Entlassung
Anschlussversorgung
Unsere Mitarbeiter des Sozialdienstes kümmern sich im Rahmen des Entlassmanagements nach §39 Abs. 1a SGB V, gemeinsam mit Ihnen, um Ihre Anschlussversorgung – in der Regel schon während Ihres stationären Aufenthaltes bei uns.
Das umfasst:
- Organisation der Anschlussheilbehandlung / Rehabilitation (ambulant und stationär)
- Beschaffung von Hilfsmitteln (Rollstuhl, Gehilfen, Orthesen, Prothesen oder Ähnliches)
- Organisation von häuslicher Pflege
- Einleitung von Physio- und Ergotherapie
- Beratung, gerne auch zusammen mit Angehörigen oder Bezugspersonen
Bei Bedarf unterstützt die Kranken- oder Pflegekasse die Anschlussbehandlung.
Weiterbehandlung
Suchen Sie nach Ihrer Entlassung bitte baldmöglichst Ihren Hausarzt auf beziehungsweise den Arzt, der Sie ans UKJ überwiesen hat. Dieser erhält von uns in der Regel einige Tage nach Entlassung einen schriftlichen Arztbrief mit allen wichtigen Informationen für Ihre weitere Behandlung. Bitte beachten Sie: Bei Patienten, die entgegen ärztlichem Rat auf eine Entlassung bestehen oder das Krankenhaus eigenmächtig verlassen, haftet das Klinikum nicht für weitere Folgen.
Sie möchten Ihre Behandlungsunterlagen anfordern? Hier finden Sie das zugehörige Formular, das Sie bitte vollständig ausgefüllt an die Rechtsabteilung des UKJ senden.
Nichts vergessen?
Bevor Sie Ihr Stationszimmer verlassen, vergewissern Sie sich, dass Sie alle persönlichen Dinge eingepackt haben. Haben Sie vielleicht noch Wertsachen hinterlegt oder eine Rechnung zu bezahlen? Denken Sie daran, geliehene Dinge, Bücher und Zeitschriften rechtzeitig an uns zurückzugeben.
Sollten Sie doch etwas in Ihrem Stationszimmer beziehungsweise bei einer Untersuchung vergessen haben, fragen Sie bitte auf der jeweiligen Station oder im Funktionsbereich nach. Gern können Sie sich auch an unser zentrales Fundbüro unter 03641 9-3 32 12 wenden.
Kasse
Bitte nehmen Sie alle Zuzahlungen zu Ihrem Krankenhausaufenthalt am Tag Ihrer Entlassung bargeldlos per EC- oder Kreditkarte an der Hauptkasse im Klinikum Lobeda (Haupteingang Gebäude A) vor. Geschieht dies nicht, wird Ihnen eine Rechnung nach Hause geschickt.
Alle Einzahlungen zu Ihrem Krankenhausaufenthalt können Sie an den Kassen des Klinikums vornehmen. Im Klinikumsneubau in Lobeda finden Sie die zentrale Kasse in der Magistrale. In den Innenstadtkliniken besteht die Möglichkeit, Einzahlungen in den jeweiligen Patientenaufnahmen vorzunehmen. Dort liegen zu Ihrer Unterstützung teilausgefüllte Überweisungsscheine bereit.
Öffnungszeiten der Hauptkasse in Lobeda
Montag bis Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr
Zudem besteht die Möglichkeit, Zahlungen per Überweisung an das Klinikum über folgende Bankverbindung zu begleichen:
Sparkasse Jena
Konto-Nr: 0 000 000 230
BLZ: 83 053 030
IBAN: DE48 8305 3030 0000 0002 30
BIC: HELADEF1JEN
Bargeldeinzahlungen im Wert von mehr als 2.000 Euro sind generell nur als fremde Bareinzahlung auf das Geschäftskonto des Universitätsklinikums bei der Commerzbank/ Filiale Jena, Fischergasse 10, auf die nachfolgende Bankverbindung möglich:
Kontoinhaber: Universitätsklinikum Jena
IBAN: DE91 8204 0000 0258 5800 00
BIC: COBADEFFXX
Diese Einzahlungen sind gebührenpflichtig und an die Vorlage bestimmter Voraussetzungen gebunden (persönliche Legitimation, Vorlage zahlungsbegründender Unterlagen, amtliche Meldebescheinigung usw.). Die konkret notwendigen Voraussetzungen zur Bareinzahlung am Bankschalter für ausländische Personen sind im Einzelfall unterschiedlich und können auch von der Bank u.U. verweigert werden.
Bewahren Sie die Quittung / den Einzahlungsbeleg bitte sorgfältig auf, da bei einem weiteren Klinikaufenthalt im gleichen Kalenderjahr nur noch dann eine Zuzahlungspflicht besteht, wenn der Höchstbetrag bei dem vorhergehenden Klinikaufenthalt noch nicht erreicht wurde.