15.12.2022
Hinweis: Vorgehen bei Prüfungsunfähigkeit zum Prüfungstermin sowie Nachweis der Prüfungsvoraussetzung (Kursblatt)
Aus aktuellem Anlass möchten wir noch einmal darauf hinweisen, wie Sie sich verhalten, wenn Sie z. B. aufgrund von Krankheit / Quarantäne nicht an einer Prüfung teilnehmen können. Laut Studienordnung haben Sie vor der Prüfung sowohl beim Prüfer und möglichst auch im Studiendekanat die Prüfungsunfähigkeit schriftlich anzuzeigen. Die begründenden Nachweise sind dann innerhalb von 3 Tagen unter Angabe der betreffenden Prüfungen nachzureichen, am besten per E-Mail an . Die Prüfungsergebnisse, inkl. der Wertung der Nichtteilnahmen (entschuldigt / unentschuldigt), werden auf unserer Homepage veröffentlicht und sind von Ihnen zu prüfen. Ein unentschuldigtes Fehlen entspricht der Prüfungsnote 5.
Bitte beachten Sie außerdem die rechtzeitige Abgabe der Teilnahmenachweise (sofern diese nicht vom Fachbereich selbst dokumentiert werden). Nur wer 85 % der nachweispflichtigen Lehrveranstaltungen besucht hat, ist laut Studienordnung zur Prüfung zugelassen (Ausnahmen können nur durch den Fachvertreter genehmigt werden und sind dem Studiendekanat mitzuteilen). Wer bis zum Prüfungstermin mehr als 15 % der verpflichtenden Veranstaltungen z. B. aufgrund von Krankheit / Quarantäne versäumt, muss dies ebenfalls im Studiendekanat anzeigen und begründende Nachweise vorlegen. Bei unentschuldigtem Fehlen zu den Pflichtveranstaltungen muss die Lehrveranstaltung wiederholt werden (2 Prüfversuche gehen verloren!).
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg für die anstehenden Prüfungen. Ihr Studiendekanat