Voraussetzungen für die Zulassung zur Habilitation

Entsprechend dem Beschluss des Fakultätsrates (Fakultätssitzung am 14.12.2004) sind folgende Nachweise für die Erfüllung der Voraussetzungen zur Lehre (§3 Abs. 3 der Habilitationsordnung der Friedrich-Schiller-Universität) durch den Antragsteller den Antragsunterlagen beizufügen:

- Evaluationsergebnisse von Lehrveranstaltungen

- Bescheinigung über die Teilnahme an hochschuldidaktischen Veranstaltungen

- Auflistung geleisteter Lehre

Dies soll für alle Anträge, die ab dem 01.01.2006 eingereicht werden, verbindlich sein.