Qualitätssicherung
Die Qualitätssicherung in der Lehre ist aufgebaut aus mehreren Komponenten. Die eizelnen Komponenten finden Sie auf dieser Seite.
Evaluation der Lehre
Die Medizinische Fakultät der Friedrich-Schiller-Universität Jena evaluiert seit 1993 regelmäßig ihre Lehrveranstaltungen. Mit der Approbationsordnung für Ärzte (2002) ist die regelmäßige Lehrevaluation für alle Medizinischen Fakultäten festgeschrieben:
§ 2 Absatz (9): „Lehrveranstaltungen sind regelmäßig auf ihren Erfolg zu evaluieren.“ (S. 2407)
Den Studierenden wird die Möglichkeit gegeben werden, die von ihnen besuchten Lehrveranstaltungen zu bewerten. Die studentischen Beurteilungen sind von großer Bedeutung für die kontinuierliche Verbesserung der medizinischen Lehre am Klinikum; durch sie werden Optimierungspotenziale und Defizite aufgedeckt und die Kommunikation zwischen Studierenden und Lehrenden gefördert.
Neben der Berücksichtigung der Evaluationsergebnisse im Rahmen der leistungsorientierten Mittelvergabe der Universitätsmedizin bilden diese auch im Rahmen des Verfahrens zur Verleihung der Bezeichnung „außerplanmäßige Professorin“ bzw. „außerplanmäßiger Professor“ ein wichtiges Entscheidungskriterium.
Weitere Informationen finden Sie under dem Menupunkt Evaluation.
Weiterbildung der Lehrenden
Neben den hochschuldidaktischen Angeboten der Universität („LehreLernen“) offeriert die Medizinische Fakultät ihren Lehrenden ein breites Angebot an medizindidaktischen Weiterbildungsveranstaltungen. Darüber hinaus erhalten jährlich zwei Lehrende der Fakultät die Möglichkeit, berufsbegleitend den Masterstudiengang „Medical Education“ zu absolvieren.
Weitere Infos finden Sie auf den Seiten von "LehreLernen" der Firedirich-Schiller Universität oder hier unter Medizindidaktik.
Innovative Lehrangebote für Studierende
Ein großes Anliegen der Fakultät ist es, den Studierenden von Beginn Ihres Studiums klinische Aspekte nahe zu bringen.
In Kooperation mit der Landesärztekammer Thüringen wurde ein Mentorenprogramm ins Leben gerufen, das es den Studierenden ermöglicht, in regelmäßigem Kontakt zu einem erfahrenen Arzt zu stehen und zu bleiben. Über den Zeitraum des gesamten Studiums entsteht so eine vertrauensvolle Beziehung, die sowohl für die Studierenden als auch für die Mentoren bereichernd ist.
Das Mentorenprogramm PJ+ zielt auf eine Verbesserung der Qualität des Praktischen Jahres ab. Mittels einer kontinuierlichen Betreuung durch einen Mentor, intensives Feedback und strukturierte Ausbildungspläne kann auf die Bedürfnisse und individuellen Fähigkeiten der Studierenden eingegangen und somit ein optimaler Lerneffekt erzielt werden.
Im fakultätseigenen SkillsLab haben die Studierenden bereits ab dem 1. Fachsemester die Möglichkeit, sich per peer-teaching praktische Fertigkeiten des Arztberufs anzueignen. In den von speziell ausgebildeten Tutoren betreuten Kursen können sich die Studierenden in Kleingruppen eingehend mit Themen wie klinischer Untersuchung, Kommunikation in schwierigen Situationen oder dem Nähen und Knüpfen auseinander setzen. In diesem Zusammenhang wird auch verstärkt versucht, traditionelle Prüfungsformate durch innovative Konzepte (z.B. OSCE) zu ersetzen bzw. zu ergänzen.
Entscheidungsgremien zur Qualitätsicherung
An der Medizinischen Fakultät sind v.a. zwei Gremien mit der Qualitätssicherung befasst: die Kommission für Lehre und Studium sowie der Fakultätsrat.
Beide Gremien erhalten von Seiten der Studierenden, der Lehrenden und des Studiendekanats Vorschläge zur Verbesserung der Lehre.
Die Kommission für Lehre und Studium ist ein vom Fakultätsrat eingesetztes Gremium, dem insgesamt 9 vom Fakultätsrat gewählte Mitglieder (4 Hochschullehrer, 1 akademischer Mitarbeiter und 3 Studierende) angehören. Geleitet wird die einmal im Monat tagende Kommission vom Studiendekan.
Hinsichtlich der Qualitätsentwicklung in Studium und Lehre gehen von der Kommission für Lehre und Studium wichtige Impulse aus: Die Kommissionsmitglieder beraten über aktuelle Probleme, entwickeln konkrete Verbesserungsvorschläge, erarbeiten neue Studienprogramme und Ordnungen oder lösen etwaige Konflikte. Die Auswertung von Evaluationsergebnissen und das Ableiten von Maßnahmen zählen ebenfalls zu den Aufgabenbereichen der Kommission.
Für größere Projekte werden bei Bedarf zeitlich befristete Arbeitsgruppen eingerichtet. Die Kommission für Lehre und Studium wird in regelmäßigen Abständen von den AGs über ihre Arbeit und die erzielten Zwischenergebnisse informiert. Abschließende Empfehlungen an den Fakultätsrat werden von der Kommission für Lehre und Studium beschlossen.
Der Fakultätsrat diskutiert und entscheidet über grundsätzliche Fragen der Lehre und Forschung. Er wählt den Dekan und die Prodekane für Lehre und Forschung.
Der Fakultätsrat verteilt und verwaltet die Ressourcen der Fakultät, organisiert Promotions- und Habilitationsvorhaben und beschließt u.a. die Ordnungen der Fakultät, insbesondere Studien- und Prüfungsordnungen. Diese bedürfen darüber hinaus der Genehmigung des Senats der Universität.
Den Vorsitz des Fakultätsrats führt der Dekan. Der Fakultätsrat besteht aus 26 stimmberechtigten Mitgliedern: 14 Hochschullehrer, vier akademische Mitarbeiter, 2 sonstige Mitarbeiter und sechs Studierende.