FAQ zu Prüfungen
Welche Regelungen gelten für mündliche Prüfungen?
Die Nachprüfungen finden in der Regel in den ersten Wochen der Vorlesungszeit statt. Informationen zu den Nachprüfungen (Termin und Prüfungsformat) erhalten Sie im DOSIS über Ihren Stundenplan.
Eine Information an die Studierenden muss mindestens 14 Tage vor dem Prüfungstermin stattfinden.
Für Staatsexamensprüfungen gelten Ausnahmen (siehe "Wie wird mit Staatsexamensprüfungen verfahren?").
Wie wird mit Staatsexamensprüfungen verfahren?
Für die mündlichen Prüfungen des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung im Frühjahr 2021 ist zu beachten:
Es gelten die allgemeinen Hygieneregelungen des Universitätsklinikums Jena Dokumente zum Infektionsschtz (über DOSIS).
Nach entscheidung des Landesprüfungsamts muss der Prüfungskommision zudem verpflichtend vor der Prüfung ein negatives Ergebnis eines Corona-Tests vorgelegt werden, welches nicht älter als zwei Tage ist. Einen Schnelltest können Sie sich über den Hausarzt besogen, die Kosten müssen selbst getragen werden.
Der Dritte Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (M3) findet im Herbst 2020 wie folgt statt:
- Prüfung nur am 1. Tag (2. Tag nur Reserve, falls Ausfall eines Prüfers)
- am Vormittag: Übernahme des Bettenfalls
(Anamneseerhebung, Patientenuntersuchung etc., Epikrise) - am Nachmittag: mündliche Prüfung
Im Rahmen dieser erfolgt eine Vorstellung des Ergebnisses des praktischen Teils (ohne Anwesenheit der Patienten, nicht am Krankenbett)
Dauer des Prüfungsgespräches: mindestens 45, höchstens jedoch 60 Minuten je Prüfling. - die Epikrise ist Bestandteil der M3-Prüfung
Der Bericht, der gemäß ÄApprO Anamnese, Diagnose, Behandlungsplan und eine Epikrise des Falles enthält, ist dem Vorsitzenden vor Beginn der mdl. Prüfung vorzulegen - es prüfen alle vier anwesenden Prüfer
(auch der sog. 4. Prüfer / bei Zusammenlegung von zwei Wahlfächern der zweite Wahlfachprüfer)
Die Prüfung soll so normal wie möglich ablaufen. Eventuelle Abweichungen sollen die Durchführung der Prüfung insgesamt sicherstellen und einen Ausfall von Prüfungsterminen, der auch eine wesentliche Verzögerung des Studienabschlusses zur Folge hätte, vermeiden.
Das LPA Thüringen hat die Teilnehmer am M3 über den geplanten Ablauf informiert unter: https://www.thueringen.de/th3/tlvwa/gesundheit/akademische_heilberufe/lpa/aktuelles/index.aspx
Verhalten bei Prüfungen
Für Prüfungen gelten dieselben Auflagen wie für Präsenzveranstaltungen. Details dazu erhalten Sie auf den Seiten der Krankenhaushygiene (Intranet) sowie unter "Was sind die geltenden Schutzbestimmungen bei Präsenzlehrveranstaltungen")
Was gilt bei schriftlichen Prüfungen?
Schriftliche Prüfungen werden weitestgehend auf digitale Prüfungsformate umgestellt. Unabhängig davon können vereinzelt Prüfungen unter strengen Auflagen auch in Präsenz stattfinden. Bitte beachten Sie die Schutzbestimmungen bei Präsenzlehrveranstaltungen.
Für die Kontaktverfolgung findet die Erfassung zur Kontaktnachverfolgung in den meisten Lehrräumen über QRonition mittels QR-Plakate statt.
Details finden Sie unter Allgemeines: "Was ist QRoniton?"
Sollten Sie sich vorher nicht sicher sein, ob Sie für Ihre Lehrveranstaltung einen Fragebogen benötigen, halten Sie bitte zur Sicherheit leere Blankoformulare bereit.
Bitte haben Sie dafür Verständnis.
Dozierende erhalten weiterführende Details zur Hygiene auf den Seiten der Krankenhaushygiene (Intranet) sowie unter Dokumente zum Infektionsschutz (über DOSIS). Bitte kontaktieren Sie den Verantwortlichen des Studienabschnitts im Studiendekanat für die Planung einer Prüfung. Eine Information an die Studierenden muss mindestens 14 Tage vor dem Prüfungstermin stattfinden.
Welche Regelungen gelten für Prüfungen im Wintersemester?
Prüfungen finden weiterhin auch in Präsenz statt. Klausuren können in einzelnen Fachbereichen in digitaler Form angeboten werden, dennoch werden auch hier noch Präsenzprüfungen nötig sein. Anderenfalls kommt es auch zu verschiebungen von Klausuren. Bitte Prüfen Sie hierzu Ihren Stundenplan in DOSIS oder wenden sich an den zuständigen Fachbereich.
Um Rechtssicherheit für alternative Prüfungsformate zu schaffen und prüfungsrechtliche Nachteile für die Studierenden im laufenden Semester zu vermeiden, hat der Senat der Friedrich-Schiller-Universität am 2. Juni 2020 eine Corona-Rahmensatzung beschlossen.
Studierenden ist es möglich sich bis zu einer Woche vor dem Prüfungstermin ohne Angabe von Gründen von der Prüfung abzumelden. Bitte wenden Sie sich hierzu an Ihren zuständigen Mitarbeiter im Studiendekanat. Die Teilnahme an einer Nachprüfung ist bei der Abmeldung von einer Prüfung nicht möglich. Sie können sich erst wieder zum nächsten regulären Prüfungstermin anmelden und zur Prüfung antreten.
Sollten Sie kurzfristig zur Prüfung nicht teilnehmen können, gelten die Rücktrittsregelungen wie bisher entsprechend der Studienordnung.
Das heißt, wenn Sie wegen Krankheit zu einer Prüfung nicht antreten, müssen Sie dies vor Prüfungsbeginn dem Fachvertreter mitteilen und haben spätestens drei Tage nach der Prüfung ein ärztliches Attest im Studiendekanat vorzulegen. Sollten Sie durch eine angeordnete Quarantäne nicht teilnehmen können, weisen Sie hierzu bitte die Aufforderung des zuständigen Gesundheitsamts nach. Können Sie wegene Kinderbetreuung nicht teilnehmen und haben Sie keine Notbetreuung für die Zeit der Prüfung, melden Sie sich bitte auch wie vorher erwähnt. Bitte stellen Sie sicher, dass das Studiendekanat bereits per entsprechenden Nachweis über ihre Elternschaft informiert ist.
Sollten Sie sich für eine Prüfungsleistung nicht abgemeldet oder nicht daran teilgenommen haben, gilt die Prüfungsleistung wie bisher auch als „nicht bestanden“.
Sollte eine Prüfung, die im Sommersemester 2020 oder im Wintersemester 2020/2021 regulär nach der Studienordnung stattgefunden hat (das kann auch eine Nachprüfung sein; meint hier explizit den ersten Versuch einer Wiederholungsprüfung im Sinne der Fachwiederholung), mit „nicht bestanden“ bewertet worden sein, können Sie wie gewohnt Ihre Prüfung in der Nachklausur erfolgreich abschließen. Sollten Sie auch dabei nicht erfolgreich sein, bleibt Ihnen wie gewohnt die Möglichkeit der Fachwiederholung (sofern es sich nicht bereits um eine Fachwiederholung handelt) zu den geltenden Regelungen der Studienordnung. Um pandemiebedingte Nachteile auszugleichen, ist es in Anlehnung an § 4 Abs. 2 der Corona-Rahmensatzung an der Medizinischen Fakultät möglich, auf Antrag für ein Fach (das bedeutet einmalig für ein Fach, nicht für mehrerer Fächer und auch nicht je Semester) eine zweite Fachwiederholung im Studiendekanat zu beantragen. Die Regelungen für den Härtefall gemäß Studienordnung bleibt dabei unberührt.
Was ist bei Kenntnisprüfungen zu beachten?
Kenntnisprüfungen finden unter Beachtung der geltenden Hygienevorschriften (siehe unten) und regulären Schutzmaßnahmen weiterhin statt. Bei der Auswahl der Patienten für den ersten Teil ist bitte darauf zu achten, dass diese nicht der Risikogruppe angehören und selbst auch kein potentielles Risiko darstellen.
Muss ich während einer Prüfung einen MNS tragen?
Ja, auch während einer Prüfung ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutz Pflicht. Es gelten unverändert die Regelungen des Hygienekonzepts. Auch während der Klausuren im Hörsaal muss der MNS weiterhin getragen werden.