Promotionsordnung & Durchführungsbestimmung
Dr. med. Dr. med. dent. Dr. rer. nat. PhD. Dr. rer. medic.
• Promotionsordnung der Medizinischen Fakultät_Stand 2023
• Durchführungsbestimmung Dr. rer. medic.
• Publikationspromotion
Publikationsbasierte Dissertationen!!!!
Anerkennung von Veröffentlichungen aus dem Zeitraum vor der Annahme als
Doktorand (Beschluss des Fakultätsrates am 14.11.2017)
Gemäß § 4 Abs. 1 der Allgemeinen Bestimmungen für die Promotionsordnungen der Fakultäten der FSU vom 06. Juli 2017 gilt: „Wer die Zulassungsvoraussetzungen nach § 3 erfüllt und die Anfertigung einer Dissertation beabsichtigt, hat vor Beginn der Arbeiten an der Dissertation bei der betreffenden Fakultät der FSU die Annahme zur Promotion zu beantragen.“
Somit muss bei publikationsbasierten Promotionen das Datum der Einreichung der relevanten
Veröffentlichung als Erstautor nach dem Datum der Annahme als Doktorand liegen.
Hinweise für Gutachter:
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- Empfehlungen für Gutachter (Kriterien für die Bewertung von Dissertationen an der Medizinischen Fakultät)
- Criteria for the Evaluation of Dissertations at the Medical Faculty