Allgemeines
Was ist QRoniton?
Das QRoniton-System ist eine System zur Kontaktnachverfolgung bei Präsenzveranstatlungen.
Unserer Lehrräume und die der FSU sind mit Plakaten mit dem QR-Code ausgestatten. In nicht ausgestattete Lehrumgebungen, dazu zählen zum Beispiel die Krankenversorgung auf Stationen, Forschungslabor, etc. benötigen weiterhin die COVID-Papierbögen (über DOSIS) zur Kontaktnachverfolgung
Detailierte Informationen finden Sie auf der Seite der FSU https://www.uni-jena.de/qr
Hinweise zur Datenerfassung:
Bei der erstmaligen Anmeldung müssen zunächst ihre Personendaten (Name, Telefonnummer und Postleitzahl der Semesteradresse) eingegeben werden. Die über QRONITON erfassten Kontaktdaten werden zum Schutz der Privatsphäre verschlüsselt. Zur Kontaktpersonenerfassung ist vor jeder Veranstaltung/ Aktivität vor Ort die Registrierung der Teilnehmenden über den QR-Code am Raum verpflichtend. Die Dauer des Aufenthalts kann über den QR-Code oder alternativ über die Webseite https://uni-jena.qroniton.eu hinterlegt werden.
Bleiben Sprechzeiten im Studiendekanat bestehen?
Die geltenden Sprechzeiten in Präsenz werden zur Vermeidung unnötiger Kontakte bis auf weiteres ausgesetzt. Bitte melden Sie sich telefonisch zu den angegebenen Sprechzeiten bei Ihrem Ansprechpartner im Studiendekanat. Individuelle persönliche Termine stimmen Sie bitte vorher mit Ihrem zuständigen Ansprechpartner im Studiendekanat ab.
Möchten Sie nur Unterlagen abgeben, nutzen Sie gerne den Postweg oder den Postkasten vor den Räumen des Studiendekanats im 3. OG, des Gebäude 1, Bachstraße 18.
Adresse:
Universitätsklinikum Jena
Medizinische Fakultät
Studiendekanat
07740 Jena
Wo kann ich meine Thoska validieren?
Der Mitarbeiterservice kann die Thoska-Karten der Studierenden nicht validieren.
Dafür sind nur die Automaten im Universitätshauptgebäude (Fürstengraben 1, Innenstadt) zugänglich. Das Hörsaalgebäude Carl-Zeiß-Straße 3 ist geschlossen. Siehe https://www.uni-jena.de/studium.
Wie sind die Bafög-Regelung beim Nebenverdienst als Krisenhelfer?
Das BMBF hat auf diese bundesweit bestehende Situation sehr schnell reagiert und festgelegt, dass sich dieser Einsatz auch finanziell für die betreffenden Studierenden lohnen soll. Infos finden Sie hier.
Was sind die geltenden Schutzbestimmungen bei Präsenzlehrveranstaltungen?
Die Schutzbestimmungen sind in Anlehnung an die geltende Rechtsverordnung des Freistaats Thüringen und der Allgemeinverfügung der Stadt erforderlich. Für die Einhaltung der Bestimmungen sind die jeweiligen Lehrverantwortlichen sowie die Aufsichtspersonen zuständig.
In den meisten Lehrräumen findet inzwischen die Erfassung zur Kontaktnachverfolgung über QRoniton mittels QR-Plakate statt.
Details finden Sie unter Allgemeines: "Was ist QRoniton?". In nicht ausgestattete Lehrumgebungen, dazu zählen zum Beispiel die Krankenversorgung auf Stationen, Forschungslabor, etc. benötigen Sie weiterhin den ausgefüllten COVID-Papierbogen. Sollten Sie sich vorher nicht sicher sein, ob Sie für Ihre Lehrveranstaltung einen Fragebogen benötigen, halten Sie bitte zur Sicherheit leere Blankoformulare bereit. Bitte haben Sie dafür Verständnis.
Dokumente zum Infektionsschtz (über DOSIS)
Dozierenden finden weitere Informationen auf denSeiten der Krankenhaushygiene (Intranet).
Welchen Nachteilsausgleich erhalte ich durch die Corona-Rahmensatzung?
Am 25. Juni 2020 ist die Rahmensatzung der Friedrich-Schiller-Universität Jena zur Regelung der Auswirkungen der Corona-Pandemie in Kraft getreten.
Die Satzung enthält zahlreiche Regelungen für einen Ausgleich pandemiebedingter Nachteile im Sommersemester 2020 und Wintersemester 2020/2021. Klarzustellen ist, dass sich die Corona-Rahmensatzung explizit nur auf auszugleichende Nachteile bei Modulprüfungen (§ 4) bezieht, weshalb diese Regelungen in der Form für die Staatsexamensstudiengänge der Human- und Zahnmedizin keine Anwendung finden. Gleichwohl wird auch für das medizinische Studium, um den mit der Corona-Rahmensatzung sicherzustellenden Ausgleich von pandemiebedingten Benachteiligungen zu erreichen, die entsprechende Anwendung der Satzung in Regelungen festgelet, die Nachteile von den Studierenden für das Studium und Prüfungen im Sommersemester 2020 und Wintersemester 2020/2021 abwenden.
Informationen hierzu finden Sie unter den FAQ zu Prüfungen: Welche Regelungen gelten für Prüfungen im Wintersemester? Gleichfalls finden Sie hier auch weiterführende Erläuterungen zur Gültigkeit und Anwendung.
Die restlichen Regelungen des Rahmensatzungen gelten entsprechend.