FAQ für Krisenhelfer
Darf ich als Krisenhelfer an Veranstaltungen teilnehmen?
Ja, Sie dürfen teilnehmen. Sie haben als Krisenhelfer keinen ungeschützten Kontakt zu Patienten, auch wenn diese potentiell Infektiös sein können. Bei der Abfrage im Fragebogen (im DOSIS) handelt es sich um ungeschützte Kontakte im privaten Bereich.
Wie sind die Bafög-Regelung beim Nebenverdienst als Krisenhelfer?
Das BMBF hat auf diese bundesweit bestehende Situation sehr schnell reagiert und festgelegt, dass sich dieser Einsatz auch finanziell für die betreffenden Studierenden lohnen soll. Infos finden Sie hier.