Welche besonderen Regeln gelten am UKJ?
Zutrittsregelung für ambulante Behandlungen
Alle ambulanten Patienten mit Termin, sowie deren medizinisch notwendige Begleitpersonen, müssen ab Betreten des Klinikums und für die Dauer des Aufenthaltes eine FFP2-Maske tragen. Ein Impfnachweis oder negatives Testergebnis sind für den Klinik-Zutritt nicht notwendig.
Ausgenommen vom Tragen einer Maske sind Kinder unter 6 Jahren. Kinder zwischen 6 und 14 Jahren sind verpflichtet, mindestens einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Eine Ausnahme bilden außerdem Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können sowie gehörlose und schwerhörige Menschen.
Bitte beschränken Sie Begleitpersonen auf diese, die medizinisch notwendig sind, um die Kontakt-Personenzahl in den Wartebereichen weiterhin gering zu halten.
Besucherregeln
gültig ab 22.02.2023
Wenn Sie einen Patienten in stationärer Behandlung besuchen möchten, beachten Sie bitte die nachfolgenden Regelungen:
- Pro Patient und pro Tag sind zwei Besuchende für max. 2 h möglich
- Besuchszeiten sind zwischen 15 und 19 Uhr
- Besucher müssen beim Betreten des Klinikums und für die Dauer ihres Aufenthalts einen mediznischen Mund-Nasen-Schutz tragen.
- Personen mit nachgewiesener SARS-CoV-2-Infektion dürfen das UKJ nicht betreten.
- Für Patienten mit einer akuten SARS-CoV-2-Infektion gilt weiterhin ein grundsätzliches Besuchsverbot.