Praktika
Ab sofort dürfen Praktikanten, die im Rahmen ihres Studiums oder ihrer Ausbildung ein Pflichtpraktikum absolvieren müssen, dieses im Klinikum wieder antreten.
Schülerpraktka im Pflegebereich sind wieder möglich.
Bitte beachten Sie die geltenden Zutrittsregelungen:
Zu Beginn des Praktikums muss ein Nachweis zur Erfüllung der 2G+-Regelung erbracht werden, also vollständig geimpft und aktuell getestet oder genesen und aktuell getestet (PCR-Test max. 72 Std. alt, Antigen-Schnelltest max. 24 Std. alt, keine Selbsttests). Die Kosten für den Test werden vom UKJ nicht übernommen.
Voraussetzungen
Wir freuen uns, dass Du Dich für ein Praktikum bei uns interessierst. Wir bieten unentgeltliche Praktika sowohl in unseren pflegerischen, als auch in nicht-pflegerischen Bereichen, den Kliniken, Instituten und Geschäftsbereichen an.
- Du bist zum Praktikumsbeginn mindestens 15 Jahre alt.
- Bei einem Einsatz in der stationären Patientenversorgung oder im Verpflegungsmanagement ist der Nachweis der Teilnahme an einer Lebensmittelhygieneschulung (lt. §§ 42/43 IfSG) notwendig. Wende Dich hierfür bitte an das Gesundheitsamt Jena. Über die Durchführung der Belehrung wird eine Bescheinigung ("Lebensmittelausweis") ausgestellt. Der Nachweis darf nicht älter als drei Monate sein. Zu Beginn des Praktikums wirst Du nochmals durch Deinen Praktikumsbetreuer belehrt.
Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass die im Zusammenhang mit der Nachweiserbringung entstehenden Kosten vom Universitätsklinikum Jena nicht übernommen werden können.
Wir empfehlen, dass Du Dich vor dem Praktikumsbeginn hausärztlich untersuchen und Du Deinen Impfpass auf Vollständigkeit prüfen lässt. Empfohlene Impfungen sind eine vollständige Hepatitis-B-Immunisierung, ein aktueller Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten und Kinderlähmung sowie gegen Mumps und Röteln. Die Masern- und COVID-19-Impfung ist durch ein ärztliches Attest nachzuweisen.
Bewerbungsunterlagen für ein Praktikum
- ein Bewerbungsschreiben inkl. Angabe des gewünschten Einsatzbereiches, Angabe zum gewünschten Praktikumszeitraum sowie des Praktikumsgrundes
Praktikumsgründe können sein:
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- ein freiwilliges Praktikum bis zu 3 Monaten
(z.B. zur Orientierung für eine Berufsausbildung oder die Aufnahme eines Studiums, begleitend zu einer Berufs- oder Hochschulausbildung, als Einstiegsqualifizierung nach Einstiegsqualifizierung nach § 54 a SGB III und nach §§ 68 bis 70 BBiG)
- ein freiwilliges Praktikum bis zu 3 Monaten
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- oder ein Pflichtpraktikum
(z.B. im Rahmen einer Ausbildungs-, Studien- oder Prüfungsordnung, entsprechende Nachweise in Form einer Bescheinigung der Ausbildungsstätte bzw. des Prüfungs- oder Praktikantenamtes der jeweiligen Hochschule sind notwendig)
- oder ein Pflichtpraktikum
- ein tabellarischer Lebenslauf
- aktuelle Immatrikulationsbescheinigung (für Studenten)
- bei Nicht-EU-Bürgern: Vorlage eines gültigen Aufenthaltstitels bzw. eines gültigen Visums
- Ärztliches Attest und Impfnachweis
- Zertifikat über vollständige Impfung bzw. Gensenenstatus (Covid-19) via QR-Code
Deine vollständige Bewerbung sollte mindestens 6 Wochen vor Deinem gewünschten Praktikumsbeginn eingegangen sein. Bei verspäteter Vorlage bzw. unvollständigen Unterlagen kann eine Einsatzprüfung nicht erfolgen und das Praktikum leider nicht angetreten werden.
Bewerben
Bewirb Dich direkt über unser Onlineformular für Dein Praktikum im Bereich der Patientenpflege sowie MTAO, MTAF und MTAR.
Bewirb Dich direkt über unser Onlineformular für Dein Praktikum z.B. im Bereich Verwaltung, Ergotherapie, Physiotherapie, MTLA, Informatik, Lager, Logopädie, Psychotherapie oder für eine Famulatur.
Oder bewirb dich direkt auf eine ausgeschriebene Praktikumsstelle (unter Stellenangebote, Verwaltungsdienst und Sonstige).
Bewerbungen per E-Mail oder Post können aus datenschutzrechtlichen Gründen leider nicht berücksichtigt werden.