03.01.2022
Allgemeine Hinweise zur Beantragung eines Urlaubssemesters
Aufgrund permanent wiederkehrender Anfragen folgende Hinweise. Bitte wenden Sie sich erst an das Sudiendekanat, wenn Ihnen auch die hier gegebenen Hinweise nicht weiterhelfen:
A) Was tue ich, wenn ich mich beurlauben lassen will?
1) Ich gehe auf die Homepage des Studierenden-Service-Zentrum der FSU Jena: hier
2) Dort finden Sie zunächst erst einmal alles Grundsätzliche zu Urlaubsgründen, Nachweisen und Unterlagen, Fristen, Prüfungen, Sonstigem und das FORMULAR des BEURLAUBUNGSANTRAGES.
3) Sie laden sich auf der Homepage des Studierenden-Service-Zentrums den Beurlaubungsantrag herunter, füllen ihn aus (Seite 1 erste, obere Hälfte, Seite 2 vollständig, soweit Sie können) und unterschreiben ihn dann händisch.
4) Sie reichen den ausgefüllten und unterzeichneten Urlaubsantrag mit allen nötigen Anlagen beim Studierenden-Service-Zentrum ein. Das Studierenden-Service-Zentrum bearbeitet den Antrag dann und stellt Ihnen den Beurlaubungsbescheid aus.B) Besonderheiten Humanmedizin:
1) Im Studium der Humanmedizin gibt es zusätzlich noch den Urlaubsgrund der Promotion. Für die Promotion sind grundsätzlich nur maximal zwei Urlaubssemester möglich!
2) Beim Urlaubsgrund der Promotion muss vor einer abschließenden Bearbeitung des Beurlaubungsantrags durch das Studierenden-Service-Zentrum immer zusätzlich vorab noch der Studiendekan beteiligt werden. Sie reichen den Beurlaubungsantrag nebst Anlagen immer im Studiendekanat
3) Zur Beantragung des Urlaubs wg Promotion:
a) Sie lassen sich von Ihrem Promotionsbetreuer (mindestens PD oder Professor) ein separates Befürwortungsschreiben mit offiziellem Briefkopf der Hochschule/Fachbereich aufsetzen, aus dem hervorgeht, was Sie machen wollen und warum es notwendig ist, dass Sie ein Urlaubssemester beantragen (es muss dargelegt werden, dass Sie aufgrund der Arbeit an Ihrer Promotion länger als 6 Wochen nicht studienfähig sein werden ein Studieren nicht möglich ist). Am Ende sollte ein Satz stehen wie: „Aus diesen Gründen befürworte ich eine Beurlaubung für die Dauer eines Semesters für die Promotion.“
b) Das Befürwortungsschreiben ist aber dann entbehrlich, wenn Sie bereits einen bewilligten Promotionsstipendienbescheid (z.B. IZKF, JSAM) haben, bei dem die Auszahlung des Stipendiums an den Antritt des Urlaubssemesters geknüpft ist. Hier genügt dann die Beifügung der Kopie des Bewilligungsbescheides zu den Antragsunterlagen.
c) Dann senden Sie das alles per Email von Ihrer Uni-Emailadresse (nur in Zeiten der Corona-Pandemie) ans Studiendekanat oder reichen es im Original (Regelfall) im Studiendekanat Ihre Unterlagen werden dann nach vorheriger Prüfung zur Entscheidung an den Studiendekan weitergegeben. Der Studiendekan trifft dann für den jeweiligen Einzelfall eine Entscheidung.
d) Im Regelfall fragen Sie bitte nach einer Woche im Studiendekanat nach dem Bearbeitungsstand. Für den Fall, dass Ihr Beurlaubungsantrag bereits vom Studiendekan zurück ist, wartet das Original dann im Studiendekanat auf Abholung durch Sie.
e) Sie holen den Antrag dann wieder bei uns ab und reichen im Falle einer Befürwortung der Beurlaubung durch den Studiendekan den Antrag beim Studierenden-Service-Zentrum der Uni Jena ein. Die Kollegen dort bearbeiten dann abschließend Ihren Beurlaubungsantrag.
4) Die Beurlaubung sperrt nur die Teilnahme an neuen Veranstaltungen während des Urlaubsemesters. Nachprüfungen und verschobene Klausuren aus dem vorangegangenen Semester können grundsätzlich absolviert werden.
Beispiel 1:
Studierender X ist im SS20 aktiv eingeschrieben und nimmt am Studienbetrieb teil. Er lässt sich wegen Promotion für das WS20/21 beurlauben. Er hat während des SS20 im Fach Y die reguläre Klausur nicht bestanden, die Nachklausur oder mündliche Nachprüfung wird erst in der ersten Woche der Vorlesungszeit des WS 20/21 angeboten, also bereits während des laufenden Urlaubssemesters. X kann an der Nachprüfung ganz normal teilnehmen.
Beispiel 2:
Studierender X ist im SS20 aktiv eingeschrieben und nimmt am Studienbetrieb teil. Er lässt sich wegen Promotion für das WS20/21 beurlauben. Wegen besonderer Umstände wird im Fach Y die Klausur in die Zeit des Folgesemesters verschoben, also das WS20/21. X kann an der Nachprüfung ganz normal teilnehmen, da es sich um eine Prüfung des SS20 handelt, in welchem X noch nicht beurlaubt war.
5) Sie sind scheinfrei und wollen noch nicht gleich in die Staatsprüfung, sondern das folgende Semester noch zum Lernen nutzen, ohne dabei aber am Semesterbetrieb teilzunehmen - müssen Sie sich beurlauben lassen?
Sie sind grundsätzlich verpflichtet in der Regelstudienzeit das Studium zu beenden. Unterbrechungen des Studiums sind nur in eng umrissenen und gesetzlich geregelten Ausnahmefällen möglich.
Wegen sonstiger Fragen zur Beurlaubung wenden Sie sich bitte direkt ans Studierenden-Service-Zentrum.