Für die Gewährung von Unterstützungsleistungen an ehemalige politische Häftlinge der SBZ /DDR mit weniger als 90 Hafttagen ist die Stiftung für ehemalige politische Häftlinge zuständig. Des Weiteren unterstützt sie unter spezifischen Voraussetzungen Hinterbliebene von Häftlingen, Hingerichteten, Opfern des 17. Juni und Maueropfern. Gleiches gilt für Kinder und Jugendliche, die in einem Heim untergebracht worden waren, weil an ihren Eltern zeitgleich eine politische Haft vollstreckt wurde. Dr. Detlev Rein und Michael Schumny stellen die entsprechenden Bewilligungsvoraussetzungen, das Verfahren der Stiftung und ihre Struktur dar.
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