Einstellungsunterlagen
It's a match! Wir freuen uns, Sie im #teamukj zu begrüßen. Im Bewerbungsprozess haben wir nur die Daten erhoben, die für Ihre Auswahl als Azubi wichtig waren. Um den Ausbildungsvertrag und die Einstellungsunterlagen bestmöglich vorzubereiten, benötigen wir jetzt weitere Unterlagen von Ihnen. Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen dazu:
1. Schritt: Zusageschreiben & Unterlagen:
Mit dem Zusageschreiben erhalten Sie die ersten Informationen dazu, welche Unterlagen Sie jetzt einreichen müssen:
Personalbogen
Der Personalbogen ist ein Dokument, mit dem wir alle wichtigen Daten neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in standardisierter Form erheben und festhalten. Bitte füllen Sie den Personalbogen vollständig aus und unterschreiben Sie ihn. Warum wir nach bestimmten Informationen fragen oder wo diese zu finden sind, lesen Sie weiter unten auf dieser Seite:
Ausweisdokument
Um Ihren Ausbildungsvertrag vorbereiten zu können, benötigen wir eine Kopie Ihres Ausweisdokuments, z. B. die Vorderseite Ihres gültigen Personalausweises oder die Datenseite Ihres Reisepasses. Diese Dokumente enthalten die für den Vertrag erforderlichen persönlichen Daten. Besitzen Sie derzeit keinen gültigen Personalausweis? In diesem Fall können Sie bei Ihrem zuständigen Einwohnermeldeamt einen neuen Personalausweis beantragen. Weitere Informationen zur Beantragung finden Sie hier:
2. Schritt: Ausbildungsvertrag & Unterlagen:
Mit der Zusendung des Ausbildungsvertrages fragen wir weitere Unterlagen bei Ihnen an:
Ausbildungsvertrag
Bei der Einstellung erhalten Sie von uns den Ausbildungsvertrag in dreifacher Ausfertigung. Alle drei Verträge müssen Sie, bzw. ggf. Ihre Eltern oder eine sorgeberechtigte Person (wenn Sie zum Zeitpunkt der Vertragsunterschrift noch nicht 18 Jahre alt sind) unterschreiben und an uns zurückschicken. Wir leiten die Verträge an die zuständigen Kammern zur Eintragung der Ausbildungsverhältnisse, bzw. an die jeweils zuständige Berufsschule zur Unterschrift weiter. Danach bekommen Sie von uns einen Ausbildungsvertrag (vollständig unterschrieben) für Ihre Unterlagen zurück.
Belehrungen
Mit den Ihnen zugesendeten Unterlagen erhalten Sie auch die ersten notwendigen Belehrungen. Bitte lesen Sie diese sorgfältig durch, unterschreiben und senden die zur Rückgab vorgesehenen Unterlagen an uns mit dem unterschriebenen Ausbildungsvertrag zurück.
Nachweis der Ehe & Elternschaft
Sie beginnen die Ausbildung und sind ggf. bereits verheiratet oder haben Kinder? Bitte übersenden Sie uns einen Nachweis der Ehe und/oder der Elternschaft, z.B. in Form einer Eheurkunde oder der Geburtsurkunde Ihres Kindes oder Ihrer Kinder (gerne in Kopie). Diese Daten sind notwendig, nicht nur damit wir Sie in unserem Personalbetreuungssystem korrekt anlegen können, sondern auch, damit wir die richtige Besteuuerung Ihrer Vergütung & mehr in die Wege leiten können.
3. Schritt: Unterlagen bis zum Ausbildungsbeginn:
Bis zum Ausbildungsbeginn müssen folgende Unterlagen vorliegen. Bitte beachten Sie, dass sie diese aber ggf. erst kurz vor dem Beginn der Ausbildung beantragen können und kümmern Sie sich um eine rechtzeitige Übersendung, z.B. gerne bereits mit den Unterlagen rund um das Zusageschreiben (mit Personalbogen) oder dem Ausbildungsvertrag.
Ärztliche Bescheinigung über die Berufstauglichkeit
Für bestimmte Ausbildungen ist vom Gesetzgeber ein Nachweis über die Berufseignung gefordert. Falls Sie das Formular nicht mehr in Ihren Unterlagen finden, stellen wir es hier zur Verfügung. Bitte laden Sie das Dokument herunter und lassen es von Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt ausfüllen und unterschreiben. Bitte übersenden Sie uns dieses Dokument bis spätestens zum Ausbildungsbeginn.
Anmeldung in der Berufsschule
Bei einer Ausbildung in einem Gesundheitsfachberuf erfolgt die Anmeldung an der Berufsschule durch uns. In den verwaltungsnahen Ausbildungsberufen müssen Sie sich eigenverantwortlich um eine Anmeldung kümmern. Dies betrifft folgende Ausbildungen, bzw. folgende Berufschulen. In Ihrer persönlichen Checkliste weisen wir Sie ggf. darauf noch einmal hin.
| Ausbildung | Berufsschule | Anmeldeformular |
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Fachinformatiker für Anwendungsentwicklung |
Staatliches Berufsschulzentrum |
SBZ Hermsdorf |
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Fachinformatiker für Systemintegration |
Staatliches Berufsschulzentrum |
SBZ Hermsdorf |
| Fachkraft für Lagerlogistik |
Staatliche Berufsbildende Schule für Wirtschaft und Soziales in Altenburg |
SBBS WiSo Altenburg |
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Groß- & Außenhandelskaufmann |
Karl-Volkmar-Stoy-Schule | Staatliches Berufsschulzentrum für Wirtschaft und Verwaltung in Jena | |
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Kaufmann für Büromanagement |
Karl-Volkmar-Stoy-Schule | Staatliches Berufsschulzentrum für Wirtschaft und Verwaltung in Jena | |
| Kaufmann im Gesundheitswesen | Bertuchschule | Staatliche Berufsbildende Schule für Wirtschaft, Verwaltung & Ernährung in Weimar | |
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Koch |
Staatliches Berufsbildendes Schulzentrum Jena-Göschwitz |
Einstellungsuntersuchung | Termin beim AMD
Auch wenn Sie bereits einige Untersuchungen abgelegt haben, steht jetzt die Einstellungs- bzw. Erstvorsorgeuntersuchung beim Arbeitsmedizinischen Dienst des Klinikums an. Hier können Sie sich noch einmal zu den notwendigen Impfungen beraten lassen. Bitte kümmern Sie sich eigenverantwortlich um einen Termin vor Ausbildungsbeginn und teilen Sie uns den Termin mit. Weitere Informationen finden Sie hier:
Erstuntersuchung für Jugendliche
Sie sind bei Ausbildungsbeginn unter 18 Jahren alt? Dann ist es notwendig, dass eine Erstuntersuchung für Jugendliche nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz durchgeführt wird. Zur Erstuntersuchung gehört z.B. eine Hör- und eine Sehprüfung, aber auch eine Urinkontrolle, und dauert ungefähr 30 bis 45 Minuten. Damit Ihre Hausärztin oder Ihr Hausarzt die Untersuchung durchführen kann, benötigen Sie den Untersuchungsberechtigungsschein:
Führungszeugnis
Damit einer Einstellung nichts im Wege steht, ist auch ein Führungszeugnis notwendig. In allen Ausbildungsberufen oder Studiengängen, die dem Verwaltungsbereich (also ohne Patientenkontakt) zugeordnet sind, reicht ein einfaches Führungszeugnis. Alle Ausbildungsberufe oder Studiengänge, in denen Sie mit Patienten arbeiten, benötigen ein erweitertes Führungszeugnis. Bitte beachten Sie, dass das Führungszeugnis zum Ausbildungsbeginn nicht älter als drei Monate sein darf. D.h. beginnt z.B. Ihre Ausbildung im März (September), können Sie das Führungszeugnis zeitigstens ab dem 1. Dezember (1. Juni) beantragen. Zur Beantragung des erweiterten Führungszeugnis erhalten Sie von uns ein Schreiben, welches Sie der Beantragung beilegen müssen. Das Führungszeugnis können Sie entweder in der für Sie zuständigen Einwohnermeldebehörde oder beim Bundesamt für Justiz direkt online beantragen:
Fehlende Unterlagen aus dem Bewerbungsverfahren
Mit der Zusendung Ihres Ausbildungsvertrages erhalten Sie außerdem eine Aufforderung, gegebenenfalls noch fehlende Unterlagen aus dem Bewerbungsverfahren einzureichen. Haben Sie sich beispielsweise mit einem Zwischenzeugnis bei uns beworben? Dann reichen Sie bitte eine Kopie Ihres Schulabschlusszeugnisses (alle Seiten) ein. Bitte achten Sie darauf, dass aus dem Zeugnis der erreichte Schulabschluss eindeutig hervorgeht. Sie erhalten von uns eine personalisierte Checkliste, aus der hervorgeht, welche Unterlagen in Ihrem individuellen Fall noch fehlen.
