Allgemeines/Organisatorisches
Was sind die geltenden Schutzbestimmungen bei Präsenzlehrveranstaltungen?
Mit dem neuen Infektionsschutzgesetz - (IfSG) erfolgt weitestgehend eine Normalisierung der Situation.
Mit Wirkung zum 09.03.2023 entfallen die Pflichten zum Tragen einer Maske sowie zur Testung.
Davon unberührt sind laut Hygieneplan selbstverständlich die Regelungen zum Umgang mit infektiösen Patienten und die dringende Empfehlung, in Bereichen mit vulnerablen Patienten, z.B. Onkologie oder Geriatrie, im direkten Kontakt weiter einen MNS zu tragen. Wer Symptome einer Erkältung hat, sich aber arbeitsfähig fühlt, wird weiterhin dringend gebeten, im UKJ eine Maske zu tragen. Selbstverständlich darf freiwillig eine Maske getragen werden..
Darüber hinaus gelten die Regelungen gemäß aktuellem Hygienekonzept des UKJ. Mit der Teilnahme an einer Lehrveranstaltung erkennen Sie die Einhaltung der Regelung an. Dokumente zum Infektionsschtz (über DOSIS)
Dozierenden finden weitere Informationen auf denSeiten der Krankenhaushygiene (Intranet).
Welchen Nachteilsausgleich erhalte ich durch die Corona-Rahmensatzung?
Am 05. Mai 2021 ist die zweite Änderung der Rahmensatzung der Friedrich-Schiller-Universität Jena zur Regelung der Auswirkungen der Corona-Pandemie in Kraft getreten.
Die Satzung enthält mit der Änderung die Verlängerung der zahlreiche Regelungen für einen Ausgleich pandemiebedingter Nachteile bis ins Sommersemester 2021. Mit Ablauf der Satzung zum 30. September 2021 sind neue Regelungen für das Wintersemester 2021 noch nicht bekannt, eine Anpassung der Corona-Rahmensatzung vom Senat wird jedoch zeitnah erwartet.
Klarzustellen ist, dass sich die Corona-Rahmensatzung explizit nur auf auszugleichende Nachteile bei Modulprüfungen (§ 4) bezieht, weshalb diese Regelungen in der Form für die Staatsexamensstudiengänge der Human- und Zahnmedizin keine Anwendung finden. Gleichwohl wird auch für das medizinische Studium, um den mit der Corona-Rahmensatzung sicherzustellenden Ausgleich von pandemiebedingten Benachteiligungen zu erreichen, die entsprechende Anwendung der Satzung in Regelungen festgelet, die Nachteile von den Studierenden für das Studium und Prüfungen auch im Sommersemester 2021 abwenden.
Informationen hierzu finden Sie unter den spezifischen FAQs zu Prüfungen. Gleichfalls finden Sie hier auch weiterführende Erläuterungen zur Gültigkeit und Anwendung.
Die restlichen Regelungen des Rahmensatzungen gelten entsprechend.