FAQ für Lehrende
Sind Covid-19 Tests für Studierende verpflichtend?
In Krankenhäusern gilt weiterhin die 3G-Regelung und damit bei Veranstaltungen mit unmittelbaren Patientenkontakt weiterhin eine Testpflicht gemäß Coronavirus-Testverordnung (arbeitstäglich Antigen-Schnelltest oder alle zwei Tage PCR-Test) für Personen ohne vollständiger Impfschutz gemäß § 22a IfSG. Der Nachweis über einen aktuellen 3G-Status ist auf Verlange vorzulegen.
Sollten Sie Symptome einen Corona-Erkrankung haben, ist ein Test ebenfalls verpflichtend.
Testmöglichkeiten
Dürfen Studierende derzeit Praktika in den Forschungslaboren des UKJ absolvieren?
Am UKJ können unter Einhaltung strenger Hygieneregelungen ab 01.07.2021 auch wieder Praktika in Forschungslaboren stattfinden. Details zur Hygiene finden Sie auf denSeiten der Krankenhaushygiene (Intranet).
Können Famulaturen weiterhin durchgeführt werden?
Am UKJ können unter Einhaltung der Hygieneregelungen Famularue stattfinden. Details zur Hygiene finden Sie auf denSeiten der Krankenhaushygiene (Intranet).
Was sind die geltenden Schutzbestimmungen bei Präsenzlehrveranstaltungen?
Die Schutzbestimmungen sind in Anlehnung an die geltende Rechtsverordnung des Freistaats Thüringen und dem Infektionsschutzgesetz - (IfSG) erforderlich. Für die Einhaltung der Bestimmungen sind die jeweiligen Lehrverantwortlichen sowie die Aufsichtspersonen zuständig. Mit dem 31.12.2022 tritt der §20a (und auch § 20b) IfSG außer Kraft.
Damit entfällt ab 01.01.2023 die Speicherung des Immunisierungsnachweises. Für alle Präsenzveranstaltungen inklusive hochschulinterner und staatlicher Prüfungen in den Studiengängen der Medizinischen Fakultät gilt damit keine direkte Impfpflicht mehr. Dennoch gilt in Krankenhäusern weiterhin die 3G-Regelung und damit auch die Testpflicht bei Veranstaltungen mit unmittelbaren Patientenkontakt für Personen ohne vollständiger Impfschutz gemäß § 22a IfSG. Der Nachweis über einen aktuellen 3G-Status ist auf Verlange vorzulegen.
Das Tragen eines MNS in Bereichen ohne unmittelbaren Patienten-Kontakt (wie Forschung, Vorklinik und Verwaltung) ist nicht mehr verpflichtend. Für Lehrveranstaltungen im Klinkumshaupthaus in Lobeda gilt, MNS tragen bis zur Hörsaaltür, innerhalb des Hörsaals, soweit die Veranstaltung ohne Patientenvorstellung geplant ist, kann der MNS abgenommen werden.
Diese Lockerung ist selbstverständlich freiwillig. Wer sich weiterhin vor Infektionen schützen möchte oder gar muss, trägt den MNS weiter. Gleichfalls wird empfohlen bei Erkältungssymptome die Maske weiter zu tragen.
Der MNS ist im Umgang mit Patienten weiterhin pflicht.
Darüber hinaus gelten weiterhin die Regelungen gemäß aktuellem Hygienekonzept des UKJ. Mit der Teilnahme an einer Lehrveranstaltung erkennen Sie die Einhaltung der Regelung an. Dokumente zum Infektionsschtz (über DOSIS)
Dozierenden finden weitere Informationen auf denSeiten der Krankenhaushygiene (Intranet).
Wie erhalte ich Hilfe zur digitalen Lehre?
Wie erhalte ich eine Zoom-Lizenz?
Das UKJ beteiligt sich an der Campus-Lizenz der Universität für Zoom. Die Lizenzen stehen Ihnen nun zur Verfügung.
Eine Lizenz beantragen Sie bitte über das Formular auf den Webseiten zur Digitalen Lehre. Ihre Formulareinträge müssen in die Zoom-Administration übertragen werden, was nicht sofort, aber zeitnah erfolgt. Sie erhalten dann eine E-Mail mit dem Aktivierungslink.
Gleichzeitig arbeitet das Campusmanagement mit Hochdruck an einer Möglichkeit der direkten Anbindung eines Zoom-Raum an Ihrer DOSIS-Veranstaltung. Infos hierzu folgen.
Was passiert mit externen Lehrveranstaltungen?
Linienveranstaltungen an Lehrkrankenhäusern werden in digitaler Form und teilweise auch wieder in Präsenz im Semster stattfinden. Bitte beachten Sie die Angebote im DOSIS.
Welche Besonderheiten sind bei Lehrveranstaltungen im Praktischen Jahr zu beachten?
Hier gelten die individuellen Vorgaben der Einrichtungen.
Bitte beachten Sie in der Präsenzlehre die gelten Schutzbestimmungen. .
Wie werden die Teilnehmer der Lehreveranstaltung erfasst?
Die Teilnahmebestätigung für den Studierenden ist wie gewohnt auf der Kurskarte vorzunehmen. Sie können die Teilnahme auch im DOSIS mit Hilfe des digitalen Teilnehmerzertifikates führen. Details finden Sie unter DOSIS-FAQs (uni-jena.de).
Insebsondere bei digitalen Formaten finden das digitalen Teilnehmerzertifikat bereit häufig Anwendung. Das Zertifikat finden die Studierenden nach der Veranstaltungsteilnahme im Kursbaum an der entsprechenden Veranstaltung. Wichtig dabei ist, dass Sie als Dozierende die Teilnahme im DOSIS abhaken müssen. Bei Fragen und Schulungen zu diesem Thema, wenden Sie sich bitte an das DOSIS-Team ().
Achtung, nur nach dem Abhaken im DOSIS kann ein Teilnahme nachgewiesen und als Teilnahmezertifikat der Kurskarte angeheftet bzw. durch notieren der sog. TrustID auf der Kurskarte dokumentiert werden. Anderenfalls müssen Sie auch bei digitalen Veranstaltungen eine Teilnehmerliste führen und die Teilnahme der Studierenden dann ggf. nachträglich auf den Kurskarten vermerken.