FAQ für Lehrende
Können Famulaturen weiterhin durchgeführt werden?
Am UKJ sind Famulaturen bis 07. März ausgesetzt. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass es eventuell zu Verlängerung des Aussetzens kommen kann.
Abhängig von der pandemischen Lage können ggf. Famulaturen in anderen Einrichtung neu angetreten werden.
Bitte beachten Sie, dass die Famulatur in vollem Umfang geleistet werden muss und die Mindestzeiten erreicht werden müssen.
Weitere Fragen zur Anerkennung einer Famulatur beantwortet Ihnen das Landesprüfungsamt.
Was ist im Wintersemester 2020/2021 zu beachten?
Die Semesterzeit 01.10.2020 – 31.03.2021 bleibt unverändert.
Die Vorlesungszeit beginnt am 02.11.2020 und endet am 12.02.2021.
Die Verlegung des Beginns der Vorlesungszeit um zwei Wochen auf den 02.11.2020 geht auf den KMK-Beschluss vom April 2020 zurück und ist eine Folge der Verlegung der Abiturprüfungen und damit einhergehend auch der Termine für die zulassungsbeschränkten Studiengänge mit zentraler Zulassung (DoSV).
Die Beibehaltung des ursprünglichen Endes der Vorlesungszeit orientiert sich am Erhalt der acht Wochen vorlesungsfreien Zeit zwischen Winter- und Sommersemester, welche in diesem Umfang unter anderem für Prüfungen (z.B. Wiederholungsprüfungen, Hausarbeiten) und Praktika notwendig ist. Darüber hinaus würde eine Verlegung des Endes der Vorlesungszeit mit den Semesterzeiten an den Heimatuniversitäten der internationalen Studierenden kollidieren und für diese Gruppe zu zeitlichen Schwierigkeiten bei der Abnahme von Prüfungen führen.
Außerdem müssen wir uns vorausschauend darauf einstellen, dass auch das Wintersemester ein überwiegend digitales Semester werden kann. Auch wenn dazu aktuell keine Entscheidung möglich ist, bitten wir Sie, dies bei der Planung des Lehrangebots für das kommende Semesters mitzudenken.
In dieser Präsentation haben wir Ihnen wichtige Aspekte zur Lehre im WiSe 2020/21 zusammen gestellt (Stand September 2020).
Anrechnung digitaler Formate auf die Lehrverpflichtung
Jede im Sommersemester angebotenen Lehrveranstaltung wird, die durch ein digitales Format ersetzt wird, kann zu 100% auf die Lehrverpflichtung angerechnet werden.
Was sind die geltenden Schutzbestimmungen bei Präsenzlehrveranstaltungen?
Die Schutzbestimmungen sind in Anlehnung an die geltende Rechtsverordnung des Freistaats Thüringen und der Allgemeinverfügung der Stadt erforderlich. Für die Einhaltung der Bestimmungen sind die jeweiligen Lehrverantwortlichen sowie die Aufsichtspersonen zuständig.
In den meisten Lehrräumen findet inzwischen die Erfassung zur Kontaktnachverfolgung über QRoniton mittels QR-Plakate statt.
Details finden Sie unter Allgemeines: "Was ist QRoniton?". In nicht ausgestattete Lehrumgebungen, dazu zählen zum Beispiel die Krankenversorgung auf Stationen, Forschungslabor, etc. benötigen Sie weiterhin den ausgefüllten COVID-Papierbogen. Sollten Sie sich vorher nicht sicher sein, ob Sie für Ihre Lehrveranstaltung einen Fragebogen benötigen, halten Sie bitte zur Sicherheit leere Blankoformulare bereit. Bitte haben Sie dafür Verständnis.
Dokumente zum Infektionsschtz (über DOSIS)
Dozierenden finden weitere Informationen auf denSeiten der Krankenhaushygiene (Intranet).
Wie erhalte ich Hilfe zur digitalen Lehre?
Inzwischen steht ein Team studentischer Hilfskräfte bereit, um Sie - zusammen mit Medienzentrum und das DOSIS-Team - bei der Produktion digitaler Lehrangebote zu unterstützen. Das Team kann Beratung und Hilfestellung leisten, jedoch keine kompletten Produktionsaufträge übernehmen. Sie bekommen u.a. Hilfe bei der Erstellung vertonter Präsentationen, bei der Nutzung von DOSIS, bei der Erstellung von Vorlesungvideos und bei der Einrichtung von Moodle-Lernräumen.
Die Hotline des Unterstützerteams erreichen Sie ab sofort digital!
