Klinisches Krebsregister Jena
Das Klinische Krebsregister Jena besteht aus der Regionalen Registerstelle des UTC sowie aus dem Bereich Tumordokumentation für das DKG-zertifizierte Onkologische Zentrum Jena und zur Unterstützung der interdisziplinären Tumorkonferenzen am UKJ.
Die Regionale Registerstelle Jena ist eine von fünf Registerstellen in Thüringen, welche seit 2018 unter dem Dach des Zentralen Klinischen Krebsregisters gGmbH Thüringen (ZKKR Th) vereint sind.
Die Zentralstelle und die Registerstellen erfüllen gemeinsam die Aufgaben nach Krebsfrüherkennungs- und -registergesetz (KFRG) sowie Thüringer Krebsregistergesetz (ThürKRG).
Bereits seit 1994 wurden im Klinischen Krebsregister Jena neben den epidemiologischen Daten alle erkrankungsbezogene Daten zur Diagnose, Therapie und Verlauf einer Krebserkrankung aus dem Einzugsgebiet oder mit Behandlungsauftrag nach geltenden Datenschutzbestimmungen erfasst.
Diese Erfassung der Daten erfolgt auf Grundlage des bundesweit einheitlichen Datensatzes der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Tumorzentren e. V. und der Gesellschaft der epidemiologischen Krebsregister in Deutschland e. V. sowie der ergänzenden Module (ADT/GEKID-Basisdatensatz).
Ende 2022 erfasste das Register klinische Daten von >91.000 Patientinnen und Patienten mit einer bösartigen Neubildung, einschließlich ihrer Frühstadien sowie gutartige Tumoren des zentralen Nervensystems nach Kapitel II der Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme (ICD).
Sollten Sie mehr Informationen wünschen, nehmen Sie Kontakt zu uns auf:
Unsere Ziele als Registerstelle:
- Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben zur flächendeckenden Krebsregistrierung und –meldung unseres Einzugsgebiets
- Gemeinsame und überregionale Auswertungen mit dem ZKKR Th
Unsere Ziele als Datenstelle des Onkologischen Zentrums und zur Unterstützung der Tumorkonferenzen:
- Qualitätsmanagement in der onkologischen Versorgung
- Verbesserung des Informationsflusses zwischen den behandelnden Einrichtungen des UKJ
- Nutzung der Daten im wissenschaftlichen Rahmen zur Weiterentwicklung und Verbesserung der Diagnostik und Therapie sowie Förderung der Früherkennung
Informationen zu den Meldemodalitäten:
Seit 2018 besteht in Thüringen für Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser sowie andere ärztlich geleitete Einrichtungen, die an der Krankenversorgung teilnehmen, eine Meldepflicht und zugleich Berechtigung nach ThürKRG §3 Abs. 2 bis 6 an die zuständige Registerstelle des Klinischen Krebsregisters Thüringen.
Der Erfolg der Krebsregistrierung beruht auf aktuellen und verlässlichen Meldungen der behandelnden Ärztinnen und Ärzte.
Der Patient oder sein gesetzlicher Vertreter sind durch die meldepflichtige Person oder Einrichtung vor der ersten Übermittlung ihrer Daten über die beabsichtigte Meldung und den Zweck der Meldung sowie sein Recht auf Auskunft zu informieren.
Meldeanlässe im Sinne des ThürKRG sind:
- Diagnose (nach hinreichender klinischen Sicherung)
- Pathologiemeldung (histologische, zytologische oder labortechnische Sicherung der Diagnose)
- Beginn sowie Abschluss einer therapeutischen Maßnahme (Operation, Strahlentherapie, Systemische oder sonstige Therapie)
- Feststellung einer Änderung des Erkrankungsstatus
- Ergebnis der Nachsorge (jährliche Statusmeldung)
- Tod
Auf der Website des Klinischen Krebsregisters Thüringen finden Sie alle relevanten Informationen zum Thema klinische Krebsregistrierung und Meldepflicht.
Hier gelangen Sie zum elektronischen Meldeportal Thüringen: KIRA