Archiv 2022
Hier finden Sie die Updates des Vorstands aus dem Jahr 2021 zum Nachlesen.
28. Dezember
Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
ich hoffe, die meisten von Ihnen konnten die Weihnachtstage im Kreise der Familie und Freunde besinnlich feiern.
Denjenigen, die in diesen Tagen Dienst hatten, möchte ich noch einmal danken. Wir haben weiter viele krankheitsbedingte Personalausfälle. Dank der gegenseitigen Unterstützung konnten die zurückliegenden Tage aber gemeistert werden.
Noch immer kommen viele Patienten mit Viruserkrankungen in die Klinik – Corona ist nur eine von ihnen. Unter anderem der Norovirus sowie die alljährliche Grippe durchseuchen derzeit die Thüringer Bevölkerung. Mit jedem frei werdenden Bett auf ITS oder der Kinderklinik entspannt sich die Situation etwas. Leider müssen weiter Personalengpässe ausgeglichen oder Patienten zwischen den Stationen verlegt werden. Glücklicherweise klappt die Kommunikation sehr gut.
Influenza-Impfung für Kinder gut angenommen
Seit letzter Woche bieten wir am UKJ die Influenza-Impfung für Kinder unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über den nasalen Impfstoff an. Die Nachfrage ist erfreulich groß. Nutzen Sie diese Möglichkeit gern weiterhin:
Montags bis freitags zwischen 8:30 und 16:30 Uhr in der Kinder-ZNA (für Kinder, die älter als zwei Jahre alt sind).
Bitte kommen Sie mit Ihrem Kind innerhalb des genannten Zeitraums und vergessen Sie nicht, die Krankenversicherungskarte mitzubringen.
Für Kinder mit einem Immundefekt ist dieser Impfstoff nicht geeignet. Das Team der hämatologisch-onkologischen Ambulanz unserer Kinderklinik hat für diese kleinen Patientinnen und Patienten sowie für jene, die aufgrund einer onkologischen Erkrankung behandelt werden, einen speziellen Impfstoff vorrätig.
Mitarbeiter-Impfung beim AMD weiterhin möglich
Ab dem neuen Jahr sind auch wieder Influenza-Impfungen montags bis freitags von 7:30-12:30 Uhr und 13:00-15:30 Uhr im AMD ohne vorherige Terminabsprache möglich. Weiterhin gilt das Impf-Angebot auf Station ab 10 Personen nach Anmeldung über das Sekretariat des AMD (Telefon: 9-398101 oder per E-Mail: ).
Noch einmal ein herzlicher Dank an alle, die in diesen Tagen in oder für die Klinik arbeiten. Seien Sie vorsichtig mit Feuerwerkskörpern zu Sylvester und kommen Sie gut ins neue Jahr, für das ich Ihnen noch mal alles Gute wünschen darf.
Mit den besten Grüßen
Ihr
Prof. Dr. Otto W. Witte
Medizinischer Vorstand
20. Dezember
Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
Zuerst zum Aktuellen:
Die Situation ist nicht einfach. Die Grippewelle in diesem Jahr fällt stärker aus als in der Saison 2017/2018, der letzten großen Grippewelle. Etwa die Hälfte aller Patienten mit Infektionserkrankungen leidet derzeit unter der Influenza, die andere Hälfte ist von RSV- oder COVID-19-Infektionen betroffen. Einige wenige leiden an seltenen anderen Infektionskrankheiten.
Situation in der Kinderklinik
Grippe und RSV befallen besonders junge Patienten, vor allem Kinder, und ist für diese sogar gefährlicher als die COVID-19-Infektion. Dank einer sehr guten Organisation und der Absage nahezu aller elektiven Aufnahmen sowie eines großen Einsatzes der Mitarbeitenden ist es in den vergangenen Tagen gelungen, die Vielzahl der Erkrankten zu behandeln. Zusätzliche Unterstützung haben die Kolleginnen und Kollegen der KIM III geleistet, die alle erwachsenen Patienten von der E230 wegverlegt haben, damit hier weitere Betten für erkrankte Kinder zur Verfügung stehen.
Situation über die Feiertage
Wir müssen davon ausgehen, dass in den Feiertagen weitere Patienten zu uns kommen und aus den Praxen überwiesen werden. Leider haben wir auch viele erkrankte Mitarbeitende. Die Teams der Zentralen Notfallaufnahme und der Kinder-Notaufnahme benötigen daher Unterstützung aus anderen Bereichen! (Das hat übrigens bisher sehr gut funktioniert, herzlichen Dank!)
Angesichts der aktuellen Lage müssen bis zum 2. Januar 2023 alle elektiven und nicht dringlichen Aufnahmen im gesamten Klinikum verschoben werden.
Natürlich müssen Resturlaubstage in dieser schwierigen Situation nicht zwingend noch in diesem Kalenderjahr genommen werden, sondern können auch auf das Jahr 2023 geschoben werden.
Unser Dank gilt dem Einsatz aller, die hier für unsere Patienten kämpfen, insbesondere auch während der Feiertage, auch denjenigen, die die Kernteams aus anderen Kliniken verstärken. Selbstverständlich stehen wir in Kontakt mit anderen Kliniken in Thüringen, um den Ansturm soweit wie möglich zu verteilen.
Angesichts der aktuellen Lage noch einmal folgende Hinweise:
Bitte tragen Sie weiterhin eine Maske! Hände waschen nicht vergessen!
Lassen Sie sich gegen Influenza impfen! Um allen Interessierten die Impfung noch vor den Weihnachtstagen zu ermöglichen, bieten wir in dieser Woche die Impfungen von 7.30-12.30 Uhr und 13.00-15.30 Uhr im AMD ohne vorherige Terminabsprache an. Weiterhin ist das Impfen auf Station ab 10 Personen nach Anmeldung über das Sekretariat des AMD (Telefon: 9-398101 oder per E-Mail: ) möglich.
Und auch Ihre Kinder können Sie am UKJ mit dem nasalen Impfstoff gegen Influenza impfen lassen: Montags bis freitags zwischen 8.30 und 16.30 Uhr in der Kinder-ZNA (für Kinder, die älter als zwei Jahre alt sind). Kommen Sie dazu mit Ihrem Kind und der Krankenversicherungskarte zu den angegebenen Zeiten in die Kinder-ZNA des UKJ. Für Kinder mit einem Immundefekt ist dieser Impfstoff nicht geeignet. Das Team der hämatologisch-onkologischen Ambulanz unserer Kinderklinik hat für diese kleinen Patientinnen und Patienten sowie für jene, die aufgrund einer onkologischen Erkrankung behandelt werden, einen speziellen Impfstoff vorrätig.
Einige Worte zum Jahresende:
Dies ist vermutlich die letzte Rundmail in diesem Jahr. Lassen Sie mich daher einen kleinen Rückblick und auch einen Ausblick auf die Zukunft machen. Gemeinsam haben wir viel geleistet und viel gelernt. Die COVID-Wellen auf den Intensivstationen und später auf den Normalstationen haben wir gemeistert. Und sowohl die „normale“ als auch die Hochleistungsmedizin dabei weitgehend aufrechterhalten. Mit Einfühlungsvermögen und Menschlichkeit, für unsere Patienten, für und mit unseren Kolleginnen und Kollegen. Das Universitätsklinikum Jena ist dabei zur Leiteinrichtung für die Versorgung der Patienten in ganz Thüringen aufgestiegen.
Wir haben gelernt, dass wir gerade in außergewöhnlichen Situationen intakte und belastbare Teams brauchen. Nicht alles läuft rund, es braucht auch die Kreativität und den persönlichen Einsatz der Mitarbeitenden. Für einige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hat es staatliche Anerkennungs-Prämien gegeben – darüber freuen wir uns für diese. Wir haben aber auch gelernt, dass die Bewältigung der Herausforderungen eine Gemeinschaftsaufgabe ist, an der alle mitwirken – die Pflege und die Ärzte, aber eben auch alle anderen: Therapeuten, die unter erschwerten Bedingungen Patienten betreuen, technische Mitarbeiter, die diagnostische und therapeutische Prozeduren aufrechterhalten, Mitarbeiter in Rettungswagen, auf den Notaufnahmestationen, Reinigungskräfte, Pförtner und Sicherheitskräfte, die in dieser Situation auch in besonderer Weise gefordert (und zum Teil auch gefährdet) waren, Hebammen, die trotz Pandemie viele gesunde (und glückliche) Kinder zur Welt gebracht haben, die Mitarbeiter an den Anmeldungen, in den Ambulanzen, wo ja der Betrieb weitergehen musste, die Mitarbeiter in BuB und Apotheke, die schwierige Beschaffungen kurzfristig ermöglichen mussten, die Mitarbeiter in den Labors, die hohe und neue Anforderungen bewältigen mussten, Mitarbeiter in GB-IT und Patientenservice, die logistische Meisterleistungen bei kurzfristigen Umzügen bewältigt haben, Personalabteilung, Arbeitsmedizinischer Dienst und Krankenhaushygiene: Ich habe bei der Aufzählung viele vergessen, die genauso wichtig waren und sind; jeder in unserem Universitätsklinikum hat seinen spezifischen – und oftmals außergewöhnlichen – Beitrag geleistet, mit Verantwortungsbewusstsein, Einsatzbereitschaft und persönlichem Engagement. Ich bin sehr stolz auf einen Betrieb, der solche Mitarbeitenden hat – und Sie alle sollten auch stolz sein! Auf das, was Sie selbst geleistet haben – es war (und ist) wichtig! Auf das, was Ihre Kolleginnen und Kollegen geleistet haben – wir sind nicht allein. Auf das, was das UKJ geleistet hat – wir sind nicht nur einer der größten Betriebe in Thüringen, sondern das Universitätsklinikum, das eben doch noch mehr leistet als andere Krankenhäuser.
Ein kleiner Ausblick auf das nächste Jahr: Bei uns werden Licht und Heizung nicht ausgehen, es wurde gut vorgesorgt. Die Zeit der vielen Umzüge wird bald vorbei sein. Wie Sie in den allgemeinen Nachrichten verfolgen können, sind vielfältige Änderungen geplant: stationäre Behandlungen, bei denen die Patienten nachts nach Hause oder in ein Hotel gehen, vermehrte ambulante Operationen, stärkere Vernetzungen mit anderen Krankenhäusern und Praxen. Wir bereiten uns auf alle diese Änderungen sorgfältig vor, sie bieten neue Chancen, für das UKJ, für seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, für die Patienten. Die geplanten Änderungen werden die Rolle der Universitätsmedizin weiter stärken. Dafür wurde auch ein strategischer Plan für die bauliche Entwicklung von Intensivstationen, Notaufnahme, Haus der Lehre, DZP und anderes entwickelt, und wir sind zuversichtlich, dass die Landesregierung strategisch in das für ganz Thüringen wichtige UKJ investieren wird. Wir werden auch mehr Patienten betreuen: wir werden natürlich die Ablaufstrukturen weiter optimieren, wir können nicht einfach schneller arbeiten. Und wir benötigen natürlich auch noch mehr Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Zusammen mit den Teamleitungen und Vorgesetzten, mit dem Personalrat, und natürlich auch basierend auf Ihren Rückmeldungen und Prozessoptimierungsvorschlägen werden wir daran arbeiten, die Arbeitsbedingungen zu optimieren.
Abschließend noch ein allgemeiner Ausblick. Als Mitarbeiterin und Mitarbeiter eines Krankenhauses ist Ihnen bewusst, dass jedes Menschenleben wichtig ist, dass jeder Mensch seine besondere Biografie hat und etwas Wichtiges verlorengeht, wenn er stirbt. Der Krieg tobt nunmehr seit dem 24. Februar 2022, und meine persönliche Betroffenheit darüber, dass man Raketen und Bomben auf andere Menschen werfen kann, hat sich nicht geändert. Den meisten von Ihnen wird es ähnlich gehen. Hoffen wir, dass es bald vorbei ist.
Pandemie, Krieg, Energiekrise, Preissteigerungen: Wir sollten trotzdem optimistisch in die Zukunft blicken. Wechselnde Herausforderungen hat es in der Vergangenheit immer wieder gegeben, was wir gern vergessen. Die Pandemie wird vorübergehen. Hoffentlich auch der Krieg in der Ukraine. Und für Preissteigerungen wird es hoffentlich Lohnanpassungen geben. Wir sollten uns auf das konzentrieren, was wir gestalten können. Und dazu gehört sicher unser Universitätsklinikum. Jeder kann mitgestalten, in seinem spezifischen Bereich. Ich freue mich darauf, diese Aufgabe mit Ihnen gemeinsam im kommenden Jahr in Angriff nehmen zu dürfen.
Ich wünsche Ihnen festliche und optimistische Feiertage, alles Gute für das kommende Jahr – gerade als Mitarbeitende eines Klinikums natürlich insbesondere Gesundheit – und Zeit für besinnliche Stunden, auch wenn Sie zwischenzeitlich weiter für unsere Patienten aktiv sein müssen.
Mit den besten Grüßen
Ihr
Prof. Dr. Otto W. Witte
Medizinischer Vorstand
14. Dezember
Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
zwei Jahre gab es praktisch keine Grippe. Jetzt trifft uns – im Vergleich zu früheren Jahren vorzeitig – eine starke Grippe- bzw. Erkältungswelle. Dies führt zu einer in doppeltem Sinne angespannten Situation am UKJ. Einerseits kommen viele Patienten mit Influenza oder RSV, besonders in die ZNA. Andererseits ist die Zahl der Beschäftigten, die selbst bzw. deren Kinder erkrankt sind, deutlich angestiegen. Zunehmend treten hier auch komplizierte und schwere Verläufe auf: Tatsächlich ist ja die Grippe für Kinder sogar gefährlicher als die Covid-Erkrankung, und auch Erwachsene können sehr schwer erkranken.
Vor diesem Hintergrund bitten wir – in unser aller Interesse – folgende Maßnahmen sorgfältig zu beachten:
Bitte tragen Sie weiter eine Maske!
Die Masken, die wir zur Verhinderung der Covid-Erkrankung getragen haben, haben in den letzten zwei Jahren die Grippe verhindert, sie sind also effektiv. Wir müssen weiter unsere Patienten schützen! Und natürlich auch unsere Arbeitskolleginnen und -kollegen. Beim Betreten des UKJ sowie für die patientenfernen Bereiche, z.B. Verwaltung oder Logistik, bleibt das Tragen eines normalen MNS verpflichtend.
FFP 2- Maske müssen bei bestimmten Tätigkeiten am Patienten getragen werden, z.B. bei aerosolgenerierenden Prozeduren und bei SARS-CoV-2 positiv getesteten Patienten.
Hände waschen nicht vergessen!
Grippe und RSV-Viren werden nicht nur über Tröpfchen, sondern (stärker als Covid) auch über Schmierinfektion übertragen! (Covid vor allem über Aerosole, die Übertragungsmechanismen sind also etwas anders).
Lassen Sie sich gegen Influenza impfen!
Grippeimpfungen verhindern sehr effektiv schwere Erkrankungen. Der Arbeitsmedizinische Dienst verfügt über den Impfstoff, der die derzeitige Influenza A mit den Subtypen H3N2 sowie H1N1 abdeckt. Auch wenn wir den Terminus „Grippe“ gelegentlich leichtfertig für verschiedene respiratorische Infekte verwenden: Eine richtige Influenza ist oft eine ernsthafte (und nicht schöne) Erkrankung!
Um allen Interessierten die Impfung noch vor den Weihnachtstagen zu ermöglichen, bieten wir die Impfungen diese und nächste Woche ganztags, demnach 7.30-12.30 Uhr und 13.00-15.30 Uhr, im AMD ohne vorherige Terminabsprache an.
Weiterhin ist das Impfen auf Station ab 10 Personen nach Anmeldung über das Sekretariat des AMD (Telefon: 9-398101 oder per E-Mail: ) möglich.
… und auch Ihre Kinder: Die nasale Kinderimpfung gegen Influenza (über ein Nasenspray) ist am UKJ möglich
Die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ), die Deutsche Gesellschaft für Pädiatrische Infektiologie (DGPI) und der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) unterstützen die Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO), Kinder ab dem Alter von 6 Monaten und Jugendliche mit chronischen Erkrankungen gegen Influenza zu impfen: Sie schützen sie damit vor schweren Verläufen. Aber auch ansonsten gesunde Kinder können das Angebot einer Impfung je nach persönlichem Risikoprofil wählen und damit einen Schutz vor einer schweren Influenza-Erkrankung gewinnen.
Daher haben wir am UKJ die Möglichkeit geschaffen, den Kindern unserer Beschäftigten ab Donnerstag, 15. Dezember, jeweils montags bis freitags zwischen 8:30 und 16:30 in der Kinder-ZNA einen nasalen Impfstoff anzubieten, sofern diese älter als 2 Jahre sind (Zulassungsbedingung).
Für jüngere Kinder und solche mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge einer Grunderkrankung wie z.B. Asthma bronchiale, einer Herz- oder Nierenerkrankung oder einer Immundefizienz ist dieser Lebendimpfstoff jedoch nicht geeignet. Diese Kinder müssten bitte über eine fachärztliche Beratung einen konventionellen Impftermin in einer Praxis erhalten.
Allen anderen Kindern > 2 Jahre kann der nasale Impfstoff, mit Namen „Fluenz Tetra Nasenspray“, angeboten werden. Kommen Sie dazu mit Ihrem Kind und der Krankenversicherungskarte zu den oben angegebenen Zeiten in die Kinder-ZNA des UKJ.
Hilfreich für zuhause:
Influenza und RSV werden selten durch Aerosole, sondern vorwiegend durch beim Husten oder Sprechen freigesetzte Tröpfchen ausgeschieden, die entweder eingeatmet oder durch Schmierinfektionen aufgenommen werden. Die Übertragung erfolgt v. a. bei engen Kontakten unter Mitgliedern eines Haushaltes. Häufiges Händereinigen – idealerweise mit alkoholhaltigen Händedesinfektionsmitteln, die wirksamer und hautschonender als das Waschen mit Seife sind – sowie das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes bei Kontakt mit dem Infizierten sind bei Influenza und RSV ebenfalls sehr wirksame Maßnahmen. Diese beiden Viren sind noch besser durch die bewährten AHA-Maßnahmen zu kontrollieren als SARS-CoV-2.
Nach einer in Berlin durch das RKI durchgeführten Studie wurde das Risiko einer Ausbreitung von Influenza in der Familie um über 80 Prozent reduziert – vorausgesetzt, diese Maßnahmen werden frühzeitig ergriffen. Sehr wirksam ist dabei auch die sogenannte „source control“, d.h. auch der Infizierte trägt bei direktem Kontakt mit Familienmitgliedern eine Maske.
Für Fragen können Sie unseren AMD unter 39 81 03 anrufen.
HIER gelangen Sie zu den Seiten der Krankenhaushygiene.
HIER gelangen Sie zu unserem Corona-FAQ mit zahlreichen weiteren Informationen rund um das Thema. Diese Seite erreichen Sie auch von einem Rechner außerhalb des UKJ-Netzes.
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Otto W. Witte
Medizinischer Vorstand
30. November
Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
die aktuelle Corona-lage am UKJ ergibt nichts grundsätzlich Neues. Insgesamt 47 Patientinnen und Patienten mit einer SARS-CoV-2-Infektion behandeln wir heute, davon 4 auf der COVID-Normalstation A330 und 4 auf der Intensivstation.
Erwartungsgemäß steigt jedoch jahreszeitlich bedingt die Zahl der Beschäftigten, die Atemwegserkrankungen haben bzw. an Influenza erkranken.
Kinderimpfung Influenza
Die diesjährige Grippesaison hat ungewöhnlich früh begonnen. Daten des RKI zeigen, dass mittlerweile Influenzaviren die am häufigsten zirkulierenden Viren sind (29%), gefolgt von RSV (21%), während SARS-CoV-2 zunehmend in den Hintergrund gerät (5%).
Im Gegensatz zu früheren Influenza-Saisons sind in diesem Jahr vorwiegend Kinder betroffen. Offenbar hatten viele Kinder in den letzten beiden Pandemiejahren noch keinen Kontakt zu Influenza. Eine Grippeimpfung ist daher für Kinder insbesondere in dieser Saison absolut sinnvoll und wird z. B. in Sachsen auch offiziell empfohlen. Diese Impfung schützt nicht nur die Kinder selbst, sondern auch alle anderen Familienmitglieder, denn im Gegensatz zu SARS-CoV-2 ist für Influenza belegt, dass die Infektion der Kinder maßgeblich zur Ausbreitung des Virus beiträgt. Die Impfung kann sowohl durch eine Injektion oder durch ein Nasenspray erfolgen, welches speziell für Kinder zugelassen ist.
Cafeterien nachmittags für Besucher offen
Ab kommenden Montag, 5. Dezember, können Besucher, Angehörige oder Patienten unsere Cafeterien „Hanfried“ und „Schnapphans“ ab Nachmittag in Lobeda wieder nutzen.
Diese erste Lockerung gilt ab 15.00 Uhr, also passend zur aktuell geltenden Besuchszeit.
Für Fragen können Sie unseren AMD unter 39 81 03 anrufen.
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Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Otto W. Witte
Medizinischer Vorstand
16. November
Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
die allgemeine Corona-Situation am UKJ ist weitgehend unverändert. Heute behandeln wir insgesamt 60 Patientinnen und Patienten mit einer SARS-CoV-2-Infektion, wovon 7 auf der COVID-Normalstation A330 und 5 auf der Intensivstation betreut werden.
Die Zahl der infizierten Mitarbeitenden ist rückläufig, allerdings registriert der AMD unter den Beschäftigten zunehmend auch jahreszeitlich bedingte Atemwegserkrankungen.
Maskenpflicht geringfügig angepasst
Seitens des Thüringer Gesundheitsministeriums gibt es einen Erlass, der den § 28 a Infektionsschutzgesetz - dieser regelt die Maskentragepflicht u.a. in Krankenhäusern - neu interpretiert.
Was bedeutet dies für das UKJ: Ein verpflichtendes Tragen der FFP 2- Maske ist demnach nach Risikobewertung für Personal nur bei bestimmten Tätigkeiten am Patienten notwendig, z.B. bei allen aerosolgenerierenden Prozeduren, bekannt bei SARS-CoV-2 positiv getesteten Patienten. Auch die Tragepflicht der FFP 2-Maske vom Betreten des Krankenhauses bis zum Arbeitsplatz entfällt - der übliche MNS ist ausreichend.
Für die patientenfernen Bereiche, z.B. Verwaltung oder Logistik, bleibt die MNS-Tragepflicht aufgrund der Corona-Arbeitsstättenverordnung bestehen, denn Abstände von 1,5 m und Flächen > 10 m² pro Person können wir in unseren Räumen nicht flächendeckend gewährleisten.
Verbindliches Prozedere bei Entisolierung
Alle Patienten, die die Kriterien einer Entisolierung erfüllen, sind bitte mit Namen und Geburtsdatum an das Postfach der Krankenhaushygiene (IIMK Hygiene, Universitätsklinikum Jena) zu schicken, damit der Risikofaktor RF 284 (SARS-CoV-2-Infektion) im SAP gelöscht werden kann. Die Löschung ist die Voraussetzung, dass der Patient z. B. im OP-Betrieb normal prozessiert wird. Bleibt die Löschung aus, wird die OP abgesagt oder verschoben. Dies sollte im Interesse des Patienten verhindert werden.
Auf den Seiten der Krankenhaushygiene ( Krankenhaushygiene -> Aktuelles ->COVID-19-Management -> Patienten) sind die Kriterien detailliert beschrieben:
Die Entisolierung aller SARS-CoV-2-infizierten Patienten kann frühestens 10 Tage nach Symptombeginn/Nachweisdatum erfolgen,
- wenn die Patienten mindestens 48 Stunden symptomfrei sind (bzw. eine nachhaltige Besserung der akuten COVID-19-Symptomatik zeigen) und
- zwei negative PCR Untersuchungen im Abstand von 24 Stunden vorliegen bzw. die CT-Werte der PCR-Untersuchungen über 30 liegen und
- zusätzlich der professionelle Antigen-Schnelltest negativ ausfällt.
Grundsätzlich ist eine Verlängerung der Einzelzimmerisolierung auf der Station natürlich möglich und geboten, wenn seitens der behandelnden Ärzte der Verdacht auf Ansteckung stark immunsupprimierter Mitpatienten gegeben ist.
Zur Erinnerung: Impfungen gegen Influenza und COVID-19
Der Arbeitsmedizinische Dienst hat sowohl Impfstoff gegen Influenza erhalten als auch den neuen COVID-19-Impfstoff, der an die Varianten BA 4/5 angepasst ist.
COVID-19-Impfungen:
Termine können über DOSIS gebucht werden.
Influenza-Impfungen:
Seit Oktober steigen die gemeldeten Influenzafälle stetig (vorwiegend Influenza A mit den Subtypen H3N2 sowie H1N1). Sie werden durch den aktuellen Impfstoff abgedeckt.
Impfungen können direkt beim AMD im Rahmen der Impfsprechstunde montags und mittwochs 13.30 – 15 Uhr, in Kombination mit COVID-19 über DOSIS oder auf Station ab 10 Personen nach Anmeldung über das Sekretariat des AMD (Telefon: 9-398101 oder per E-Mail: ) erfolgen.
Masernschutzgesetz: Nachweis der Masernimmunität verbindlich
Das Masernschutzgesetz sieht für alle Mitarbeiter in Krankenhäusern, die nach dem 31.12.1970 geboren sind, vor, dass ein Nachweis über eine bestehende Masernimmunität zu erbringen ist (für alle, die vor dem 31.12.1970 geboren wurden, geht man davon aus, dass sie Masern gehabt haben; bei vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern haben wir den Immunitätsnachweis bereits bei der Einstellungsuntersuchung erhoben). Dies gilt auch für Mitarbeiter, die außerhalb der unmittelbaren Krankenversorgung tätig sind (z. B. Mitarbeiter in der Verwaltung oder Forschung). Der Gesetzgeber sieht eine ausdrückliche Impfpflicht vor. Die Beschäftigten, dies das betrifft, wurden darüber per Brief bereits informiert.
