Faktenquiz zu DDR-Unrecht
Hier können Sie Ihr Wissen zu DDR-Unrecht testen und erfahren mitunter neue, interessante Fakten.
Wie hoch ist die Anzahl der Kaderathleten und Kaderathletinnen, die ab 1974 flächendeckend Zwangsdoping ausgesetzt waren?
Antwort: etwa 15.000
Siehe auch:
Wie hieß das berüchtigte Anabolika, welches in den 1960er Jahren vom VEB Jenapharm entwickelt und zum Doping eingesetzt wurde?
Wie viele Betroffene von Hepatitis-C-kontaminierter Anti-D-Prophylaxe der Jahre 1978/1979 gibt es?
Antwort: 6730 Ampullen Prophylaxe waren damals kontaminiert, die Zahl aller Betroffener kann nur geschätzt werden (etwa 6800 Frauen durch die Durchführung und eine unbekannte Zahl an Kindern, Ehe- oder Lebenspartnern und anderen Kontaktpersonen, denen durch die Frauen unwissentlich Hepatitis-C übertragen wurde)
Siehe auch:
Wie viele SED-Unrechtsbereinigungsgesetze wurden bisher erlassen?
Antwort: 2
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- 1992 wurde das 1. Unrechtsbereinigungsgesetz erlassen, welches aus dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG) besteht. Es regelt die strafrechtliche Rehabilitierung sowie die Entschädigung von Opfern rechtsstaatswidriger Strafverfolgungsmaßnahmen. Haftopfer haben nach einer strafrechtlichen Rehabilitierung die Möglichkeit, eine einmalige Entschädigung sowie eine monatliche Zuwendung (Opferpension) zu beantragen.
- 1994 wurde das 2. Unrechtsbereinigungsgesetz erlassen, welches aus dem Berufliche Rehabilitierungsgesetz (BerRehaG, ermöglicht Rehabilitierung und gegebenenfalls Ausgleichsleistungen für Menschen, die politisch verfolgt wurden, indem in ihr Berufsleben oder ihre berufsbezogene Ausbildung eingegriffen wurde) und dem Verwaltungsrechtliche Rehabilitierungsgesetz (VwRehaG, Opfer von Verwaltungswillkür und -unrecht in der ehemaligen DDR erhalten die Möglichkeit, sich vom Makel persönlicher Diskriminierung zu befreien und soziale Ausgleichsleistungen in Anspruch zu nehmen) besteht.
- Beide wurden 2019 novelliert und entfristet.
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Siehe auch:
https://www.bundesstiftung-aufarbeitung.de/de/erinnern/opfer-und-betroffene/juristische-aufarbeitung
Nach welcher Richtlinie wurden operative Maßnahmen zur "Zersetzung" in der DDR angewendet?
Antwort: Richtlinie 1/76 des Ministeriums für Staatssicherheit
"Maßnahmen der Zersetzung sind auf das Hervorrufen sowie die Ausnutzung und Verstärkung solcher Widersprüche bzw. Differenzen zwischen feindlich-negativen Kräften zu richten, durch die sie zersplittert, gelähmt, desorganisiert und isoliert und ihre feindlich-negativen Handlungen einschließlich deren Auswirkungen vorbeugend verhindert, wesentlich eingeschänkt oder gänzlich unterbunden werden." (Kapitel 2.6.1)
Siehe auch im Glossar.
Siehe auch:
https://www.stasi-mediathek.de/medien/richtlinie-176-zur-bearbeitung-operativer-vorgaenge
Wie hoch ist die Leistung nach anerkannter "Zersetzung" in Geldwert?
Antwort: Ist die Rechtsstaatswidrigkeit wegen einer Maßnahme, die mit dem Ziel der Zersetzung erfolgte, festgestellt worden, erhält der Betroffene auf Antrag eine einmalige Leistung in Höhe von 1 500 Euro. Der Anspruch auf die Leistung nach Satz 1 ist unpfändbar, nicht übertragbar und nicht vererbbar. Die Leistung nach Satz 1 bleibt bei Sozialleistungen, deren Zahlung von anderen Einkommen abhängig ist, als Einkommen unberücksichtigt.
Siehe auch: