Zeit: | Donnerstag: 13:00 bis 15:00 Uhr |
Ort: | Ambulanz der HNO-Klinik, Haus A Ebene 20 |
Patientenauswahl:
- Patienten mit chronischem Tinnitus, Schwindel, allergischer Rhinitis
In unserer Fachsprechstunde für Akupunktur bieten wir Patienten mit chronischem Tinnitus, Schwindel und allergischer Rhinitis eine alternative Behandlungsform an. Bei den Patienten sind bereits eine ausführliche Diagnostik und eine schulmedizinische Therapie im Rahmen unserer Normalsprechstunden erfolgt. Die Akupunktur kann unterstützend zur bisherigen schulmedizinischen Therapie oder als Alternativbehandlung angewandt werden.
Akupunktur
Die Akupunktur ist eine jahrtausendealte Heilmethode der Traditionellen Chinesischen Medizin, die das therapeutische Ziel hat, Krankheiten durch Nadelreiz zu heilen oder zu lindern. Erst wenn eine Organerkrankung ausgeschlossen ist, kann die funktionelle Störung als Ausdruck einer Störung des energetischen Gleichgewichts mit Akupunktur behandelt werden.
Wir bieten unseren Patienten die Körperakupunktur auf der Grundlage der Traditionellen Chinesischen Medizin in Kombination mit der Ohrakupunktur nach Nogier an.
Bei der saisonalen allergischen Rhinitis sind in Studien Erfolgsquoten von bis zu 80% beschrieben worden. Bei chronischem Tinnitus und Schwindel liegt die Erfolgsquote bei 30%, es konnten Krankheitsverläufe verkürzt bzw. Medikamente reduziert werden.
Ablauf der Akupunktursprechstunde
Bei der ersten Sitzung erfolgt zunächst eine ausführliche Erhebung der Krankengeschichte und die Festlegung der Akupunkturpunkte entsprechend des Beschwerdebildes des Patienten. Eine Akupunkturbehandlung dauert 20 bis 30 Minuten.
Wir empfehlen 6 - 10 Akupunkturbehandlungen im wöchentlichen Abstand durch- zuführen. Danach sollte eine Pause eingelegt werden.
Bei den oben genannten HNO-Erkrankungen werden in der Regel die Behandlungskosten der Akupunktur von der gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen. Im Einzelfall müssen Sie sich vorab bei Ihrer Krankenkasse informieren. Bei der Akupunktur handelt es sich daher in der Regel um eine für die Patienten kostenpflichtige so genannte IGeL-Leistung. Sie erhalten vor der Behandlung bei uns einen Kostenvoranschlag und am Behandlungsende eine Rechnung.