Update des Vorstands 2023
Hier finden Sie alle Corona-Updates des Vorstands zum Nachlesen. Diese werden Ihnen auch immer per E-Mail zugesandt. Bitte nutzen Sie unser Archiv 2022, Archiv 2021 bzw. Archiv 2020 für ältere Meldungen.
7. März
Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
seit dem 1.3.2023 gilt bundesweit ein neues Infektionsschutzgesetz. Dies erlaubt uns nun weitgehende Normalisierungen der Situation. Selbstverständlich können insbesondere dann, wenn es zu nosokomialen Infektionen kommt, Sonderregelungen für Bereiche der Klinik angeordnet werden.
Tragen eines MNS von Mitarbeitenden
Die generelle Verpflichtung zum Tragen der Masken für unsere Mitarbeitenden besteht ab sofort nicht mehr.
Davon unberührt sind laut Hygieneplan selbstverständlich die Regelungen zum Umgang mit infektiösen Patienten und die dringende Empfehlung, in Bereichen mit vulnerablen Patienten, z.B. Onkologie oder Geriatrie, im direkten Kontakt weiter einen MNS zu tragen.
Außerdem: Wer Symptome einer Erkältung hat, sich aber arbeitsfähig fühlt, wird dringend gebeten, im Dienst eine Maske zu tragen.
Selbstverständlich können diejenigen, die eine Maske bei der Arbeit tragen möchten, dies weiter tun.
Tragen eines MNS von Patienten
Ambulante Patienten tragen, wie auch in Arztpraxen, während des gesamten Aufenthaltes weiterhin Maske. Der nötige Abstand im Wartebereich ist einzuhalten.
Stationäre Patienten tragen bis zur Aufnahme ins Zimmer eine Maske.
Testungen für Patienten und Personal
Für stationäre Patienten gilt weiterhin: Aufnahmescreening und Verlaufsscreening, das bedeutet Antigen- oder PCR-Test bei Aufnahme am 1. Tag sowie PCR an Tag 5 und wöchentlich.
Für die Beschäftigten gilt:
- Wer symptomatisch krank ist,egal wodurch, bleibt zuhause. Eine Testung ist nicht notwendig. Wer danach zwei Tage ohne Symptome ist, kann wieder zur Arbeit kommen.
- Wer leicht symptomatisch („Kratzen im Hals“) ist und sich arbeitsfähig fühlt, darf in nichtvulnerablen Bereichen arbeiten und trägt MNS.
- Wer asymptomatisch positiv ist, darf in nichtvulnerablen Bereichen arbeiten und trägt MNS.
Diese Teststrategie gilt vorerst bis zum 7. April.
Schwangere Mitarbeiterinnen
Der patientennahe Einsatz kann wieder analog zu den Regelungen vor der Pandemie in individueller Absprache und nach Einschätzung des Betriebsarztes erfolgen.
Entisolierung von Patienten nach SARS-CoV-2-Infektion
Die Isolationspflicht aller SARS-CoV-2-infizierten Patienten bleibt bestehen. Frühestens 10 Tage nach Symptombeginn/Nachweisdatum kann entisoliert werden, wenn
- die Patienten mindestens 48 Stunden symptomfrei sind (bzw. eine nachhaltige Besserung der akuten COVID-19-Symptomatik zeigen) und
- zwei negative PCR-Untersuchungen im Abstand von 24 Stunden vorliegen bzw. die CT-Werte der PCR-Untersuchungen über 30 liegen und
- zusätzlich der professionelle Antigen-Schnelltest negativ ausfällt.
Grundsätzlich ist eine Verlängerung der Einzelzimmerisolierung auf der Station natürlich möglich und geboten, wenn seitens der behandelnden Ärzte der Verdacht auf Ansteckung stark immunsupprimierter Mitpatienten gegeben ist.
Besuchsregelung
Die bereits in der vergangenen Woche kommunizierte Lockerung unserer Besucherregel bleibt so bestehen: Für Besucher ist die 3-G-Regel weggefallen. Die Maskenpflicht bleibt jedoch bis auf weiteres bestehen, ebenso wie die Besuchszeiten zwischen 15 und 19 Uhr. Die maximale Besucheranzahl pro Patient haben wir von bisher einem auf nun zwei Besucher für max. 2 Stunden erhöht.
Die Dokumentation von Besuchern am Empfang fällt weg.
Für Fragen zu Corona können Sie unseren AMD unter 39 81 03 anrufen.
HIER gelangen Sie zu den Seiten der Krankenhaushygiene.
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Otto W. Witte
Medizinischer Vorstand
27. Februar
Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
heute berichte ich Ihnen lediglich über eine Änderung der Besucherregelung. Weitere Änderungen unserer Regel kann ich Ihnen wahrscheinlich am Montag der kommenden Woche mitteilen.
Anpassung der Besuchsregelung
Ab sofort fällt für Besucher die 3-G-Regel weg. Die Maskenpflicht bleibt jedoch auch hier bestehen. Zudem bleiben die Besuchszeiten zwischen 15 und 19 Uhr bestehen. Die maximale Besucheranzahl pro Patient erhöhen wir von bisher 1 auf nun 2 Besucher für max. 2 Stunden.
Die Dokumentation von Besuchern am Empfang fällt ab sofort weg.
Für Fragen zu Corona können Sie unseren AMD unter 39 81 03 anrufen.
HIER gelangen Sie zu den Seiten der Krankenhaushygiene.
