Welche besonderen Regeln gelten am UKJ?
Zutrittsregelung für ambulante Behandlungen
Alle ambulanten Patienten mit Termin, sowie deren medizinisch notwendige Begleitpersonen, werden gebeten, die nachfolgenden 3G-Regeln beim Zutritt zu beachten:
- Vollständig geimpft: Impfausweis bzw. Impfzertifikat
- Genesen: Nachweis über PCR-bestätigte SARS-CoV-2-Infektion, die mindestes 28 Tage und höchstens 90 Tage zurückliegt
- Negativer Test: Vorlage eines negativen Testbefundes aus einem zertifi zierten Testzentrum (PCR nicht älter als 48 h) Antigenschnelltest* (nicht älter als 24 h), (kein Selbsttest)
Das Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes ist in allen Räumen des Universitätsklinikums, an allen Standortren, verpflichtend.
*Testmöglichkeiten gibt es im Testzentrum direkt am Klinikum. Es befindet sich im Bürocontainer-Komplex gegenüber der Klinikumseingänge, unterhalb des Parkhauses. Nutzen Sie zur Anfahrt die bekannte Adresse "Am Klinikum 1". Das Testzentrum liegt rechts am Weg zum Parkhaus. Terminbuchung sowie die aktuellen Öffnungszeiten finden Sie HIER auf der Seite des Betreibers.
Schnelltestmöglichkeit am Klinikum und in der Stadt Jena
Testzentrum am UKJ
Testmöglichkeiten gibt es im Testzentrum direkt am Klinikum. Es befindet sich im Bürocontainer-Komplex gegenüber der Klinikumseingänge, unterhalb des Parkhauses. Nutzen Sie zur Anfahrt die bekannte Adresse "Am Klinikum 1". Das Testzentrum liegt rechts am Weg zum Parkhaus. Terminbuchung sowie die aktuellen Öffnungszeiten finden Sie HIER auf der Seite des Betreibers.
Weitere Testzentren in Jena
Weitere Testmöglichkeiten im Jenaer Stadtgebiete finden Sie HIER auf der Übersichtskarte der Stadt.
Besucherregeln
Wenn Sie einen Patient in stationärer Behandlung besuchen möchten, beachten Sie bitte die nachfolgenden Voraussetzungen:
- Pro Patient und pro Tag ist ein Besucher ab 16 Jahren für max. 2 h möglich
- Besuchszeiten sind zwischen 15 und 19 Uhr
- Für Besucher gilt 3G. Bitte halten Sie im Eingangsbereich folgende Nachweise bereit:
• Vollständig geimpft: Impfausweis bzw. Impfzertifikat
• Genesen: Nachweis über PCR-bestätigte SARS-CoV-2-Infektion, die mindestes 28 Tage und höchstens 90 Tage zurückliegt.
• Negativer Test: Vorlage eines negativen Testbefundes aus einem zertifizierten Testzentrum (PCR nicht älter als 48 h),
Antigenschnelltest (nicht älter als 24 h), (kein Selbsttest) - Im Klinikum ist das Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes Pflicht
Stationäre Patientenaufnahme
Wenn Sie für einen stationären Aufenthalt ins Klinikum kommen, erhalten Sie am Tag Ihrer Ankunft einen PCR-Test. Das Tragen eines mediznischen Mund-Nasen-Schutzes ist in allen Räumen des Klinikums verpflichtend.
Weitere Informationen zu Ihrem Aufenthalt finden Sie HIER.
Mund-Nasen-Schutz in allen Gebäuden
Alle Patienten und Besucher sind verpflichtet, innerhalb des Klinikums einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz (ohne Ausatemventil) zu tragen. Dies gilt auch beim Verlassen des Patientenzimmers, oder wenn Mitarbeiter oder Besucher das Zimmer betreten – sofern nach Rücksprache mit der behandelnden Ärztin/dem behandelnden Arzt keine medizinischen Kontraindikationen bestehen.
Cafeterien für die Öffentlichkeit geschlossen
Die beiden Cafeterien am Klinikumsstandort in Lobeda bleiben für die Öffentlichkeit geschlossen und stehen nur noch Mitarbeitern zur Verfügung.
Patienten können sich jedoch am Kiosk in der Magistrale einen Imbiss oder ein Getränk kaufen. Außerdem ist langfristig in der Zufahrtsstraße zum Klinikum ein Grillststand aufgebaut.