Wichtig zu wissen: Beschäftigte, die den Nachweis nicht erbringen, sind durch den Arbeitgeber an das zuständige Gesundheitsamt zu melden. Bleibt diese Meldung aus, können seitens der Gesundheitsämter Versäumnisse entsprechend sanktioniert werden. Dies möchten wir im Interesse aller vermeiden. Daher ersuchen wir die Beschäftigten, die hier betroffen sind, nochmals, der Nachweispflicht in jedem Fall zeitnah nachzukommen.
Wie? Soweit Sie über eine entsprechende Impfdokumentation verfügen (in der Regel zwei Masernschutzimpfungen oder einen Labornachweis über schützende Antikörper [serologische Untersuchung]) senden Sie bitte diese Nachweise an den Arbeitsmedizinischen Dienst (AMD) Erlanger Allee 103, 07747 Jena oder per E-Mail an: .
Für Fragen können Sie unseren AMD unter 39 81 03 anrufen.
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Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Otto W. Witte
Medizinischer Vorstand
2. November
Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,die Zahl der Patientinnen und Patienten mit einer SARS-CoV-2-Infektion, die derzeit am UKJ auf verschiedenen Stationen behandelt werden, bewegt sich zwischen 75 und 85 pro Tag. Heute werden 82 Patientinnen und Patienten mit einer SARS-CoV-2-Infektion betreut, davon 8 auf der COVID-Normalstation A330 sowie 5 auf der Intensivstation. Bei den meisten von ihnen handelt es sich um eine Begleitdiagnose.
Damit ist die deutschlandweite Entwicklung - die aktuelle Welle hat ihren Höhepunkt überschritten - auch bei uns angekommen.
Die Zahl der infizierten Mitarbeitenden bewegt sich aber noch auf einem relativ hohen Niveau.
Entisolierung von Patienten nach SARS-CoV-2-Infektion
Die Entisolierung aller SARS-CoV-2-infizierten Patienten kann frühestens 10 Tage nach Symptombeginn/Nachweisdatum erfolgen,
- wenn die Patienten mindestens 48 Stunden symptomfrei sind (bzw. eine nachhaltige Besserung der akuten COVID-19-Symptomatik zeigen) und
- zwei negative PCR Untersuchungen im Abstand von 24 Stunden vorliegen bzw. die CT-Werte der PCR-Untersuchungen über 30 liegen und
- zusätzlich der professionelle Antigen-Schnelltest negativ ausfällt.
Grundsätzlich ist eine Verlängerung der Einzelzimmerisolierung auf der Station natürlich möglich und geboten, wenn seitens der behandelnden Ärzte der Verdacht auf Ansteckung stark immunsupprimierter Mitpatienten gegeben ist.
Zunahme von Pneumonie-Erregern
Studien zeigen, dass der Anteil an „non-COVID-19“- Pneumonie-Erregern wieder deutlich zunimmt, auch als Mischinfektion mit SARS-CoV-2. Typische Pneumonie-Erreger waren durch die AHA-Maßnahmen in den ersten beiden Jahren der Pandemie deutlich zurückgedrängt worden. In einer UKJ-Studie zeigte sich im Verlauf des Jahres 2021 ein Anstieg an Pneumokokken von 0 auf 17 Prozent. In der zweiten Jahreshälfte 2021 hatte jeder 10. Patient mit COVID-19 Infektion eine Pneumokokkensuperinfektion, aber auch nicht Pneumokokken-Pneumonien und andere Infektionen sind aufgetreten. Bei hohen CRP (>100mg/l) oder PCT-Werten (>0,25µg/l) sollte daher an eine bakterielle Superinfektion gedacht werden. Bei konkreten Fragen zu Patienten stehen sowohl das Team des Instituts für Infektionsmedizin und Krankenhaushygiene als auch das Team der KIM IV jederzeit zur Verfügung.
Mitarbeiterscreening auf Station
Ein Mitarbeiter-Screening auf Station über SAP wird in Abstimmung mit AMD und Krankenhaushygiene festgelegt. Dieses erfolgt regelhaft, wenn eine Häufung nosokomialer Fälle bei Patienten oder Erkrankungen / positive Schnelltests bei Mitarbeitenden auftreten. Darüber hinaus können symptomatische Mitarbeitende oder Mitarbeitende mit positivem Schnelltests über den AMD per PCR oder zertifiziertem Schnelltest bestätigt werden.
Impfungen gegen COVID-19 und Influenza
Der Arbeitsmedizinische Dienst hat sowohl Impfstoff gegen Influenza erhalten als auch den neuen COVID-19-Impfstoff, der an die Varianten BA 4/5 angepasst ist.
COVID-19-Impfungen:
Termine können über DOSIS gebucht werden.
Influenza-Impfungen:
Zwar nimmt die Inzidenz von SARS-CoV 2 langsam ab, aber seit Oktober steigen die gemeldeten Influenzafälle stetig (vorwiegend Influenza A mit den Subtypen H3N2 sowie H1N1) und werden durch den aktuellen Impfstoff abgedeckt.
Impfungen können direkt beim AMD im Rahmen der Impfsprechstunde montags und mittwochs 13.30 – 15 Uhr, in Kombination mit COVID-19 über DOSIS oder auf Station ab 10 Personen nach Anmeldung über das Sekretariat des AMD (Telefon: 9-398101 oder per E-Mail: ) erfolgen.
Impfreihenfolge
Bei dem Influenza- und dem COVID-19-Impfstoff handelt es sich um Totimpfstoffe, die am gleichen Tag geimpft werden können. Die Nebenwirkungen der Impfstoffe sind ähnlich: Es können lokale Schmerzen an der Einstichstelle sowie Kopf- und Gliederschmerzen auftreten. Der Hersteller empfiehlt eine COVID-Impfung erst 14 Tage nach jeder anderen Impfung. Die Impfungen sind also entweder zeitgleich möglich oder mit einem Abstand von zwei Wochen.
Hinweis
Der variantenangepasste COVID-19-Impfstoff ist nur für eine Auffrischungsimpfung zugelassen. Er kann nicht zur Grundimmunisierung verwendet werden. Außerdem wird diese Auffrischungsimpfung erst sechs Monate nach der letzten Impfung oder Erkrankung empfohlen.
Für Fragen zu Corona können Sie unseren AMD unter 39 81 03 anrufen.
HIER gelangen Sie zu den Seiten der Krankenhaushygiene.
HIER gelangen Sie zu unserem Corona-FAQ mit zahlreichen weiteren Informationen rund um das Thema. Diese Seite erreichen Sie auch von einem Rechner außerhalb des UKJ-Netzes.
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Otto W. Witte
Medizinischer Vorstand
5. Oktober
Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
die Zahl der Patientinnen und Patienten mit einer SARS-CoV-2-Infektion, die derzeit am UKJ behandelt werden, ist wieder angestiegen – allerdings nur leicht. Heute werden 59 Patientinnen und Patienten mit einer SARS-CoV-2-Infektion betreut, davon 12 auf der COVID-Normalstation A330 sowie 4 auf der Intensivstation. Bei den meisten von ihnen handelt es sich um eine Begleitdiagnose.
Eine Vielzahl an Änderungen haben sich allerdings aus dem neuen Infektionsschutzgesetz ergeben, das seit dem 1. Oktober 2022 in Kraft ist.
Änderung: Maskenpflicht
In unserem letzten Update hatten wir berichtet, dass das neue Infektionsschutzgesetz vorsieht, dass in Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeheimen grundsätzlich eine FFP2-Maske getragen werden muss. Bis zum 1. Oktober 2022 galt die Regelung, dass das Tragen eines qualifizierten Mund-Nasen-Schutzes in Thüringer Gesundheitseinrichtungen weiterhin ausreichend ist. Nunmehr müssen wir einige Änderungen vornehmen, da wegen des Bundesgesetzes die Landesregierung ab dem 1. Oktober 2022 die bisherige Regelung nicht fortführen kann. Wir haben daher alle rechtlichen Regelungen miteinander abgeglichen.
Ab sofort gelten im UKJ die folgenden Regelungen:
- Als „Krankenhaus“ werden grundsätzlich Gebäude definiert, in denen unmittelbare Patientenversorgung stattfindet. Die Pflicht, eine FFP2-Maske zu tragen, bezieht sich nur auf Gebäude, in denen auch Patienten behandelt werden, und nicht auf Büro- oder Forschungsgebäude.
- Eine FFP2-Maske muss nach Satz 1 Nummer 3 bis 5 (IfSG) nicht getragen werden, wenn die Erbringung oder Entgegennahme einer medizinischen oder vergleichbaren Behandlung dem Tragen einer FFP2-Maske entgegensteht.
Wenn aus den in a) und b) genannten Gründen keine FFP2-Masken-Pflicht besteht, muss in allen Klinikgebäuden wie bisher ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.
Das bedeutet konkret:
Besucher und andere Gäste des Klinikums müssen beim Betreten des Klinikums und für die Dauer ihres Aufenthalts eine FFP2-Maske tragen.
Stationäre Patienten müssen beim Betreten des Klinikums und bis sie ihr Zimmer auf der Station bezogen haben eine FFP2-Maske tragen.
Ambulante Patienten müssen beim Betreten des Klinikums und für die Dauer des Aufenthaltes eine FFP2-Maske tragen (Natürlich nur dann, wenn dies ihrer Behandlung nicht entgegensteht, siehe Punkt b) oben).
Mitarbeitende müssen beim Betreten des Klinikums und bis zur Arbeitsstätte eine FFP2-Maske tragen und danach nur bei unmittelbarem Patientenkontakt sowie dann, wenn die FFP2-Maske ohnehin Bestandteil der persönlichen Schutzausrüstung ist. Teambesprechungen, Übergaben etc. können wie bisher mit einem medizinischen Mund-Nasen-Schutz stattfinden.
Studierende müssen beim Betreten des Klinikums eine FFP2-Maske tragen. In (vorklinischen) Studienabschnitten außerhalb des Krankenhauses gilt die FFP2-Maskenpflicht nur bei unmittelbarem (face-to-face) Kontakt.
Änderung: Testungen
Auch beim Thema Testungen gibt es Änderungen: Ungeimpfte und nicht genesene Mitarbeitende müssen sich ab sofort nur noch drei Mal pro Kalenderwoche mithilfe eines Antigen-Schnelltests testen. Diese Testungen können weiterhin vor Ort am Arbeitsplatz unter Aufsicht stattfinden. Vollständig geimpfte Mitarbeitende sind derzeit nicht zu regelmäßigen Testungen verpflichtet.
Änderung: Wann liegt ein vollständiger Impfschutz vor?
Im letzten Update hatten wir in Zusammenhang mit der in Krankenhäusern erforderlichen Nachweispflicht berichtet, dass ab dem 1. Oktober 2022 ein vollständiger Immunitätsnachweis drei Einzelimpfungen bzw. in bestimmten Konstellationen zwei Impfungen in Kombination mit einer nachgewiesenen Infektion erfordert. Diese bundesgesetzliche Regelung gilt aktuell bis Jahresende.
Allerdings wurde durch Erlass für Thüringen festgelegt, dass für Bestandskräfte, die auf Basis der bis zum 30. September 2022 geltenden Rechtslage ihrer Nachweispflicht bereits nachgekommen sind und einen Immunitätsnachweis geführt haben, aufgrund der geänderten Rechtslage keine Verwaltungsverfahren durch die Gesundheitsämter eingeleitet werden.
Bei Neueinstellungen ab dem 1. Oktober 2022 beziehungsweise bei Beschäftigten, die seit der Einführung des einrichtungsbezogenen Immunitätsnachweises noch keinen Nachweis geführt haben, muss die neue Rechtsgrundlage zwingend angewendet werden.
COVID-19-Schutzimpfung
Beim Arbeitsmedizinischen Dienst ist der neue an die BA 4/5-Varianten angepasste COVID-19-Impftstoff eingetroffen. Ab sofort können Sie über DOSIS Termine buchen. Angeboten werden sowohl Einzeltermine für die COVID-19- als auch für die Grippeschutzimpfung. Außerdem gibt es die Möglichkeit, beide Impfstoffe in Kombination zu erhalten.
Außerdem bietet der AMD ab sofort wieder montags und mittwochs verlängerte Impfsprechstunden zwischen 13.30 und 15.00 Uhr an. Hier erhalten Sie Ihre Impfung ohne vorherige Terminvereinbarung.
Teams ab zehn Personen können sich für individuelle Termine auf ihrer Station / in ihrem Bereich melden. Die Terminvereinbarung läuft über das Sekretariat des AMD (Frau Gerstenberger) - telefonisch unter 9-398101 oder per E-Mail an .
Hinweis zur Impfreihenfolge:
Bei dem Influenza- und dem COVID-19-Impfstoff handelt es sich um Totimpfstoffe, die am gleichen Tag geimpft werden können. Die Nebenwirkungen der Impfstoffe sind ähnlich: Es können lokale Schmerzen an der Einstichstelle sowie Kopf- und Gliederschmerzen auftreten. Der Hersteller empfiehlt eine COVID-Impfung erst 14 Tage nach jeder anderen Impfung. Die Impfungen sind also entweder zeitgleich möglich oder mit einem Abstand von zwei Wochen.
Hinweis zum variantenangepassten Impfstoff:
Der variantenangepasste COVID-19-Impfstoff ist nur für eine Auffrischungsimpfung zugelassen. Er kann nicht zur Grundimmunisierung verwendet werden. Außerdem wird diese Auffrischungsimpfung erst sechs Monate nach der letzten Impfung oder Erkrankung empfohlen.
Für Fragen zu Corona können Sie unseren AMD unter 39 81 03 anrufen.
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Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Otto W. Witte
Medizinischer Vorstand
19. September
Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
am UKJ behandeln wir derzeit 32 Patientinnen und Patienten mit einer SARS-CoV-2-Infektion, verteilt auf zahlreiche Stationen. Bei den meisten von ihnen handelt es sich um eine Begleitdiagnose. Die Zahl der intensivmedizinisch betreuten Patientinnen und Patienten ist in den vergangenen Wochen deutlich zurückgegangen – derzeit befindet sich lediglich ein COVID-19-Patient auf einer Intensivstation.
Gesetzliche Änderung: Nachweis erforderlich über Impfschutz mit drei Impfungen
Wie Ihnen allen bekannt ist, müssen Beschäftigte in Krankenhäusern seit dem 15. März 2022 geimpfte oder genesene Personen im Sinne der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung sein. Die gesetzlichen Regelungen (§ 22a Infektionsschutzgesetz) sehen vor, dass ab dem 1. Oktober 2022 ein vollständiger Impfschutz nur noch dann gegeben ist:
- wenn Sie insgesamt drei Einzelimpfungen nachweisen können (bis zum 30. September 2022 sind noch zwei Impfungen ausreichend).
- wenn die letzte Einzelimpfung frühestens drei Monate nach der zweiten Einzelimpfung erfolgt ist.
In bestimmten Konstellationen kann auch bei zwei Einzelimpfungen in Kombination mit einer durchgemachten und mittel PCR-Test nachgewiesenen Infektion ein vollständiger Impfschutz bestehen.
Für einige Beschäftigte haben diese Regelungen zu Folge, dass sie bis zum 30. September noch als vollständig geimpft gelten und ab dem 1. Oktober als ungeimpft bewertet werden müssen. Wir sind dazu verpflichtet, diese Beschäftigten ab dem 1. Oktober 2022 unverzüglich dem Gesundheitsamt zu melden.
Wir möchten Sie daher darum bitten, spätestens bis zum 30. September 2022 gegebenenfalls noch vorliegende Impf- bzw. Genesenenbescheide, die Sie bisher noch nicht erfasst haben, an den bekannten Stationen einzuscannen. Wer noch eine dritte Impfung benötigt: Wir gehen davon aus, dass der neue COVID-BA4/5-Impfstoff vermutlich nächste Woche bei uns zur Verfügung stehen wird.
COVID-19-Schutzimpfung
Angesichts der bevorstehenden Herbstmonate und verschiedener Veröffentlichungen zu angepassten Impfstoffen fragen sich viele Mitarbeitende, ob und wann eine vierte Impfung für sie sinnvoll ist. Auf Wunsch erhalten Klinikmitarbeitende beim AMD eine vierte Impfung. Empfohlen wird ein Abstand von mindestens sechs Monaten zur letzten Impfung oder Erkrankung. Das heißt, wer in den letzten Monaten eine Infektion durchgemacht hat, kann noch warten.
In den kommenden Wochen wird es – wie gesagt – einen BA4/BA5-Booster geben. Die Anmeldung zur Impfung ist über DOSIS, telefonisch unter 9-39 81 03 oder per E-Mail an möglich.
Hinweis zur Maskenpflicht
Das neue Infektionsschutzgesetz sieht zum 1. Oktober 2022 vor, dass in Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeheimen grundsätzlich eine FFP2-Maske getragen werden muss. Das zuständige Thüringer Ministerium hat jedoch entschieden, dass das Tragen eines qualifizierten Mund-Nasen-Schutzes in Thüringer Gesundheitseinrichtungen weiterhin ausreichend ist. Für uns ändert sich also nichts.
Neue Verfahrensanweisung zum Umgang mit Patienten vor operativen Eingriffen
Um die Abläufe im OP zu vereinfachen, gelten ab sofort neue Regelungen zum Umgang mit Patienten vor einem operativen Eingriff. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es nun wieder möglich, dass Eingriffe bei SARS-CoV2-positiven Patienten in den fachspezifischen Operationssälen stattfinden. Einzelheiten dazu entnehmen Sie bitte der aktualisierten Verfahrensanleitung, die heute neu eingestellt wurde.
Veranstaltungen am UKJ
Externe können wieder an Veranstaltungen am UKJ teilnehmen, wenn sie die 3G-Regel erfüllen. Es ist jedoch nicht die Aufgabe des Teams vom zentralen Empfang, diese Nachweise zu prüfen, sondern die Aufgabe der jeweiligen Veranstalter. Nachzulesen ist dies in dieser Verfahrensanweisung unter Punkt 4.3.
Für Fragen zu Corona können Sie unseren AMD unter 39 81 03 anrufen.
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Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien morgen einen angenehmen Feiertag.
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Otto W. Witte
Medizinischer Vorstand
6. September
Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
die Infektionszahlen auf Bundes- wie auch auf Landesebene sinken. Während die 7-Tage-Inzidenz bundesweit heute bei 215 liegt, bewegt sie sich in Thüringen bei 152. Auch die Zahl der Patientinnen und Patienten mit einer SARS-CoV-2-Infektion, in der Regel als Begleitdiagnose, bewegt sich am Klinikum aktuell auf einem gleichbleibenden, relativ niedrigen Niveau zwischen 40 und 45.
Maskenpflicht bleibt bestehen
Das Tragen eines qualifizierten Mund-Nasen-Schutzes bleibt trotz der kontrollierten Lage weiterhin in allen Klinikumsgebäuden verpflichtend – sowohl für alle Mitarbeitenden und Studierenden, als auch für alle Besucherinnen und Besucher.
Bestehende Besuchsregeln gelten auch weiterhin
Die am UKJ geltenden Besuchsregeln sind weiterhin grundsätzlich gültig:
Pro Patient und pro Tag ist ein Besucher ab 16 Jahren für max. 2 h möglich.
- Besuchszeiten sind zwischen 15 und 19 Uhr.
- Für Besucher gilt 3G.
Bei ambulanten Patienten erfolgt bei Betreten des Klinikums keine Zugangskontrolle.
Hinweise zur Corona-Impfung
Angesichts der bevorstehenden Herbstmonate und verschiedener Veröffentlichungen zu angepassten Impfstoffen fragen sich viele Mitarbeitende, ob und wann eine vierte Impfung für sie sinnvoll ist.
Auf Wunsch erhalten Klinikmitarbeitende beim AMD eine vierte Impfung. Empfohlen wird ein Abstand von mindestens sechs Monaten zur letzten Impfung oder Erkrankung. Das heißt, wer in den letzten Monaten eine Infektion durchgemacht hat, kann noch warten.
Am UKJ kann in den nächsten Tagen mit einem neuen BA.1 angepassten Corona-Impfstoff geimpft werden. Die Anmeldung zur Impfung ist dann über DOSIS, telefonisch unter 9-39 81 03 oder per mail an möglich.
Es wird auch einen BA.4/BA.5-Booster geben, wann dieser aber verfügbar ist, können wir noch nicht genau sagen.
Für Fragen zu Corona können Sie unseren AMD unter 39 81 03 anrufen.
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Prof. Dr. Otto W. Witte
Medizinischer Vorstand
27. Juli
Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
die Zahl der Patientinnen und Patienten mit einer SARS-CoV-2-Infektion am Klinikum ist wieder angestiegen. Waren es in den vergangenen Wochen stets um die 30, bewegen wir uns aktuell wieder zwischen 50 und 60 Patienten. Auf der COVID-Normalstation werden heute 16 Patienten behandelt, intensivmedizinisch sechs, davon zwei mit Beatmung. Damit ist die deutschlandweite Entwicklung einer deutlichen Sommerwelle mit steigenden Inzidenzen auch in Thüringen angekommen. Hier liegt die 7-Tage-Inzidenz heute wieder bei 392.
Die Zahl der infizierten Mitarbeitenden steigt seit dem Wochenende ebenfalls deutlich an.
Intern haben wir folgende Anpassungen vorgesehen:
- Wir wollen soweit möglich die Pflegeteams aufrechterhalten. Daher werden wir gegebenenfalls den Umsatz anpassen, wenn Teams durch Quarantäne etc. zu sehr ausgedünnt sind.
- Die Erhaltung der Teams geht nur, wenn COVID-positive Patienten, bei denen andere Erkrankungen im Vordergrund stehen, auch in den dafür zuständigen Kliniken behandelt werden. Dies gilt auch dann, wenn es die Gesamtkapazität dieser Stationen reduziert, weil der Patient z.B. allein ein Doppelzimmer belegt. Wir vertrauen auf die Erfahrung aller unserer Teams, auch COVID-positive Patienten zu behandeln. Die wichtigste Vorsichtsmaßnahme ist hierbei sicherlich das Tragen der Maske und die Verhinderung der Infektion von anderen Patienten. Wenn Sie hierzu Rat oder Unterstützung brauchen, können Sie sich an die Krankenhaushygiene oder an den Arbeitsmedizinischen Dienst wenden.
- Wir werden die Behandlungskapazität der COVID-Normalstation graduell erhöhen – aber: Wenn alle COVID-positiven Patienten dort behandelt werden sollen, hätte dies größere Anpassungen der Kapazitäten mit entsprechenden Personalverschiebungen zur Folge. Genau das wollen wir aber gern verhindern!
- Unsere Notaufnahmestation arbeitet an der Grenze der Leistungsfähigkeit wegen vieler Personalausfälle. Unterstützen Sie die Notaufnahme, indem Patienten jederzeit kurzfristig von der Notaufnahme in das Klinikum übernommen werden. Dafür müssen entsprechende Kapazitäten in den Kliniken zur Verfügung stehen. Wir sind noch nicht in einem Stadium, dass elektive Aufnahmen generell gestoppt werden. Aber: Dazu müssen die elektiven Aufnahmen angepasst werden. Wir vertrauen hier auf die Kooperationsbereitschaft aller.
- Unsere Intensivstationen teilen sich gegenwärtig die Last, was ich ausdrücklich begrüße. Unsere professionellen Mitarbeiter leisten hier - wie auch in den OPs - schon seit langer Zeit Großartiges, um möglichst vielen Patienten die notwendige Therapie zukommen zu lassen.
Noch eine Nachbemerkung: Das Fehlen von Pflegefachkräften ist massiv akzentuiert durch COVID. Aber es ist u.a. auch bedingt durch Pflegepersonaluntergrenzen, die wir gern einhalten. Und wenn mal nicht, vergeben wir dafür gern die Punkte nach dem Entlastungstarifvertrag. Mit dieser Situation sind wir nicht allein, sondern sie betrifft alle Universitätsklinika und alle Krankenhäuser in Deutschland.
Bei aller pandemiebedingten Problematik: Dies ist insgesamt eine Chance, die Arbeitsbedingungen in der Pflege langfristig zu verbessern. Wir unterstützen das durch weitergehende Projekte, u.a. initiiert durch den Pflegedirektor, Herrn Kelling, auch in Interaktion mit dem Personalrat. Lassen Sie uns diese Situation als gemeinsame Herausforderung sehen, die uns hilft, unser Klinikum zukunftsfähig zu machen. Wir arbeiten auf allen Ebenen und mit allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an diesen Projekten, z.B. zur Ambulantisierung, Liegezeitverkürzung, zu pflegeunterstützenden Maßnahmen, zur Mitarbeitergewinnung und -bindung. Und wir freuen uns über konstruktive Anregungen aus allen Reihen.
Und natürlich: Ich wünsche allen, die jetzt COVID-positiv geworden sind oder werden, eine kurze und harmlose Infektion sowie eine schnelle Genesung! Wenn Sie Hilfe benötigen, z.B. für eine Paxlovid-Therapie, können Sie sich an den AMD wenden.
Und auch: Allen denjenigen, die hier – zum Teil auch mit deutlich über dem Normalen liegenden Einsatz – unseren Betrieb aufrechterhalten und sich für die Versorgung der Patienten einsetzen, einen aufrichtigen Dank! Insbesondere und gerade auch jetzt in der Urlaubszeit. Dieser Dank gilt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in allen Berufsgruppen, die ja alle in ihrem Segment einen wichtigen und notwendigen Beitrag zum Funktionieren unseres UKJ leisten.
Entisolierung von Patienten mit SARS-CoV-2-Infektion
Die Entisolierung von Patienten mit SARS-CoV-2-Infektion ist ab jetzt außerhalb von Risikobereichen auch möglich, wenn bei Symptomfreiheit eine oder beide PCR-Untersuchungen, abgenommen ab Tag 9 und 10 der Isolierung, einen CT-Wert größer 30 aufweisen. Vor der Entisolierung ist dann noch ein professioneller Antigen-Schnelltest mit negativem Testergebnis erforderlich.
