Mit Inkrafttreten des Thüringer Krebsregistergesetz (ThürKRG) zum 30.12.2017 besteht in Thüringen eine gesetzliche Meldepflicht aller Krebserkrankungen an die regionalen Registerstellen des Klinischen Krebsregisters Thüringen.
Auf folgender Website finden Sie alle relevanten Informationen zum Thema klinische Krebsregistrierung und Meldepflicht:
https://www.krebsregister-thueringen.de/
Hier gelangen Sie zum elektronischen Meldeportal Thüringen: KIRA