener Institutionen mit der derzeitigen Situation (Kindereinrichtungen, Kliniken, Ärzte, Therapeuten etc.) können wir deshalb kaum
beantworten, da sich auch dort ständig neue Regelungen ergeben.
Veranstaltungstermine:
Aktuell bieten wir keine Veranstaltungen an, wir informieren Sie an dieser Stelle, wenn wir unser Veranstaltungsprogramm wieder starten.
Profil:
Der Verein besteht aus Eltern, Interessierten und verschiedenen Therapeuten, die sich in zwangloser Form vertrauensvoll über die vielfältigen Probleme unterhalten wollen.
Angebote:
Eltern, Kinder, Jugendliche, Lehrer, Erzieher und Interessierte können sich an die Elterninitiative wenden, wenn sie Hilfen im Umgang mit verhaltensauffälligen Kindern benötigen, gegenseitig von den Erfahrungen lernen möchten, Mut machen wollen usw.
- Wissensvermittlung an Kinder, Jugendliche und Eltern
- ein Forum bieten für betroffene Personen und Fachvertreter
- die Öffentlichkeit über Schwierigkeiten seelisch erkrankter Kinder und verhaltensauffälliger Kinder informieren
- Kooperation mit anderen sozialen Diensten
- verschiedene Therapien für Kinder und Jugendliche
In Form von:
- Beratung von Eltern, Kindern und Jugendlichen
- Musiktherapie
- Reittherapie
- Psychosoziales Klettern
- Elterngruppe
- Fachvorträge und Gesprächsrunden
Sprechzeiten
Dienstag und Donnerstag 10.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch 15.00 - 17.00 Uhr
Die Angebote richten sich an alle Kinder und Jugendlichen, wie auch an alle Eltern, Familienangehörigen, Pädagogen und andere Interessierte Personen.
Alle Angebote sind kostenfrei und werden durch die Elterninitiative getragen.
Familienberatungsstelle der AWO in Jena
Familienberatungsstelle Jena (Träger: AWO)
Löbdergraben 14 a (1. OG)
07743 Jena
Tel.: 03641-309253 (Anrufbeantworter nutzbar)
Profil:
Erziehungs- und Familienberatung entsprechend §§ 28 sowie 16, 17, und 18 SGB VIII sowie begleiteter Umgang entsprechend §1684 BGB oder bei Fremdunterbringung von Kindern.
Interdisziplinäres Team, bestehend aus 4 Fachkräften mit folgenden therapeutischen Zusatzqualifikationen:
- Psychotherapie mit dem Schwerpunkt Verhaltenstherapie
- Gestalttherapie für Kinder und Jugendliche
- Familientherapie, Systemische Beratung
- EPB (Entwicklungspsychologische Beratung für Eltern mit Säuglingen und Kleinkindern)
- EMDR (Eye Movement Desensitisation and Reprocessing) als Traumatherapie für Kinder und Jugendliche
- zusätzlich Honorarkräfte verschiedener Spezialisierungen
Wichtigste Arbeitsgrundsätze:
- system- und lösungsorientiertes Arbeiten
- kostenlose Beratung, Schweigepflicht (Anonymität möglich, aber eher die Ausnahme)
- Vernetzung und ggf. Weiterempfehlung/ Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen/Hilfen
Angebote:
- Psychodiagnostik
- Beratung von Kindern, Jugendlichen, Eltern und anderen Erziehungsberechtigten sowie Kontaktpersonen bei:
- Erziehungsschwierigkeiten
- Entwicklungs- und Verhaltensauffälligkeiten von Kindern und Jugendlichen
- Partnerschaftsproblemen sowie Trennung und Scheidung
- Beziehungs - , Bindungs - und Kontaktproblemen zwischen Kindern und ihren Eltern
- familiären Konflikten
- Persönlichkeitskrisen
- Psychischen Traumata bei Kindern und Jugendlichen
- therapeutische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen entsprechend der jeweiligen Problemstellung (insbesondere gestalttherapeutisch, spieltherapeutisch und verhaltenstherapeutisch) ergänzt durch intensive begleitende Elternarbeit
- systemische und familientherapeutische Arbeit mit Teilen des Familiensystems oder der gesamten Familie
- videogestützte Interaktionsanalyse als lösungsorientierte Beratung und Therapie
- begleiteter Umgang (meist als beschützter Umgang)
Erreichbarkeit für Klienten:
Das Sekretariat ist nicht ständig besetzt, deshalb ist die telefonische Anmeldung der günstigste Zugang, da auch ein Anrufbeantworter stets geschaltet ist. Das erste Beratungsgespräch ist i. d. R. innerhalb von 2-4 Wochen, im Notfall am nächsten Werktag.
