Palliativversorgung
Palliativpflege beginnt nicht erst am Ende des Lebens, sondern kann schon mit Diagnosestellung, wenn eine auf Heilung ausgerichtete Behandlung nicht mehr möglich ist, einsetzen.
Palliativpflege ist in allen Bereichen möglich, wo Pflege stattfindet. Sowohl in der Akutpflege im Krankenhaus, auf der Intensivstation, in der stationären Altenpflege, in der ambulanten Pflege als auch auf Palliativstationen und in stationären Hospizen ist die Pflege und Begleitung von Menschen mit einer begrenzten Lebenszeit und allen damit zusammenhängenden Problemen eine besondere Herausforderung für alle Beteiligten. Schwerpunkte der Palliativversorgung sind die Erhaltung und Verbesserung der Lebensqualität durch Symptomkontrolle und -linderung. Begleitend dazu gehören die psychologische, soziale und spirituelle Betreuung der Patienten und ihrer Angehörigen.
Diese berufsbegleitende Weiterbildung soll Sie befähigen, den schwerstkranken Menschen und seine Familie in der jeweiligen individuellen Lebenssituation zu pflegen und zu begleiten, spezielle pflegerische Maßnahmen zur Symptomlinderung einzusetzen, gezielt palliativ-pflegerische Beratung zu leisten sowie bedürfnisorientierte Handlungskonzepte zu entwickeln. Darüber hinaus sollen Sie Ihre eigenen Verhaltensweisen und Einstellungen kritisch reflektieren und Ihre Selbstpflegekompetenz stärken.
Wichtige Informationen:
Bewerbungen für externe Bewerber/Innen fortlaufend möglich.
- nächster Kursbeginn: 1. Februar 2021
- Der Weiterbildungslehrgang beginnt jährlich.
- Dauer: mindestens ein, höchstens drei Jahre
- Die Anzahl der Teilnehmer pro Lehrgang ist auf 18 limitiert.
- Lehrgangsgebühr: 1900 Euro, Teilzahlung möglich
Voraussetzungen
- zugelassen wird, wer die Berufserlaubnis nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nummer 1 oder 2 des Krankenpflegegesetzes oder nach § 1 des Altenpflegegesetzes besitzt und nachweist
- Berufserlaubnis zur/zum „Krankenschwester, -pfleger, Kinderkrankenschwester, -pfleger, Gesundheits- und Krankenpflegerin, Gesundheits- und Krankenpfleger, Gesundheits- und Kinderkrankenkrankenpflegerin, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger, Altenpflegerin oder Altenpfleger“
- nach Erteilung der Berufserlaubnis Nachweis einer mindestens zweijährigen Berufserfahrung
Inhalt
Theoretischer Unterricht
250 Stunden im Blocksystem von 3-5 Tagen
Der theoretische Unterricht besteht aus 6 Modulen, die jeweils mit einem Leistungsnachweis abschließen (lt. Thüringer Verordnung zur Durchführung der Weiterbildungen in den Pflegefachberufen vom 24. Januar 2010, zuletzt geändert am 04. Dezember 2014).
Der theoretische Unterricht findet hauptsächlich in den Räumlichkeiten des Universitätsklinikums Jena statt.
Praktikum
160 Stunden auf einer Palliativstation und/oder in einem stationären Hospiz
Prüfungen und Zeugnis
Modulabschlüsse und Leistungsnachweise
Jedes Modul schließt mit einem Leistungsnachweis ab. Dieser wird in Form einer schriftlichen Ausarbeitung, einer praktischen Übungssequenz, Fallbesprechungen, Teambesprechungen erbracht.
Schriftliche Prüfung
Erstellen eines Praktikumsberichtes anhand vorgegebener Kriterien (Hausarbeit)
Mündliche Prüfung
Falldarstellung und -besprechung
Zeugnis
Nach erfolgreichem Abschluss wird ein anerkanntes Zeugnis nach dem Thüringer Weiterbildungsgesetz ausgestellt.
Bewerbung
Interne Bewerber
Mitarbeiter/Innen des Universitätsklinikums Jena beachten die interne Ausschreibung im Stellenportal des UKJ.
Bewerbung erfolgt ausschließlich über das IT-Anmeldeportal DOSIS: http://portal.dosis-jena.de
(Qualifikation → Pflege Weiterbildung → Bewerbungspflichtige Weiterbildung SS 20 → Pflegefachkraft in der Palliativversorgung)
Externe Bewerber senden Ihre Bewerbungsunterlagen an
Universitätsklinikum Jena
Pflegedirektion
Herr Dr. Norbert Hebestreit
Bachstraße 18
07740 Jena
Bewerbungsunterlagen
- Bewerbungsschreiben
- Lebenslauf
- Zeugnis der Gesundheits- und Krankenpflegeausbildung, Krankenpflege- bzw. Kinderkrankenpflegeausbildung(beglaubigte Kopie)
- Berufserlaubnis (beglaubigte Kopie)
- Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde (beglaubigte Kopie)
- Stellungnahme des Arbeitgebers zur Sicherung der Freistellung, Bestätigung der persönlichen Eignung, Angabe zur Teil- bzw. Vollzeitbeschäftigung und Kostenübernahmeerklärung