Absolventen verwandter Studiengänge werden grundsätzlich dann zugelassen, wenn ihr Abschluss gleichwertig ist. Die Gleichwertigkeit wird in einer Einzelfallprüfung festgestellt. Bei der Einzelfallprüfung werden insbesondere die Inhalte und die Noten des Hochschulabschlusses, die Studienzeiten, der Werdegang und die Motive des Bewerbers berücksichtigt. Eine Zulassung mit Auflagen ist möglich.
Studierende der Humanmedizin haben zudem die Möglichkeit, einzelne Module des Studienganges M.Sc. Medical Photonics auch während ihres Medizinstudiums zu belegen, um so einen Einblick in einzelne Teildisziplinen des Gebietes der Medizinischen Photonik zu bekommen. Erfolgreich absolvierte Module können, wenn nach Abschluss des Medizinstudiums das Masterstudium aufgenommen wird, angerechnet werden.