In Risikobereichen wie Geriatrie, Onkologie, ITS und IMC ändert sich nichts am Algorithmus für die Entisolierung: Eine Entisolierung ist möglich, wenn die Patienten mindestens 48 Stunden symptomfrei sind bzw. eine nachhaltige Besserung der respiratorischen Symptomatik besteht und die PCR-Untersuchungen ab Tag 9 und 10 der Isolierung negativ sind. Den angepassten Algorithmus finden Sie HIER.
Bestehende Besuchsregeln gelten auch weiterhin
Die am UKJ geltenden Besuchsregeln sind weiterhin grundsätzlich gültig:
- Pro Patient und pro Tag ist ein Besucher ab 16 Jahren für max. 2 h möglich.
- Besuchszeiten sind zwischen 15 und 19 Uhr.
- Für Besucher gilt 3G.
Bei ambulanten Patienten erfolgt bei Betreten des Klinikums keine Zugangskontrolle.
Im Klinikum ist zudem in allen Räumen das Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes Pflicht, sowohl für Mitarbeitende, für ambulante Patienten als auch für Besucher.
Ist die 4. Impfung sinnvoll und wenn ja, wann?
Angesichts der weiterhin hohen und steigenden Inzidenzen fragen sich viele Mitarbeitende, ob und wann eine vierte Impfung für sie sinnvoll ist. Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten, viel mehr fällt die Antwort individuell unterschiedlich aus.
Sicher lässt sich sagen, dass eine vierte Impfung mit dem aktuellen Impfstoff gegenüber der dritten Impfung einen zusätzlichen Schutz bietet und das Risiko für schwere Krankheitsverläufe nochmals halbiert. Dieser zusätzliche Schutz hält jedoch nur für etwa drei bis vier Monate an. Danach liegt die Schutzwirkung auf dem Niveau wie nach der dritten Impfung. Eine vierte Impfung zum jetzigen Zeitpunkt ist unbestritten sinnvoll für ältere Menschen sowie Menschen mit Vorerkrankungen. Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die Impfung für Menschen ab 70 Jahren, in Israel beispielsweise werden bereits alle Menschen ab 60 Jahren geimpft.
Auf Wunsch erhalten derzeit auch jüngere Klinikmitarbeitende eine vierte Impfung beim AMD. Wichtig ist hierbei, dass zwischen zwei Impfungen ein Abstand von mindestens vier bis sechs Monaten liegen sollte.
BioNTech und Moderna haben jeweils einen Impfstoff zur Zulassung eingereicht, der sich gegen die Omikron-Linien richtet. Wir rechnen damit, dass im Herbst ein solcher Impfstoff zur Verfügung steht. Dann wird allen Mitarbeitenden aller Altersgruppen eine Impfung mit dem neuen Impfstoff ausdrücklich empfohlen.
Affenpocken: Aktuelle Entwicklungen
Die WHO hat am Wochenende den internationalen Affenpockenausbruch als „Public Health Emergency“ bezeichnet. Im Gegensatz zu SARS-CoV-2, dem zuletzt von der WHO ausgerufenen „Public Health Emergency“, sind Affenpocken aber deutlich weniger infektiös. Bei Kindern, Immunsupprimierten oder bei Schleimhautbefall sind jedoch schwere Verläufe möglich.
Die derzeit identifizierten Hauptübertragungsrouten sind enge Haut-zu-Haut oder Schmierinfektionen mit kontaminierten Oberflächen im Rahmen sexueller Risikokontakte. Das RKI hat hierzu auch einen Informationsflyer erstellt:
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/A/Affenpocken/Affenpocken-Flyer.pdf?__blob=publicationFile.
Aus Thüringen wurden bislang nur Einzelfälle gemeldet, die folgenlos ausgeheilt sind.
Sicherstellung der Energieversorgung am UKJ
Sollte deutschlandweit potenziell die Gasversorgung nicht mehr vollumfänglich sichergestellt werden können und folglich der Notfall ausgerufen werden, ist das UKJ innerhalb eines entsprechenden Notfallplanes als „grundlegender sozialer Dienst“ eingestuft. Ein damit verbundener besonderer Stellenwert als „geschützter Kunde“ bedeutet, dass die Versorgungssicherheit von den Versorgungsunternehmen auch im Notfall zu gewährleisten ist.
Bei kurzfristigen, UKJ-internen Havarien bis zu einer Dauer von 24h kann das UKJ auf die eigene Notversorgung (Notstrom) zurückgreifen. Zudem wurden aktuell verschiedene Maßnahmen ausgedehnt, um am UKJ handlungsfähig zu bleiben. Dazu zählen der Bau des BHKW für die Strom- und Wärmeversorgung, die Erhöhung des Kraftstoffvorrats von 24h auf 48h für die Laufzeitverlängerung des Notstromaggregats sowie der Ersatz des Gas-Dampferzeugers durch einen Elektrodampferzeuger.
Für Fragen zu Corona können Sie unseren AMD unter 39 81 03 anrufen.
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Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Otto W. Witte
Medizinischer Vorstand
5. Juli
Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
nach Corona ist vor Corona: Das Virus ist „schlau“. Es passt sich an. Wie bedeutsam die „Sommerwelle“ wird, wissen wir nicht, vermutlich gibt es auch eine Herbstwelle. Die Omikron-Sublinie BA.5 breitet sich in Thüringen aus, die Inzidenz steigt, sie liegt heute landesweit bei 296. Auch bundeweit steigt die Inzidenz. Aktuell wird auf Bundesebene diskutiert, welche Maßnahmen für den Herbst vorbereitet werden sollen.
Die Zahl der Patientinnen und Patienten mit einer COVID-19-Infektion, die derzeit am Klinikum behandelt werden, ist unverändert niedrig. Insgesamt – verteilt auf verschiedene Stationen – werden heute 30 Patientinnen und Patienten behandelt. Allerdings steigt die Zahl der Infektionen bei den Mitarbeitenden wieder an.
Angesichts der erneut zunehmenden Infektionen an SARS-CoV-2 mit den entsprechenden Folgen für Praxen, Kliniken, Gesundheitsämter sowie deren Mitarbeitende haben die Landesärztekammer Thüringen, die Landeskrankenhausgesellschaft Thüringen sowie der Landesverband Thüringen der Ärzte und Zahnärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes in der vergangenen Woche ein Aussetzen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht bis zum Herbst gefordert. Herr Prof. Pletz hat für das Universitätsklinikum und in Absprache mit dem Vorstand diese Forderung unterstützt. In der gegenwärtigen Situation kann die Impfpflicht den Fachkräftemangel unnötig akzentuieren. Erfreulicherweise können wir auch feststellen, dass bei Beachtung unserer Containment-Maßnahmen (hier ist vor allem die Maske zu nennen) die fehlende Impfung nicht zu den wesentlichen Risikofaktoren für die Patienten zählt. Aber: Die Impfung vermindert das Risiko für eine schwerwiegende Erkrankung!
Regelung für SARS-CoV-2 erkrankte Mitarbeitende
Zur Verkürzung der Ausfallzeiten wurde folgende Regelung getroffen: Bei Vorliegen eines aktuell positiven SARS-CoV-2-Testbefundes kann der Arbeitsmedizinische Dienst Mitarbeitende des Universitätsklinikums für fünf Tage, in Ausnahmefällen bis zu zehn Tage, unter Fortzahlung der Bezüge freistellen. Eine zusätzliche Krankschreibung durch den Hausarzt ist in diesen Fällen nicht notwendig. Diese Regelung ist insbesondere für nicht oder nur gering erkrankte Mitarbeitende gedacht, bei denen eine Rückkehr bereits nach wenigen Tagen zu erwarten ist. Bei schwerer erkrankten Mitarbeitenden wird der übliche Weg einer Krankschreibung empfohlen.
Testung Mitarbeitende und Studierende
Für das UKJ ergeben sich in der Teststrategie zur Zeit keine Änderungen:
Für ungeimpfte Mitarbeitende besteht weiterhin die Pflicht, täglich vor Dienstbeginn einen negativen Test vorzulegen. Seit das Testzentrum am UKJ geschlossen wurde, können sich alle ungeimpften Mitarbeitenden täglich an ihrem Arbeitsplatz mit einem Antigen-Schnelltest testen. Dieser muss unter Aufsicht stattfinden. Es wird empfohlen, das „Nachweisdokument über Testverpflichtung“ auszufüllen und mitzuführen. Eine Dokumentationspflicht besteht jedoch nicht mehr.
Studierende, die nicht geimpft und nicht genesen sind, müssen sich mindestens zweimal pro Woche testen lassen, wenn sie Lehrveranstaltungen außerhalb der Gebäude der Krankenversorgung besuchen wollen. Wenn sie am Patienten tätig sind, gelten die gleichen Regelungen wie für Mitarbeitende, d.h. sie benötigen ein tagesaktuelles negatives Testergebnis. Studierende können sich dafür weiterhin kostenlos beim Testzentrum auf dem Abbe-Platz testen lassen. Das Zentrum wird in jedem Fall noch bis Ende Juli existieren.
Testung stationärer Patienten
Das Team vom Institut für Infektionsmedizin und Krankenhaushygiene hat nunmehr die Antigen-Schnelltests im Monat Juni ausgewertet: In 98,5 Prozent der Fälle zeigte der Antigentest das gleiche Ergebnis wie die PCR an. Aus diesem Grund ist als Screeningtest bei der stationären Aufnahme der Antigentest allein aussagekräftig, sodass auf die PCR verzichtet werden kann. Sollte es medizinische oder organisatorische Gründe geben, eine PCR durchzuführen (zum Beispiel in Bereichen, in denen besonders vulnerable Patienten behandelt werden), so ist dies weiterhin möglich.
Dies betrifft jedoch nicht die Freitestung der Patienten, für diese ist nach wie vor immer ein PCR-Test erforderlich.
Ein Dankeschön, das rockt
Die Berliner Band „Beatsteaks“ gibt nach ihrer Corona-Pause erstmals wieder ein Konzert in Erfurt – und spendiert dafür 100 Freikarten. Damit möchte die Band Danke sagen an die COVID-19-Arbeitenden. Eine kleine Geste, um zu zeigen, dass auch den Musikern nicht entgangen ist, was Sie hier im Haus in den letzten beiden Jahren geleistet haben. Anmeldeschluss ist am morgigen Mittwoch um 14.00 Uhr. Weitere Infos und die Anmeldung für ein Ticket HIER.
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Prof. Dr. Otto W. Witte
Medizinischer Vorstand
23. Juni
Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
nach wie vor ist die Zahl der Patientinnen und Patienten mit einer COVID-19-Infektion, die derzeit am Klinikum behandelt werden, niedrig. Insgesamt – verteilt auf verschiedene Stationen – werden heute 24 Patientinnen und Patienten behandelt. Bei den Mitarbeitenden steigt die Zahl der Infizierten wieder leicht an.
Testung Mitarbeitende
Für ungeimpfte Mitarbeitende besteht weiterhin die Pflicht, täglich vor Dienstbeginn einen negativen Test vorzulegen. Seit das Testzentrum am UKJ geschlossen wurde, können sich alle ungeimpften Mitarbeitenden täglich an ihrem Arbeitsplatz mit einem Antigen-Schnelltest testen. Dieser muss unter Aufsicht stattfinden. Es wird dringend empfohlen, dieses „Nachweisdokument über Testverpflichtung“ auszufüllen und mitzuführen.
Eine Dokumentationspflicht besteht jedoch nicht mehr. Diese war bisher in der Corona-Arbeitsstättenverordnung geregelt, die Verordnung wurde jetzt aber außer Kraft gesetzt. Das bedeutet, dass sowohl geimpfte als auch ungeimpfte Mitarbeitende keine Testtagebücher mehr führen müssen.
Die Antigen-Schnelltests werden wie bisher über die Sekretariate der einzelnen Abteilungen bestellt.
Es stehen zwei Arten von Antigen-Schnelltests zur Verfügung, die sich ausschließlich in der Handhabung unterscheiden. Mitarbeitende können beide Varianten für die täglichen Testungen verwenden.
- „Laientests“ mit der SAP-Material-Nummer 1214587 (Packung à 25 Stück)
- „Profitests“ mit der SAP-Material-Nummer 1212805 (Packung à 25 Stück)
Die Tests müssen via SAP angefordert und bis spätestens 9 Uhr genehmigt werden (Sekretariat/ Kostenstellenverantwortlicher, Oberarzt), um eine Auslieferung am Folgetag zu ermöglichen. Bitte beachten Sie, dass aufgrund der angespannten Marktlage jeweils nur der Wochenbedarf anzufordern ist.
Außerdem bietet der AMD zu seinen regulären Öffnungszeiten Antigen-Schnelltests an. Bei Auftreten von Symptomen können geimpfte Mitarbeitende sich ebenfalls beim AMD testen lassen.
Testung stationärer Patienten
Wie bereits in der letzten Mail geschrieben, kann bei allen stationären Patienten parallel zum obligatorischen PCR-Test ein professioneller Antigen-Schnelltest stattfinden. Bei negativem Ergebnis können die Patienten in die normale Routine aufgenommen werden. Das Ergebnis des PCR-Tests ist in jedem Fall ausschlaggebend für das weitere krankenhaushygienische Vorgehen. Das Team vom Institut für Infektionsmedizin und Krankenhaushygiene hat die Antigen-Schnelltests seit Anfang Juni ausgewertet. Bei keinem der dokumentierten negativen Antigen-Schnelltests ist der PCR-Test später positiv ausgefallen. Bis Ende Juni soll bei den Testungen der stationären Patienten weiter zweigleisig gefahren werden. Danach soll entschieden werden, ob langfristig auf die PCR-Testung bei der Aufnahme verzichtet werden kann, um die Arbeitsabläufe zu erleichtern.
Dies betrifft nicht die Freitestung, hier ist nach wie vor ein PCR-Test erforderlich.
Entwicklung der Pandemie
Wie bereits im letzten Update geschrieben, verbreitet sich die Omikron-Sublinie BA.5 auch in Thüringen. Bereits 19 Prozent der Sequenzierungen am UKJ entfallen schon auf BA.5. Laut Wochenbericht des Robert-Koch-Instituts vom 16. Juni wurde für die KW 22 ein Anstieg der B.5-Variante in Deutschland auf 24 Prozent angegeben.
Außerdem beobachten unsere Experten derzeit eine erhebliche Grippewelle auf der Südhalbkugel. Wir werden im Herbst daher sowohl Grippeimpfungen als auch COVID-19-Impfungen in großem Umfang für alle Mitarbeitenden anbieten.
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Affenpocken
Die erste Infektion mit Affenpocken in Thüringen hatten wir in Jena und natürlich im UKJ. Tatsächlich ist in Deutschland die Zahl der Infektionen zunehmend, aber in keiner Weise vergleichbar mit der COVID-Pandemie. Die Pocken werden durch Schmierinfektionen übertragen, so dass dies noch einmal die Bedeutung der Händedesinfektionen betont. Wir werden Sie bezüglich der weiteren Entwicklungen auf dem Laufenden halten.
Mein UKJ …
... war das Motto des diesjährigen Klinikerballs. Er war wieder ganz hervorragend organisiert und unterhaltsam. Den Studierenden, die diesen gestaltet haben, möchte ich gratulieren zu dieser schönen Veranstaltung, die noch einmal deutlich gemacht hat, dass sie ein sehr wichtiger und integraler Teil in unserer Gemeinschaft sind. Den Teilnehmenden aus dem Universitätsklinikum – egal ob als Schauspieler, Preisträger – wie dieses Jahr das Team der Klinik für Nuklearmedizin – oder Zuschauer und Tänzer – danke ich für Ihre Teilnahme. Ich freue mich schon auf die Veranstaltung im nächsten Jahr!
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Otto W. Witte
Medizinischer Vorstand
8. Juni
Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
die Zahl der Patientinnen und Patienten mit einer COVID-19-Infektion, die derzeit am Klinikum behandelt werden, sinkt weiter. Auf der Corona-Normalstation sind es jetzt noch vier Patienten, auf der Intensivstation nur noch einer. Insgesamt werden im Haus – verteilt auf verschiedene Stationen – heute noch 19 Patientinnen und Patienten mit einer COVID-19-Infektion behandelt.
Testzentrum schließt zum 16. Juni 2022
Das Testzentrum am Klinikum stellt am Donnerstag, 16. Juni 2022, seinen Betrieb ein. Daraus ergeben sich folgende Änderungen:
1) Testungen ungeimpfter Mitarbeitender
Für ungeimpfte Mitarbeitende besteht weiterhin die Pflicht, täglich vor Dienstbeginn einen negativen Test vorzulegen. Da es zunehmend schwieriger wird, extern einen Test zu erhalten, ist es für alle ungeimpften Mitarbeitenden ab dem 16. Juni möglich, täglich an ihrem Arbeitsplatz einen Antigen-Schnelltest durchzuführen. Wichtig ist dabei, dass diese Tests unter Aufsicht stattfinden und dokumentiert werden müssen. Die Antigen-Schnelltests werden wie bisher über die Sekretariate der einzelnen Abteilungen bestellt.
Es stehen zwei Arten von Antigen-Schnelltests zur Verfügung, die sich ausschließlich in der Handhabung unterscheiden. Mitarbeitende können beide Varianten für die täglichen Testungen verwenden.
- „Laientests“ mit der SAP-Material-Nummer 1214587 (Packung à 25 Stück)
- „Profitests“ mit der SAP-Material-Nummer 1212805 (Packung à 25 Stück)
Die Tests müssen via SAP angefordert und bis spätestens 9 Uhr genehmigt werden (Sekretariat/Kostenstellenverantwortlicher, Oberarzt), um eine Auslieferung am Folgetag zu ermöglichen. Bitte beachten Sie, dass aufgrund der angespannten Marktlage jeweils nur der Wochenbedarf anzufordern ist.
Außerdem bietet der AMD zu seinen regulären Öffnungszeiten Antigen-Schnelltests an. Bei Auftreten von Symptomen können geimpfte Mitarbeitende sich ebenfalls beim AMD testen lassen.
2) Testungen ambulanter Patienten
Einige Bereiche haben bisher gefordert, dass ambulante Patienten vor der Behandlung ein negatives Testergebnis vorlegen. Da es auch für diese immer schwieriger wird, einen solchen Test zu erhalten, können die Mitarbeitenden in den Ambulanzen ihre Patienten direkt vor Ort mit einem Antigen-Schnelltest testen.
3) Testung stationärer Patienten
Alle stationären Patienten erhalten bei ihrer Aufnahme und am Tag 5 (wie bisher) einen PCR-Test. Meist vergehen am Aufnahmetag mehrere Stunden, bis das Ergebnis vorliegt, was die Arbeitsabläufe zum Teil beeinträchtigt. Um dies vor dem Hintergrund niedriger Inzidenzen zu vereinfachen, kann parallel zur obligatorischen PCR-Testung ein professioneller Antigentest durchgeführt werden. Ist dieser negativ, können die Patienten in die normale Routine aufgenommen werden. Das Ergebnis des PCR-Tests ist in jedem Fall ausschlaggebend für das weitere krankenhaushygienische Vorgehen. Diese Regelung gilt vorerst bis Ende des Monats.
Sollte sich zeigen, dass mit der Testung mittels Antigen-Schnelltest gegenüber der PCR-Testung in der jetzigen epidemiologischen Situation keine Risiken für Patienten und Mitarbeitende einhergehen, kann gegebenenfalls ab dem kommenden Monat das Aufnahmescreening ausschließlich mittels Antigen-Schnelltest stattfinden, um die allgemeinen Abläufe zu erleichtern. Dies betrifft nicht die Freitestung, hier ist nach wie vor ein PCR-Test erforderlich.
Zugangskontrollen
Die Zugangskontrollen für Besuchende und Externe bleiben wie bisher bestehen: Diese müssen am Eingang einen 3G-Nachweis vorzeigen, der jedoch nicht dokumentiert wird. Ambulante Patientinnen und Patienten werden gebeten, einen entsprechenden Nachweis vorzulegen. Ob die Behandlung trotz eines fehlenden 3G-Nachweises erforderlich ist, entscheidet das medizinische Personal in den Ambulanzen. Der Impfstatus der Patienten sollte wie bisher in den Patientenakten vermerkt werden.
Gelockerte Reglungen für Pausen und Besprechungen
Gemeinsame Frühstückspausen auf den Stationen sind wieder möglich. Auch Besprechungen in kleineren Gruppen können wieder vor Ort stattfinden. Die Cafeterien bleiben jedoch weiterhin ausschließlich für Mitarbeitende und Studierende geöffnet.
Mund-Nasen-Schutz
Das Tragen eines qualifizierten Mund-Nasen-Schutzes bleibt weiterhin im gesamten UKJ verpflichtend – für alle Mitarbeitenden, Studierenden, Besucherinnen und Besucher. Dies gilt insbesondere für jeden Umgang mit Patienten!
Entwicklung der Pandemie
Die neuen Omikron-Sublinien BA.4 und BA.5, die derzeit unter anderem in Südafrika und Portugal dominieren und dort für wieder ansteigende Fallzahlen sorgen, wurden durch das Institut für Infektionsmedizin und Krankenhaushygiene nun auch in Thüringen nachgewiesen. Die Impfung bietet auch gegen diese Sublinien einen guten Schutz vor schweren Erkrankungen. Für Ungeimpfte ist Omikron nicht harmlos, auch wenn die Fallsterblichkeit nach Daten aus Großbritannien nur etwa halb so hoch ist wie bei der Delta-Variante.
Bundesweit liegt der Anteil von BA.4 derzeit bei 0,9 Prozent, der von BA.5 bei 5,2 Prozent. BA5.2 zeigt derzeit von allen neuen Omikron-Sublinien den schnellsten Anstieg. Über die neuen Sublinien wissen wird, dass sie infektiöser sind als BA.1 und BA.2. Es gibt aber keine Hinweise darauf, dass die Erkrankungsschwere sich von den anderen Omikron-Varianten unterscheidet. BA5.2 scheint aber die Immunität einer früheren Infektion zu unterwandern. Eine aktuelle, noch nicht begutachtete Studie vom Max-Planck-Institut Berlin zeigt, dass mit Omikron-BA.1 infizierte Menschen sich auch mit BA.5 infizieren können, die Kombination von Impfung und BA.1-Infektion allerdings auch gut vor BA.5 schützt.
Grippe
Auch die Grippe gibt es noch – und sie wird vermutlich bald wieder verstärkt auftreten. Während die Influenza-Zahlen in Deutschland durch das schöne Wetter wieder schnell zurückgehen, berichtet die Südhalbkugel (Australien) über eine schwere Grippewelle – ähnlich stark wie die verheerende Welle 2017/18, wobei dieses Mal auch viele Kleinkinder betroffen sind, die bislang noch keinen Influenza-Kontakt hatten. Reisende sollten daher gegebenenfalls ihren Influenza-Impfstatus prüfen und können durch den Arbeitsmedizinischen Dienst eine Influenza-Impfung erhalten.
Die Verfahrensanweisungen werden entsprechend dieser Neuerungen angepasst und in den kommenden Tagen in aktualisierter Form HIER auf den Seiten der Krankenhaushygiene zu finden sein.
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24. Mai
Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
die Belastung des UKJ durch die Pandemie entspannt sich weiter. Zur Zeit haben wir – verteilt über verschiedene Stationen - noch 35 mit COVID bei uns im Klinikum. Auf der Corona-Normalstation sind es derzeit 6, auf der Intensivstation noch 3 Patienten.
Bitte beachten: Das Tragen eines qualifizierten Mund-Nasen-Schutzes bleibt weiterhin im gesamten UKJ verpflichtend – für alle Mitarbeitenden, Studierenden, Besucherinnen und Besucher.
Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht in Thüringen
Es gibt eine Unsicherheit bei der einrichtungsbezogenen Impfpflicht. Daher noch mal eine Zusammenfassung:
Das Thüringer Gesundheitsministerium hat einen zeitlichen Ablauf festgelegt. Danach mussten alle Gesundheitseinrichtungen betroffene Mitarbeitende an das zuständige Gesundheitsamt melden. Die gemeldeten Mitarbeitenden werden in diesen Tagen durch das Gesundheitsamt zur Vorlage eines Impfnachweises innerhalb von 4 Wochen aufgefordert. Wenn kein Nachweis vorgelegt wird, leitet das Gesundheitsamt ein Verfahren zur Prüfung eines Betretungs- oder Tätigkeitsverbots ein.
Ab Anfang bis Mitte Juli könnte es dann zu einem Betretungs- oder Tätigkeitsverbot kommen, welches seine Wirkung 2 Wochen nach Bekanntgabe entfaltet.
Das Verbotsverfahren kann jederzeit durch das Gesundheitsamt ausgesetzt werden, wenn der Mitarbeitende einen Termin zur vollständigen Impfserie vorlegt, deren erster Termin nicht länger als 3 Wochen entfernt ist. Bis zur Wirkung eines Betretungs- oder Tätigkeitsverbots durch das Gesundheitsamt kann der Mitarbeitende am UKJ weiter beschäftigt werden.
Den Zeitplan des Gesundheitsministeriums im Überblick finden Sie HIER.
Bei der Anordnung des behördlichen Betretungs- oder Tätigkeitsverbots hat das Gesundheitsamt einen Ermessensspielraum. Im Rahmen des Verfahrens erfolgt sowohl eine Anhörung des betroffenen Mitarbeitenden sowie auch eine Anhörung des UKJ bzw. weitere Amtsermittlungen. Uns ist jeder Mitarbeiter wichtig und wir werden dafür kämpfen, dass diese auch weiter am UKJ arbeiten dürfen.
Ein weiterer Hinweis: Bis zum 30.9.2022 gelten alle, die zweifach geimpft sind sowie alle, die einmal geimpft und einmal genesen sind (Reihenfolge egal), als vollständig geimpft. Danach ist für die betreffenden Personen jedoch eine Booster-Impfung notwendig, um den Nachweis zu erfüllen. Grundlage hierfür ist das Infektionsschutzgesetz, das bis zum 31.12.2022 Gültigkeit hat. Dieses Gesetz sieht vor, dass betreffende Beschäftigte innerhalb eines Monats nach Ablauf der Gültigkeit einen neuen Nachweis vorlegen müssen und ansonsten ebenfalls dem Gesundheitsamt zu melden sind. Wir bitten Sie daher, sofern dies bei Ihnen der Fall sein sollte, möglichst unverzüglich nach Vorliegen einen neuen Nachweis einzuscannen.
