FAQ zu Prüfungen
Welche Regelungen gelten allgemein für Prüfungen?
Für Präsenzprüfungen gelten dieselben Auflagen, wie für Präsenzveranstaltungen. Details dazu erhalten Sie auf den Seiten der Krankenhaushygiene (Intranet) sowie unter "Was sind die geltenden Schutzbestimmungen bei Präsenzlehrveranstaltungen")
Klausuren können in einzelnen Fachbereichen in digitaler Form angeboten werden. Bitte Prüfen Sie hierzu Ihren Stundenplan in DOSIS oder wenden sich an den zuständigen Fachbereich.
Die Corona-Rahmensatzung der Universität Jena ist zum 30. September 2021 außer Kraft getreten. Vom Außerkrafttreten ausgenommen und weiterhin gültig sind die Regelungen der §§3, 5 und 8a.
Um Rechtssicherheit für alternative Prüfungsformate zu schaffen und prüfungsrechtliche Nachteile für die Studierenden im laufenden Semester zu vermeiden, hat der Senat der Friedrich-Schiller-Universität die Fortführung von pandemiebedingten Ausgleichsmaßnahmen zur Ergänzung der bestehenden Studien- und Prüfungsordnungen am 7. Dezember 2021 beschlossen.
Deitails finden Sie auch auf den Seiten der FSU: Aktuelle Informationen zum Corona-Nachteilsausgleich.
Sollten Sie kurzfristig zur Prüfung nicht teilnehmen können, gelten die Rücktrittsregelungen entsprechend der Studienordnung.
Das heißt, wenn Sie wegen Krankheit zu einer Prüfung nicht antreten, müssen Sie dies vor Prüfungsbeginn dem Fachvertreter mitteilen und haben spätestens drei Tage nach der Prüfung ein ärztliches Attest im Studiendekanat vorzulegen. Sollten Sie durch Quarantäne nicht teilnehmen können, weisen Sie hierzu bitte die Krankschreibung vom Arzt nach. Können Sie wegen Kinderbetreuung nicht teilnehmen und haben Sie keine Notbetreuung für die Zeit der Prüfung, melden Sie sich bitte auch wie vorher erwähnt. Bitte stellen Sie sicher, dass das Studiendekanat bereits per entsprechenden Nachweis über ihre Elternschaft informiert ist.
Sollten Sie sich für eine Prüfungsleistung nicht abgemeldet oder nicht daran teilgenommen haben, gilt die Prüfungsleistung wie bisher auch als „nicht bestanden“.
Was gilt bei schriftlichen Prüfungen?
Schriftliche Prüfungen können weiterhin in digitaler Form stattfinden. Informationen zur Vorbereitung finden Dozierenden unter Prüfungen (Intranet). Bei Prüfungen in Präsenz beachten Sie bitte die Schutzbestimmungen bei Präsenzlehrveranstaltungen.
Wie wird mit Staatsexamensprüfungen verfahren?
Es gelten die selben Regelungen wie für Präsenzveranstaltungen. Bitte beachten Sie die Schutzbestimmungen bei Präsenzlehrveranstaltungen.
Was ist bei Kenntnisprüfungen zu beachten?
Kenntnisprüfungen finden unter Beachtung der geltenden Hygienevorschriften des Hauses, in denen die Prüfung stattfindet statt. Bei der Auswahl der Patienten für den ersten Teil ist bitte darauf zu achten, dass diese nicht der Risikogruppe angehören und selbst auch kein potentielles Risiko darstellen.
Muss ich während einer Prüfung einen MNS tragen?
In Pürfungen ohne Patientenkontat ist während einer Prüfung das Tragen eines Mund-Nasen-Schutz nicht verpflichtend. Es gelten ansonsten die geltenden Schutzbestimmungen bei Präsenzlehrveranstaltungen entsprechend.