Um die Erstellung des Stundenplans für das nächste Semester schnell voran zu bringen, ist es auch nötig, die Gruppen frühzeitig zu planen. Wir bitten Sie daher um Ihre Unterstützung. BITTE VERZICHTEN SIE AUF EINE ANTWORT, WENN SIE IHR STUDIUM REGULÄR FORTSETZEN (AUCH ALS SPRINGER). Sollte Ihr Studium im kommenden Sommersemester aber in irgendeiner Form von der Regel abweichen, teilen Sie uns dies bitte bis zum 30.01.2026 mit ( oder über den Service Desk). Insbesondere geplante Beurlaubungen und Wiedereinstieg nach Beurlaubung sind wichtig. Auch ein Linien- oder Gruppenwechsel ist relevant. Genauso Schwangerschaften, individuelle Studienplanungen, Fachwiederholungen und geplante Hochschulwechsel. Bewerber für Promotionsstipendien teilen uns bitte mit, ob die geplante Beurlaubung zwingend von der Stipendienzusage abhängt oder ob die Beurlaubung auch ohne Stipendium durchgeführt wird.
Wer sich für ein Promotionsstipendium bewerben möchte, braucht eine Befürwortung aus dem Studiendekanat. Die dafür nötigen Unterlagen (z. B. Empfehlungsschreiben des laut Promotionsordnung berechtigten betreuenden Hochschullehrers) müssen bis spätestens 30.01.2026 bei uns im Studiendekanat eingereicht werden, damit die Bearbeitung noch fristgerecht erfolgen kann (Bewerbungsfrist Stipendien: 06.02.26). Wer sich ohne Stipendium für das Sommersemester zwecks Promotion beurlauben lassen möchte, hat Zeit bis zum 06.02.2026 die Unterlagen im Studiendekanat einzureichen (bitte trotzdem schon vorher Bescheid geben). Danach werden Anträge mit dem Urlaubsgrund Promotion für Studierende im klinischen Studienabschnitt nicht mehr befürwortet. Beachten Sie bitte auch die Informationen zur Beantragung eines Urlaubssemesters auf unserer Homepage unter Formulare und Merkblätter (Humanmedizin => Formulare und Merkblätter => alle Abschnitte => „Merkblatt Beantragung Urlaubssemester“). Den eigentlichen Urlaubsantrag stellen Sie dann beim Studierenden-Service-Zentrum (im Fridolin 2.0), wenn Sie die Beurlaubung antreten möchten (ggf. Stipendienzusage abwarten). Auch eine schon befürwortete Folgebeurlaubung muss im Studierenden-Service-Zentrum in den meisten Fällen noch einmal beantragt werden. Von dort erhalten Sie dann den Bescheid über die Beurlaubung.
Informationen zum Linienwechsel: wer seine Linie zum kommenden Semester wechseln möchte, kann dies in der Zeit vom 09.02.2026 bis 20.02.2026 im DOSIS angeben (Wahl der Linie). Für die Wahl der neuen Linie müssen Sie sich zuerst aus der alten Linie austragen. Nach dem angegebenen Zeitraum sind Linienwechsel nur noch in begründeten Ausnahmefällen möglich.
Arbeitsmedizinische Pflichtvorsorge: bitte prüfen Sie regelmäßig die Gültigkeit Ihrer arbeitsmedizinischen Pflichtvorsorge. Sollte Ihre Bescheinigung bald ablaufen, beantragen Sie frühzeitig einen neuen Termin beim AMD! Ohne gültige Pflichtvorsorge dürfen Sie nicht an Patienten unterrichtet werden.