Scanmöglichkeiten:
Am Standort Lobeda können Nachweise beim Mitarbeiterservice (Mitarbeitereingang Gebäude A) zu folgenden Öffnungszeiten direkt eingescannt werden:
- Montag und Freitag: 8.00 bis 12.30 Uhr
- Mittwoch: 12.30 bis 15.30 Uhr
In der Innenstadt erfolgt dies an den bekannten Arbeitsplätzen der Institute und Kliniken, an denen die Ersterfassung erfolgte.
Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, den QR-Code an das Funktionspostfach zu senden. Das Einscannen erfolgt zeitnah.
Grundsätzlich hatten wir Sie in Bezug auf die weitere Prüfung durch die Gesundheitsämter informiert.
Informationen zu Affenpocken
Nach den zunächst vorrangig in Großbritannien aufgetretenen Fällen von Affenpocken sind inzwischen sechs Menschen in Deutschland infiziert. Angesichts von Kontakten zu Mitmenschen rechnet das Bundesgesundheitsministerium mit weiteren Fällen.
Die Affenpocken sind allerdings nicht mit Covid-19 zu vergleichen, eine Pandemie ist nicht zu erwarten. Eine Übertragung von Mensch zu Mensch ist selten und nur bei engem Kontakt möglich, kann aber durch Kontakt mit Körperflüssigkeiten oder Schorf der Affenpocken-Infizierten auftreten. Die bislang längsten dokumentierten Infektionsketten betrugen 6-9 Personen. Von entscheidender Bedeutung für die Verhinderung einer Infektion ist die korrekte Händedesinfektion (Hände waschen!!).
Ukrainehilfe in Jena: Ein allgemeiner Überblick
Zum Stichtag 20. Mai sind in Jena knapp 1.200 Personen aus der Ukraine angemeldet und im Zentralregister erfasst. Wie die Stadt mitteilt, kommen kontinuierlich neue Personen aus der Ukraine in Jena an, jedoch in deutlich geringeren Zahlen. Teilweise sind auch Wegzüge zu verzeichnen. Als Unterbringungsmöglichkeiten bleiben perspektivisch die Gemeinschaftsunterkunft Karl-Marx-Allee, die Gemeinschaftsunterkunft Juri-Gagarin-Straße, der Containeraufbau an der POM-Arena sowie voraussichtlich ab 30.05. die ehemalige Frauenklinik. Ziel ist es, nach und nach längerfristige Unterkünfte für die Geflüchteten bereitzustellen und die Turnhallen wieder in den originären Betrieb zu überführen. In den Schulen und Kitas in Jena wurden 139 Schüler und 50 Kindergarten-Kinder aufgenommen.
Für weitere Fragen zu Corona können Sie unseren AMD unter 39 81 03 anrufen. Nutzen Sie außerdem gern unsere Corona-Seiten:
HIER gelangen Sie zur Intranetseite der Krankenhaushygiene mit allen Verfahrensanweisungen und Schulungsmaterialien.
HIER gelangen Sie zu unserem Corona-FAQ mit zahlreichen weiteren Informationen rund um das Thema. Diese Seite erreichen Sie auch von einem Rechner außerhalb des UKJ-Netzes.
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Otto W. Witte
Medizinischer Vorstand
11. Mai
Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
seit Kurzem sind die Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 in Thüringen gelockert. Für das UKJ können wir nun ebenfalls viele Maßnahmen anpassen. Zudem ist die Zahl der Patienten mit einer SARS-CoV-2-Infektion, die derzeit am UKJ behandelt werden, weiter gesunken und liegt jetzt bei 45. Auf der Corona-Normalstation sind es derzeit 8 Patienten, auf der Intensivstation noch 7 Patienten.
Eingangskontrollen bleiben bestehen / lediglich 3G-Kontrolle
Wir sind rechtlich dazu verpflichtet, weiterhin Einlasskontrollen durchzuführen. Diese werden allerdings deutlich vereinfacht: Ambulante und stationäre Patienten müssen keinen Anamnesebogen mehr ausfüllen, ebenso entfällt der Fragebogen für Besucher, Begleitpersonen und externe Dienstleister. Es wird lediglich der 3G-Nachweis kontrolliert, aber nicht mehr dokumentiert.
Die überarbeitete Verfahrensanweisung „Zutrittsregelungen externe Personen“ finden Sie HIER.
Die überarbeitete Verfahrensanweisung „Besucherregelung stationäre Patienten“ finden Sie HIER.
Maskenpflicht bleibt bestehen
Das Tragen eines qualifizierten Mund-Nasen-Schutzes bleibt weiterhin in allen Klinikumsgebäuden verpflichtend – sowohl für alle Mitarbeitenden und Studierenden, als auch für alle Besucherinnen und Besucher. Wo immer es möglich ist, sollte außerdem der notwendige Mindestabstand eingehalten werden. Das Dokument „COVID-19-Hygienemanagement“ zum Nachlesen finden Sie HIER.
Präsenzlehre wieder möglich
Unter Berücksichtigung der 3G-Regel und der Pflicht zum Tragen eines qualifizierten Mund-Nasen-Schutzes ist der Präsenzunterricht in der Lehre grundsätzlich wieder möglich. Ab dem kommenden Wintersemester soll die Lehre wieder vollständig in Präsenz stattfinden können. Die Veranstaltungen des laufenden Sommersemesters können leider nicht mehr alle umgeplant werden. Es steht den Dozierenden aber frei, digitale Lehrveranstaltungen nach den geltenden Regelungen in ein Präsenzformat umzustellen. Alle Details finden Sie in dem umfassend überarbeiteten Dokument Hygienemanagement.
Testungen für Mitarbeitende
Für Geimpfte beziehungsweise Genesene gilt: Die bisher verpflichtenden Selbsttests entfallen ab sofort. Ein Testtagebuch muss nicht mehr geführt werden. Die Routine-PCR-Screenings auf den Stationen entfallen ebenfalls.
Bei Symptomen und auf Wunsch bietet der AMD jedoch weiterhin Tests an. Zudem stellt das UKJ bei Bedarf jedem Mitarbeiter einen Selbsttest pro Woche zur Verfügung.
Für Nicht-Geimpfte bzw. Nicht-Genesene gilt: Vor jedem Dienstantritt muss ein aktueller, negativer COVID-19-Test vorgelegt werden (PCR-Test nicht älter als 48 Stunden, zertifizierter Antigen-Schnelltest nicht älter als 24 Stunden oder Selbsttest unter Aufsicht auf Station). Dafür kann derzeit auch noch das Testzentrum am Klinikum genutzt werden.
Die Verfahrensanweisung zum Screening finden Sie HIER.
Arbeitsaufnahme nach einem positiven Test
Die Arbeitsaufnahme von Mitarbeitenden, die zuvor positiv getestet wurden, kann ab dem 7. Tag erfolgen, wenn:
1. keine Symptome mehr bestehen und
2. eine Freitestung erfolgreich war.
Zur Freitestung ist entweder ein zertifizierter Antigen-Schnelltest oder ein PCR-Test notwendig (Freitestung ist bei einem CT-Wert ab 30 erfolgreich). Ist am 7. Tag das Ergebnis noch positiv, kann die nächste Testung am 10. Tag stattfinden. Die Verfahrensanweisung „Management von SARS-CoV-2-positiv getesteten Mitarbeitern“ finden Sie HIER.
Testungen für Patienten
Das Screening für stationäre Patientinnen und Patienten findet wie bisher an Tag 1 und Tag 5 sowie bei Langliegern wöchentlich statt. Positiv getestete Patienten können ab dem 10. Tag durch zwei negative PCR-Tests an zwei aufeinanderfolgenden Tagen freigetestet werden. Weitere Informationen dazu HIER.
Kontaktnachverfolgung
Die Kontaktnachverfolgung wird erheblich vereinfacht. Sie gilt grundsätzlich nur noch für Mitpatienten im selben Zimmer zum positiven Fall. Nur bei unvorhergesehenen Ereignissen (zum Beispiel Anhusten ohne Maske) kann eine Nachverfolgung der Kontaktpersonen notwendig sein.
Nachzulesen in der Verfahrensanweisung Hygienemanagement, Abschnitt 3.
Einrichtungsbezogene Impfpflicht
Wie Ihnen bekannt ist, gilt seit dem 15. März 2022 eine einrichtungsbezogene Impfpflicht für alle Krankenhäuser und weitere Einrichtungen im Gesundheitswesen. Beschäftigte, von denen uns mit Ablauf des 15. März kein Nachweis über eine vollständige Impfung, ein gültiger Genesenenbescheid oder der Nachweis einer Kontraindikation vorlag bzw. bei denen Zweifel an der Richtigkeit des Nachweises bestand, waren aufgrund der gesetzlichen Regelungen dem Gesundheitsamt zu melden und werden von diesem nach unserem Kenntnisstand derzeit bereits sukzessive angeschrieben.
Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass Genesenenbescheide nur eine begrenzte Gültigkeit haben.
Ein weiterer Hinweis: Bis zum 30.9.2022 gelten alle, die zweifach geimpft sind sowie alle, die einmal geimpft und einmal genesen sind (Reihenfolge egal), noch als vollständig geimpft. Ab diesem Datum ist für die betreffenden Personen jedoch eine Booster-Impfung notwendig, um den Nachweis zu erfüllen. Grundlage hierfür ist das Infektionsschutzgesetz, das vorerst bis zum 31.12.2022 Gültigkeit hat.
Dieses Gesetz sieht zudem vor, dass betreffende Beschäftigte innerhalb eines Monats nach Ablauf der Gültigkeit einen neuen Nachweis vorlegen müssen und ansonsten ebenfalls dem Gesundheitsamt zu melden sind. Wir bitten Sie daher, sofern dies bei Ihnen der Fall sein sollte, möglichst unverzüglich nach Vorliegen einen neuen Nachweis einzuscannen.
Scanmöglichkeiten
Am Standort Lobeda können Nachweise beim Mitarbeiterservice (Mitarbeitereingang Gebäude A) zu folgenden Öffnungszeiten direkt eingescannt werden:
- Montag und Freitag: 8.00 bis 12.30 Uhr
- Mittwoch: 12.30 bis 15.30 Uhr
In der Innenstadt erfolgt dies an den bekannten Arbeitsplätzen der Institute und Kliniken, an denen die Ersterfassung erfolgte.
Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, den QR-Code an das Funktionspostfach zu senden. Das Einscannen erfolgt zeitnah.
Grundsätzlich hatten wir Sie in Bezug auf die weitere Prüfung durch die Gesundheitsämter informiert (s. 178. Update vom 22.2.2022). Sofern es hier weitergehende Informationen gibt, werden wir Sie informieren.
Dienstreisen und Veranstaltungen wieder möglich
Dienstreisen sind grundsätzlich wieder möglich, wenn für Präsenzveranstaltungen ein Hygienekonzept vorliegt.
Bei Veranstaltungen am UKJ muss für alle Teilnehmenden eine 3G-Kontrolle stattfinden, nachzulesen in der Verfahrensanweisung „Zutrittsregelungen externe Personen“, Abschnitt 4.3.
Praktikanten und Famulanten
Praktikanten und Famulanten wird ab sofort der Zutritt zum UKJ wieder ermöglicht. Sobald diese am UKJ tätig werden, gelten für sie die Hygieneregeln des UKJ, besonders hervorzuheben ist die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. (Details dazu in der Verfahrensanweisung „Zutrittsregelungen externe Personen“, Abschnitt 4.4).
Die betreuenden Einrichtungen müssen ihre Praktikanten, Hospitanten, Schüler und Famulanten im Vorfeld darüber informieren, dass für sie ebenfalls die einrichtungsbezogene Impfplicht gilt, und sie den Nachweis über den vollständigen Impfschutz beim GB Personalmanagement vorlegen müssen.
Für weitere Fragen können Sie unseren AMD unter 39 81 03 oder die Corona- Hotline unter 39 12 90 anrufen. Nutzen Sie außerdem gern unsere Corona-Seiten:
HIER gelangen Sie zur Intranetseite der Krankenhaushygiene mit allen Verfahrensanweisungen und Schulungsmaterialien.
HIER gelangen Sie zu unserem Corona-FAQ mit zahlreichen weiteren Informationen rund um das Thema. Diese Seite erreichen Sie auch von einem Rechner außerhalb des UKJ-Netzes.
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Otto W. Witte
Medizinischer Vorstand
11. April
Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
erfreulicherweise sinken die Infektionszahlen auf Bundes- wie auch auf Landesebene. Zur Zeit sind aber immer noch viele Patienten (84) im Klinikum in stationärer Behandlung, die mit SARS-CoV-2 infiziert sind, in der Regel als Begleitdiagnose. Leider sinkt die Zahl der Mitarbeiter, die sich in Quarantäne befinden, erst langsam. Wir hoffen, dass spätestens nach Ostern wieder deutlich mehr Patienten stationär behandelt werden können.
Alle geltenden Containment- und Schutzmaßnahmen werden wir unverändert beibehalten: Covid-Infektionen werden auch im Herbst wieder mehr werden, hoffentlich mit leichten Verläufen.
Die Besuchsregeln werden wir diese Woche ändern und (pünktlich zu den Ostertagen) patientenfreundlicher gestalten.
Gelockerte Besuchsregeln vor Ostern
Ab kommenden Donnerstag, 14. April, dürfen stationäre Patienten am UKJ pro Tag einen Besuchenden für maximal zwei Stunden in der Zeit von 15:00 bis 19:00 Uhr empfangen. Empfohlen wird dem Patienten, sich auf einen Besuchenden während des stationären Aufenthaltes festzulegen.
Die Besuchenden müssen nachfolgende Voraussetzungen erfüllen:
- Ausgefüllter Besucher-Fragebogen
UND
- Vorlage eines aktuellen negativen PCR-SARS-CoV-2-Befundes (nicht älter als 48h) ODER
eines negativen Antigen-Schnelltest-Befundes (nicht älter als 24h; kein Selbsttest) zur Registrierung an den Kontrollpunkten (Haupteingänge oder zentrale Notaufnahme; z.B. mit healthQiosk)
Zur Identifikation ist ein Lichtbild-Ausweis (Personalausweis, Reisepass, Führerschein, etc.) mitzuführen.
Hinweis:
Für Patienten mit einer akuten SARS-CoV-2-Infektion gilt weiterhin ein grundsätzliches Besuchsverbot.
In Ausnahmefällen kann durch die Struktureinheit eine abweichende Regelung getroffen werden.
Die aktuellen Regelungen ab 14. April können Sie wie folgt detailliert nachlesen:
- HIER die neue Verfahrensanweisung
- HIER das Infoschreiben an Patienten und Besucher
- HIER das Plakat mit den neuen Regeln für Sie zum Download
- HIER den Fragenbogen
Öffnungszeiten Testzentrum
Besucher können gerne das Testzentrum auf der gegenüberliegenden Straßenseite nutzen. Dafür sind jedoch die Sonderöffnungszeiten über die Ostertage zu beachten.
Generelle Öffnungszeiten Testzentrum am UKJ Lobeda
- Mo bis Fr: 06:00 - 11:00 Uhr und 13:00 Uhr - 17:00 Uhr
- Sa und So: 08:00 - 10:00 Uhr und 13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Sonderöffnungszeiten über Ostern
- Karfreitag, 15. April, bis Ostermontag, 18. April, jeweils 08:00 -10:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr
Aktuelle Zahlen
Insgesamt behandeln wir am UKJ derzeit 84 Corona-Patienten.
- Auf den Corona-Normalstationen betreuen wir heute insgesamt 24 Patienten mit einer SARS-CoV-2-Infektion, davon 7 mit COVID 19.
- Auf weiteren Normalpflegestationen betreuen wir in Summe 49 Patienten mit einer SARS-CoV-2-Infektion, in der Regel als Begleitdiagnose.
- Intensivmedizinisch werden aktuell 5 Patienten mit einer SARS-CoV-2-Infektion behandlet, einer davon wegen COVID-19.
- In den psychiatrischen Kliniken befinden sich 6 Patienten mit einer SARS-CoV-2-Infektion.
Für weitere Fragen können Sie unseren AMD unter 39 81 03 oder die Corona-Hotline unter 39 12 90 anrufen.
Nutzen Sie außerdem gern unsere Corona-Seiten:
- HIER gelangen Sie zur Intranetseite der Krankenhaushygiene mit allen Verfahrensanweisungen und Schulungsmaterialien.
- HIER gelangen Sie zu unserem Corona-FAQ mit zahlreichen weiteren Informationen rund um das Thema. Diese Seite erreichen Sie auch von einem Rechner außerhalb des UKJ-Netzes.
Ich wünsche Ihnen allen frohe Ostern und sonnige Feiertage.
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Otto W. Witte
Medizinischer Vorstand
4. April
Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
der Thüringer Landtag hatte am vergangenen Donnerstag beschlossen, viele Corona-Regeln am 2. April auslaufen zu lassen und nicht von Hotspot-Regelungen Gebrauch zu machen. Gleichwohl bleibt nach der Landesverordnung die Maskenpflicht sowohl im ÖPNV wie auch in Kliniken verpflichtend, ebenso die Testpflicht.
Wir werden am UKJ derzeit alle geltenden Containment- und Schutzmaßnahmen unverändert beibehalten.
Die Zahl der Mitarbeiter in Quarantäne ist weiter sehr hoch, wenngleich die Zahl der neuen positiven Tests langsam abnimmt. Wir hoffen, dass spätestens nach Ostern wieder deutlich mehr Betten betrieben werden können. Patienten, die zwar SARS-CoV2-positiv sind, bei denen aber die Corona-Viruserkrankung nicht im Vordergrund steht, müssen nicht auf die Covid-Station verlegt werden, wenn sie auf den Fachstationen isoliert werden können. Durch ein solches Vorgehen rückt die fachspezifische Behandlung wieder mehr und mehr in den Vordergrund.
Öffnungszeiten Testzentrum am UKJ Lobeda
- Mo bis Fr: 06:00 - 11:00 Uhr und 13:00 Uhr - 17:00 Uhr
- Sa und So: 08:00 - 10:00 Uhr und 13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Über Ostern
- Karfreitag, 15.04., bis Ostermontag, 18.04., jeweils 08:00 -10:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr
HIER können betreffende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unkompliziert einen Termin im Testzentrum buchen.
Arbeiten im Homeoffice
Wie Ihnen sicher bekannt ist, endete im März für Arbeitgeber die Homeoffice-Pflicht. Unabhängig davon können unsere Mitarbeiter bis auf weiteres das Homeoffice nutzen, sofern es mit den Arbeitsabläufen zu vereinbaren ist. Wir bitten Sie, sich hierzu mit Ihrem Vorgesetzten abzustimmen.
Aktuelle Zahlen
Insgesamt behandeln wir am UKJ derzeit 82 Corona-Patienten.
- Auf den Corona-Normalstationen betreuen wir heute insgesamt 28 Patienten mit einer SARS-CoV-2-Infektion.
- Auf weiteren Normalpflegestationen betreuen wir in Summe 41 Patienten mit einer SARS-CoV-2-Infektion, in der Regel als Begleitdiagnose.
- Intensivmedizinisch werden aktuell 6 Patienten mit einer SARS-CoV-2-Infektion behandlet, einer davon wegen COVID-19.
- In den psychiatrischen Kliniken befinden sich 7 Patienten mit einer SARS-CoV-2-Infektion.
Für weitere Fragen können Sie unseren AMD unter 39 81 03 oder die Corona-Hotline unter 39 12 90 anrufen.
Nutzen Sie außerdem gern unsere Corona-Seiten:
- HIER gelangen Sie zur Intranetseite der Krankenhaushygiene mit allen Verfahrensanweisungen und Schulungsmaterialien.
- HIER gelangen Sie zu unserem Corona-FAQ mit zahlreichen weiteren Informationen rund um das Thema. Diese Seite erreichen Sie auch von einem Rechner außerhalb des UKJ-Netzes.
Ukrainehilfe: Erstuntersuchungen starten heute
Dank Ihrer zahlreichen Helfermeldungen können wir heute mit den Erstuntersuchungen ukrainischer Flüchtlinge starten. Von Montag bis Donnerstag werden zwischen 16 und 19 Uhr die Untersuchungen in den Seminarcontainern vor der ZNA durchgeführt. Für den Anfang sind 20 Flüchtlinge einbestellt, wobei sich die Zahl je nach aktueller Lage erhöhen kann.
Zu den Erstuntersuchungen gehört eine ausführliche Anamnese inkl. Erfassung des Impfstatus. Die weitere körperliche Untersuchung dient vorrangig dem Ausschluss von Infektionskrankheiten. Alle Untersuchten erhalten abschließend ein Gesundheitszeugnis.
Da der Informationsbedarf rund um die das UKJ betreffende Ukrainehilfe sehr groß ist, haben wir im Intranet einen neuen Bereich angelegt, der täglich aktualisiert wird. Diesen Bereich finden Sie HIER.
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Otto W. Witte
Medizinischer Vorstand
28. März
Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
die hohe Zahl an Mitarbeitenden, die im Moment nicht im Dienst sein können, beschäftigt unser Haus noch immer. Es gibt jedoch vorsichtige Anzeichen, dass wir vermutlich das Maximum erreicht haben könnten. Wir hoffen auf eine Trendwende bis Ostern.
Zudem ist die Zahl der SARS-CoV-2-infizierten Patienten am UKJ weiterhin hoch - sie liegt heute bei 77 - , die Infektion stellt jedoch in den meisten Fällen eine Begleitdiagnose dar.
In der Folge heißt das: Am UKJ bleiben bis auf Weiteres alle derzeit geltenden Schutzmaßnahmen unverändert. Das Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes im gesamten Haus gehört ebenso dazu wie die aktuell weiter geltende Teststrategie für alle Mitarbeitenden.
Bedauerlicherweise können in der gegenwärtigen Situation auch die Besuchsregeln noch nicht angepasst werden.
Informationen vom AMD
Alle Kolleginnen und Kollegen, die auf den Stationen am Screening teilnehmen, erhalten ihre Befunde wegen der hohen Anzahl nun per E-Mail. Bitte achten Sie darauf.
Betonen möchten wir außerdem nochmals, dass es für alle verpflichtend ist, bei einem positiven Befund zu Hause zu bleiben.
Wichtig zu wissen ist es zudem, dass die Stadt Jena künftig keine Quarantäneanordnungen mehr versendet.
Aktuelle Zahlen
Insgesamt behandeln wir am UKJ derzeit 77 Corona-Patienten.
- Auf den Corona-Normalstationen betreuen wir heute insgesamt 38 Patienten mit einer SARS-CoV-2-Infektion.
- Auf den weiteren Normalpflegestationen betreuen wir in Summe 14 Patienten mit einer SARS-CoV-2-Infektion.
- Intensivmedizinisch werden aktuell 8 Patienten mit einer SARS-CoV-2-Infektion behandlet, einer davon wegen COVID-19.
- Auf der Kinderintensivstation behandeln wir 1 Patient.
- Die Klinik für Geburtsmedizin betreut derzeit 2 Patienten, die Kinderklinik insgesamt 8 Patienten mit einer SARS-CoV-2-Infektion.
- In den psychiatrischen Kliniken befinden sich 6 Patienten mit einer SARS-CoV-2-Infektion.
Für weitere Fragen können Sie unseren AMD unter 39 81 03 oder die Corona-Hotline unter 39 12 90 anrufen.
Nutzen Sie außerdem gern unsere Corona-Seiten:
- HIER gelangen Sie zur Intranetseite der Krankenhaushygiene mit allen Verfahrensanweisungen und Schulungsmaterialien.
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Wichtiges zur Ukrainehilfe
In der vergangenen Woche hatten wir per Aufruf freiwillige Helferinnen und Helfer für die Erstuntersuchungen ukrainischer Flüchtlinge am UKJ gesucht. Die Resonanz und Bereitschaft zu helfen war überwältigend, 120 Rückmeldungen aus Jena und dem UKJ hat es binnen weniger Tage gegeben. Dafür möchten wir uns herzlich bedanken.
In den kommenden Tagen wird entsprechend der individuellen Voraussetzungen eine Art Dienstplan erstellt. Das Koordinationsteam wird sich danach bei den Helferinnen und Helfern melden.
Parallel wurde seitens der Stadt geprüft, inwieweit bzw. ab wann das Gebäude der früheren Frauenklinik in der Bachstraße künftig als Unterkunft für ukrainische Kriegsflüchtlinge genutzt werden kann. Aktuell laufen die Aktivitäten zur Inbetriebnahme von Infrastrukturen wie Trinkwasser und Strom.
Da der Informationsbedarf rund um die das UKJ betreffende Ukrainehilfe sehr groß ist, haben wir im Intranet einen neuen Bereich angelegt, der täglich aktualisiert wird. Diesen Bereich finden Sie HIER.
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Otto W. Witte
Medizinischer Vorstand
22. März
Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
seit dem Wochenende gelten deutschlandweit und auf Landesebene in Bezug auf Corona-Maßnahmen einige Lockerungen. Auf den ersten Blick vermittelt dies den Eindruck einer zunehmend überschaubaren und entspannten Lage. Jedoch zeichnet sich dies für Thüringen, Jena und das UKJ momentan leider noch nicht ab. Die Infektionszahlen steigen unaufhörlich, folglich ist das Maximum noch nicht erreicht. Thüringen zählt aktuell etwa 100.000 Infektionen, Jena liegt bei beinahe 3000.
Bedauerlicherweise hat am UKJ auch die Zahl der SARS-CoV-2-infizierten Patienten wieder spürbar zugenommen, sie liegt aktuell bei 76.
Große Sorgen bereitet uns darüber hinaus die hohe Zahl an Mitarbeitenden, die im Moment nicht im Dienst sein können. Die Personalausfälle beinahe in allen Bereichen sind so groß wie noch niemals zuvor. Entsprechend habe ich heute die Betten- und OP-Kapazitäten für die Kliniken noch einmal anpassen müssen, obwohl dies schmerzhaft ist. Wir hoffen, dass diese unglückliche Einschränkung unseres Betriebes nur 14 Tage anhält.
WICHTIG: Am UKJ bleiben bis auf Weiteres alle derzeit geltenden Schutzmaßnahmen unverändert. Das Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes im gesamten Haus gehört ebenso dazu wie die aktuell weiter geltende Teststrategie für alle Mitarbeitenden. Bedauerlicherweise können in der gegenwärtigen Situation die Besuchsregeln noch nicht angepasst werden.
Umgang mit vierter Impfung
Nach wie vor bietet unser AMD Impftermine an, sowohl für Erst- und Zweitimpfungen als auch für Boosterimpfungen. Einige von Ihnen haben schon nach einer zweiten Boosterimpfung gefragt.
Diese ist prinzipiell möglich und wird von der STIKO für Personen über 70, Heimbewohner, Immungeschwächte und medizinisches Personal empfohlen. Ein Mindestabstand zur 3. Impfung von 6 Monaten für medizinisches Personal bzw. 3 Monaten für Ältere und Immungeschwächte wird angeraten.
Während bei den älteren Personen vor allen Dingen der Eigenschutz im Vordergrund steht, erhofft sich die STIKO durch die Impfung des medizinischen Personals eher eine verminderte Übertragung des Virus.
Impftermine können auch hier in bewährter Weise ab morgen über Dosis vereinbart werden: DOSIS
(DOSIS -> Qualifikation -> Bildungsangebote UKJ -> Fort- und Weiterbildung Mitarbeiter UKJ -> COVID-19 Schutzimpfung)
Aktuelle Zahlen
Insgesamt behandeln wir am UKJ derzeit 76 Corona-Patienten.
- Auf den Corona-Normalstationen betreuen wir heute insgesamt 31 Patienten mit einer SARS-CoV-2-Infektion.
- Auf den weiteren Normalpflegestationen betreuen wir in Summe 21 Patienten mit einer SARS-CoV-2-Infektion.
- Intensivmedizinisch werden aktuell 6 COVID-Patienten behandelt, zwei davon wegen COVID 19, vier positiv getestete.
- Die Klinik für Geburtsmedizin betreut derzeit 5 Patienten, die Kinderklinik 6 Patienten mit einer SARS-CoV-2-Infektion.
- In der psychiatrischen Kliniken befinden sich 7 Patienten mit einer SARS-CoV-2-Infektion.
Für weitere Fragen können Sie unseren AMD unter 39 81 03 oder die Corona-Hotline unter 39 12 90 anrufen.
Nutzen Sie außerdem gern unsere Corona-Seiten:
HIER gelangen Sie zur Intranetseite der Krankenhaushygiene mit allen Verfahrensanweisungen und Schulungsmaterialien.
HIER gelangen Sie zu unserem Corona-FAQ mit zahlreichen weiteren Informationen rund um das Thema. Diese Seite erreichen Sie auch von einem Rechner außerhalb des UKJ-Netzes.
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Otto W. Witte
Medizinischer Vorstand
11. März
Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
es ist nicht die Zahl an COVID-Patienten, die uns derzeit Sorgen bereitet, sondern die große Zahl an Mitarbeitenden, die im Moment nicht im Dienst sein können – entweder, weil sie selbst erkrankt sind, oder, weil sie sich um ihre erkrankten und in Quarantäne befindlichen Kinder kümmern. In einigen Bereichen fehlen zurzeit die Hälfte aller Mitarbeitenden. Wichtig ist in dieser Situation, in den kritischen Bereichen den Betrieb am Laufen zu halten und sicherzustellen, dass wir weiterhin Notfälle behandeln und aufnehmen können. Dies ist in der jetzigen Situation nur möglich, indem das elektive Programm reduziert wird. Über die Anpassung der Kapazitäten wurden die Klinikdirektoren direkt informiert.
Die hohen Ausfälle betreffen nicht nur das medizinische und pflegerische Personal, sondern auch den Bereich Logistik. Das Team bittet daher darum, in der kommenden Woche auf nicht zwingend notwendige Materialtransporte zu verzichten und diese auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben.
Aufgrund der angespannten Situation werden wir am UKJ bis auf Weiteres an allen derzeit geltenden Schutzmaßnahmen festhalten. Das Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes im gesamten Haus gehört ebenso dazu wie die aktuell geltende Teststrategie für alle Mitarbeitenden.
SAP-Screening: Mails überprüfen
Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die das COVID-Screening über das SAP nutzen, werden dringend gebeten, regelmäßig ihr E-Mail-Postfach zu überprüfen und sich bei positivem Testergebnis umgehend selbstständig in die häusliche Isolation zu begeben und ihre Kontaktpersonen und ihren Vorgesetzten zu informieren. Aufgrund der Vielzahl positiv-getesteter Mitarbeitenden kann es derzeit etwas länger dauern, bis die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Arbeitsmedizinischen Dienstes jeden Einzelnen telefonisch erreicht haben. Indem Sie die per E-Mail zugeschickten Screening-Rückmeldungen im Blick behalten, helfen Sie mit, eventuelle weitere Ansteckungen zu vermeiden.
Impfung mit Novavax
Interessierte können sich weiterhin auch mit dem Impfstoff Novavax impfen lassen. Dieser eignet sich für alle Impfkonstellationen: für Erstimpfungen, für Zweitimpfungen in Kombination mit anderen Impfstoffen sowie für Booster-Impfungen.
Impftermine können über Dosis vereinbart werden: DOSIS
(DOSIS -> Qualifikation -> Bildungsangebote UKJ -> Fort- und Weiterbildung Mitarbeiter UKJ -> COVID-19 Schutzimpfung)
Für einen gültigen Termin erhalten Sie eine Bestätigungsmail.
Informationsmaterial des Post-COVID-Zentrums am CSCC
Das Post-COVID-Zentrum hat Infomaterial für die Behandlung von Post-COVID-Patienten erarbeitet und im PDF-Format auf seiner Homepage hinterlegt.
Die Pocketcard (im Intranet) richtet sich an alle UKJ-Mitarbeitende, die an der Post-COVID-Behandlung beteiligt sind. Sie gibt kurz und prägnant Hinweise zu verordnungsfähigen Therapiemitteln und -zielen entsprechend der führenden Symptome. Die Rückseite zeigt das Anlegen der entsprechenden Dokumente im SAP. Zu beachten ist, dass weiterhin Kontraindikationen gegen einzelne Therapiemittel beachtet bzw. durch spezifische Diagnostik zuvor ausgeschlossen werden sollten.
Ein Informationsflyer (im Internet) zum Post-COVID-Syndrom fasst allgemeine Informationen für Patienten sowohl am UKJ als auch von niedergelassenen Ärzten in Thüringen zusammen. Er gibt einen Überblick über Symptome und zur Vorgehensweise für Patienten beim Verdacht auf Post-COVID. Der Flyer enthält auch einen Link zu Selbstübungen auf dem UKJ-YouTube-Kanal, die von unserer Physiotherapie entwickelt wurden.
Druckexemplare beider Materialien können auch per E-Mail an die CSCC-Geschäftsstelle angefragt werden:
Aktuelle Zahlen
Insgesamt behandeln wir am UKJ 52 Corona-Patienten.
- Auf den Corona-Normalstationen betreuen wir heute insgesamt 17 Patienten mit einer SARS-CoV-2-Infektion.
- Auf den weiteren Normalpflegestationen betreuen wir in Summe15 Patienten mit einer SARS-CoV-2-Infektion.
- Intensivmedizinisch werden aktuell 6 COVID-Patienten behandelt.
- Die Klinik für Geburtsmedizin betreut derzeit 4 Patienten, die Kinderklinik 5 Patienten mit einer SARS-CoV-2-Infektion.
- 1 COVID-Patient wird zurzeit auf der Kinderintensivstation behandelt.
- In der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie befinden sich derzeit 3 Patienten, in der Klinik für Psychosomatik und Psychotherapie befindet sich 1 Patient mit einer SARS-CoV-2-Infektion.
Für weitere Fragen können Sie unseren AMD unter 39 81 03 oder die Corona-Hotline unter 39 12 90 anrufen.
Nutzen Sie außerdem gern unsere Corona-Seiten:
HIER gelangen Sie zur Intranetseite der Krankenhaushygiene mit allen Verfahrensanweisungen und Schulungsmaterialien.
HIER gelangen Sie zu unserem Corona-FAQ mit zahlreichen weiteren Informationen rund um das Thema. Diese Seite erreichen Sie auch von einem Rechner außerhalb des UKJ-Netzes.
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Otto W. Witte
Medizinischer Vorstand
4. März
Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
während der Inzidenzwert in Deutschland seit beinahe zwei Wochen tendenziell leicht nach unten geht, steigt die Zahl für Thüringen noch immer an. Mit Blick auf alle Kurven können wir auch davon ausgehen, dass das Maximum noch nicht erreicht ist. Wie bei allen anderen vorangegangenen Wellen, zeigt sich die Pandemieentwicklung in Thüringen auch aktuell mit einer 14-tägigen Verzögerung.
Wir spüren dies am UKJ an einer großen Anzahl an Corona-bedingten Personalausfällen. Aktuell stehen wir daher vor der Herausforderung, diese Ausfälle jeden Tag neu zu kompensieren und die Krankenversorgung stabil zu halten.
Vor diesem Hintergrund sehen wir uns aktuell auch noch nicht in der Lage, das bestehende grundsätzliche Besuchsverbot am UKJ aufzuheben. Das Risiko ist zu groß, dass Infektionen ins Haus getragen werden. Vorausgesetzt, die Inzidenzwerte sinken verlässlich, ist jedoch geplant, das Besuchsverbot schrittweise zu lockern.
Aufgrund der beschriebenen Situation bleibt auch der zurückhaltende Umgang mit Dienstreisen noch bestehen. In Ausnahmefällen kann eine Genehmigung durch den Medizinischen Vorstand erfolgen.
SAP-Screening
Wir bitten alle Beschäftigten, die das COVID-Screening über das SAP in Anspruch nehmen, dringend immer folgende Angaben zu machen: Namen, Geburtsdatum, Telefonnummer (unter der Sie jederzeit erreichbar sind).
Ohne diese Angaben lassen sich die Befunde sonst nicht oder nur schwer zuordnen.
Alle Testbefunde (positiv + negativ) werden Ihnen per Mail gesandt. Falls bei einem positiven Befund der Mailversand schneller sein sollte als der Anruf des AMD, bitten wir Sie, die notwendigen Schritte bereits selbständig einzuleiten (z.B. Isolation, Auflistung der Kontaktpersonen).
Impfung mit Novavax
Wie berichtet, können sich Beschäftigte seit dieser Woche am UKJ mit dem Impfstoff Novavax impfen lassen. Einige haben dies auch schon in Anspruch genommen. Unabhängig davon möchten wir heute nochmals über dieses Angebot informieren und unsere Beschäftigten ermutigen, sich mit diesem klassisch auf Eiweißbasis hergestellten Impfstoff impfen zu lassen.
Wichtig: Novavax eignet sich für alle Impfkonstellationen: für Erstimpfungen, für Zweitimpfung in Kombination mit anderen Impfstoffen sowie auch für Booster.
Impftermine können auch hier in bewährter Weise ab morgen über Dosis vereinbart werden: DOSIS
(DOSIS -> Qualifikation -> Bildungsangebote UKJ -> Fort- und Weiterbildung Mitarbeiter UKJ -> COVID-19 Schutzimpfung) einen Termin buchen.
Für einen gültigen Termin erhalten Sie eine Bestätigungsmail.
Digitale Erfassung des Impfstatus
Noch ein wichtiger Hinweis: Mitarbeiter, die bisher nur einmalig eine Impfung mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson erhalten haben, benötigen eine zweite Impfung (egal mit welchem Impfstoff), damit sie als vollständig geimpft gelten.
Wer bereits zwei Impfungen erhalten hat – egal mit welchen Impfstoffen – gilt als vollständig geimpft. Eine Booster-Impfung ist dafür keine Voraussetzung. Allerdings hat die Booster-Impfung Einfluss auf die Quarantäneregeln.
Erfreulicherweise sind inzwischen 87 Prozent der UKJ-Beschäftigten mit ihrem Impfstatus registriert. Wem es bislang nicht möglich war, den persönlichen Impfstatus registrieren zu lassen, für den haben wir nochmals eine Möglichkeit organisiert: Das Einscannen von Impf- bzw. Genesenenstatus kann in den Räumlichkeiten des Mitarbeiterservice (neben dem Mitarbeitereingang „A“ in der Magistrale) zu den offiziellen Öffnungszeiten - Montag und Freitag 8:00 bis 12:30 Uhr und Mittwoch 12:30 bis 15:30 - erfolgen.
Patienten-Infotainment weiterhin kostenlos
Das Patienteninfotainment bleibt bis zum 31.03.2022 weiterhin kostenfrei.
Für alle Patienten gilt, dass sie sich einmalig am System mit ihrer Fallnummer und ihrem Geburtsdatum anmelden. Dann sind die Angebote Fernsehen, Internet, Radio und Telefon für sie frei nutzbar. Die Servicemitarbeiter der Firma Bewatec sind weiterhin zu den bekannten Zeiten erreichbar.
Aktuelle Zahlen UKJ:
Insgesamt behandeln wir heute am UKJ 36 Corona-Patienten.
- Auf den Corona-Normalstationen betreuen wir heute insgesamt 17 Patienten mit einer SARS-CoV-2-Infektion.
- Auf den weiteren Normalpflegestationen betreuen wir in Summe 16 Patienten mit einer SARS-CoV-2-Infektion.
- Intensivmedizinisch werden aktuell 3 COVID-Patienten behandelt, alle mit schweren Verläufen.
Für weitere Fragen können Sie unseren AMD unter 39 81 03 oder die Corona-Hotline unter 39 12 90 anrufen.
Nutzen Sie außerdem gern unsere Corona-Seiten:
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HIER gelangen Sie zu unserem Corona-FAQ mit zahlreichen weiteren Informationen rund um das Thema. Diese Seite erreichen Sie auch von einem Rechner außerhalb des UKJ-Netzes.
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Otto W. Witte
Medizinischer Vorstand
28. Februar
Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
neben der noch immer angespannten Pandemielage in Thüringen und am UKJ überschatten seit einigen Tagen die Geschehnisse in der Ukraine unser Leben. Wir sind bestürzt über den Krieg in der Ukraine. Auch bei uns am UKJ arbeiten 17 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus der Ukraine: als Pflegekräfte, Ärzte, Studierende. Viele haben in der Ukraine Familie, Freunde, Bekannte und bangen um deren Sicherheit, Gesundheit und Wohlergehen. Wir sind in Gedanken bei Ihnen.
Der Krieg ist eine Katastrophe für die Menschen in der Ukraine - aber auch für die Menschen in Russland, deren Angehörige von ihrer Führung in diesen Krieg geschickt wurden. Auch für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Russland ist dies eine schwere Hypothek. Wir wollen sie gemeinsam tragen.
Für viele Menschen hat sich die Welt langfristig verändert: Der Krieg stellt Grundwerte in Frage, von denen gerade wir in Deutschland gehofft hatten, dass sie die allgemein anerkannte Basis eines friedlichen Miteinanders in der Welt sind. Deshalb verunsichert er auch viele von uns. Daher jetzt erst recht: Lassen Sie uns an unseren Grundwerten festhalten und gemeinsam für ein friedliches Miteinander und unsere Zukunft arbeiten.
Das UKJ unterstützt die Ukraine über das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz mit Hilfsgütern. Wir sind aktuell dabei, über unsere Apotheke und den Einkauf Medikamente, Verbandsmaterial, Desinfektionsmittel, spezielle medizinische Schutzausrüstung sowie weiteren medizinischen Sachbedarf zusammenzustellen, um dies in die Ukraine zu schicken. Parallel erarbeiten wir derzeit eine Übersicht mit Anlaufstellen und Adressen in Jena, wo unsere Mitarbeiter, wenn sie das möchten, ebenfalls Spenden bzw. Hilfspakete abgeben können.
Nun zur Pandemielage am UKJ:
PCR-Testung Personal ITS, IMC, OP
Um in den hochsensiblen Bereichen ITS, IMC sowie OP das Übertragungsrisiko von SARS-CoV-2 von Mitarbeitern auf Patienten sowie von Mitarbeitern auf Mitarbeiter soweit es geht zu verhindern, ändern wir dort ab heute die Teststrategie unserer Mitarbeiter.
Das Personal dieser Bereiche kann sich nun arbeitstäglich am Ende der jeweiligen Schicht mit PCR über das SAP-Mitarbeiterscreening testen. Da der Befund bis zum nächsten Dienstbeginn vorliegt, haben wir die Möglichkeit, zeitnah Kontakte zu identifizieren und die Ausbreitung zu minimieren. Eine PCR am Ende des Arbeitstages ist sensitiver und damit zuverlässiger als ein Antigen-Test zu Beginn des Arbeitstages.
Prinzipiell verstehen wir dieses Testregime als freiwilliges Angebot und dringende Empfehlung, nicht als Pflicht.
Impfung mit Novavax
Am heutigen Montag erwarten wir die erste Lieferung des angekündigten Impfstoffs Novavax. Dies ist umso mehr erfreulich, da wir wissen, dass einige unserer Beschäftigten darauf gewartet haben bzw. sich mit diesem klassisch auf Eiweißbasis hergestellten Impfstoff impfen lassen möchten. Novavax eignet sich sowohl für Erstimpfungen als auch für Booster.
Impftermine können auch hier in bewährter Weise ab morgen über Dosis vereinbart werden: DOSIS
(DOSIS -> Qualifikation -> Bildungsangebote UKJ -> Fort- und Weiterbildung Mitarbeiter UKJ -> COVID-19 Schutzimpfung) einen Termin buchen. Für einen gültigen Termin erhalten Sie eine Bestätigungsmail.
Aktuelle Zahlen UKJ:
Insgesamt behandeln wir heute am UKJ 37 Corona-Patienten.
- Auf den Corona-Normalstationen betreuen wir heute insgesamt 18 Patienten mit einer SARS-CoV-2-Infektion.
- Auf den weiteren Normalpflegestationen betreuen wir in Summe 15 Patienten mit einer SARS-CoV-2-Infektion.
- Intensivmedizinisch werden aktuell 4 COVID-Patienten behandelt, drei davon invasiv beatmet und mit ECMO.
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Prof. Dr. Otto W. Witte
Medizinischer Vorstand
25. Februar
Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
die Lage in Thüringen und am UKJ hat sich binnen weniger Tage deutlich verändert: Die Infektionszahlen bei Mitarbeitern sind sehr stark angestiegen, ebenso steigt die Zahl der positiv getesteten Patienten wieder deutlich.
Diese Ausnahmesituation kann zu erheblichen Einschränkungen unserer Arbeitsfähigkeit führen. Daher darf ich alle Mitarbeiter bitten, äußerst vorsichtig zu sein, sowohl während der Arbeit als auch privat. Diese Vorsicht bezieht sich vor allem auf den Umgang mit Pausen. Hier besteht innerhalb des Klinikums das größte Infektionsrisiko.
Erschwert wird diese Entwicklung durch den Umstand, dass bei den Positiv-Testungen aus dem Bereich Jena nun vermehrt die neue Omikron-Variante BA.2 nachgewiesen wird, während in den anderen Regionen Thüringens noch die ursprüngliche Omikron-Variante BA.1 dominiert. Diese neue Variante BA.2 verbreitet sich noch schneller als die ursprüngliche Omikron-Variante. Nach einer dänischen Studie ist die Ansteckungsfähigkeit ca. 20 bis 30 Prozent höher als bei BA.1.
Nachfolgend zusammengefasst alle Maßnahmen, deren Umsetzung wir Ihnen dringend ans Herz legen. Bitte nehmen Sie die folgenden Zeilen ernst:
Verhalten in unseren Cafeterien:
Wir werden in unseren Cafeterien Stühle und Tische für die kommenden Wochen wieder mehr entzerren. Bitte gehen sie maximal zu dritt und immer mit den gleichen Kolleginnen und Kollegen Mittag essen. Eine Durchmischung verschiedener Gruppen sollte möglichst vermieden werden.
Verweilen Sie nicht zu lange an den Tischen und, selbst wenn es ungewöhnlich klingen mag, versuchen Sie, nicht ohne MNS bzw. beim Essen miteinander zu sprechen - beim Sprechen auf kurze Distanz werden substantiell Tröpfchen übertragen. Halten Sie weit genug Abstand und desinfizieren Sie sich ausreichend die Hände.
Verhalten auf den Stationen:
Auch hier gilt: Bitte höchstens in festen 3er-Teams in die Frühstückspause gehen, nicht mehr, auch wenn es sehr schwer fällt. Lüften Sie die Pausenräume ausreichend oft und lang. Bitte gehen Sie nicht mehr gemeinsam rauchen. Gerade in den Pflegeteams ist die Situation kritisch.
Bitte tragen Sie weiterhin konsequent den Mund-Nasen-Schutz bzw. in entsprechenden Situationen die FFP2-Maske.
Verhalten in den Büros:
Wir möchten vor dem Hintergrund des rasanten Infektionsgeschehens nochmals sensibilisieren: Dort, wo Homeoffice möglich ist, dieses zu nutzen. Bitte vermeiden Sie persönliche Kontakte am Arbeitsplatz bzw. über Stunden mehrere Personen in einem Büro.
Verhalten im privaten Umfeld:
Es wird nicht helfen, im Klinikum stringent unsere Hygienemaßnahmen umzusetzen, wenn außerhalb des Klinikums nicht eine ähnliche Vorsicht an den Tag gelegt wird. Daher: Bitte bewegen Sie sich auch privat nur innerhalb kleiner Personengruppen, testen Sie sich ggf. vor einem Treffen und bitte tragen Sie konsequent MNS.
Aktuelle Zahlen UKJ:
Insgesamt behandeln wir heute am UKJ 38 Corona-Patienten.
- Auf den Corona-Normalstationen betreuen wir heute insgesamt 18 Patienten mit einer SARS-CoV-2-Infektion.
- Auf den weiteren Normalpflegestationen betreuen wir in Summe 16 Patienten mit einer SARS-CoV-2-Infektion.
- Intensivmedizinisch werden aktuell 4 COVID-Patienten behandelt, zwei davon invasiv beatmet und mit ECMO.
Für weitere Fragen können Sie unseren AMD unter 39 81 03 oder die Corona-Hotline unter 39 12 90 anrufen.
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Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Otto W. Witte
Medizinischer Vorstand
22. Februar
Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
erfreulicherweise ist die Zahl der Patienten mit Sars-Cov2 bei uns weiter konstant auf einem moderaten Level. Dem gegenüber steht eine relativ hohe Zahl an Personalausfällen. Viele Mitarbeiter befinden sich wegen positiv getesteter oder erkrankter Kinder in Quarantäne, einige sind selbst erkrankt.
Nachfolgend einige Änderungen im Management unserer Patienten sowie sonstige Informationen.
Umgang mit positiv getesteten, stationären Patienten
Da etliche stationäre Patienten nicht wegen einer COVID-19-Erkrankung in die Klinik kommen, sondern bei diesen der positive SARS-CoV2-Befund eine Nebendiagnose ist, wollen wir unser Vorgehen vorsichtig anpassen. Wenn die andere Primärerkrankung im Vordergrund steht, besteht ab jetzt die Möglichkeit (keine Pflicht), diese Patienten unter Einhaltung der Hygienevorschriften auch wieder auf anderen Stationen zu behandeln.
Die entscheidenden krankenhaushygienischen Maßnahmen bei Patienten mit Nachweis von SARS-CoV-2 sind:
- Einzelzimmerisolierung (ggf. Kohortierung)
- Anlegen von Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) beim Betreten des Isolierzimmers [FFP2-Maske (bei Aerosol-generierenden Tätigkeiten FFP3-Maske), Schutzbrille, Schutzkittel, Schutzhandschuhe]
Einzelheiten zu den Maßnahmen finden Sie im Informationsblatt „COVID-19 Hygienemanagement“ HIER.
Digitale Erfassung des Impfstatus
Die digitale Erfassung des Impfstatus am UKJ ist gut vorangeschritten. Über 5000 Mitarbeiter sind zwischenzeitlich erfasst, dennoch fehlen noch etwa 900. Sollte es jemandem in den vergangenen Wochen nicht möglich gewesen sein, den persönlichen Impfstatus registrieren zu lassen, so möge er sich in den nächsten Tagen bitte an den AMD bzw. seinen Vorgesetzten wenden.
Zeitplan zur Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht in Thüringen
Das Thüringer Gesundheitsministerium hat jetzt in einer Veröffentlichung zur Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht einen groben zeitlichen Ablauf zum weiteren Vorgehen bekanntgegeben. Nach dieser Veröffentlichung hat die Meldung durch das UKJ innerhalb von 2-4 Wochen ab dem 16.03.2022 zu erfolgen. Mitte April bis Mitte Mai wird der gemeldete Mitarbeitende dann durch das Gesundheitsamt zur Vorlage eines Nachweises innerhalb von 4 Wochen aufgefordert.
Wenn kein Nachweis vorgelegt wird, leitet das Gesundheitsamt ein Verfahren zur Prüfung eines Betretungs- oder Tätigkeitsverbots ein. Dabei handelt es sich immer um eine Prüfung des individuellen Einzelfalles. Bei der Anordnung des behördlichen Betretungs- oder Tätigkeitsverbots hat das Gesundheitsamt einen Ermessensspielraum. Daher erfolgen im Rahmen des Verfahrens sowohl eine Anhörung des betroffenen Mitarbeitenden als auch eine Anhörung des UKJ bzw. weitere Amtsermittlungen.
Ab Anfang bis Mitte Juli könnte es dann zu einem Betretungs- oder Tätigkeitsverbots kommen, welches seine Wirkung 2 Wochen nach Bekanntgabe entfaltet.
Das Verbotsverfahren kann jederzeit durch das Gesundheitsamt ausgesetzt werden, wenn der Mitarbeitende einen Termin zur vollständigen Impfserie vorlegt, deren erster Termin nicht länger als 3 Wochen entfernt ist.
Bis zur Wirkung eines Betretungs- oder Tätigkeitsverbots durch das Gesundheitsamt kann der Mitarbeitende am UKJ weiter beschäftigt werden.
Es gibt nach wie vor offene Fragen rund um die einrichtungsbezogene Impfpflicht, die in einem dynamischen Abstimmungsprozess zwischen dem Bund und den Ländern zu klären sind. Wir werden Sie daher zu gegebener Zeit erneut informieren.
Den Zeitplan des Gesundheitsministeriums im Überblick finden Sie HIER.
Weiterhin Pflicht zu Mund-Nasen-Schutz
Auch wenn wir in verschiedenen Alltagsbereichen derzeit Lockerungen bei den Schutzmaßnahmen gegen COVID-19 erleben, wird uns am Klinikum eine Maßnahme voraussichtlich noch für lange Zeit begleiten: der Mund-Nasen-Schutz. Im Umgang mit Patienten wird der Mund-Nasen-Schutz für lange Zeit so wie bisher schon im OP Standard bleiben: Wir sind und bleiben unseren Patienten gegenüber zu besonderer Fürsorge verpflichtet. Keiner kann voraussehen, welche Varianten noch auf uns zukommen. Voraussetzung für die Schutzwirkung ist natürlich, dass die Maske korrekt getragen wird, so dass sie Mund und Nase gut bedeckt. Auch angesichts der neuen Omikron-Variante BA.2 kommt dem medizinischen Mund-Nasen-Schutz eine sehr wichtige Bedeutung zu. Laut Robert-Koch-Institut (RKI) verbreitet sich diese neue Variante noch schneller als die ursprüngliche Omikron-Variante, da sie noch ansteckender ist. Experten gehen davon aus, dass BA.1 der neue dominierende Subtyp weltweit wird.
Aktuelle Definition Impf- bzw. Genesenenstatus
Immer wieder gibt es aktualisierte Regelungen zum Thema Impf- und Genesenen-Status.
Derzeit gilt:
- als „vollständig geimpft“ gelten in Deutschland:
- Personen, die mit einem in der EU zugelassenen COVID-19-Impfstoff 2x geimpft sind, gilt ab Tag 14 nach 2. Dosis
oder - Personen mit einer PCR-bestätigten Erkrankung und einer nachfolgenden Impfung, gilt ab Tag der Impfung
oder - Personen, die ≥ 4 Wochen nach einer Impfung PCR-bestätigt erkrankten, gilt ab Tag 29 nach Nachweisdatum
- als "genesen" gelten in Deutschland:
- Personen mit einem positiven SARS-CoV-2-Nachweis (PCR) ab 28. Tag bis 90. Tag, danach sollte geimpft werden, siehe oben
Zum Impfstoff von Johnsen & Johnsen gibt es auf Länderebene verschiedene Rechtsprechungen. Während in Berlin/Brandenburg per Eilantrag eine einmalige Impfung als vollständig geimpft gilt (Az. VG 14 L 15/22), hat ein Gericht in Schleswig- Holstein entschieden, dass eine einmalige Impfung nicht ausreichend ist (Az. 1 B 6/22). Formal haben beide Gerichte die Delegation der rechtlichen Umsetzung von Bundesregierung an das Paul-Ehrlich-Institut bemängelt, wobei nicht die fachliche Bewertung, sondern verfassungsrechtliche Bedenken hinsichtlich der Regelungssystematik bestünden, so die Begründung.
Wir am UKJ empfehlen dringend eine zweite Impfung zu Verbesserung des Langzeitschutzes.
Aktuelle Zahlen UKJ
Insgesamt behandeln wir heute am UKJ 30 Corona-Patienten.
- Auf den Corona-Normalstationen betreuen wir heute insgesamt 14 Patienten mit einer SARS-CoV-2-Infektion.
- Auf den weiteren Normalpflegestationen betreuen wir in Summe 12 Patienten mit einer SARS-CoV-2-Infektion.
- Intensivmedizinisch werden aktuell 4 COVID Patienten behandelt, zwei davon invasiv beatmet und mit ECMO.
Für weitere Fragen können Sie unseren AMD unter 39 81 03 oder die Corona-Hotline unter 39 12 90 anrufen.
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Prof. Dr. Otto W. Witte
Medizinischer Vorstand
10. Februar
Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
die Zahl der stationären Corona-Patienten bewegt sich am UKJ weiter konstant zwischen 20 und 26. Wir freuen uns alle, dass wir unter diesen Bedingungen den Klinikbetrieb langsam wieder hochfahren können.
Influenza bitte nicht unterschätzen
Nachdem die Influenzasaison weltweit insgesamt drei Mal ausgefallen ist, darunter zwei Mal auf der Südhalbkugel und in der letzten Saison auf der Nordhalbkugel, steht sie jetzt wieder vor der Tür.
Die Arbeitsgemeinschaft Influenza am Robert-Koch-Institut hat gestern berichtet, dass bei fünf Prozent der sogenannten Sentinel-Proben, also Patienten, die sich mit einer Erkältung bzw. Symptomen einer Atemwegserkrankung beim Hausarzt vorgestellt haben, bereits Influenzaviren nachgewiesen wurden. Dabei handelt es sich vor allem um H3N2.
H3N2 steht für relativ schwere Verläufe, vor allem bei älteren Menschen. Insofern ist hier erhöhte Aufmerksamkeit geboten. In diesem Zusammenhang möchten wir noch einmal an die Grippeschutzimpfung erinnern, mit der wir uns, unsere Familien und unsere Patienten schützen.
Kontaktbeschränkungen am Arbeitsplatz
Aus gegebenem Anlass möchten wir hier ausdrücklich auf die konsequente Einhaltung der vom AMD in Zusammenhang mit Kontaktnachverfolgungen getroffenen Entscheidungen bzw. Aussagen verweisen. Wenn demnach ein Mitarbeiter als entsprechende Kontaktperson durch den AMD nach Hause geschickt wird, hat er dieser Entscheidung in jedem Fall und unverzüglich Folge zu leisten. Nach einer solchen Aufforderung dennoch weiter am Arbeitsplatz zu verbleiben, mag von großem Arbeitseinsatz zeugen, dieser ist an dieser Stelle jedoch kontraproduktiv.
Bitte halten Sie sich an diese Anweisungen, da ansonsten durch das Gesundheitsamt Jena ein Ordnungswidrigkeitsverfahren angestrebt werden kann.
Aktuelle Zahlen UKJ
Insgesamt behandeln wir heute am UKJ 26 Corona-Patienten.
- Auf den Corona-Normalstationen betreuen wir heute insgesamt 7 Patienten mit einer SARS-CoV-2-Infektion.
- Auf den weiteren Normalpflegestationen betreuen wir in Summe 12 Patienten mit einer SARS-CoV-2-Infektion.
- Intensivmedizinisch werden aktuell 7 Patienten mit einer gesicherten SARS-CoV-2-Infektion behandelt, davon 4 beatmet, 2 an der ECMO.
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Prof. Dr. Otto W. Witte
Medizinischer Vorstand
8. Februar
Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
erfreulicherweise haben wir am UKJ unverändert eine relativ entspannte Situation bezüglich der Zahl an stationären Corona-Patienten. Mit Blick auf unsere Mitarbeiter werden wir jedoch in den kommenden Tagen zunehmend mit Personalausfällen rechnen müssen, nicht nur wegen möglicher Quarantäne, sondern auch, weil beispielsweise Kitas coronabedingt schließen und Mitarbeiter folglich ihre kleinen Kinder zuhause betreuen müssen. Hier gibt es leider keine schnelle Lösung. Dennoch haben wir die Problematik im Blick und werden ggf. erneut das Gespräch mit der Stadt suchen.
Einheitliches Prozedere im Umgang mit ambulanten Patienten
Bitte informieren Sie Ihre ambulanten Patienten bei der Terminvergabe über die am UKJ geltenden Regeln: Alle ambulanten Patienten, die einen Termin am UKJ haben und weder vollständig geimpft noch genesen sind, benötigen einen tagesaktuellen, negativen Antigenschnelltest (24h gültig).
Dafür kann auch das Testzentrum am UKJ genutzt werden. Um dort einen schnellen Ablauf zu gewährleisten, ist es empfehlenswert, im Vorfeld unter folgendem LINK einen Termin zu buchen.
Testen im Testzentrum
Wir bitten alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich in unserem Testzentrum testen lassen, vorab online einen Termin zu vereinbaren. Unangemeldetes Erscheinen erschwert und verzögert die Abläufe. Dafür bitten wir um Verständnis. HIER können betreffende Mitarbeiter unkompliziert einen Termin im Testzentrum buchen.
Erweiterte Öffnungszeiten im Testzentrum
Ab Mittwoch dieser Woche hat unser Testzentrum vormittags eine Stunde länger geöffnet, statt bisher von 5.30 Uhr bis 10.00 Uhr, wird ab dann bis 11.00 Uhr getestet.
Generell hat das Testzentrum in den Bürocontainern an der Straße "Am Klinikum", direkt gegenüber der Klinikumseingänge A/E, dann täglich von 5.30 bis 11.00 Uhr sowie von 13.00 bis 17.00 Uhr geöffnet.
Impfstoff Novavax
In Bezug auf den angekündigten Impfstoff Novavax bleibt es erfreulicherweise beim bereits angekündigten Liefertermin. Das UKJ wird am 21. Februar eine Lieferung des Impfstoffs erhalten.
Wir werden dann versuchen, alle daran Interessierten umgehend mit diesem Impfstoff zu impfen.
Einhalten der Besuchsregeln
Wir möchten aus gegebenem Anlass nochmals darauf verweisen, dass am UKJ nach wir vor ein grundsätzliches Besuchsverbot gilt, welches generell einzuhalten ist. Im Falle von Ausnahmen gilt dann verbindlich 2G+.
Erfassung des Impfausweises
Wie bereits in der vergangenen Woche angesprochen, gibt es am UKJ auch Mitarbeiter, die ihren Impfstatus ausschließlich in Papierform in ihrem persönlichen Impfausweis dokumentiert haben. Selbstverständlich bieten wir auch für diese Mitarbeiter eine Möglichkeit, ihren Impfstatus registrieren zu lassen. Bitte melden Sie sich dafür ab heute werktäglich in den Zeiten von 07.15 - 8.00 Uhr oder 14.00 - 15.00 Uhr beim AMD (bitte den Impfausweis mitbringen).
Aktuelle Zahlen UKJ
Insgesamt behandeln wir heute am UKJ 22 Corona-Patienten.
- Auf den Corona-Normalstationen betreuen wir heute insgesamt 2 Patienten mit einer SARS-CoV-2-Infektion.
- Auf den weiteren Normalpflegestationen betreuen wir in Summe 13 Patienten mit einer SARS-CoV-2-Infektion.
- Intensivmedizinisch werden aktuell 7 Patienten mit einer gesicherten SARS-CoV-2-Infektion behandelt, davon 4 beatmet, 2 an der ECMO.
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Medizinischer Vorstand
3. Februar
Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
die Zahlen der COVID-19-positiven Patienten bei uns im Haus bewegen sich unverändert auf einem konstant niedrigen Niveau. Daher können wir uns einerseits wieder mehr auf die Normalisierung unsers Klinikbetriebs konzentrieren. Andererseits beobachten wir dennoch sehr genau die Entwicklung der Inzidenzen, die teilweise in rasantem Tempo nach oben gehen. So hat die Inzidenz allein der 5- bis 14-jährigen in Jena heute einen Wert von 1600 erreicht, im Saale-Holzland-Kreis liegt sie bereits bei 2500. Es kann davon ausgegangen werden, dass die Übertragungen unter den Kindern größtenteils in den Kindertagesstätten und Schulen passiert.
Parallel verzeichnen wir zudem eine steigende Zahl an Mitarbeitern, die entweder positiv getestet werden oder auch als Kontaktpersonen in Quarantäne müssen. Hier müssen wir aufmerksam sein, wie sich diese Entwicklung für unser Haus fortsetzt.
Jedoch haben wir in den zwei Jahren Pandemie die außergewöhnlichen und sich ständig ändernden Herausforderungen gemeinsam immer wieder gut bewältigt. Daher bleiben wir zunächst zuversichtlich.
Digitale Erfassung des Impfausweises
Am UKJ gibt es auch einige Mitarbeiter, die ihren Impfstatus ausschließlich in Papierform in ihrem persönlichen Impfausweis dokumentiert haben. Selbstverständlich bieten wir auch für diese Mitarbeiter eine Möglichkeit, ihren Impfstatus registrieren zu lassen. Bitte melden Sie sich dafür ab kommenden Montag werktäglich in den Zeiten von 07.15- 8.00 Uhr oder 14.00-15.00 Uhr beim AMD (bitte den Impfausweis mitbringen).
Aktuelle Zahlen UKJ
Insgesamt behandeln wir am heutigen Donnerstag am UKJ 17 Corona-Patienten.
- Auf den Corona-Normalstationen betreuen wir heute insgesamt 3 Patienten mit einer SARS-CoV-2-Infektion.
- Auf den weiteren Normalpflegestationen betreuen wir in Summe 5 Patienten mit einer SARS-CoV-2-Infektion.
- Intensivmedizinisch werden aktuell 9 Patienten mit einer gesicherten SARS-CoV-2-Infektion behandelt, davon 4 beatmet, 4 an der ECMO.
Für weitere Fragen können Sie unseren AMD unter 39 81 03 oder die Corona-Hotline unter 39 12 90 anrufen.
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Medizinischer Vorstand
31. Januar
Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
während sich die Zahlen der COVID-19-positiven Patienten bei uns im Haus momentan auf einem konstant niedrigen Niveau bewegen, zeigt die Entwicklung in Deutschland bereits ein anderes Bild. Hier gehen die Inzidenzen spürbar nach oben, in 9 Bundesländern liegt die Zahl deutlich über 1000, auch der bundesdeutsche Durchschnitt liegt inzwischen bei 1176. Thüringen verzeichnet gegenwärtig mit einem Wert von 470 die niedrigste Inzidenz. Jedoch wissen wir aus den vergangenen Corona-Wellen, dass der Freistaat zeitversetzt stets den Bundesschnitt erreicht bzw. sogar deutlich überschreitet.
Bei 70 bis 80 Prozent der Infizierten wird inzwischen die Omikron-Variante nachgewiesen.
Erfreulicherweise gibt es momentan nur vereinzelt Patienten, die sich innerhalb unseres Klinikums infizieren, gleichzeitig beobachten wir eine steigende Zahl an Mitarbeitern, die sich infizieren, weil ihre Kinder das Virus aus Kitagruppen und Schulklassen mitbringen. Allerdings sind die Kontakte dieser betroffenen Mitarbeiter zu anderen bislang als unkritisch einzuschätzen.
Letzter Aufruf: Digitale Erfassung des Impf- und Genesenenstatus
Wie bereits berichtet, waren alle Mitarbeiter gebeten, ihren aktuellen Nachweis über die Impfung beziehungsweise die Genesung bis heute an den weiter unten aufgeführten Stellen einzuscannen. Nach Stand von heute Vormittag haben dies knapp 4300 Beschäftigte erledigt. Das ist erfreulich, genügt jedoch nicht für eine vollständige Betrachtung. Bitte weisen Sie alle Mitarbeiter in Ihren Teams nochmals darauf hin, die diese Information eventuell noch nicht erreicht hat.
Mitarbeiter, die aufgrund von Homeoffice, Erkrankung etc. derzeit nicht die Möglichkeit haben, bis Ende Januar an einen der Scanner zu kommen, senden ihr digitales Zertifikat an das Sekretariat ihrer Einrichtung. Die Mitarbeiter in den Sekretariaten werden gebeten, die QR-Codes dieser Mitarbeiter ihres Bereichs zu sammeln und diese stellvertretend an den unten aufgeführten Standorten einzuscannen – eine persönliche Anwesenheit ist dafür nicht erforderlich.
Wir bitten auch die Mitarbeiter, die bisher nur einmal geimpft sind, oder bei denen die Impfung „noch nicht gültig“ ist, sich einzuscannen.
Zentrale Erfassungsstelle (für alle Mitarbeiter)
- Lobeda:
Gebäude A, vor dem Eingang der Cafeteria Hanfried, Mo bis Fr 11.00 bis 13.30 Uhr
Standortbezogene Erfassungsstellen (für die Mitarbeiter der jeweiligen Struktureinheit)
- K1:
Ebene 2, GB PM vor Raum 021, Mo bis Fr 9.00 bis 12.00 Uhr
- Bachstraße:
Strahlentherapie-Pforte Bunker: Mo bis Fr 7.30 bis 19.00 Uhr (Patientenzugang hat Vorrang)
GB IT-Sekretariat Frau Rentsch: Mo bis Fr 7.00 bis 10.00 Uhr
- Psychiatrie:
KJP- Station PK200 im Systembau, Station 100, Psychiatrische Institutsambulanz (PIA)
- Dermatologie:
Sekretariat Frau Illing
- Zahnklinik:
Anmeldung, EG im ZZMK
- Beutenberg:
ZIK Septomics: Frau Pfohl
Zentrale Experimentelle Tierhaltung: Frau Oltersdorf
- Nonnenplan:
Ansprechpartner in den Instituten: Anatomie, Biochemie, Physiologie: jeweils in den Chefsekretariaten
Ansprechpartner für die Arbeitsgruppen: ThIMEDOP, AG Biomol. Photonik, AG Mikroskopie Methodik, AG Exp. Nephrologie, FZL-Standort MTI (Zentrale Labore S1 und S2), AG Mikr. Bildanalyse: Frau Nossmann
Testen im Testzentrum
Wir bitten alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich in unserem Testzentrum testen lassen, vorab online einen Termin zu vereinbaren. Unangemeldetes Erscheinen erschwert und verzögert die Abläufe nur unnötig. Dafür bitten wir um Verständnis. HIER können betreffende Mitarbeiter unkompliziert einen Termin im Testzentrum buchen.
Hinweisposter: MNS-Pflicht für Patienten
In der letzten Rundmail haben wir bereits darüber berichtet, dass alle stationären Patienten nicht nur dazu verpflichtet sind, einen einfachen medizinischen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, wenn sie das Zimmer verlassen. Sie sollen außerdem einen Mund-Nasen-Schutz anlegen, wenn UKJ-Mitarbeiter oder Besucher das Patientenzimmer betreten – sofern nach Rücksprache mit der behandelnden Ärztin/dem behandelnden Arzt keine medizinischen Kontraindikationen bestehen.
Über diesen Link (Login notwendig) gelangen Sie zu der Vorlage für das Hinweisposter. Bitte drucken Sie dieses in A4 entsprechend der in Ihrem Bereich erforderlichen Anzahl aus und befestigen Sie diese von innen an den Türen der Patientenzimmer. Vielen Dank!
Patienteninfotainment weiterhin kostenlos
Um bei unseren stationären Patienten wegen des anhaltenden Besuchsverbotes für Abwechslung und Unterhaltung zu sorgen, bleibt das Patienteninfotainment bis zum 28.02.2022 weiterhin kostenfrei.
Für alle Patienten gilt, dass sie sich einmalig am System mit ihrer Fallnummer und ihrem Geburtsdatum anmelden. Dann sind die Angebote Fernsehen, Internet, Radio und Telefon für sie frei nutzbar. Die Servicemitarbeiter der Firma Bewatec sind weiterhin zu den bekannten Zeiten erreichbar.
Aktuelle Zahlen UKJ
Insgesamt behandeln wir am heutigen Montag am UKJ 23 Corona-Patienten.
- Auf den Corona-Normalstationen betreuen wir heute insgesamt 10 Patienten mit einer SARS-CoV-2-Infektion.
- Auf den weiteren Normalpflegestationen betreuen wir heute 5 Patienten mit einer SARS-CoV-2-Infektion.
- Intensivmedizinisch werden aktuell 8 Patienten mit einer gesicherten SARS-CoV-2-Infektion behandelt, davon 5 beatmet, 4 an der ECMO.
Für weitere Fragen können Sie unseren AMD unter 39 81 03 oder die Corona-Hotline unter 39 12 90 anrufen.
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Medizinischer Vorstand
27. Januar
Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
die Zahlen der COVID-19-positiven Patienten ist bei uns im Haus nach wie vor niedrig. Wir möchten die aktuelle Phase daher dazu nutzen, uns wieder vermehrt unserem medizinischen Kerngeschäft zuzuwenden. Darum haben wir ab dieser Woche auch wieder unsere Bettenkapazität erweitert. Für die exzellente Zusammenarbeit aller Beteiligten in dieser weiterhin schwierigen Situation möchte ich mich auch an dieser Stelle nochmals herzlich bedanken.
Gleichzeitig beobachten wir, dass eine steigende Zahl an Mitarbeitenden sich infiziert, weil ihre Kinder das Virus aus Kitagruppen und Schulklassen mitbringen. Zudem infizieren sich zurzeit Geimpfte vermehrt, auch wenn sie nicht schwer erkranken. Wir sehen auch in den aktuellen Sequenzierungen, dass die Omikron-Variante Thüringen und Jena eindeutig erreicht hat und bereits die Mehrzahl der Infektionen ausmacht. Also: Die Omikron Variante ist jetzt in Jena und in Thüringen angekommen.
Daher jetzt aus aktuellem Anlass eine Reihe von Hinweisen und neuen Regelungen:
PCR-Testmöglichkeit für Mitarbeiter mit infizierten Familienmitgliedern
Geimpfte, die durch Infizierte in ihrem direkten Umfeld einem besonderen Infektionsrisiko ausgesetzt sind, können nicht nur – wie bisher praktiziert – täglich einen Antigenschnelltest machen lassen, sondern stattdessen täglich einen PCR-Test.
Besondere Vorsichtsmaßnahmen
Angesichts der hoch ansteckenden Omikron-Variante sollten wir alle in den kommenden Tagen und Wochen noch einmal ganz besonders vorsichtig agieren. Halten Sie daher – wo immer möglich – Besprechungen und auch kleinere Absprachen konsequent per Telefon- oder Videoanruf ab.
Umgang mit gemeinsamen Frühstückspausen
Vor dem Hintergrund der rasanten Dynamik des Omikronvirus möchten wir darum bitten, gemeinsame Frühstückpausen in den Bereichen und auf den Stationen sehr zurückhaltend und wenn, dann nur in sehr kleinen Gruppen zu machen.
Die Übertragung des Virus passiert in großer Geschwindigkeit. Umso mehr gilt es darum, mögliche Übertragungswege soweit es geht auszuschließen.
MNS-Pflicht für Patienten
Alle stationären Patienten sind grundsätzlich bereits jetzt dazu verpflichtet, einen einfachen medizinischen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, wenn sie das Zimmer verlassen. Hinzu kommt jetzt die Pflicht für stationäre Patienten, ebenfalls einen Mund-Nasen-Schutz anzulegen, wenn UKJ-Mitarbeitende oder Besuchende das Patientenzimmer betreten – sofern nach Rücksprache mit der behandelnden Ärztin/dem behandelnden Arzt keine medizinischen Kontraindikationen bestehen. Entsprechende Hinweisschilder für die Zimmer erhalten Sie in den kommenden Tagen über die Hauspost.
Neue Definitionen und Quarantänezeiten
Die Regelungen zur Quarantäne ändern sich derzeit nahezu täglich, und wir alle werden immer wieder von kurzfristig getroffenen politischen Entscheidungen überrascht. Wir werden Sie diesbezüglich weiterhin auf dem Laufenden halten.
Die derzeit am UKJ geltenden Zeiten für die Quarantäne- und Isolierung finden Sie in dieser Übersicht.
Die (gemäß RKI) aktuell geltenden Definitionen sind folgende:
Als Genesen gilt man, ab dem 28. Tag bis zum 90. Tag ab dem Datum der Abnahme des positiven Tests.
- Personen mit zweimaliger Impfung sind alle, ab dem 15. Tag nach der zweiten Impfung bis zum 90. Tag nach der Impfung (gilt auch für COVID-19 Vaccine Janssen von Johnson & Johnson).
- Geimpfte Genesene sind Geimpfte mit einer Durchbruchsinfektion oder Genesene, die eine Impfung im Anschluss an die Erkrankung erhalten haben.
- Als Person mit einer Auffrischungsimpfung gilt, wer insgesamt drei Impfungen erhalten hat (auch bei jeglicher Kombination mit COVID-19 Vaccine Janssen von Johnson & Johnson).
Digitale Erfassung des Impf- und Genesenenstatus
Wie bereits berichtet, bitten wir alle Mitarbeiter, ihren aktuellen Nachweis über die Impfung beziehungsweise die Genesung bis Ende Januar an den weiter unten aufgeführten Stellen einzuscannen. Mehr als 3700 Mitarbeiter haben dies bereits erledigt. Das ist erfreulich, aber noch nicht ausreichend. Bitte weisen Sie alle Mitarbeiter in Ihren Teams darauf hin, die diese Information eventuell noch nicht erreicht hat. Mitarbeiter, die aufgrund von Homeoffice, Erkrankung etc. derzeit nicht die Möglichkeit haben, bis Ende Januar an einen der Scanner zu kommen, senden ihr digitales Zertifikat an das Sekretariat ihrer Einrichtung. Die Mitarbeiter in den Sekretariaten werden gebeten, die QR-Codes dieser Mitarbeiter ihres Bereichs zu sammeln und diese stellvertretend an den unten aufgeführten Standorten einzuscannen – eine persönliche Anwesenheit ist dafür nicht erforderlich.
Wir bitten auch die Mitarbeiter, die bisher nur einmal geimpft sind, oder bei denen die Impfung „noch nicht gültig“ ist, sich einzuscannen.
