Intermediate Care Pflege
Die Weiterbildung befähigt die Teilnehmenden, Patienten entsprechend dem allgemein anerkannten Stand pflegewissenschaftlicher, medizinischer und weiterer bezugswissenschaftlicher Erkenntnisse zu pflegen.
Sie begegnen komplexen beruflichen Situationen mit individuellem Handeln, indem fachliche, personale, soziale und methodische Kompetenzen vertieft und erweitert werden. Selbstständigkeit und Selbstbestimmung der Patienten werden ebenso wie ihre familiären, sozialen, spirituellen und kulturellen Aspekte einbezogen.
Wichtige Informationen
Der Weiterbildungslehrgang beginnt jährlich. Bewerbungen für externe Bewerber/Innen fortlaufend möglich.
- Nächster Kursbeginn: noch offen
- Bewerbungsende: -
- Lehrgangsgebühr: 1700 Euro
- Teilzahlung ist möglich
- Dauer: mindestens ein, höchstens vier Jahre
Voraussetzungen
- Abgeschlossene Berufsausbildung als Krankenschwester/-pfleger, Gesundheits- und Krankenpfleger/in, Kinderkrankenschwester/-pfleger, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in
- Mindestens sechsmonatige Tätigkeit in der Intermediate Care Pflege oder der Intensiv- und Anästhesiepflege oder der Pädiatrischen Intensiv- und Anästhesiepflege
Inhalt
Die berufsbegleitende Weiterbildung setzt sich aus theoretischen und praktischen Anteilen zusammen.
Theoretische Weiterbildung mit mindestens 360 Stunden
Die theoretische Weiterbildung erfolgt in Basis- und Fachmodulen als Blockwochensystem, sowie in Form von selbstgesteuertem Lernen. Nach erfolgreichem Abschluss eines jeden Moduls erhalten die Teilnehmer eine Modulbescheinigung.
- Basismodul 1 Berufliche Grundlagen anwenden, Entwicklungen initiieren und gestalten
- Fachmodul 1 Kernaufgaben in der Intermediate Care Pflege wahrnehmen
- Fachmodul 2 Spezielle Pflege- und Behandlungsmaßnahmen von Patienten auf der Intermediate-Care-Station kompetent unterstützen, durchführen und evaluieren
- Fachmodul 3 Besondere Pflegesituationen in der Intermediate Care Pflege bewältigen
Praktische Weiterbildung mit mindestens 900 Stunden
Der praktische Teil der Weiterbildung erfolgt in der eigenen Einrichtung und/oder bei einem Kooperationspartner (LINK) im jeweils stations-/abteilungsüblichen Schichtdienst.
Qualifizierte Praxisanleiter/innen begleiten Sie und führen geplante Anleitungen durch. Der Praktische Anteil gliedert sich in Pflicht- und Wahlpraktika.
Pflichteinsatzbereiche
- mind. 300 Stunden in einer operativen Intermediate Care Einheit
- mind. 300 Stunden in einer konservativen Intermediate Care Einheit (internistische/neurologische Intensivpflege)
oder
- mind. 600 Stunden in einer interdisziplinären Intermediate Care Einheit
und
- mind. 100 Stunden auf einer operativen/konservativen oder interdisziplinären Intensivstation
Wahlpflichteinsatzbereiche
200 Stunden sind auf die vorgenannten Einsatzbereiche oder weitere Funktionsbereiche zu verteilen.
Bereiche: Anästhesie, ZNA, Palliativ
Prüfungen und Zeugnis
Modulprüfungen und praktische Leistungsnachweise
Jedes Modul wird mit einer mündlichen oder schriftlichen Prüfung abgeschlossen. Nach Teilnahme an der Modulprüfung erhalten sie eine Modulbescheinigung.
Während der Weiterbildung sind mindestens zwei praktische Leistungsnachweise zu erbringen.
Abschlussprüfungen
Die Abschlussprüfung besteht aus einem praktischen und einem mündlichen Teil.
Zeugnis
Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Sie ein anerkanntes Zeugnis der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.
HINWEIS:
Im Anschluss an die Weiterbildung Intermediate Care Pflege bieten wir Ihnen gern die Weiterbildung zum Praxisanleiter an. Sie haben damit die Möglichkeit, zusätzlich den anerkannten Abschluss als Praxisanleiter/in zu erwerben.
Bewerbung
Interne Bewerber
Mitarbeiter/Innen des Universitätsklinikums Jena beachten die interne Ausschreibung im Stellenportal des UKJ.
Externe Bewerber senden Ihre Bewerbungsunterlagen an
Universitätsklinikum Jena
Pflegedirektion
Herr Dr. Norbert Hebestreit
Bachstraße 18
07740 Jena
Bewerbungsunterlagen
- Bewerbungsschreiben, tabellarischer Lebenslauf
- Beglaubigte Zeugniskopie der (Kinder)Krankenpflegeausbildung bzw. Gesundheits- und (Kinder)Krankenpflegeausbildung
- Beglaubigte Kopie zum Führen der Berufsbezeichnung
- Bei Namensänderung nach Ausstellung der Berufserlaubnis Kopie der entsprechenden Urkunde (z.B. Heiratsurkunde)
- Externe Bewerber: Stellungnahme des Arbeitgebers zur Sicherung der Freistellung, Bestätigung der persönlichen Eignung, Angabe zur Teil- bzw. Vollzeitbeschäftigung und Kostenübernahmeerklärung