Strukturmerkmale der SAPV und ihr Einfluss auf Versorgungsparameter
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Leiter des TP

Beteiligte Projektpartner

Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP)

BAG-SAPV
Das Team der Universitätsmedizin Göttingen konzentriert sich im Teilprojekt 1 (TP1) auf die „Strukturmerkmale der SAPV und ihr Einfluss auf Versorgungsparameter“.
Zunächst werden regionale Rahmen-, Vertrags- und Strukturunterschiede untersucht und dargestellt. Im zweiten Schritt wird deren Einfluss auf die Patientenversorgung analysiert.
Das TP1 teilt sich in 2 Kernfragen auf, wobei sich die 1. Kernfrage zur genaueren Betrachtung in die Unterpunkte a) und b) aufgliedert.
1) Wie wurden bundesweit SAPV-Strukturen und vertraglichen Grundlagen ausgestaltet?
a) Erhebung der Strukturdaten Hospiz- und Palliativversorgung
b) Erhebung der SAPV-Verträge
2) Wie beeinflussen SAPV-Strukturen und SAPV-Verträge die SAPV-Versorgung?
- Erhebung der Patientendaten aus den Dokumentationsprogrammen
Zu 1a)
In einem ersten Schritt werden die Strukturdaten (u.a. Mitarbeiter aus verschiedenen Berufsgruppen, Organisationsstruktur, Patientenzahlen, Versorgungsgebiet und Kooperationspartner) durch die DGP über den Wegweiser Hospiz- und Palliativversorgung erhoben. Die von der DGP erhobenen Daten werden mittels einer technisch gesicherten Verbindung, über das Zentrum klinische Studien Jena, an die Universitätsmedizin Göttingen übermittelt. In der Auswertung werden keine Rückschlüsse auf spezifische SAPV-Teams möglich sein.
Zu 1b)
Die Vertragsbestandteile werden entsprechend der Vorarbeiten der TP-Leiter durch die BAG-SAPV in enger Absprache mit den TP-Leitern recherchiert und strukturiert.
Zu 2)
Die Versorgungsdaten möglichst viele teilnehmender SAPV- Teams werden über einen Zeitraum von 6 Monaten gesammelt. Erhoben werden patientenbezogene Erkrankungs- und Behandlungsdaten. Zusammenarbeit mit den Firmen StatConsult und smart-Q und Nutzung der Programme PalliDoc und ISPC zur Bereitstellung der Patientendaten. Um den Aufwand so gering wie möglich zu halten, beschränken wir uns bei der Datenerhebung im Wesentlichen auf den Gemeinsamen Datensatz, der auch in das Nationale Hospiz- und Palliativregister übertragen wird. Die Erhebung der Patientendaten erfolgt unter Einhaltung und steter Wahrung des persönlichen Datenschutzes. Es werden nur solche Patientendaten erhoben, aus denen kein Rückschluss auf die Identität der behandelten Patienten möglich ist. Die Erhebung erfolgt prospektiv. Die Patienten haben die Möglichkeit der Datenerfassung zu widersprechen.