Zentrale Erfassungsstelle (für alle Mitarbeiter)
Lobeda:
Gebäude A, vor dem Eingang der Cafeteria Hanfried, Mo bis Fr 11.00 bis 13.30 Uhr
Standortbezogene Erfassungsstellen (für die Mitarbeiter der jeweiligen Struktureinheit)
- K1:
Ebene 2, GB PM vor Raum 021, Mo bis Fr 9.00 bis 12.00 Uhr
- Bachstraße:
Strahlentherapie-Pforte Bunker: Mo bis Fr 7.30 bis 19.00 Uhr (Patientenzugang hat Vorrang)
GB IT-Sekretariat Frau Rentsch: Mo bis Fr 7.00 bis 10.00 Uhr
- Psychiatrie:
KJP- Station PK200 im Systembau, Station 100, Psychiatrische Institutsambulanz (PIA)
- Dermatologie:
Sekretariat Frau Illing
- Zahnklinik:
Anmeldung, EG im ZZMK
- Beutenberg:
ZIK Septomics: Frau Pfohl
Zentrale Experimentelle Tierhaltung: Frau Oltersdorf
- Nonnenplan:
Ansprechpartner in den Instituten: Anatomie, Biochemie, Physiologie: jeweils in den Chefsekretariaten
- Arbeitsgruppen: ThIMEDOP, AG Biomol. Photonik, AG Mikroskopie Methodik, AG Exp. Nephrologie, FZL-Standort MTI (Zentrale Labore S1 und S2), AG Mikr. Bildanalyse: Ihr Ansprechpartner ist Frau Nossmann.
Noch ein wichtiger Hinweis an dieser Stelle:
Ein roter Status bedeutet nicht automatisch, dass der betreffende Mitarbeiter seine Tätigkeit Mitte März am UKJ beenden muss. Allerdings muss das UKJ diese Information am 15. März an das zuständige Gesundheitsamt weiterleiten.
Impftermine und Impfstoffe
Weiterhin bietet der Arbeitsmedizinische Dienst Impftermine an – sowohl für Erstimpfungen als auch für Booster-Impfungen. Mitarbeiter können sich über DOSIS (DOSIS -> Qualifikation -> Bildungsangebote UKJ -> Fort- und Weiterbildung Mitarbeiter UKJ -> COVID-19 Schutzimpfung) einen Termin buchen. Für einen gültigen Termin erhalten Sie eine Bestätigungsmail.
Diejenigen, die keinen Zugriff auf DOSIS oder im Umgang mit DOSIS Schwierigkeiten haben, können telefonisch unter 9-398101 einen Termin vereinbaren.
Sowohl der Impfstoff von Moderna, als auch der Impfstoff von Biontech ist in ausreichenden Mengen am UKJ vorrätig.
Keine Engpässe bei PCR-Tests
Wie Sie vielleicht in verschiedenen Medien verfolgt haben, wird auf politischer Ebene darüber diskutiert, PCR-Tests künftig nicht mehr flächendeckend anzubieten. Am UKJ gibt es diesbezüglich aber keine Engpässe, sodass wir an unserer bisherigen Teststrategie festhalten können.
Impfstoff Novavax
In Bezug auf den angekündigten Impfstoff Novavax gibt es erfreuliche Nachrichten. Nach heutigem Stand wird das UKJ am 21. Februar eine Lieferung des Impfstoffs erhalten. Wir werden dann versuchen, alle daran Interessierten umgehend mit diesem Impfstoff zu impfen.
Aktuelle Zahlen UKJ
Insgesamt behandeln wir heute am UKJ 24 Corona-Patienten.
- Auf den Corona-Normalstationen betreuen wir heute insgesamt 11 Patienten mit einer SARS-CoV-2-Infektion, 2 Entlassungen und eine Verlegung sind geplant.
- Auf den weiteren Normalpflegestationen betreuen wir heute 4 Patienten mit einer SARS-CoV-2-Infektion.
- Die Klinik für Geburtsmedizin betreut 2 COVID-positive Patienten.
- Intensivmedizinisch werden aktuell 7 Patienten mit einer gesicherten SARS-CoV-2-Infektion behandelt, davon 5 an der ECMO, davon 4 beatmet, eine weitere Patientin ist beatmet ohne ECMO.
Für weitere Fragen können Sie unseren AMD unter 39 81 03 oder die Corona-Hotline unter 39 12 90 anrufen.
Nutzen Sie außerdem gern unsere überarbeiteten Corona-Seiten:
HIER gelangen Sie zur Intranetseite der Krankenhaushygiene mit allen Verfahrensanweisungen und Schulungsmaterialien.
HIER gelangen Sie zu unserem Corona-FAQ mit zahlreichen weiteren Informationen rund um das Thema. Diese Seite erreichen Sie auch von einem Rechner außerhalb des UKJ-Netzes.
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Otto W. Witte
Medizinischer Vorstand
20. Januar
Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
die Zahl der Patienten, die mit einer COVID-19-Infektion bei uns am UKJ behandelt werden müssen, ist weiter rückläufig. Aber: In den Sequenzierungen ist Omikron auch in Thüringen auf dem Vormarsch, wenn auch noch langsam.
Wir haben Ihnen in den nachfolgenden Abschnitten einige wichtige Informationen zusammengestellt, zu denen es zwischenzeitlich eine Klärung gegeben hat:
Was passiert, wenn man am Stichtag im März nicht geimpft ist?
Zum Thema Impfpflicht und der damit verbundenen Frage, was diese am Stichtag im März für ungeimpfte Mitarbeitende bedeutet, gibt es zwischenzeitlich weitergehende Informationen. Es finden aber auch weiterhin Abstimmungs- und Klärungsprozesse statt – über neu eingehende Informationen werden wir Sie informiert halten.
Mitarbeitende, die bereits vor dem 16. März 2022 am UKJ tätig sind, müssen bis zum Ablauf des 15. März 2022 einen entsprechenden Nachweis (Impfnachweis, Genesenennachweis oder ärztliches Zeugnis einer medizinischen Kontraindikation) dem UKJ vorgelegt haben. Ein fehlender Nachweis führt nicht unmittelbar zu einem gesetzlichen Betretungs- oder Tätigkeitsverbot; vielmehr muss das UKJ bei fehlendem Nachweis oder bei Zweifeln an der Echtheit oder inhaltlichen Richtigkeit des vorgelegten Nachweises das zuständige Gesundheitsamt benachrichtigen. Das Gesundheitsamt kann sodann ein behördliches Betretungs- oder Tätigkeitsverbots aussprechen. Bis zur Anordnung eines solchen behördlichen Verbots dürfen die betroffenen Mitarbeiter weiterhin am UKJ tätig sein.
Das Gesundheitsamt hat bei der Anordnung des behördlichen Betretungs- oder Tätigkeitsverbots einen Ermessensspielraum. Dies bedeutet allerdings keineswegs, dass es darüber frei entscheiden kann. Wenn ein solches Verbot angeordnet wird, muss das UKJ dieses Verbot einhalten und entsprechend umsetzen. Bei nicht erbrachter Arbeitsleistung erlischt in diesem Fall auch die Lohnfortzahlung.
Zuständig ist nach heutigem Stand das Gesundheitsamt am Standort der Betriebsstätte, dies wird allerdings noch abschließend geklärt. Wir sind bezüglich der Umsetzungsregeln mit dem Gesundheitsamt in engem Austausch.
Für Personen, die ab dem 16. März 2022 eine Tätigkeit am UKJ aufnehmen wollen, muss die Vorlage eines Nachweises vor Beginn der Tätigkeit erfolgen. Bei fehlendem Nachweis kommt es zu einem gesetzlichen Beschäftigungs- und Tätigkeitsverbot.
Impfung mit Novavax
Wir wissen von etlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, dass sie die Absicht haben, sich mit dem für Ende Januar angekündigten Impfstoff Novavax impfen zu lassen. Dieser wurde in klassischer Weise auf Eiweißbasis hergestellt. Hier sind nunmehr leichte Lieferverzögerungen angekündigt worden. Wir sind zuversichtlich, dass wir für alle UKJ-Mitarbeiter, die sich kurzfristig nach Verfügbarkeit von Novavax impfen lassen, und bei denen dann am 15. März vielleicht die zweite Impfung noch aussteht, eine gute Lösung finden werden.
Informationen zur Corona-Impfung
Viele Informationen, die bei der persönlichen Nutzen-Risiko-Abwägung einer Corona-Impfung helfen können, hatte Prof. Mathias Pletz in seinem Online-Vortrag vorgestellt. Wer den Termin verpasst hat, kann den Mitschnitt HIER nochmals anschauen.
Auch andere Kollegen teilen ihre Expertise gern mit Ihnen und haben sich bereiterklärt, in Videos die häufigsten Fragen für Sie zu beantworten:
Corona-Impfung und Schwangerschaft: Dr. Janine Zöllkau [zum Video]
Einige der Mythen rund um das Corona-Virus beziehen sich auf Schwangerschaft, Neugeborene und das Stillen. Dr. Janine Zöllkau von der Klinik für Geburtsmedizin gehört dem Beratergremium der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe zum Thema Corona und Schwangerschaft an und ist Koautorin der aktuellen Impfempfehlung. In diesem Video beantwortet sie Fragen unter anderem zur Corona-Infektion in der Schwangerschaft, zur COVID-19-Schutzimpfung und zum Stillen.
Für Ihre individuellen Fragen zum Thema bietet Dr. Janine Zöllkau außerdem am kommenden Dienstag, 25. Januar 2022, von 16 bis 18 Uhr eine Hotline an unter 329218.
Sie haben Fragen? Dann nutzen Sie gern dieses Angebot.
Corona-Impfung und Kinder: Dr. Daniel Vilser [zum Video]
Die COVID-19-Impfung für Kinder wird zurzeit intensiv diskutiert. Dr. Daniel Vilser ist Kinderkardiologe in der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin und leitet die Kinder-Long-COVID-Ambulanz am UKJ. In diesem Video beantwortet er die wichtigsten Fragen zu diesem Themengebiet.
Fruchtbarkeit und COVID-19-Impfung: Prof. Udo Markert [zum Video]
Beeinträchtigt die COVID-19-Schutzimpfung die Fruchtbarkeit – berechtigte Sorge, Mythos oder schlicht Fake News? Dass es einen Zusammenhang geben soll, dieses Gerücht hält sich hartnäckig. Prof. Udo Markert ist Leiter des Placenta-Labors der Klinik für Geburtsmedizin und beantwortet in diesem Video Fragen rund um Fruchtbarkeit und die Impfung gegen Corona.
Die wichtigsten Informationen aus diesen Videos haben wir außerdem für alle interessierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in mehreren Flyern aufbereitet. Diese erhalten Sie in den kommenden Tagen per Hauspost.
Dringende Testempfehlung für ungeimpfte, nicht genesene ambulante Patienten
Wie bereits berichtet, sollen ab sofort alle ungeimpften, nicht genesenen ambulanten Patienten, die einen Termin am UKJ haben, einen tagesaktuellen (nicht älter als 24 Stunden), negativen, zertifizierten Antigenschnelltest vorlegen. Natürlich akzeptieren wir auch einen PCR-Test, der aber nur in besonderen Situationen, zum Beispiel vor Endoskopien, gefordert wird. Natürlich gilt das nicht bei akuten Notfällen, die einer sofortigen Versorgung bedürfen.
Bitte weisen Sie Ihre Patienten bereits bei der Terminvereinbarung darauf hin.
Die Kontrolle der Tests erfolgt jedoch nicht durch die Mitarbeiter am Empfang. Diese können anhand des Fragebogens lediglich erkennen, ob ein Patient ein potentielles Risiko mitbringt, infiziert zu sein (Kreuze bei Kontakt, Symptomen etc.). In diesem Fall weisen die Mitarbeiter am Empfang die Patienten darauf hin, sich umgehend bei ihrer Ambulanz zu melden. Die Einschätzung, ob eine Behandlung in der aktuellen Situation medizinisch dringend notwendig ist, oder – beispielsweise bei Kontakt zu Infizierten oder aus der Quarantäne heraus verschoben werden muss – trifft das Personal der jeweiligen Ambulanz.
Die entsprechende Verfahrensanweisung finden Sie HIER.
Patienten können das Testzentrum nutzen, das täglich von 5.30 bis 10.30 Uhr sowie von 13.00 bis 17.00 Uhr geöffnet ist. Dafür ist es sinnvoll, im Vorfeld einen Termin zu vereinbaren unter: https://testor.app/booking/location/3c1Bk6VJtp7TUQaKnmSf
Auch Schulkinder, die einen Ambulanztermin haben, müssen getestet sein. Für sie ist es jedoch neben einem zertifizierten Test (s.o.) auch ausreichend, wenn sie einen Nachweis über die regelmäßige Teilnahme an den Schultestungen vorlegen.
Für die medizinisch notwendigen Begleitpersonen gelten dieselben Bedingungen wie für Patienten.
Neue Isolierungs- und Quarantäneregelungen für Mitarbeitende
Mitarbeitende, die als enge Kontaktpersonen zu einem SARS-CoV-2-Infizierten eingestuft wurden, begeben sich grundsätzlich 10 Tage in Quarantäne. Eine Freitestung kann am Tag 7 mit negativer PCR oder negativem zertifiziertem Antigentest erfolgen. Mitarbeitende mit Auffrischungsimpfung, Geimpfte, Genesene, zweimalig-Geimpfte oder Genesene sind grundsätzlich von der Quarantänepflicht ausgenommen. Bei Symptomentwicklung wird eine COVID-Diagnostik dringend empfohlen!
Ausführliche Informationen zu den neuen Regelungen erhalten Sie HIER.
Mitarbeitende, die einen positiven SARS-CoV-2-Nachweis haben, begeben sich grundsätzlich für 10 Tage in Isolierung – eine Wiederaufnahme der Tätigkeit am UKJ erfolgt nach 10 Tagen mit negativem PCR-Nachweis (für Ungeimpfte bzw. Nicht-Genesene) oder mit negativem zertifizierten Antigentest (für Geimpfte bzw. Genesene). Eine vorzeitige Freitestung kann am Tag 7 mit PCR-Test und zuvor 48h Symptomfreiheit erfolgen.
Ausführliche Informationen zu den neuen Regelungen erhalten Sie HIER.
Außerdem wurde das Dokument „Leitfaden für Führungskräfte“ überarbeitet.
Aktuelle Zahlen UKJ
Insgesamt behandeln wir heute am UKJ 31 Corona-Patienten.
- Auf den Corona-Normalstationen betreuen wir heute insgesamt 9 Patienten mit einer SARS-CoV-2-Infektion.
- Auf den weiteren Normalpflegestationen betreuen wir heute 9Patienten mit einer SARS-CoV-2-Infektion.
- Intensivmedizinischwerden aktuell 10 Patienten mit einer gesicherten SARS-CoV-2-Infektion behandelt.
- Auf der COVID-IMC werden3 Patienten mit einer bestätigten COVID-Infektion behandelt.
Für weitere Fragen können Sie unseren AMD unter 398103 oder die Corona-Hotline unter 39 12 90 anrufen.
Nutzen Sie außerdem gern unsere überarbeiteten Corona-Seiten:
HIER gelangen Sie zur Intranetseite der Krankenhaushygiene mit allen Verfahrensanweisungen und Schulungsmaterialien.
HIER gelangen Sie zu unserem Corona-FAQ mit zahlreichen weiteren Informationen rund um das Thema. Diese Seite erreichen Sie auch von einem Rechner außerhalb des UKJ-Netzes.
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Otto W. Witte
Medizinischer Vorstand
18. Januar
Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
nach wie vor ist die Lage auf unserer Intensivstation etwas ruhiger, sodass wir die COVID-19-Verschnaufpause für dringend notwendige Behandlungen von Patienten mit anderen schweren Erkrankungen nutzen können, die in den vergangenen Wochen und Monaten verschoben werden mussten.
Wie schwer uns die Omikron-Welle treffen wird, bleibt abzuwarten. Gute Nachrichten gibt es aber: Bei der in einigen Medien beschriebenen neuen Variante „Deltacron“, die auf Zypern nachgewiesen worden sein soll, handelt es sich nach Aussage der WHO am ehesten um eine Kontamination oder Vermischung von Proben bei der Sequenzierung im Labor. Gleiches gilt für Berichte über eine angebliche neue Kombination aus Influenza und SARS-CoV („Flurona“) – auch hier handelt es sich am ehesten um eine Kontamination oder um die Probe eines Patienten, bei dem gleichzeitig eine Infektion von Influenza und SARS-CoV-2 vorlag.
Impfstoff Novavax
Viele warten auf den Impfstoff Novavax – auch wir am UKJ. Um Missverständnisse auszuräumen: Bei Novavax handelt es sich um einen Totimpfstoff. Dieser enthält weder RNA, noch DNA oder gar vermehrungsfähige Viren. Novavax ist ähnlich aufgebaut wie ein Hepatitis-B-Impfstoff (Protein-Impfstoff) und enthält nur das Spike-Protein von SARS-CoV-2 sowie einen Immunverstärker. Wir informieren Sie selbstverständlich umgehend, wenn bei uns am Haus eine Impfung mit Novavax möglich ist.
Für individuelle Beratungsgespräche rund um die Impfung steht weiterhin der AMD zur Verfügung. Schreiben Sie hierfür bitte eine Mail an mit dem Betreff „Impfberatung“.
Digitale Erfassung des Impf- und Genesenenstatus
Wie bereits berichtet, bitten wir alle Mitarbeiter, ihren aktuellen Nachweis über die Impfung beziehungsweise die Genesung bis Ende Januar an den kommunizierten Stellen einzuscannen. Dies gilt auch für die Mitarbeiter, die beim AMD geimpft wurden.
Bis zum Abschluss der digitalen Ersterfassung des Impf- beziehungsweise Genesenenstatus sind alle Vorgesetzten nach wie vor angehalten, die stattgefundenen Tests ihrer Mitarbeiter zu überprüfen und die ausgefüllten Tabellen an den Geschäftsbereich Personalmanagement zu senden.
Da es zum Vorgang der Erfassung einige Rückfragen gab: Mit dem Scan des QR-Codes werden folgende Informationen automatisch erfasst:
- Datum der letzten Impfung
- Anzahl der Impfungen
- Impfstoff der letzten Impfung
- ID des Impfzertifikates vom RKI
Für den Vorgesetzten ist jedoch lediglich eine Ampel sichtbar. Liegt ein Nachweis (geimpft oder genesen) vor, erscheint ein grünes Feld, liegt kein Nachweis vor, erscheint ein rotes Feld. Weitere Informationen sind für den Vorgesetzten nicht sichtbar. Der gesamte Prozess ist mit der Datenschutzbeauftragten des UKJ abgestimmt.
Die Informationen zu den COVID-19-Impfungen, die dem AMD vorliegen – entweder, weil Mitarbeiter sich dort haben impfen lassen oder, weil Mitarbeiter freiwillig ihren Impfstatus übermittelt haben – unterliegen den allgemeinen gesetzlichen Löschfristen für die Erfassung medizinischer Daten.
Hinweis zu Antigen-Schnelltests
Es ist die Frage aufgekommen, ob die Aussagekraft von Antigen-Schnelltests von dem Ort des Abstrichs abhängt. Hierzu gibt es zu sagen, dass es keine Unterschiede für die Nachweise der Delta- oder der Omikron-Variante gibt, egal, ob bei der Testung ein Nasen-, ein Rachen- oder ein Rachenabstrich durch die Nase entnommen wurde. Wichtig ist lediglich, dass genug „Material“ mit dem Tupfer aufgenommen wurde – idealerweise von mehreren Stellen. Der biochemische Aufbau der Testkits unterscheidet sich nicht, auch wenn diese für unterschiedliche Abstricharten zugelassen wurden. Studien haben gezeigt, dass die unterschiedlichen Abstricharten im Ergebnis gleichwertig sind. Unser AMD entnimmt zum Beispiel einen kombinierten Nasen-Rachenabstrich (beide Nasenlöcher und ein Rachenabstrich durch den Mund mit einem Tupfer).
Aktuelle Zahlen UKJ
Insgesamt behandeln wir heute am UKJ 31 Corona-Patienten.
- Auf den Corona-Normalstationen betreuen wir heute insgesamt 9 Patienten mit einer SARS-CoV-2-Infektion.
- Auf den weiteren Normalpflegestationen betreuen wir heute 5 Patienten mit einer SARS-CoV-2-Infektion.
- Intensivmedizinisch werden aktuell 11 Patienten mit einer gesicherten SARS-CoV-2-Infektion behandelt.
- Auf der COVID-IMC werden 5 Patienten mit einer bestätigten COVID-Infektion behandelt.
- Auf der Kinder-ITS wird zurzeit 1 COVID-positiver Patient behandelt.
Für weitere Fragen können Sie unseren AMD unter 39 81 03 oder die Corona-Hotline unter 39 12 90 anrufen.
Nutzen Sie darüber hinaus gerne unsere aktuelle UKJ-Coronaseite HIER.
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Otto W. Witte
Medizinischer Vorstand
14. Januar
Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
das Thema COVID-19-Impfung ist in diesen Tagen eines der dominierenden Themen – nicht nur am UKJ. Wir freuen uns, dass so viele von Ihnen, die Fragen, Ängste und Unsicherheiten haben, am Mittwoch das Online-Angebot von Professor Mathias Pletz genutzt haben. In einer ausführlichen Analyse hat er zahlreiche Informationen für die individuelle Abwägung von Nutzen und Risiken der Impfung vorgestellt. Außerdem hat er die vielen Fragen beantwortet, die im Vorfeld und nach seiner Präsentation gestellt wurden. Was im Forum nicht mehr erläutert werden konnte, hat er außerdem in zahlreichen Einzelgesprächen mit den jeweiligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern besprochen. Herzlichen Dank an Professor Pletz für seinen großen Einsatz in dieser Sache.
Wer keine Gelegenheit hatte, an dem Online-Angebot teilzunehmen, kann sich die Veranstaltung HIER noch einmal anschauen.
Für individuelle Beratungsgespräche steht natürlich auch weiterhin der AMD zur Verfügung. Schreiben Sie hierfür bitte eine Mail an mit dem Betreff „Impfberatung“.
Impfpflicht
Viele fragen sich, was mit der gesetzlich vorgeschriebenen Impfpflicht für Einrichtungen im Gesundheitswesen ab dem 15. März 2022 genau passiert. Hierzu sind wir in Gesprächen mit den verschiedenen zuständigen Stellen; es finden hierzu auch noch Abstimmungen auf Bundesebene statt. Ziel ist hier von Seiten der Politik ein abgestimmtes, möglichst einheitliches Vorgehen im Gesundheitsbereich. Ich werde Sie informiert halten, sobald weitergehende konkrete Informationen vorliegen.
Digitale Erfassung des Impf- und Genesenenstatus
In Bezug auf den Impf- und Genesenenstatus aller Mitarbeiter benötigen wir eine rechtsverbindliche Datenlage. In einem ersten Schritt hatten viele von Ihnen Ihren Impf- beziehungsweise Genesenennachweis an den Arbeitsmedizinischen Dienst übermittelt. Aus datenschutzrechtlichen Gründen durften diese Informationen nicht an den Arbeitgeber weitergegeben werden. In einem zweiten Schritt haben die Vorgesetzten den Impf- und Genesenenstatus ihrer Mitarbeiter auf Papier erfasst. Um die Abläufe für alle Beteiligten zu erleichtern und diese papierbezogene Dokumentation abzulösen, haben wir nun erfreulicherweise ein Konzept, um den Impf- beziehungsweise Genesenenstatus aller Mitarbeiter digital zu hinterlegen und diesen auch aktuell zu halten.
An zentralen Standorten des Klinikums wurden dafür entsprechende Geräte installiert, an denen der QR-Code des Nachweises eingescannt werden kann (als Ausdruck oder vom Smartphone). Dieser Vorgang dauert nur wenige Sekunden. Die Erfassung ist ab heute möglich.
Noch ein Hinweis: Wer bisher keinen Impf- beziehungsweise Genesenennachweis mit QR-Code hatte, kann sich diesen in einer Apotheke ausstellen lassen.
Wir bitten alle Mitarbeiter, ihren aktuellen Nachweis über die Impfung beziehungsweise Genesung bis Ende Januar an einer der folgenden Stellen einzuscannen:
Zentrale Erfassungsstelle (für alle Mitarbeiter)
Lobeda
Gebäude A, vor dem Eingang der Cafeteria Hanfried, Mo bis Fr 11.00 bis 13.30 Uhr
Standortbezogene Erfassungsstellen (für die Mitarbeiter der jeweiligen Struktureinheit)
- K1
Ebene 2, GB PM vor Raum 021, Mo bis Fr 9.00 bis 12.00 Uhr
- Bachstraße
Strahlentherapie-Pforte Bunker: Mo bis Fr 7.30 bis 19.00 Uhr (Patientenzugang hat Vorrang)
GB IT-Sekretariat Frau Rentsch: Mo bis Fr 7.00 bis 10.00 Uhr
- Psychiatrie
KJP- Station PK200 im Systembau, Station 100, Psychiatrische Institutsambulanz (PIA)
- Dermatologie
Sekretariat Frau Illing
- Zahnklinik
Anmeldung, EG im ZZMK
- Beutenberg
ZIK Septomics: Empfang Frau Pfohl
Zentrale Experimentelle Tierhaltung: Frau Oltersdorf
- Nonnenplan
Ansprechpartner in den Instituten: Anatomie, Biochemie, Physiologie: jeweils in den Chefsekretariaten
Ansprechpartner für die Arbeitsgruppen: ThIMEDOP, AG Biomol. Photonik, AG Mikroskopie Methodik, AG Exp. Nephrologie, FZL-Standort MTI (Zentrale Labore S1 und S2), AG Mikr. Bildanalyse: Fr.Nossmann
Für die Erfassung in den Struktureinheiten am Nonnenplan und Beutenberg, die nicht aufgezählt wurden, werden kurzfristig Lösungen erarbeitet.
Dringende Testempfehlung für ungeimpfte, nicht genesene ambulante Patienten
Alle ungeimpften, nicht genesenen ambulanten Patienten, die einen Termin am UKJ haben, sollen einen tagesaktuellen, negativen Antigenschnelltest vorlegen. Natürlich akzeptieren wir auch einen PCR-Test, der aber bisher nur für die Gastroskopie gefordert wird.