Masern & weitere empfohlene Impfungen
Mit Inkrafttreten des (Bundes-) Gesetzes für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz) am 01.03.2020 müssen alle nach 1970 geborenen Personen, die in einer Gesundheitseinrichtung tätig werden, die vollständige Immunität gegen Masern nachweisen, z.B. über einen Impf- oder einen Immunitätsnachweis. Dies gilt auch, wenn kein direkter Kontakt zu Patienten besteht. Wir empfehlen darüber hinaus, dass Sie sich vor Beginn Ihrer Ausbildung hausärztlich untersuchen und den Impfpass auf Vollständigkeit überprüfen lassen, z.B. im Rahmen der Ärztlichen Bescheinigung über die Berufstauglichkeit. Empfohlene Impfungen sind ein aktueller Schutz gegen » Diphtherie, Hepatitis B, Keuchhusten, Kinderlähmung, Mumps, Röteln, Tetanus. Auch bei der Erstuntersuchung beim Arbeitsmedizinischen Dienst des Klinikums können Sie sich zu den Impfungen beraten und ggf. (nach-) impfen lassen.
Vorname(n) & Nachname
Bitte geben Sie hier nicht nur Ihren Rufnamen an, sondern alle Vornamen, sowie Ihren aktuellen Nachnamen. Den Rufnamen können Sie sehr gerne kennzeichnen, so dass wir hier auf Rücksicht nehmen können. Nur mit einer vollständigen Auflistung können wir Ihren Ausbildungsvertrag korrekt aufsetzen.
Weitere Persönliche Daten
Weitere persönliche Daten sind:
- Akademischer Grad » Sie haben ggf. studiert? Dann tragen Sie hier bitte Ihren akademischen Grad ein.
- Geschlecht » männlich, weiblich oder divers
- Geburtsdatum
- Geburtsort
- Geburtsland
- Aktuelle Anschrift » Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Wohnort
- E-Mail-Adresse
- Telefonnummer (z.B. Handynummer)
Staatsangehörigkeit & Aufenthaltserlaubnis
Im Personalbogen erheben wir auch die Staatsangehörigkeit. Bitte tragen Sie diese ein. Sie sind nicht deutsche Staatsangehörige oder Staatsangehöriger eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union? Dann benötigen Sie eine Aufenthaltserlaubnis zur Berufsausbildung, bzw. mit Arbeitserlaubnis (z.B. weil Sie sich in einem Asylverfahren befinden), die sich auf einem Zusatzblatt befindet. Diese Erlaubnis können Sie bei der für Sie zuständigen Ausländerbehörde beantragen. Nur mit der Erlaubnis dürfen Sie Ihre Ausbildung beginnen und durchführen zu können. Bitte senden Sie uns die Erlaubnis mit dem Zusatzblatt in Kopie zu.
Schwerbehindertennachweis (oder Gleichstellung)
Sie sind nicht verpflichtet uns von einer ggf. vorliegenden Schwerbehinderung (oder Gleichstellung) zu berichten oder den Grad der Behinderung bekannt zu geben, solange Sie Ihre Ausbildung, bzw. Ihre Arbeit ohne Probleme ausführen können. Dennnoch bitten wir Sie uns einen Nachweis zu erbringen, sollte eine Schwerbehinderung (oder Gleichstellung) vorliegen, wenn Ihre Leistungsfähigkeit beeinträchtigt und dies für Ihren Ausbildungsplatz von Bedeutung ist.
