Weiterbildung Operationsdienst
Zugangsvoraussetzungen
laut DKG-Empfehlung Operationsdienst § 5 vom 02.06.1997
- Abgeschlossene Berufsausbildung als Kranken- bzw. Kinderkrankenschwester/-pfleger
- In Abstimmung mit den Pflegedienstleitungen und der pflegerischen Leitung des Kurses Operationsdienst
- Eine in der Regel zweijährige Tätigkeit im Pflegebereich oder Funktionsdienst nach Abschluss der Berufsausbildung in der Krankenpflege oder Kinderkrankenpflege, davon mindestens 6 Monate im Operationsdienst
Bitte beachten Sie die jeweilige Ausschreibung. Gern stehen wir für weitere Informationen zur Verfügung.
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Ausschreibung für externe Krankenhäuser