FAQ zum Praktischen Jahr
Gibt es Einschränkungen im Praktischen Jahr?
Für die PJ-Studierenden am UKJ gelten die gleichen Bedingungen wie für Mitarbeiter am UKJ.
In Lehrkrankenhäusern und in Praxen sind die individuellen Bedingungen der jeweiligen Einrichtung bindend.
Bei einer Verschärfung der Pandemie-Situation kann es dazu kommen, dass wir PJler darum bitten, das ursprünglich gewählte Wahlfach aufzugeben, um Sie nach Bedarf in einem anderen Fach einzusetzen. Dies erfolgt natürlich nur mit Ihrem Einverständnis und auf freiwilliger Basis. Die Anerkennung des Tertials ist sichergestellt!
Was ist bei einem PJ im Ausland zu beachten?
Wir möchten Sie aufgrund der Erfahrung aus dem Frühjahr und der aktuellen Entwicklung hinsichtlich Covid-19 dringend bitten, den ursprünglich von Ihnen geplanten Auslandseinsatz zu prüfen.
Es wird dringend empfohlen, den PJ-Einsatz auf Deutschland zu beschränken. Am UKJ halten wir ausreichend Plätze für Sie bereit. Wir würden uns freuen, wenn Sie als Studierende der FSU Jena das UKJ in der aktuellen Situation unterstützen und Ihre Tertiale an den Einrichtungen unseres Universitätsklinikums absolvieren.
Sollten Sie bereits im Ausland Ihr PJ absolvieren, kann dies nach Möglichkeit dort abgeschlossen werden. Natürlich freuen wir uns auch hier, wenn Sie für Ihr Tertial ans UKJ wechseln. Bei einem Wechsel während des Tertials an eine Universität in Deutschland, müssen ggf. Fehltage genommen werden. Eine Anrechnung der geleisteten Zeit im Ausland unter acht Wochen durch das Landesprüfungsamt ist nicht möglich.
Beachten Sie bitte, dass es gemäß der geltenden Hygieneregelung zu einer Quarantäne kommen kann (s. Informationen zum Coronavirus für Mitarbeiter des UKJ /FAQ, zu finden auf der Hompage des UKJ --> Reiserückkehrer aus Risikogebieten etc. )
Wie werden Fehlzeiten durch Covid-19 im Praktischen Jahr gewertet?
Es gelten die allgemeinen Fehlzeitenreglungen für das PJ gmäß ÄApprO. Die Ausnahmereglung im Falle einer Quarantäne-Anordnung vom Gesundheitsamt ist nicht mehr gültig.
Welche Besonderheiten sind bei Lehrveranstaltungen im Praktischen Jahr zu beachten?
Hier gelten die individuellen Vorgaben der Einrichtungen.
Bitte beachten Sie in der Präsenzlehre die gelten Schutzbestimmungen. .
Werden PJ-Studierende gimpft?
Für Studierende gibt es nun, wie auch für die Mitarbeitenden des UKJ, neben den normalen Impfangeboten die Möglichkeit sich über den Arbeitsmedizinischen Dienst des UKJ impfen zu lassen. Terminvereinbarungen sind ebenfalls über DOSIS möglich.
Weiterhin können Sie die Impfzentren der Kassenärtzlichen Vereinigung unter Vorlage der "Bestätigung zur Vorlage in den Thüringer Impfstellen" (im DOSIS abrufbar) nutzen. Ihre Bescheinigung legen Sie bitte gemeinsam mit Ihrem amtlichen Lichtbildausweis und einer aktuellen Studienbescheinigung, welche Sie sich aus Friedolin herunterladen können, bei Ihrem Termin in der Impfstelle Thüringen vor.