Familienstand
Aus folgende Familienständen können Sie auswählen:
- ledig
- verheiratet - unter Angabe der Jahreszahl seit ... verheiratet (ggf. mit Nachweis)
- geschieden - unter Angabe der Jahreszahl seit ... geschieden (ggf. mit Nachweis)
- verwitwet - unter Angabe der Jahreszahl seit ... verwitwet (ggf. mit Nachweis)
Bankverbindung (IBAN)
Damit einer Überweisung Ihres Gehalts am Monatesende nichts im Wege steht, benötigen wir Ihre korrekte Bankverbindung. Bitte geben Sie die IBAN (International Bank Account Number - weltweit einheitliche Nummer für Ihr Girokonto) an. Die IBAN finden Sie in der Regel auf Ihrer Bankkarte. Bitte beachten Sie Folgendes: Sie müssen selbst Inhaber oder Inhaberin Ihres Kontos sein und das Konto muss bei einer deutschen Bank eröffnet worden sein. Die Überweisung auf ein ausländisches Konto ist leider nicht möglich.
Kontaktdaten im Notfall, bzw. der gesetzlichen Vertreter
Freiwillige Angabe:
Im Fall der Notfälle möchten wir Ihre Angehörigen so schnell wie möglich informieren. Wir bitten Sie daher uns die Kontaktdaten der Person oder Personen (z.B. Eltern, Ehepartner oder Ehepartnerin usw.) zu übermitteln, die wir im Notfall kontaktieren dürfen. Benennen Sie bitte ganz konkret den Namen und die Telefonnummer, unter der die Person oder die Personen erreichbar sind.
Pflichtangabe:
Das Arbeitsrecht schütz Auszubildende in besonderer Art und Weise. Bis sie selbst volljährig sind, unterschreiben z.B. die Eltern oder andere sorgeberechtigte Personen als gesetztliche Vertreter den Ausbildungsvertrag. Aus diesem Grund bitten wir Sie uns die Kontaktdaten (Name & Adresse, Telefonnummer) Ihrer Eltern mitzuteilen.
Entgeltrelevante Daten:
Steueridentifikationsnummer
Die Steueridentifikationsnummer ist eine 11-stellige Nummer, die im Besteuerungsverfahren verwendet wird. Durch sie können Steuererklärungen und Co. eindeutig dem jeweiligen Steuerpflichtigen zugeordnet werden. Seit 2007 erhält jedes neugeborene Kind automatisch eine Steuer-ID zugeordnet. Bitte fragen Sie ggf. Ihre Eltern, bzw. Ihre sorgeberechtigte Person nach dieser Nummer. Sollte die Nummer nicht bekannt sein, können Sie diese beim Bundeszentralamt für Steuern erfragen:
Steuerklasse
In Deutschland gibt es insgesamt sechs Steuerklassen, die sich nach dem Familienstand richten. Ihre Steuerklasse erfragen Sie btte beim für Sie zuständigen Finanzamt. In der Regel gilt für unverheiratete Beschäftigte ohne Kinder, deren Hauptarbeitgeber das Klinikum ist, die Steuerklasse 1.
Kinderfreibetrag
Sie haben ggf. bereits Kinder? Dann geben Sie bitte im Personalbogen den Ihnen bekannten Kinderfreibetrag ein. Wenn Sie keine Kinder haben hinterlegen Sie hier bitte O.
Konfession
Sie gehören einer kirchensteuerpflichtigen Religionsgemeinschaft an? Also z.B. der römisch-katholischen Kirche oder der evangelischen Kirche in Deutschland? Dann geben Sie bitte Ihre Konfession im Personalbogen an. Die Kirchensteuer wird automatisch vom Bruttolohn abgezogen und an das Finanzamt überwiesen.
Krankenkasse | Krankenversicherung
Ab Ausbildungsbeginn sind Sie nicht mehr familienversichert. Sie können frei wählen, bei welcher gesetzlichen Krankenkasse Sie sich versichern möchten. Bitte teilen Sie uns den vollständigen Namen der Krankenkasse mit, bei der Sie ggf. bereits versichert sind oder bei der Sie sich ab Ausbildungsbeginn versichern möchten.