Kostenträger:
Stadt Jena, Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit und Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Jena- Weimar e.V.
Zugangsvoraussetzungen:
Die Beratung richtet sich an Kinder, Jugendliche, Eltern und junge Erwachsene, so wie andere Bezugspersonen von Kindern und Jugendlichen im Stadtgebiet Jena.
Hilfe vor Ort / Verein für soziale Arbeit e.V in Jena
HivO Hilfe vor Ort: Verein für soziale Arbeit e.V.
Einzelfallhilfe
Schomerusstr. 15
07745 Jena
Tel.: 03641 - 357518
Fax: 03641 - 357519
Profil des gesamten Vereins:
Der Verein HivO-Hilfe vor Ort, Verein für soziale Arbeit e.V. unterhält derzeitig drei Projekte. Den Freizeitladen Winzerla, das Stadtteilbüro Winzerla und die ambulante Einzelfallhilfe
Der Freizeitladen Winzerla ist ein offenes Angebot für Kinder von 7-14 Jahre, im Wohngebiet Winzerla. Die Arbeitsgrundlage findet sich in den §§ 11 und 13 SGB VIII.
Der Freizeitladen bietet den Kindern offene Räume, in denen die Teilnahme an Freizeit- und Erlebnisangeboten mit sozialpädagogischer Begleitung / Betreuung ermöglicht wird.
Die Angebote des Stadtteilbüros Winzerla richten sich im Bereich der Gemeinwesenarbeit an alle ansässigen Bewohner. Hierbei gibt es Angebote in verschiedenen Bereichen wie:
- beratende soziale Dienste
- Herausgabe einer Stadtteilzeitung
- kulturelle Arbeit z.B. Organisation von Ausstellungen und Angebote.
Das Team der ambulanten Einzelfallhilfe, bestehend aus 8 Diplom-Sozialpädagogen hat immer das Ziel Kinder, Jugendliche und auch Eltern in einem zeitlich begrenzten Umfang so zu unterstützen, dass es für sie langfristig möglich ist ohne Hilfen zur Erziehung zu leben. Im Mittelpunkt der Arbeit steht immer das Wohl des Kindes. Dabei folgen sie dem Prinzip der aufsuchenden Sozialarbeit und betreuen Familien im alltäglichen, unmittelbaren Umfeld. Die Ausgestaltung der Hilfe richtet sich hierbei nach der persönliche Situation und dem speziellen Hilfebedarf des Klienten.
Angebote der ambulanten Einzelfallhilfe:
Die gesetzlichen Bestimmungen, auf die sich die Arbeit gründet, finden sich im SGB VIII sowie in angrenzenden Gesetzlichkeiten (SGB I und SGB X) wieder.
Ist aus irgendwelchen Gründen das Wohl des Minderjährigen nicht gewährleistet, besteht für einen Personensorgeberechtigten Anspruch auf eine geeignete und notwendige Hilfe zur Erziehung (§ 27 SGB VIII Abs. 1).
Unser Team leistet ambulante Hilfen zur Erziehung nach:
- § 30 Erziehungsbeistandschaft,
- § 31 Sozialpädagogische Familienhilfe,
- § 35 Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung,
- § 35a Eingliederungshilfe für seelisch Behinderte,
- § 41 Hilfe für junge Volljährige.
Diese Aufzählung ist allerdings nicht als abgeschlossener Katalog zu betrachten. Je nach Bedarf ist im Einzelfall die Durchführung einer individuellen, auf die Problematik zugeschnittenen Hilfeform möglich.
