Die Betriebsordnung wurde im März 2025 vom Klinikumsvorstand verabschiedet und das Zentrum Versorgungsforschung wird nun als Zentrum nach UKJ Grundsatzung geführt!
Nun können Sie offiziell Mitglied werden, am 21.05. an der Mitgliederversammlung und Wahl der Zentrumsleitung teilnehmen und damit die Versorgungsforschung am UKJ aktiv mitgestalten und voranbringen.
Wer kann Mitglied werden?
Es wird zwischen einer persönlichen Mitgliedschaft und einer institutionellen Mitgliedschaft unterschieden.
- Institutionelle Mitglieder (BO § 3) sind Struktureinheiten bzw. Teilbereiche/Sektionen des UKJ, die in der Versorgungsforschung aktiv sind. Institutionelle Mitglieder werden in der Mitgliederversammlung durch die Direktor:innen bzw. benannte Vertreter:innen repräsentiert.
- Persönliche Mitglieder (BO § 3): Wissenschaftler:innen aller Karrierestufen aus Instituten und Kliniken von UKJ und FSU, deren Arbeitsgebiete Bezüge zur Versorgungsforschung haben, können persönliche Mitglieder werden.
Alle institutionellen und persönlichen Mitglieder können die Aktivitäten des Zentrums mitgestalten, für die Zentrumsleitung kandidieren, die Zentrumsleitung beraten und Tagesordnungspunkte zu den Mitgliederversammlungen einbringen.
Wie wird man Mitglied?
Ganz einfach – den entsprechenden Antrag ausfüllen und bis 02.05 per Mail an senden oder alternativ per Hauspost an Institut für Allgemeinmedizin, z.H. Hariet Kirschner, Bachstraße 18, Haus 1, 07743 Jena.
Antrag Institutionelle Mitgliedschaft
Antrag Persönliche Mitgliedschaft
Wie geht es weiter mit der Mitgliederversammlung?
Die Mitgliederversammlung findet am 21.05. um 14:30 – 16:30 Uhr im Oval Office (UKJ Lobeda) statt. Hier geht es zur Veranstaltung
Wir freuen uns, wenn Sie sich für eine Mitgliedschaft im Zentrum Versorgungsforschung entscheiden!