Zusatzversorgung
Die Zusatzversorgung der VBL (Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder) - das ist die zusätzliche Pflicht-Altersvorsorge für Beschäftige im öffentlichen Dienst, sozusagen eine Betriebsrente und somit eine Ergänzung zur gesetzlichen Rentenversicherung. Sie haben ggf. schon einmal im Öffentlichen Dienst, z.B. in einer Kommune gearbeitet und dort eine Zusatzversorgung erhalten? Dann tragen Sie in diesem Feld bitte Ihre Versicherungsnummer ein, damit eine Überführung Ihrer Ansprüche aus dieser Zusatzversorgung in die VBL übertragen werden können. Weitere Informationen finden Sie hier:
Arbeitgeber & Nebentätigkeit
Ob ein Nebenjob in der Gastro oder eine Nebentätigkeit im Supermarkt - wenn Sie sich während Ihrer Ausbildung etwas dazu verdienen wollen, müssen Sie eine Nebentätigkeit anzeigen. Für die Anzeige ist der Fachbereich Nebentätigkeit im Geschäftsbereich Personalmanagement zuständig. Bitte füllen Sie folgendes Formular aus:
Sonstige Daten:
Nachweis der Ehe & Elternschaft
Sie beginnen die Ausbildung und sind ggf. bereits verheiratet oder haben Kinder? Bitte übersenden Sie uns einen Nachweis der Ehe und/oder der Elternschaft, z.B. in Form einer Eheurkunde oder der Geburtsurkunde Ihres Kindes oder Ihrer Kinder (gerne in Kopie). Diese Daten sind notwendig, nicht nur damit wir Sie in unserem Personalbetreuungssystem korrekt anlegen können, sondern auch, damit wir die richtige Besteuuerung Ihrer Vergütung & mehr in die Wege leiten können.
Bildungsabschlüsse
Bitte geben Sie im Personalbogen alle bisher erworbenen Bildungs- & Schulabschlüsse, bzw. den höchsten Abschluss, den Sie voraussichtlich bis zum Beginn der Ausbildung erworben haben werden, an (keine Gundschule). Sie haben vor dieser Ausbildung vielleicht schon eine andere Ausbildung absolviert oder studiert? Bitte geben Sie diese Zeiten an und reichen Sie die Nachweise ein.
Erklärung & Unterschrift
Bitte unterschreiben Sie den Personalbogen und bestätigen Sie so die Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben.
Sonstige wichtige Informationen:
Untersuchungsberechtigungsschein
Zusätzlich zum Ärztlichen Attest oder weiteren Untersuchungen müssen sich alle zukünftigen Auszubildenden, die unter 18 Jahren alt sind - unabhängig von ihrer Berufwahl - zu ihrem Schutz einer ärztlichen Untersuchung unterziehen - so schreibt es das Jugendarbeitsschutzgesetz vor. Durch diese Untersuchung wird festgestellt, ob Sie den Anforderungen Ihrer zukünftigen Tätigkeit körperlich gewachsen sind. Denn Sie dürfen nicht mit Arbeiten beschäftigt werden, die Ihre Gesundheit und Entwicklung gefährden könnten. Die Untersuchung kann durch Ihre Hausärztin, Ihren Hausarzt oder einen anderen Arzt durchgeführt werden. Damit sie oder er die Untersuchung auch durchführen kann, wird ein Untersuchungsberechtigungsschein benötigt. Diesen können Sie online beantragen. Wie das genau geht zeigt die Internetseite, auf der Sie den Schein beantragen können und ein Video. Wenn Sie die Unterlagen erhalten haben, legen Sie diese bitte der Ärztin oder dem Arzt vor. Nach der Untesuchung bekommen Sie eine Bescheinigung für sich, bzw. die sorgeberechtigte Person und eine Bescheinigung für uns als Ihren zukünftigen Arbeitgeber. Bitte übersenden Sie uns diese Bescheinigung, denn ohne die ärztliche Bescheinigung dürfen wir Sie nicht ausbilden. Klicken Sie auf folgenden Button: