!!! Achtung !!!
Das Dekanat bleibt vom 23.12.2025 bis einschließlich 02.01.2026 geschlossen.
Ab dem 05.01.2026 sind wir wieder für Sie da und werden ab dann Ihre Anliegen wieder bearbeiten.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und schöne Feiertage!
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Wir bitten ausschließlich um Zusendung von Unterlagen und Dokumenten in elektronischer Form. Dafür steht Ihnen das Funktionspostfach zur Verfügung.
Aus § 62 Abs. 6 ThürHG ergibt sich, dass die Würde eines "außerplanmäßigen Professors" auf Antrag vom Leiter der Hochschule einem Privatdozenten der Universität Jena verliehen werden kann. Nachfolgend finden Sie Informationen zur Verleihung der Würde an der Medizinischen Fakultät der FSU Jena.
Gemäß § 62 Abs. 6 Satz 1 ist mit der Verleihung der Würde die Befugnis zur Führung der akademischen Bezeichnung "außerplanmäßiger Professor" (apl. Prof.) verbunden. Für eine korrekte Verwendung (auf Briefköpfen, in Signaturen, im Intra- und Internet) der Bezeichnung ist unbedingt Sorge zu tragen.
Informationen
Die ständige Kommission zur Verleihung der Würde einer apl. Professorin / eines apl. Professors tagt in der Regel 2 Mal pro Jahr. Nähere Informationen über die Kommission und deren Mitglieder erhalten Sie unter folgendem Link.