Erziehungsbeistand
Diese Hilfe richtet sich an Kinder und Jugendliche die Unterstützung im emotionalen, sozialen oder kognitiven Bereich benötigen. Orientiert wird sich bei der Hilfe am den Bedürfnissen des Kindes. Wir streben dabei eine Beziehung zwischen dem Minderjährigen und uns, dem Sozialarbeiter, an, die von Vertrauen und Verlässlichkeit geprägt ist um verschiedene Probleme in der Schule, Elternhaus und Clique zu reflektieren, bearbeiten und zu lösen. Wichtig ist dabei die Mitarbeit des Sorgeberechtigten.
Sozialpädagogische Familienhilfe
Diese Hilfe richtet sich vor allem an Eltern oder allein erziehende Elternteile mit Minderjährigen, die entweder in der Familie leben oder nach Fremdunterbringung wieder in die Familie eingegliedert werden sollen. Die Betreuung umfasst meist Einzelkontakte mit einzelnen Familienmitgliedern aber auch gemeinsame Termine, so zum Beispiel Familiennachmittage, Familienkonferenzen oder Gruppenkontakte. Die Arbeit findet hauptsächlich in der Familienwohnung statt. Das Organisieren des Alltags, die Unterstützung bei der Erziehung, das Besprechen von Kommunikations- oder Beziehungsproblemen aber auch das gemeinsame Spielen und Treffen mit anderen Kindern und Jugendlichen steht hier im Mittelpunkt. Daneben werden biografische oder aktuelle Problemlagen reflektiert und andere Hilfeform, wie Therapien oder Lernhilfen erschlossen.
Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
Kinder ab etwa 12 Jahren, die sich in einer massiven persönlichen Krise befinden und deswegen ein hohes Maß an Unterstützung bedürfen um ihren Alltag zu bewältigen und eine Lebensperspektive zu entwickeln, haben Anspruch auf Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung. Oftmals sind die Probleme sehr vielschichtig und ineinander verwoben, so zum Beispiel großer Stress zwischen Kindern und Eltern, Neigung zum kriminellen Handeln und Probleme mit Drogen. Bei all diesen Problemen können wir Sozialarbeiter der HivO unterstützen und eine verlässliche und nicht bevormundete Hilfeperson sein.
Eingliederungshilfe für seelisch Behinderte
Weiterhin bieten wir für Kinder und Jugendliche deren Persönlichkeit geprägt ist von psychischen, seelischen und emotionalen Belastung, was sich problematisch auf die schulische, familiäre und soziale Situation auswirken kann, ambulante Eingliederungshilfen. Auch werden von uns Minderjährige mit Teilleistungsstörungen wie Legasthenie (Lese-Rechtschreibeschwäche), Diskaalkuli (Mathematikschwäche), Konzentrationsschwäche oder anderen problematischen Tendenzen unterstützt. Bei massiv ausgeprägten psychischen Störungen vermitteln wir angemessene Therapieformen.
Hilfe für junge Volljährige
Inhalt dieses Bereichs ist die Unterstützung der Persönlichkeitsentwicklung des jungen Volljährigen, Ziel ist die eigenständige Lebensführung. Diese Hilfe greift u.a. dann, wenn eine vorherige Maßnahme wie eine Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung oder Erziehungsbeistandschaft noch nicht zu einem vollständigen Abschluss kommen konnte, dieser jedoch absehbar ist.
Möglich ist auch eine Gewährung der Hilfe nach Vollendung des 18. Lebensjahrs.
Personen, die dies betreffen, konnten psychisch Kranke, Strafentlassene oder Personen mit Suchtproblemen sein.
Zusätzliche Angebote
FLEX
Ziel der flexiblen Betreuung in der Jugendhilfe ist es, Jugendlichen ab dem 16. Lebensjahr, die aus sehr belasteten Familienverhältnissen, aus der (vereins-)eigenen oder anderen Einrichtung(en) bzw. Hilfemaßnahmen kommen, eine unter professioneller Betreuung begleitete Verselbständigung unter Bearbeitung der aktuellen und anstehenden Problemlagen in einer eigens für ihn gesuchten Wohnung oder Wohngemeinschaft zu gewährleisten. Hierbei wird insbesondere Wert auf die Nähe zur Familie, Nähe zur Schule bzw. Ausbildungsstelle und Nähe zum vorhandenen Freundeskreis des Jugendlichen gelegt. Darüber hinaus soll das bereits geschaffene Vertrauensverhältnis zum Betreuer in einer aufrecht erhalten werden, um den großen Schritt des Jugendlichen - die Trennung von der elterlichen Wohnung - so unkompliziert wie möglich gestalten zu können.