Bitte weisen Sie Ihre Patienten bereits bei der Terminvereinbarung darauf hin. Dafür kann auch das Testzentrum am UKJ genutzt werden. Um dort einen schnellen Ablauf zu gewährleisten, ist es sinnvoll, im Vorfeld einen Termin zu buchen unter: https://testor.app/booking/location/3c1Bk6VJtp7TUQaKnmSf
Testpflicht vor Dienstbeginn
Da offenbar einige der bisherigen Formulierungen zum Thema Testpflicht zu Missverständnissen geführt haben, hier noch einige Präzisierungen:
Jeder ungeimpfte Mitarbeiter ist verpflichtet, sich täglich vor Dienstbeginn in einem zertifizierten Testzentrum testen zu lassen und ein hier erhaltenes negatives Testergebnis an seiner Arbeitsstätte vorzulegen (negativer, zertifizierter Antigentest = 24h gültig; negativer PCR-Test = 48 Stunden gültig). Dieser Test muss während der gesamten Dienstzeit Gültigkeit haben. Für die meisten Mitarbeiter ist dafür das Testzentrum vor dem UKJ sehr gut geeignet; die Tests haben auch den Vorteil, dass sie überall sonst gültig sind.
In Einzelfällen können ab dem kommenden Montag bei Vorliegen besonderer Gründe mit schriftlichem Einverständnis des Leiters der Organisationseinheit (Klinikdirektor, Pflegedirektor, ...) auch Tests in den Struktureinheiten durchgeführt werden. Auch diese müssen vor Dienstbeginn stattfinden. Der Leiter der Struktureinheit muss sicherstellen, dass das Testergebnis nachweisbar von einer unabhängigen Person erfasst wird und muss der Personalabteilung die verfügten Ausnahmen melden.
Davon unabhängig haben alle Mitarbeiter – geimpfte wie ungeimpfte – das Recht, zwei kostenlose Selbsttests pro Woche zu erhalten, wenn sie an mindestens zwei Tagen in der Woche ihren Dienst in Gebäuden des Klinikums absolvieren. Wer nur an einem Tag in der Woche vor Ort arbeitet und an den anderen Tagen im Homeoffice, erhält nur einen Test. Wer komplett im Homeoffice arbeitet, hat keinen Anspruch auf kostenlose Selbsttests vom Arbeitsgeber.
Aktuelle Zahlen UKJ
Insgesamt behandeln wir heute am UKJ 38 Corona-Patienten.
- Auf den Corona-Normalstationen betreuen wir heute insgesamt 13 Patienten mit einer SARS-CoV-2-Infektion.
- Auf den weiteren Normalpflegestationen betreuen wir heute 5 Patienten mit einer SARS-CoV-2-Infektion.
- Intensivmedizinisch werden aktuell 14 Patienten mit einer gesicherten SARS-CoV-2-Infektion behandelt, davon 11 mit einer ECMO.
- Auf der COVID-IMC werden 4 Patienten mit einer bestätigten COVID-Infektion behandelt, eine Verlegung ist geplant.
- In der Kinderklinik befindet sich derzeit ein COVID-positiver Patient, auf der Kinder-ITS wird ebenfalls ein COVID-positiver Patient behandelt.
Für weitere Fragen können Sie unseren AMD unter 39 81 03 oder die Corona-Hotline unter 39 12 90 anrufen.
Nutzen Sie darüber hinaus gerne unsere aktuelle UKJ-Coronaseite HIER.
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Otto W. Witte
Medizinischer Vorstand
10. Januar
Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
die Zahl der COVID-19-Patienten auf unseren Stationen ist nach wie vor stabil. Wir warten weiterhin auf die Omikron-Welle, die mit Sicherheit auch uns erreichen wird. In Jena wurden bereits die ersten Infektionen mit der neuen Virusvariante bestätigt.
Hilfe bei der persönlichen Nutzen-Risiko-Analyse einer COVID-Impfung
Wie ich bereits in der vergangenen Email betont habe, beschäftigen uns auch am UKJ die Folgen der gesetzlich vorgeschriebenen Impfpflicht im Gesundheitsbereich. Jeder Einzelne von Ihnen ist wichtig für das Funktionieren unseres Klinikums und wir arbeiten weiter intensiv daran, jeden und jede von Ihnen als Mitarbeiter zu halten. Die uns vorgegebenen Bedingungen sind mittlerweile bekannt – und dennoch gibt es einige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die – aus welchen Gründen auch immer – zögern, sich impfen zu lassen. Für diese, aber auch für Führungskräfte und Teamleitungen, die noch Informationen für Gespräche in ihren Teams benötigen, bieten wir folgende Online-Veranstaltung an:
Am Mittwoch, 12. Januar, um 18 Uhr stellt Professor Mathias Pletz, Direktor des Instituts für Infektionsmedizin und Krankenhaushygiene, aktuelle Daten vor, die bei der persönlichen Nutzen-Risiko-Analyse einer Impfung weiterhelfen können. Im Anschluss an die Präsentation können Fragen gestellt werden. Die Veranstaltung ist auf 45 Minuten angelegt, Sie können problemlos von zu Hause aus daran teilnehmen.
Bereits im Vorfeld der Veranstaltung können Sie Ihre Fragen rund um das Thema COVID-Impfung senden an:
Zum Zoom-Meeting am Mittwoch um 18 Uhr gelangen Sie über diesen Link:
https://uni-jena-de.zoom.us/j/66104967845
Meeting-ID: 661 0496 7845
Kenncode: 069685
Schnelleinwahl mobil
+496938079884,,66104967845#,,,,*069685# Deutschland
+496950500951,,66104967845#,,,,*069685# Deutschland
Einwahl nach aktuellem Standort
+49 69 3807 9884 Deutschland
+49 69 5050 0951 Deutschland
+49 69 5050 0952 Deutschland
+49 695 050 2596 Deutschland
+49 69 7104 9922 Deutschland
+49 69 3807 9883 Deutschland
Meeting-ID: 661 0496 7845
Kenncode: 069685
Ortseinwahl suchen: https://uni-jena-de.zoom.us/u/cd0mvdtfct
Im Nachgang dieser Veranstaltung werden wir die Antworten und aktuellsten Daten rund um die Impfung für Sie zum Nachlesen und in kurzen Videos aufbereiten.
Für individuelle Beratungsgespräche steht weiterhin auch der AMD zur Verfügung. Schreiben Sie hierfür bitte eine Mail an mit dem Betreff „Impfberatung“.
Testpflicht vor Dienstbeginn
Wie bereits angekündigt, ist ab heute jeder ungeimpfte Mitarbeiter dazu verpflichtet, sich vor Arbeitsbeginn zu testen und ein negatives Testergebnis vorzulegen. Wir möchten nochmals betonen, dass es sich hierbei um eine gesetzliche Vorgabe handelt, die wir nicht umgehen können.
Davon unabhängig haben alle Mitarbeiter – geimpfte wie ungeimpfte – das Recht, zwei kostenlose Selbsttests pro Woche zu erhalten.
Noch eine Bemerkung zu den Tests: Alle am UKJ verwendeten Tests erfüllen die notwendigen Sensitivitätskriterien – insbesondere auch in Bezug auf die Omikron-Variante.
Aktuelle Zahlen UKJ
Insgesamt behandeln wir heute am UKJ 46 Corona-Patienten.
- Auf den Corona-Normalstationen betreuen wir heute insgesamt 17 Patienten mit einer SARS-CoV-2-Infektion.
- Auf den weiteren Normalpflegestationen betreuen wir heute 8 Patienten mit einer SARS-CoV-2-Infektion.
- Intensivmedizinisch werden aktuell 14 Patienten mit einer gesicherten SARS-CoV-2-Infektion behandelt, davon 11 mit einer ECMO.
- Auf der COVID-IMC werden 6 Patienten mit einer bestätigten COVID-Infektion behandelt.
- Die Kinderklinik betreut derzeit einen COVID-positiven Patienten.
Für weitere Fragen können Sie unseren AMD unter 39 81 03 oder die Corona-Hotline unter 39 12 90 anrufen.
Nutzen Sie darüber hinaus gerne unsere aktuelle UKJ-Coronaseite HIER.
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Otto W. Witte
Medizinischer Vorstand
7. Januar
Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
die Zahl der COVID-19-Patienten auf unseren Stationen ist zurzeit stabil: Leider ist das die Ruhe vor dem Sturm. Inzwischen steigt die Zahl der Neuinfektionen – auch in Thüringen – schon wieder an. Dieser Anstieg ist im Moment am deutlichsten im Norden Deutschlands – aufgrund des Anstiegs der Infektionen mit der Omikron-Variante. Wie schnell die Omikron-Welle uns erreicht, wissen wir nicht genau, vermutlich in der nächsten oder übernächsten Woche, dann aber sehr schnell.
Wir wissen auch nicht, wie stark die Belastung des Krankenhauses sein wird: Die offiziellen Planungsstellen des Bundes in Berlin sehen aber auch die Gefahr, dass es in einigen Bereichen zu großen Personalausfällen kommen kann. Dies auch deswegen, weil diese Variante infektiöser ist und sich deshalb schnell in kleinen Gruppen verbreiten kann, in denen man keine Maske trägt – und in solchen Gruppen sind wir ja alle privat, und zum Teil auch beruflich. Darüber hinaus werden sich vermutlich auch viele Geimpfte infizieren, wenngleich für diese das Risiko einer sehr schwerwiegenden Erkrankung deutlich niedriger ist. Ein Grund dafür ist die sogenannte T-Zellimmunität – die die schwerwiegenden Organmanifestationen verhindert –, die nach der Impfung auch für die Omikron-Variante sehr gut erhalten ist, während die Antikörper – die die frühe Infektion insbesondere auch im Nasen-Rachenraum verhindert – gegen die Omikron-Variante nicht so effektiv wirken.
Gesetzlich vorgeschriebene Impfpflicht
Ich habe Sie in einer vorhergehenden Email über die gesetzlich vorgeschriebene Impfpflicht im Gesundheitsbereich informiert. Diese Impfpflicht beschäftigt nicht nur uns, sondern auch viele Mitarbeiter, Nicht-Geimpfte wie Geimpfte, seitdem diese politische Entscheidung gefallen ist (Alle Beschäftigten in Einrichtungen des Gesundheits- und Pflegebereichs müssen bis zum 15. März 2022 vollständig gegen COVID-19 geimpft sein – was auch bedeutet, dass alle UKJ-Beschäftigten bis zu diesem Tag einen vollständigen Impfschutz oder einen Genesenen-Nachweis vorweisen müssen, der nicht älter als sechs Monate ist.) Tatsächlich ergeben sich hieraus Fragen, die wir auch noch nicht alle beantworten können. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt dazu folgendes:
Ich möchte mich an dieser Stelle nochmal bei allen Mitarbeitenden für Ihr Engagement und Ihre leidenschaftliche Arbeit in den vergangenen Jahren bedanken! Eines der größten Stärken des UKJ waren und sind Sie – die Mitarbeitenden, die als Kolleginnen und Kollegen eng zusammenarbeiten, sich unterstützen und viele Herausforderungen gemeinsam meistern. Gern möchten wir nach vielen guten Jahren der Zusammenarbeit den Weg auch zukünftig gemeinsam mit allen von Ihnen weitergehen: Wir brauchen Sie alle! Dieser Weg ist aber an Bedingungen geknüpft, die uns vorgegeben werden. Die von der Politik formulierten Bedingungen gelten für uns wie für jede andere Einrichtung im Gesundheits- und Pflegebereich.
Gern möchten wir mit Ihnen ins Gespräch kommen, offene Fragen zur Impfung und zu den anstehenden Neuerungen besprechen und auf Ihre Ängste und Sorgen eingehen. Es ist uns wichtig, niemanden von Ihnen zu verlieren. In der kommenden Woche werden wir Ihnen daher verschiedene Formate zum Austausch vorstellen. Für diejenigen, die auf einen klassischen Impfstoff warten, arbeiten wir mit Hochdruck daran, diesen für das Universitätsklinikum zu bekommen. Nach der gegenwärtigen Information wird Novavox noch im Januar zur Verfügung stehen. Sollten sich im Zuge der weitergehenden politischen Diskussion weitere Informationen zu dieser Thematik ergeben, werden wir Sie aktuell informiert halten.
Booster-Impfung mit Moderna
Der AMD stellt ab sofort zusätzliche Termine für die Booster-Impfung in der Zeit von 13 bis 14 Uhr zur Verfügung. Hierbei handelt es sich um den Impfstoff Spikevax von Moderna, der laut STIKO vorwiegend bei über 30-Jährigen zum Einsatz kommen soll.
Aus Zulassungsstudien ist bekannt, dass Spikevax im Vergleich zu Comirnaty vor allem nach der zweiten Gabe etwas mehr Nebenwirkungen hervorruft. Dies lässt sich vordergründig auf die höhere Dosierung des Moderna-Impfstoffs zurückführen. Mit der Verringerung der Dosis wirkt man dieser etwas höheren Nebenwirkungsrate entgegen, ohne den Effekt der Auffrischung zu beeinträchtigen. Die Auffrischungsimpfung mit Moderna erfolgt am UKJ daher jetzt entsprechend der RKI-Empfehlung mit der halben Dosis. In einer großen schwedischen Studie konnte gezeigt werden, dass der Impfschutz bei Moderna sogar länger anhält als bei einer Impfung mit Biontech. Zögern Sie also nicht, eine anstehende Boosterung mit Spikevax von Moderna durchzuführen. Über DOSIS (DOSIS > Qualifikation > Bildungsangebote UKJ > Fort- und Weiterbildung Mitarbeiter UKJ > COVID-19 Schutzimpfung) können Sie sich hierfür anmelden.
Bei Fragen lassen Sie sich gern vom AMD beraten. Schreiben Sie hierfür bitte eine Mail an mit dem Betreff „Impfberatung“.
Testzentrum in Betrieb
Wie bereits berichtet, hat am UKJ ein öffentliches, zertifiziertes Corona-Testzentrum seinen Betrieb aufgenommen. Es ist im Bürocontainer an der Straße „Am Klinikum“ untergebracht – in unmittelbarer Nähe zu den Klinikgebäuden A und E, gegenüber dem Parkhaus. In der Vorbereitung dieses Testzentrums haben wir versucht, dieses für die Mitarbeiter möglichst komfortabel zu gestalten; bei den Kollegen und Kolleginnen, die dafür Ihren Arbeitsplatz dort aufgeben mussten, möchten wir uns bedanken. Anders als die bisherigen Tests am Arbeitsplatz sind die Tests im Testzentrum auch außerhalb des Klinikums überall gültig und können direkt in die Corona-App auf dem Handy eingelesen werden.
Geöffnet ist das Testzentrum zunächst täglich von 5.30 bis 10.30 Uhr sowie von 13.00 bis 17.00 Uhr.
Ab Montag, 10. Januar 2022, werden keine beaufsichtigten Antigenschnelltests am Arbeitsplatz mehr stattfinden. Alle ungeimpften, nicht genesenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen dann dieses oder ein anderes zertifiziertes Testzentrum aufsuchen.
Das gilt für alle ungeimpften Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – sowohl in patientennahen als auch in patientenfernen Bereichen.
Ab Montag werden nur noch Testergebnisse aus zertifizierten Testzentren zur Aufnahme der Tätigkeit am UKJ anerkannt, die nicht älter als 24 Stunden sind. Der jeweilige Leiter der Struktureinheit ist für die Kontrolle der Testergebnisse verant-wortlich.
HIER können Sie einen Termin im Testzentrum buchen.
Eine Übersicht aller anderen Testmöglichkeiten in Jena finden Sie HIER.
Ich möchte an dieser Stelle noch einmal betonen, dass wir – wie alle anderen Einrichtungen im Gesundheitswesen in Deutschland auch – zu diesem Vorgehen gesetzlich verpflichtet sind. Es handelt sich also nicht um eine UKJ-eigene Regelung. Unser bisheriges Vorgehen mit der Testung am Arbeitsbereich war eine Übergangsregelung, da das Testzentrum noch nicht zur Verfügung stand und wir es nicht für vertretbar hielten, alle Betroffenen an andere, in der Stadt befindliche Testzentren zu verweisen. Aus rechtlichen Gründen dürfen wir diese Übergangsregelung nicht fortsetzen.
Was ändert sich für Geimpfte und Genesene?
Geimpfte und genesene Mitarbeiter dürfen das neue Testzentrum nutzen. Sie können aber auch weiterhin Schnelltests in Eigenregie durchführen, die Ergebnisse in ihrem Testtagebuch dokumentieren (Informationen dazu HIER) und dieses einmal monatlich ihrem Vorgesetzten vorlegen.
Was passiert, wenn ein Schnelltest positiv ist?
Wenn Ihr Schnelltest positiv ausfällt (egal, ob das Testergebnis im Testzentrum oder beim Selbsttest festgestellt wurde), müssen Sie davon ausgehen, dass Sie hochinfektiös sind. Vermeiden Sie jeden weiteren Kontakt, betreten Sie die Klinikgebäude nicht, treten Sie Ihren Dienst nicht an und begeben Sie sich in häusliche Quarantäne. Melden Sie sich umgehend telefonisch beim Arbeitsmedizinischen Dienst unter den Telefonnummern 39 81 03 oder 39 81 05, um einen Termin für einen PCR-Test zu vereinbaren.
Aktuelle Zahlen UKJ
Insgesamt behandeln wir heute am UKJ 52 Corona-Patienten.
- Auf den Corona-Normalstationen betreuen wir heute insgesamt 17 Patienten mit einer SARS-CoV-2-Infektion.
- Auf den weiteren Normalpflegestationen betreuen wir heute insgesamt 9 Patienten mit einer SARS-CoV-2-Infektion.
- Intensivmedizinisch werden aktuell 14 Patienten mit einer gesicherten SARS-CoV-2-Infektion behandelt, davon 10 mit einer ECMO.
- Auf der COVID-IMC werden 9 Patienten mit einer bestätigten COVID-Infektion behandelt.
- Die Kinderklinik betreut derzeit einen COVID-positiven Patienten. Auf der Kinderintensivstation werden 2 COVID-Patient behandelt.
Für weitere Fragen können Sie unseren AMD unter 39 81 03 oder die Corona-Hotline unter 39 12 90 anrufen.
Nutzen Sie darüber hinaus gerne unsere aktuelle UKJ-Coronaseite HIER.
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Otto W. Witte
Medizinischer Vorstand
3. Januar
Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
während der zurückliegenden Feiertage hat sich die Lage am UKJ etwas entspannt. Die niedrigeren Zahlen an COVID-19-Patienten erklären sich jedoch vor allem dadurch, dass es zurzeit gut gelingt, intensivpflichtige COVID-19-Patienten in anderen Thüringer Krankenhäusern unterzubringen.
Leider ist die jetzige Ruhe trügerisch. Die Omikron-Variante breitet sich in Deutschland bereits in den Metropolen mit Flughäfen aus. Früher oder später wird diese Variante auch Thüringen erreichen. Studien belegen, dass eine Impfung auch hier deutlich vor schweren Verläufen schützt: Die Daten zeigen, dass eine Booster-Impfung die Effektivität der Impfung (mit Biontech oder Moderna) gegen symptomatische Omikron-Infektionen von 34 auf 76 Prozent steigert. Das verbleibende Risiko einer Krankenhauseinweisung durch Omikron wird noch einmal halbiert. Daher unser dringender Appell: Lassen Sie sich impfen beziehungsweise boostern.
Ich habe etliche Gespräche mit Mitarbeitern geführt, die bisher der Impfung gegenüber skeptisch waren. Natürlich wissen wir, dass die meisten nicht militante Impfgegner sind, sondern sich bisher nur nicht entscheiden konnten. Aber auch diejenigen, die sich nicht impfen lassen, treffen eine aktive Entscheidung! Tatsächlich werden über vielfältige Kontakte und Medien Argumente und Pseudo-Argumente verbreitet, bei denen es am Ende auch dem informierten Laien schwerfallen mag, zwischen richtigen und falschen, wichtigen und unwichtigen Aussagen zu unterscheiden. Wenn das so ist: Vertrauen Sie doch den Fachleuten, die wir vor Ort haben: Diese haben sich nicht nur alle impfen und boostern lassen, sondern empfehlen auch allen nachdrücklich eine Impfung!
Der Arbeitsmedizinische Dienst bietet weiterhin Impftermine an, für die Sie sich über DOSIS (DOSIS > Qualifikation > Bildungsangebote UKJ > Fort- und Weiterbildung Mitarbeiter UKJ > COVID-19 Schutzimpfung) anmelden können.
Außerdem bietet das Land Thüringen an unterschiedlichen Standorten in den kommenden Tagen zahlreiche Sonderimpftermine ohne Voranmeldung an. Die Übersicht finden Sie HIER.
Neues Testzentrum am UKJ gestartet
Heute Mittag hat am UKJ ein öffentliches, zertifiziertes Corona-Testzentrum seinen Betrieb aufgenommen. Es ist im Bürocontainer an der Straße „Am Klinikum“ untergebracht – in unmittelbarer Nähe zu den Klinikgebäuden A und E, gegenüber dem Parkhaus.
Geöffnet ist es zunächst täglich von 5.30 bis 10.30 Uhr sowie von 13.00 bis 17.00 Uhr.
Was ändert sich für ungeimpfte, nicht genesene Mitarbeiter?
Allen ungeimpften, nicht genesenen Mitarbeitern wird empfohlen, dieses Testzentrum ab sofort zu nutzen. Die beaufsichtigten Antigentests vor Dienstantritt auf den Stationen und in den Struktureinheiten werden ab dem kommenden Montag eingestellt. Alle ungeimpften, nicht genesenen Mitarbeiter müssen dann dieses neue Testzentrum oder ein anderes zertifiziertes Testzentrum aufsuchen. Eine Übersicht aller Testmöglichkeiten in Jena finden Sie HIER.
Was ändert sich für geimpfte und genesene Mitarbeiter?
Geimpfte und genesene Mitarbeiter (aber auch Patienten oder Angehörige) dürfen das neue Testzentrum nutzen. Sie können aber auch weiterhin Schnelltests in Eigenregie durchführen, die Ergebnisse in ihrem Testtagebuch dokumentieren (Informationen dazu HIER) und dieses einmal monatlich ihrem Vorgesetzten vorlegen.
Wie können Mitarbeiter das Testzentrum nutzen?
- Buchung des Testtermins über: https://testor.app/booking/location/3c1Bk6VJtp7TUQaKnmSf
- Termin auswählen und persönliche Daten eingeben (hierbei muss angegeben werden, ob das Testergebnis auf die Corona-Warn-App übermittelt werden soll); Termine können jeweils für die nächsten 10 Tage gebucht werden
- Buchungsbestätigung per E-Mail mit QR-Code wird an das Smartphone des Mitarbeiters übermittelt
- QR-Code muss vor Ort im Testzentrum vorgezeigt werden
- Der getestete Mitarbeiter erhält ein Etikett mit einem PIN-Code
- Maximal 15 Minuten nach dem Abstrich kommt per Mail ein verschlüsseltes pdf-Dokument, das mit dem PIN-Code geöffnet werden kann
- Das Testzertifikat mit QR-Code kann ausgedruckt bzw. heruntergeladen werden. Bei der Terminbuchung kann angekreuzt werden, dass das Zertifikat automatisch an die Corona-Warn-App übermittelt wird. Wir empfehlen diesen Weg zu nutzen, da Sie ohne Aufwand in einer App sowohl Impf- als auch Teststatus jederzeit griffbereit haben.
Das Testzertifikat ist auch außerhalb des UKJ für andere Zwecke gültig.
Sie dürfen Ihre Arbeitsstelle nur mit einem negativen Testergebnis betreten. Sollte der Schnelltest also vor der Arbeit erfolgen, müssen 15 Minuten bis zur Übermittlung des Testergebnisses eingeplant werden.
Legen Sie das negative Testergebnis wie bisher bei Dienstantritt Ihrem unmittelbaren Vorgesetzten vor.
Da in der Startwoche die Anzahl der zu testenden Mitarbeiter noch nicht exakt bekannt ist, empfehlen wir, den Test nach Dienstschluss für dieselbe Schicht am Folgetag durchzuführen. So verhindern wir in der Anfangsphase Staus vor dem Testzentrum zu Dienstbeginn. Der Test ist 24 Stunden gültig.
Was passiert, wenn ein Schnelltest positiv ist?
Wenn Ihr Schnelltest positiv ausfällt (egal, ob das Testergebnis im Testzentrum oder beim Selbsttest festgestellt wurde), müssen Sie davon ausgehen, dass Sie hochinfektiös sind. Vermeiden Sie jeden weiteren Kontakt, betreten Sie die Klinikgebäude nicht, treten Sie Ihren Dienst nicht an und begeben Sie sich in häusliche Quarantäne. Melden Sie sich umgehend telefonisch beim Arbeitsmedizinischen Dienst unter den Telefonnummern 9-39 81 03 oder 9-39 81 05, um einen Termin für einen PCR-Test zu vereinbaren.
Aktuelle Zahlen UKJ
Insgesamt behandeln wir heute am UKJ 58 Corona-Patienten.
- Auf den Corona-Normalstationen betreuen wir heute insgesamt 21 Patienten mit einer SARS-CoV-2-Infektion.
- Auf den weiteren Normalpflegestationen betreuen wir heute insgesamt 7 Patienten mit einer SARS-CoV-2-Infektion.
- Intensivmedizinisch werden aktuell 17 Patienten mit einer gesicherten SARS-CoV-2-Infektion behandelt, davon 11 mit einer ECMO.
- Auf der COVID-IMC werden 9 Patienten mit einer bestätigten COVID-Infektion behandelt.
- Auf der Kinderintensivstation werden 3 COVID-Patient behandelt.
- Die Klinik für Geburtsmedizin hat heute 1 COVID-positive Patientin.
Für weitere Fragen können Sie unseren AMD unter 39 81 03 oder die Corona-Hotline unter 39 12 90 anrufen.
Nutzen Sie darüber hinaus gerne unsere aktuelle UKJ-Coronaseite HIER.
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Otto W. Witte
Medizinischer Vorstand