HIER gelangen Sie zu unserem Corona-FAQ mit zahlreichen weiteren Informationen rund um das Thema. Diese Seite erreichen Sie auch von einem Rechner außerhalb des UKJ-Netzes.
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Otto W. Witte
Medizinischer Vorstand
23. Januar
Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
erfreulicherweise haben wir die letzte Infektionswelle gut überstanden. Herzlichen Dank an alle, die auch über die Feiertage dafür gesorgt haben, dass unsere Patienten weiter versorgt werden konnten. Hoffen wir, dass in den kommenden Wochen nicht noch eine zweite Influenza/RSV/Covidwelle kommt.
Gleichwohl wollen wir wieder mehr Normalität wagen: Ab sofort ist das Tragen eines MNS in Bereichen ohne unmittelbaren Patienten-Kontakt (wie Forschung, Vorklinik und Verwaltung) nicht mehr verpflichtend. Für Lehrveranstaltungen im Haupthaus gilt: MNS tragen bis zur Hörsaaltür, innerhalb des Hörsaals, soweit die Veranstaltung ohne Patientenvorstellung geplant ist, kann der MNS abgenommen werden.
Diese Lockerung ist selbstverständlich freiwillig. Wer sich weiterhin vor Infektionen schützen möchte oder gar muss, trägt den MNS weiter; auch sollten alle, die Erkältungssymptome haben, die Maske weiter tragen (das sollten wir uns eigentlich auch langfristig angewöhnen)!
Der MNS ist im Umgang mit Patienten weiter zu tragen. Wir sind (medizinisch, aber auch rechtlich) verpflichtet, die Patienten, die ja vielfach besonders gefährdet sind, effektiv zu schützen!
Vor wenigen Tagen publizierte die WHO eine Empfehlung zum Maskeneinsatz, an der Prof. Mathias Pletz, Direktor unsers Instituts für Infektionsmedizin und Krankenhaushygiene, mitgewirkt hat: Diese empfiehlt den Einsatz der Maske weiter für vulnerable Gruppen, schlecht ventilierte und überfüllte Innenräume sowie für Menschen, die kürzlich einen Kontakt zu SARS-CoV-2 Infizierten hatten.
Die WHO verweist zudem auf eine neue internationale Studie, die zeigt, dass der chirurgische Mund-Nase-Schutz in den allermeisten Situationen (Ausnahmen sind „aerosol generating procedures“ wie Intubation oder Bronchsokopie) nicht signifikant weniger schützt als eine FFP2 Maske (https://www.acpjournals.org/doi/10.7326/M22-1966).
Wissenswertes zu den Virus-Varianten:
Omikron teilt sich derzeit weiter in Subvarianten auf. Die neue XBB-Variante wurde im Dezember erstmalig in Thüringen und im Januar auch in Jena nachgewiesen. Labor-Daten zeigen zwar, dass diese Variante die Antikörperantwort aus vorherigen Infektionen und der Impfung teilweise unterlaufen kann. Die T-Zell-Immunität aus Impfung und vorherigen Infektionen erfasst allerdings auch die XBB Variante zuverlässig und verhindert somit vielleicht nicht jede Ansteckung, dafür aber schwere Verläufe (https://www.news-medical.net/news/20221221/T-cell-immunity-remains-effective-against-SARS-CoV-2-Omicron-subvariants.aspx). Es gibt demzufolge bislang auch keine Daten, dass diese Variante zu schwereren Verlaufen führt. In Deutschland sinken die Inzidenzen derzeit trotz der Ausbreitung von XBB.
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Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Otto W. Witte
Medizinischer Vorstand
3. Januar
Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
zunächst einmal wünsche ich Ihnen für das Jahr 2023 Gesundheit, Kraft und Zufriedenheit. Herzlichen Dank an alle Beschäftigten für deren Einsatz während der Feiertage. Dadurch sind wir gut durch den Jahreswechsel gekommen. Bei uns sind auch feuerwerksbedingt Verletzte und teils Schwerverletzte eingeliefert worden.
Leider hat sich die Gesamtsituation bisher nur teilweise entspannt. Besonders in der ZNA ist das Patientenaufkommen weiter hoch; hier ist es weiter sehr wichtig, dass die Übernahmen ins Haus rasch erfolgen. Wir konnten auch wieder mehr Betten in Betrieb nehmen; der allgemeine Aufnahmestopp für elektive Patienten ist damit vorbei.
Insgesamt sind wir zuversichtlich, dass diese Infektionswelle in absehbarer Zeit rückläufig sein wird.
Einrichtungsbezogene Impflicht entfällt, Nachweispflicht weiterhin gültig
Wie Ihnen sicherlich bekannt ist, endete im Dezember 2022 die einrichtungsbezogene Impfpflicht gegen das Coronavirus.
Allerdings gilt weiterhin eine Nachweis- bzw. Testpflicht für nicht oder unvollständig geimpfte Mitarbeiter. Das heißt,
- Mitarbeiter mit einem vollständigen Schutz müssen sich lediglich bei Symptomen testen.
- Mitarbeiter, die keinen vollständigen Impfschutz nachweisen können, sind weiterhin verpflichtet, sich drei Mal pro Arbeitswoche (Mo, Mi, Fr) zu testen.
Ein vollständiger Impfschutz besteht nach drei Ereignissen. Das bedeutet entweder
- drei Impfungen oder
- zwei Einzelimpfungen in Kombination mit einer durchgemachten und mittels PCR-Test nachgewiesenen Infektion.
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Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Otto W. Witte
Medizinischer Vorstand