Belästigung und Benachteiligung
Seit September 2022 gilt am UKJ die Verfahrensanweisung Benachteiligung und Belästigung.
In Übereinstimmung mit § 1 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) vom 14. August 2006 ist es das Ziel dieser
Verfahrensanweisung, rassistische Benachteiligungen oder Benachteiligungen wegen der ethnischen Herkunft,
des Geschlechts, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen
Identität am Universitätsklinikum Jena zu verhindern oder zu beseitigen.
Dies entspricht den Allgemeinen Grundsätzen des Verhaltenskodex Compliance des UKJ.
Diese Verfahrensanweisung beschreibt den Umgang mit einer mittelbaren oder unmittelbaren Benachteiligung,
Belästigung oder sexuellen Belästigung am Universitätsklinikum Jena.
Gerade bei Fällen sexueller Belästigung sind betroffene Personen verunsichert, eingeschüchtert in schweren Fällen traumatisiert.
Aber wie verhalte ich mich in einer Situation, die übergriffig ist? Wie reagiere ich auf unangemessene, grenzüberschreitende Bemerkungen, Gesten oder Berührungen? Diese Fragen werden Sie sich stellen, kommen Sie in eine von Ihnen empfundene und erlebte übergriffige Situation.
Hier gibt Ihnen unsere Checkliste einen ersten Überblick. Haben Sie den Mut solche Situationen zu melden. Die Gleichstellungsbeauftragte hat ein offenes Ohr für Sie und wird zusammen mit Ihnen entsprechende Schritte einleiten, damit Sie in einem sicheren Umfeld Ihrer Arbeit nachgehen können.