Der Jugendliche hat die Möglichkeit, nach erfolgreicher Beendigung der Maßnahme, die Wohnung zu übernehmen.
Coaching
Ziel dieses Angebots ist es die Erziehungskompetenzen zu verbessern, Kindeswohlgefährdung zu verhindern oder abzuwenden bzw. Fremdunterbringungen zu vermeiden. Dies soll durch Rekonstruktion und Stabilisierung des Familiensystems erreicht werden. Das Angebot richtet sich an Familien, welche beispielsweise ihre Erziehungskompetenzen verbessern oder verändern wollen oder auf Grund von belastenden Lebensumständen, die das System ins Schwanken bringen sich neu sortieren und stabilisieren müssen. Das Coaching hat eine Mindestdauer von 8 Wochen und kann nach Bedarf um maximal sechs Wochen verlängert werden.
Familienpflege
Die Familienpflege im strukturellen und fachlichen Rahmen der SPFH kann als eigenständiges Angebot oder in Kombination mit der SPFH durchgeführt werden. Für die Arbeit mit Multiproblemfamilien stellt sich die Familienpflege als passendes Angebot dar, da sie sich speziell auf die Aktivierung und Kompensation in der Haushaltsführung konzentriert und dabei die sozialpädagogische Fachlichkeit der SPFH nutzen kann.
Das Angebot richtet sich an Familien, denen es aus eigenen Kräften vorübergehend nicht gelingt, die hauswirtschaftliche Versorgung zum Wohle der Kinder sicherzustellen. Hierbei arbeitet die Familienpflegerin direkt mit den Familienmitgliedern in ihrem Lebensumfeld und vermittelt und fördert Alltagskompetenzen, welche die grundlegende Versorgung und Pflege der Kinder und Jugendlichen sichern soll.
Kostenträger:
Unsere Leistungen werden vom zuständigen Jugendamt bezahlt.
Zugangsvoraussetzungen:
Das Einzelfallhelferteam richtet sein Angebot nach § 27ff, SGB VIII an das Jugendamt.
Familien, Jugendliche und Kinder, können nach der Antragstellung beim Jugendamt einen Sozialarbeiter zur Seite gestellt bekommen. Das Jugendamt prüft den Antrag und richtet anschließend eine Fallanfrage an das Team der Einzelfallhilfe. Bei freien Kapazitäten wird die Ausgestaltung der Hilfe auf die persönliche Situation und den speziellen Hilfebedarf des Klienten ausgerichtet.
Jugendberufshilfe e.V. mit: "Agito", "Assistenz U25", "Kompetenzagentur des Saale- Holzland- Kreises"
Jugendberufshilfe Thüringen e.V.
Projekte:
Agito 2
Saalbahnhofstr. 9
07743 Jena
Tel.:
M. Gundtner: 03641-492735 / 0175-2271468
N. Eger: 03641-492735 / 0175-2271467
Profil
Betreuung junger Menschen unter 27 Jahren mit besonderem Unterstützungsbedarf durch aufsuchende, individuelle und lebensweltorientierte Ansätze mit den Zielen:
- soziale Stabilisierung
- perspektivisch berufliche Integration
- Reduzierung multipler, persönlicher und sozialer Problemlagen
Laufzeit: 01.10.2009 - 31.12.2010
Option auf 1 Jahr Verlängerung
Angebote
- Case Management/ Einzelfallarbeit
- individuelle Beratung
- langfrsitige Begleitung
- bedarfsgerechte Unterstützung
Erreichbarkeit
telefonische Kontaktaufnahme
Kostenträger
Jenarbeit, Jugendamt Jena
Zugangsvoraussetzungen
- unter 27 Jahre
- Zuweisung durch jenarbeit oder Jugendamt Jena
- schulische, berufliche Misserfolge
- soziale Benachteiligungen
- komplexe Defizite im individuellen und sozialen Bereich
- nicht erreichbar durch bestehende Hilfesysteme bzw. Unterstützungsleistungen
Assistenz U25
Diese Projekt ist abgeschlossen.
Kompetenzagentur Saale-Holzland-Kreis
Steinweg 36
07607 Eisenberg
Tel.: Kerstin Gesell 036691 - 256959
0175 - 5294958
Profil
Die Kompetenzagentur SHK ist ein Bundesprojekt zur beruflichen und sozialen Integration besonders benachteiligter junger Menschen (bis 27 Jahre), die von bestehenden Hilfeangeboten nicht erreicht werden oder selber den Zugang nicht finden.
Ziele:
- soziale Integration
- berufliche Integration
- Abbau multipler Problemlagen
Laufzeit: 01.09.2007-31.12.2011
Angebote
- Case Management/ Einzelfallarbeit
- individuelle Beratung
- langfrsitige Begleitung
- bedarfsgerechte Unterstützung
Erreichbarkeit
telefonische Kontaktaufnahme
Kostenträger
BMFSFJ, ESF, ARGE SGB II SHK, örtliche Träger der freien Jugendhilfe
Zugangsvoraussetzungen
- unter 27 Jahre
- schulische, berufliche Misserfolge
- soziale Benachteiligungen
- komplexe Defizite im individuellen und sozialen Bereich
- nicht erreichbar durch bestehende Hilfesysteme bzw. Unterstützungsleistungen
Kinder- Jugend- und Familienberatungsstellen der Stadt Jena
Familienberatung der Stadt Jena
Standort Winzerla
Buchenweg 34
07745 Jena
Tel.:
Fr. Schenker: 03641 - 492860
Fr. Kotkamp-Mothes: 03641 - 492861
Fr. Dr. Sonne: 03641 - 492862
Fr. Franzheld: 03641 - 492863
Profil:
Die Mitarbeiterinnen der Beratungsstelle verfügen über verschiedenste therapeutische Zusatzqualifikationen. Die Beratung erfolgt im Rahmen des SGB VIII, §16,17 sowie 28, d.h. wir sind beraterisch sowie therapeutisch tätig in folgenden Bereichen:
- Erziehungsfragen und Stärkung von Erziehungskompetenzen
- Umgang mit Verhaltensauffälligkeiten von Kindern und Jugendlichen
- Herausforderung Pubertät
- Beratung und Vermittlung bei Konflikten zwischen Kindern und Eltern
- Entwicklungspsychologische Beratung für Eltern mit Säuglingen
und Kleinkindern (videogestützt)
- Beratung und Hilfe bei Schul- und Ausbildungsproblemen
sowie Schullaufbahnentscheidungen
- Beratung bei Trennung und Scheidung
- Vermittlung bei Konflikten in der Paarbeziehung
- Vermittlung bei Konflikten zwischen den Elternteilen bzgl. eines geregelten Umgangs mit den Kindern
- Stärkung der Sicht auf die Kinder
- Familienberatung bei verschiedensten Anliegen
Bei Bedarf empfehlen wir weitere oder passendere Hilfsangebote.
Wir unterliegen der Schweigepflicht.
Beratungsfachkräfte:
Frau Dr. Barbara Sonne (Dipl.-Psych.)
Frau Jutta Schenker (Dipl.-Psych.)
Frau Christina Franzheld (Dipl.-Sozialpäd.)
Frau Nicole Kotkamp-Mothes (Dipl.-Psych.)
Angebote:
- Einzelberatung (ca. 1h)
- Paar- bzw. Elternberatung (ca.1h)
- Familienberatung (1 bis 1,5h)
- Telefonberatung (ca. 0,5h)
- Hausbesuche bei Bedarf
- Leistungsdiagnostik bei Schul- und Ausbildungsproblemen (ca. 2h)
- aktuelle Gruppenangebote:
- Konzentrationstraining für Kinder in einer Kleingruppe
- Kompetenztraining für sozial unsichere Kinder im Grundschulalter ("Club der mutigen Kinder")
- Impulsreferate in Kindergärten & Schulen zu best. Fragestellungen
- Information über unsere Beratungsstelle im Elterncafe
Erreichbarkeit:
Beratung findet nach Terminvereinbarung statt. Die Termine können telefonisch oder persönlich vereinbart werden.
Kontaktzeiten:
Mo, Di, Mi: 8.30 Uhr - 14.00 Uhr
Do: 8.30 Uhr - 12.00 Uhr; 13.00 Uhr - 18.00 Uhr
Fr: 8.30 Uhr - 12.00 Uhr
Kostenträger:
Stadt Jena = öffentlicher Träger
Zugangsvoraussetzungen:
Die Beratung ist kostenlos, freiwillig sowie ohne Überweisungsschein zugänglich und findet im Rahmen des SGB VIII; § 16, 17 und 28 statt.
Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, UKJ
Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie, Universitätsklinikum Jena
Philosophenweg 3-5/Am Steiger 6
07743 Jena
Tel.: 03641 - 9 390 501
Fax: 03641 - 9 390 502
Profil:
Multidisziplinäres Behandlungsangebot durch sich ergänzende Fachdisziplinen:
- Ärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie
- Diplom- Psychologen
- Ergotherapeuten
- Mototherapeuten
- Dipl.-Sportwissenschaftler
- Dipl.- Lehrer und Erzieher
- Dipl.- Sozialarbeiter / pädagogen
- Kranken- und Kinderkrankenpfleger und -schwestern
- Arzthelferin
Angebote:
Behandelt werden Kinder, Jugendliche und Heranwachsende mit allen kinder- und jugendpsychiatrischen Erkrankungen wie:
- Lern-, Leistungs-, Teilleistungsstörungen sowie Entwicklungsprobleme
- Aufmerksamkeitsstörungen
- Verhaltens- und Anpassungsstörungen
- Essstörungen
- Mutismus
- Emotionale Störungen wie depressive Reaktionen, soziale und andere Ängste sowie Zwänge, Einnässen, Einkoten, Tics
- Psychosen (Schizophrenie, Manie, Depression)
- Drogeninduzierte psychische Störungen
- Persönlichkeitsstörungen
In Form von:
- Psychotherapie (verhaltenstherapeutisch orientiert) im Einzel- oder Gruppensetting
- Psychopharmakotherapie
- Ergotherapie
- Mototherapie
- Physiotherapie
- Soziotherapie und Sozialarbeit
- Elternberatung und Elterntraining, Familientherapie
- Psychoedukation
- Entspannungsverfahren
- Konzentrations- und Wahrnehmungstraining
- Soziales Kompetenztraining
- Bio- Feedback
Die Ambulanz / Poliklinik steht für die ambulante Diagnostik und Therapie sowie für die Planung und Organisation notwendiger tagesklinischer oder vollstationärer Aufnahmen zur Verfügung. Neben den regulären Diagnostiken und Therapien bietet die Ambulanz folgende Gruppentherapien an:
- Konzentrationstraining
- Entspannungstraining
- Lese- Rechtschreibtraining
- Soziales Kompetenztraining für Kinder- und Jugendliche
- Mototherapie
- Ergotherapie
- Kompetenztraining für Eltern sozial auffälliger Kinder- und Jugendliche
- Elterngruppe Mutismus
Die Tageskliniken ist eine teilstationäre Einrichtung wenn eine ambulante Behandlung nicht ausreichend und eine vollstationäre nicht notwendig ist. Zwanzig Kinder können aufgenommen werden. Die Kinder halten sich von 08:00 bis 16:00 in der Tagesklinik auf. Innerhalb des Tagesablaufs werden die für jedes Kind individuell erstellten Maßnahmen laut Therapieplan durchgeführt. Schulkinder erhalten Unterricht. Ein Fahrdienst holt die Kinder morgens zu Hause ab und bringt sie am Nachmittag zurück. Extrakosten für den Fahrdienst entstehen dabei nicht.
Die Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie verfügt über 3 Stationen mit insgesamt 30 vollstationären Betten. Hier werden Kinder und Jugendliche mit den o.g. Krankheitsbildern von einem multiprofessionellen Team stationär behandelt. Je nach individuellem Therapieplan werden alle erforderlichen Maßnahmen/Therapien (siehe oben) durchgeführt. In der Klinikschule findet für Schulkinder Unterricht statt. Wochenendbeurlaubungen und Besuchszeiten sind möglich.
Erreichbarkeit:
Chefsekretariat
8:00 bis 15:00 Uhr
Tel. 03641 / 936581
Aufnahmen im Notfall und außerhalb der Dienstzeit (ab 16 Uhr)
Tel. 03641 / 9 390 557
Ambulanz
8:00 bis 16:00 Uhr
Tel.: 03641 / 9 390 540
Wartezeiten sind individuell verschieden und vom Störungsbild abhängig
Für alle Kooperationspartner steht eine wöchentliche Telefonzeit zur Verfügung:
Mi: 10:00 - 12:00 Uhr
in Notfällen täglich von 8:00 - 17:00 Uhr
Kostenträger:
Eine Übernahme der Behandlungskosten erfolgt durch die Krankenkasse.
Zugangsvoraussetzungen:
Zur ersten Vorstellung sind die Chipkarte und ein Überweisungsschein des zuständigen Kinderarztes vorzulegen. Sollte das Kind / der Jugendliche sich schon in psychiatrischer Behandlung bei niedergelassenen Kollegen befinden, ist eine Mitbehandlung in Form von Gruppentherapieangeboten in der Ambulanz möglich.
Schulamt Jena
Staatliches Schulamt Ostthüringen
Hermann-Drechsler-Str. 1
07548 Gera
Tel.: 0365 / 548 54 600
Fax: 0365 / 548 54 666
Internet: Schulamt Ostthüringen
Organigramm und Telefonliste: Schulamt Ostthüringen
Erreichbarkeit:
Telefonsprechzeit der Schulamtzentrale:
Mo-Do: 09:30 - 15:00 Uhr
Fr: 09:30 - 12:00 Uhr
Mitarbeiter im schulpsychologischen Dienst:
Derzeit sind Frau Martin, Frau Dr. Tischendorf und Fr. Dr. Weiß- Silberhorn vorrangig für den Schulraum Jena zuständig. Terminvereinbarungen telefonisch oder am besten per E-Mail-Kontakt.
Referentinnen:
Kathrin Martin 0365/54854-626Dr. Katrin Tischendorf 0365/54854-621Frau Dr. Weiß-Silberhorn: 0365/54854-624anja.weiß
Sollten Sie diese Mitarbeiter nicht erreichen können, wenden Sie sich bitte an die Poststelle des Schulamtes Ostthüringen mit der Bitte um Weiterleitung:
Profil:
Das schulpsychologische Beratungsangebot richtet sich an alle am System Schule Beteiligte. Auftraggeber sind einzelne Lehrer, Schüler und Eltern, aber auch Lehrer- und Schüler-Gruppen bis hin zu ganzen Schulen. Das zentrale Ziel der schulpsychologischen Unterstützungsarbeit liegt in der Wiederherstellung bzw. Aufrechterhaltung der Beschulungsfähigkeit der Schüler.
Die schulpsychologische Tätigkeit folgt dem systemischen Ansatz und untergliedert sich in 4 Kernfelder:
- Schulbezogene Einzelfallberatung
- Fortbildung von Lehrern / Beratungslehrern / Schulleitern und Lehrerteams
- Begleitung von Fallberatungs- und Supervisionsgruppen
- Krisenintervention
Angebote zu den 4 Kernarbeitsfeldern:
1. Angebote in der Einzelfallberatung zu folgenden Anlässen:
- Mobbing / Gewalt
- Lern- und Leistungsproblemen
- Schulverweigerung
- Schul- und Prüfungsangst
- Hochbegabung
- Verhaltensstörung
- Kindeswohlgefährdung
- psychiatrischen Auffälligkeiten
Formen der Beratung:
- lösungsorientierte Beratung mit Lehrern, Eltern, Mobilem sonderpädagogischen Dienst (MSD) und Mitarbeitern weiterer Helfer- Systeme
- Moderation von Klassenkonferenzen
- Vermittlung an externe Helfer- Systeme
2. Angebote in der Fortbildung:
- Gesprächsführungstrainings
- Umgang mit Unterrichtsstörungen
- Umgang mit Mobbing
- Umgang mit Krisen und traumatischen Ereignissen
- psychologische Grundlagen pädagogischer Führung
- Konfliktmediation
- Grundlagen systemischer Beratung
- Elternarbeit
- Aus- und Weiterbildung von Beratungslehrern
3. Angebote bzw. Begleitung von Fallberatungs- und Supervisionsgruppen:
- regionale Fallberatungsgruppen für Beratungslehrer
- Supervision für einzelne Schulen
4. Angebote in der Krisenintervention:
- Beratung und Aufbau von Krisenteams an Schulen
- Beratung des Krisenteams in akuten Krisen
- Bewältigungsgespräche für einzelne Betroffene und Gruppen
- Vermittlung zu externen Therapeuten
- Psychoedukation zu Belastungssymptomen und ersten Interventionen
Kostenträger:
Kultusministerium - Land Thüringen
Zugangsvoraussetzungen:
Die Beratung ist kostenlos, freiwillig und setzt das elterliche Einverständnis voraus. Einzelberatungen erfolgen nach schriftlicher Anmeldung in Absprache mit dem Beratungslehrer an der Schule. Darüber hinaus können grundsätzlich alle Schüler, Eltern und Lehrer den schulpsychologischen Dienst telefonisch kontaktieren.
Sucht-/Drogenbeauftragte, Gesundheitsdienst Stadt Jena
Sucht- und Drogenbeauftragte der Stadt Jena / Sozialpsychiatrischer Dienst / Gesundheitsamt
Sozialpsychiatrischer Dienst
Sucht- und Drogenbeauftragte
Fr. A. Hartung
Löbdergraben 27
07743 Jena
Tel.: 03641/493177
Fax: 03641/493172
Aufgaben:
- Koordinierung der ambulanten Suchthilfeträger in der Stadt Jena
- Organisation, Koordination und Durchführung von Präventionsveranstaltungen zu den Themen legale, illegale Drogen und stoffungebundene Süchte
- Projektinitiierung- und begleitung in der Sucht- und Drogenprävention
- Organisation und Durchführung von Multiplikatorenschulungen
- Konzeptentwicklung und Durchführung von Drogenseminaren im Sinne des Jugendgerichtsgesetzes
- Öffentlichkeitsarbeit
Zielgruppen:
- Kinder
- Jugendliche
- Erwachsene
- Multiplikatoren: Eltern, Lehrer, Behörden, Interessierte
Sprechzeiten:
nach Vereinbarung
Thüringer Ambulanz für Kinderschutz TAKS
Thüringer Ambulanz für Kinderschutz (TAKS)
Zentrale Anmeldung in der Klinik für Kinderchirurgie
Erlanger Allee 101
07747 Jena
Notfalltel.: 03641 - 9322715
Profil:
Interdisziplinäre zentrale Anlaufstelle zur Klärung von Verdachtsfällen von Kindesmissbrauch, Kindesmisshandlung oder -vernachlässigung, bei der Kinderärzte, Kinderchirurgen sowie Kinder- und Jugendpsychiater mit Rechtsmedizinern, Kinderradiologen und Gynäkologen zusammen arbeiten.
Angebote:
TAKS soll thüringenweit Anlaufpunkt vor allem für Ärzte, aber auch Mitarbeiter von Kinderschutzinstitutionen und der Polizei sein, wenn diese bei einem Kind Hinweise auf Missbrauch oder Gewalt vermuten. Die Aufgabe der Ambulanz ist es, in solchen Situationen mit Expertenmeinungen zu unterstützen und dabei zu helfen, diese Fälle besser nachzuweisen und rechtzeitig aufzuklären. Der über das Notfalltelefon informierte diensthabende Kinderchirurg des Klinikums ist als Ansprechpartner der Ambulanz erreichbar und zieht je nach Lage des konkreten Falles weitere Kollegen hinzu. Beispielsweise wären dies im Falle eines sexuellen Missbrauchs der Gynäkologe, bei Verdacht auf Vernachlässigung der Pädiater. In allen Fällen ist es zudem wichtig, rechtzeitig mit der Spurensicherung zu beginnen, was die Einbeziehung der Rechtsmediziner erfordert. Gleichzeitig können die Kinder- und Jugendpsychiater sowohl bei der Diagnose als auch der weiteren Therapie psychiatrischen Beistand einbringen.
Erreichbarkeit:
Das Notfalltelefon ist rund um die Uhr geschaltet:
03641 - 9322715