Hinweise für Geschäftspartner und Lieferanten
Als öffentlicher Auftraggeber richtet das Universitätsklinikum Jena (UKJ) seine Prozesse bei der Beschaffung von Liefer-, Dienst- und Bauleistungen an den geltenden vergabe- und haushaltsrechtlichen Vorgaben aus. Grundlage sind die Prinzipien Transparenz, Wettbewerb, Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung sowie Wirtschaftlichkeit. Beschaffungsentscheidungen berücksichtigen zudem systematisch Aspekte der Nachhaltigkeit und Energieeffizienz, um wirtschaftliche Effizienz mit ökologischer Verantwortung zu verbinden.
Regelungen und Zuständigkeiten
Die Anforderungen und Abläufe für die Zusammenarbeit mit Geschäftspartnern und Lieferanten sind in den Beschaffungsgrundsätzen des UKJ festgelegt. Sie definieren verbindliche Rahmenbedingungen für einen rechtskonformen und strukturierten Ablauf der Beschaffungsverfahren.
Verhandlungen und Vertragsabschlüsse erfolgen am UKJ ausschließlich über die zuständigen Beschaffungsstellen. Ein direkter Vertrieb von Produkten durch Fimenvertreter in den Kliniken des UKJ ist nicht vorgesehen.
Zugang und Anmeldung
Zur Sicherstellung von Transparenz und Gleichbehandlung ist eine rechtzeitige, vorherige Anmeldung von Besuchen bei der zuständigen Beschaffungsstelle erforderlich. Diese erfolgt über ein elektronisches Anmeldesystem. Ein Zugang zum UKJ kann erst nach bestätigter Anmeldung erfolgen.
Die nachfolgenden Inhalte bieten einen Überblick über die zentralen Beschaffungsstellen sowie über relevante Regelungen und Dokumente für die Zusammenarbeit.