Sie erreichen uns:
- Mo-Fr von 10:00-14:00 Uhr
- per Zoom online
https://uni-jena-de.zoom.us/j/8211047611
Meeting-ID: 821 104 7611
Passwort: 12345
- per Telefon:
Rufnummer +49 30-30806188
Meeting-ID: 821 104 7611
Passwort: 12345
Sollten Sie Schwierigkeiten mit Zoom haben, schreiben Sie gerne eine E-Mail , die Mitarbeiter der Hotline melden sich dann zeitnah per Telefon bei Ihnen zurück.
- Per E-Mail
Natürlich können Sie Ihr Anliegen auch per E-Mail an uns senden. Die Mitarbeiter der Hotline organsieren auch individuellen Besprechungstermine mit Ihnen.
Weitere Kontakte:
Klinisches Medienzentrum UKJ | |
Multimediazentrum der Friedrich-Schiller-Universität (FSU) |
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Studiendekanat der Medizinischen Fakultät
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Servicestelle LehreLernen (FSU) |
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Datenschutzbeauftragte UKJ |
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DOSIS |
Wie erhalte ich eine Zoom-Lizenz?
Das UKJ beteiligt sich an der Campus-Lizenz der Universität für Zoom. Die Lizenzen stehen Ihnen nun zur Verfügung.
Eine Lizenz beantragen Sie bitte über das Formular auf den Webseiten zur Digitalen Lehre. Ihre Formulareinträge müssen in die Zoom-Administration übertragen werden, was nicht sofort, aber zeitnah erfolgt. Sie erhalten dann eine E-Mail mit dem Aktivierungslink.
Gleichzeitig arbeitet das Campusmanagement mit Hochdruck an einer Möglichkeit der direkten Anbindung eines Zoom-Raum an Ihrer DOSIS-Veranstaltung. Infos hierzu folgen.
Was passiert mit externen Lehrveranstaltungen?
Linienveranstaltungen an Lehrkrankenhäusern werden in digitaler Form und teilweise auch wieder in Präsenz in der VL-freien Zeit stattfinden. Bitte beachten Sie die Angebote im DOSIS.
Welche Besonderheiten sind bei Lehrveranstaltungen im Praktischen Jahr zu beachten?
Hier gelten die individuellen Vorgaben der Einrichtungen. Generell sollte auf Besprechungen mit mehreren Teilnehmern in einem Raum so weit wie möglich verzichtet und auf alternative Kommunikationswege (z.B. Webkonferenz) zurückgegriffen werden. Am UKJ gelten die aktuellen Regelungen zu Veranstaltungen und Besprechungen.
Wie werden die Teilnehmer der Lehreveranstaltung erfasst?
Die Teilnehmenden einer Präsenzlehrveranstaltungen müssen wie in den Schutzbestimmungen bei Präsenzlehrveranstaltungen kommuniziert einen COVID-Fragebogen zu jeder Lehrveranstaltung mitbringen, damit der Ausschluss von symptomatischen Studierenden ermöglicht werden kann. Dieser verbleibt gemäß der COVID-19 Regelungen zum Hygienemanagement in der Lehre in der jeweiligen ausrichtenden Abteilung und kann ggf. zur Aufklärung und Nachverfolgung dienen.
Für größere Veranstaltungen, insbesondere bei Klausuren, können Sie die Studierenden ihren COVID-Fragebogen auch auf der Teilnehmerliste unterzeichnen lassen. Damit sparen Sie das Einsammeln und Aufbewahren von zahlreichen COVID-Fragebögen.
Die Teilnahmebestätigung für den Studierenden ist wie gewohnt auf der Kurskarte vorzunehmen.
Bei digitalen Formaten gibt es bei einzelnen Veranstaltungen die Möglichkeit eines digitalen Teilnehmerzertifikates. Dieses wird hauptsächlich bei digitalen Lehrformaten verwendet. Das Zertifikat finden die Studierenden nach der Veranstaltungsteilnahme im Kursbaum an der entsprechenden Veranstaltung. Wichtig dabei ist, dass Sie als Dozierende die Teilnahme im DOSIS abhaken müssen. Bei Fragen und Schulungen zu diesem Thema, wenden Sie sich bitte an das DOSIS-Team ().
Achtung, nur nach dem Abhaken im DOSIS kann ein Zertifikat ausgestellt und der Kurskarte angeheftet werden. Anderenfalls müssen Sie auch bei digitalen Veranstaltungen eine Teilnehmerliste führen und die Teilnahme der Studierenden dann ggf. nachträglich auf den Kurskarten vermerken.
Wir arbeiten aktuell an der digitalen Lösung zur Kontaktnachverfolgung der Teilnehmer einer Präsenzveranstaltung mittels OR-Code (QRoniton). Dieses System wurde bereits in den räumlichkeiten der FSU etabliert. Hier müssen die COVID-Fragebogen nicht mehr eingesammelt werden. Sobald dieses Sytstem auch in den Lehrräumen des UKJ funktioniert, werden Sie informiert.