Die Höhe des Elterngeldes richtet sich nach dem Einkommen, das vor der Geburt des Kindes erzielt wurde:
In der Regel werden 67 Prozent des bereinigten Nettoeinkommens der letzten 12 Monate vor der Geburt gewährt, maximal jedoch 1800 . Das bedeutet, als Nettoeinkommen werden höchstens 2700 zugrunde gelegt. Bei Eltern, deren Nettoeinkommen vor der Geburt unter 1000 betrug, erhöht sich dieser Prozentsatz schrittweise auf bis zu 100 Prozent. Je geringer der Verdienst ausfiel, desto höher ist demnach die Elterngeldrate. Der Minimalbetrag liegt bei 300 .
Die genaue Berechnung Ihres Elterngeldes oder ElterngeldPlus erfragen sie bitte in der für sie zuständigen Elterngeldstelle.
Für Kinder, die ab dem 1. Januar 2007 geboren wurden, können Eltern, die ihre Kinder selbst betreuen und erziehen, Elterngeld beantragen. Anspruch haben alle Mütter und Väter
- deren Kinder im eigenen Haushalt leben,
- die nicht mehr als 30 Stunden pro Woche arbeiten
- und ihren Wohnsitz in Deutschland haben.
Auch Ehepartner und Lebenspartner, die das Kind des Partners nach der Geburt betreuen, können Elterngeld beantragen.
Das Elterngeld wird unabhängig von der beruflichen Statusgruppe vor der Geburt gewährt. Es erhalten Arbeitnehmer/-innen und Beamt/-innen, sowie Hausfrauen und -männer, Studierende und Erwerbslose.
Für ausländische Eltern gilt: Eltern mit einer Staatsangehörigkeit von EU-Mitgliedstaaten und der Schweiz haben einen Anspruch auf Elterngeld, wenn sie in Deutschland arbeiten oder wohnen. Eltern anderer Herkunftsländer können Elterngeld beantragen, wenn ihr Aufenthaltstitel dauerhaft ist (z.B. bei Niederlassungserlaubnis). Ist die Aufenthaltsgenehmigung oder Arbeitserlaubnis befristet, besteht kein Anspruch auf Elterngeld.
Auch bisher können Eltern Teilzeitarbeit und Elterngeld kombinieren, allerdings verlieren sie nach der bisherigen Regelung einen Teil ihres Elterngeldanspruches. Das ändert sich nun: Arbeiten Eltern während des Elterngeldbezuges in Teilzeit, bekommen sie länger ElterngeldPlus. Aus einem Elterngeldmonat werden zwei Monate ElterngeldPlus. So können Mütter und Väter ihr Elterngeldbudget besser ausschöpfen. Zudem verlängert das ElterngeldPlus den Elterngeldbezug auch über den 14. Lebensmonat des Kindes hinaus. Die Neuregelungen zum ElterngeldPlus mit Partnerschaftsbonus sowie zur Elternzeit gelten für Geburten ab dem 01.07.2015.
Vorteile
Heute können nur bis zu 12 Monate Elternzeit auf den Zeitraum zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes verschoben werden. Das wünschen sich die Eltern flexibler zum Beispiel, um die ersten Schuljahre des Kindes begleiten zu können. Deswegen können künftig bis zu 24 Monate Elternzeit zwischen dem dritten und dem achten Geburtstag des Kindes genommen werden. Eine Zustimmung des Arbeitgebers ist nicht mehr erforderlich.
Damit Unternehmen sich rechtzeitig darauf einstellen können, wird die Anmeldefrist für die Elternzeit in diesem Zeitraum auf 13 Wochen erhöht. Die Elternzeit kann außerdem in drei (statt bisher zwei) Zeitabschnitte pro Elternteil aufgeteilt werden. Aus dringenden betrieblichen Gründen können Arbeitgeber den dritten Abschnitt ablehnen. Bei der Beantragung von Teilzeit gilt die Zustimmung als erteilt, wenn der Arbeitgeber den Teilzeitantrag nicht innerhalb einer bestimmten Frist ablehnt.
Mit dem ElterngeldPlus erhalten Mütter und Väter, die frühzeitig wieder in Teilzeit in den Beruf einsteigen wollen, länger Unterstützung.
Partnerschaftlichkeit ermöglichen: Die Mehrheit der jungen Frauen und Männer mit kleinen Kindern befürwortet eine partnerschaftliche Aufteilung von familiären und beruflichen Aufgaben. Der Partnerschaftsbonus unterstützt sie dabei, ihren Wunsch umzusetzen.Flexibler Auszeiten nehmen: Durch die flexiblere Regelung der Elternzeit haben Mütter und Väter stärker die Möglichkeit, ihre Auszeiten dann zu nehmen, wenn sie dies möchten. So wird die Elternzeit stärker den Bedürfnissen der Familien gerecht.
(aus dem Magazin von „Erfolgsfaktor Familie“ - „Geht doch!“ So gelingt die Vereinbarkeit von Familie und Beruf)
Höhe des ElterngeldPlus
Die neuen ElterngeldPlus Monate sind Bezugsmonate, in denen man Elterngeld höchstens in der Höhe eines halben zustehenden Basiselterngeldbetrages erhalten kann. Einen Lebensmonat des Kindes mit Basiselterngeld kann man sich auch in zwei Monatsbeträgen mit ElterngeldPlus auszahlen lassen.
Beantragung des ElterngeldPlus
ElterngeldPlus wird auf dem gleichen Weg beantragt wie Elterngeld, bei Ihrer zuständigen Elterngeldstelle der Stadt.
aktuelle Broschüre zum ElterngeldPlus - Wie Arbeitgeber und Eltern profitierenGesetz zum Elterngeld und zur ElternzeitEltengeldrechner
Sie erhalten zusätzlich 4 Monate ElterngeldPlus, wenn Sie sich als Elternpaar dazu entscheiden zeitgleich in Teilzeit zu gehen (vier aufeinanderfolgende Monate parallel und zwischen 25 und 30 Wochenstunden). So finden Sie sich leichter in die partnerschaftliche Aufgabenteilung hinein und Ihre Familie bleibt während der Teilzeittätigkeit finanziell abgesichert. Dieser Bonus wird auch alleinerziehenden Müttern und Vätern, die sich das gemeinsame Sorgerecht teilen, gewährt.
Die Partnerschaftsbonusmonate können vor, während, nach oder ganz ohne ElterngeldPlus Bezug in Anspruch genommen werden. Es darf jedoch nach dem 15. Lebensmonat des Kindes keine zeitliche Lücke ohne Bezug von Elterngeld geben und die Voraussetzungen müssen erfüllt sein.
Weitere Informationen in der Broschüre des Bundesfamilienministeriums:
Elterngeld, ElterngeldPlus und Elternzeit, Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz